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Der Firmenwagen

Firmenwagen in der
Lohnabrechnung von lexoffice

Alles, was Sie als Arbeitgeber:in über den Firmenwagen wissen müssen, haben wir in unserem Artikel „Firmenwagen“ zusammengestellt. Wie unkompliziert Sie einen Firmenwagen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit lexoffice abrechnen, zeigen wir Ihnen hier.

Damit Sie sich nach der Qual der Wahl bei der Fahrzeugsuche nicht auch noch mit dem Firmenwagen in der Lohnabrechnung quälen müssen, haben wir es Ihnen so einfach wie nur möglich gemacht.

Der Firmenwagen in der Lohnabrechnung von lexoffice funktioniert wie folgt:

  • Erfassen Sie den vollen Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Preis für Sonderausstattungen und Mehrwertsteuer. Die notwendige Minderung nimmt lexoffice automatisch vor.
  • Erfassen Sie das Jahr der Erstzulassung.
  • Geben Sie die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. Hier unterstützen wir Sie mit dem Kartendienst Google Maps.
Firmenwagen in der Lohnabrechnung

lexoffice Lohn & Gehalt ermittelt automatisch auf Basis dieser Angaben die korrekten Lohnarten und berücksichtigt diese bei der Lohnabrechnung. Außerdem ist die steuerliche Förderung der Elektromobilität abgebildet. Hier wendet lexoffice anhand der Angaben zum Fahrzeug die jeweils gültige Regelung für die Steuerermäßigung an.

Zusätzlich wird der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal versteuert.

Hinweis: Firmenwagen mit Fahrtenbuch können aktuell in lexoffice Lohn & Gehalt nicht abgebildet werden.

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