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Mitarbeitertypen
& Beschäftigungsarten

Lohnabrechnung für Angestellte, Minijobber, Azubis, Geschäftsführer uvm.

Mitarbeitertypen

In lexoffice Lohn & Gehalt sind Ihre Mitarbeiter kein komplexes Konstrukt aus Personengruppen und Beitragsgruppen. Unsere Mitarbeitertypen bzw. Beschäftigungsarten spiegeln einfach und intuitiv das Arbeitsverhältnis wieder, welches Sie miteinander eingegangen sind.

Mit lexoffice Lohn & Gehalt können Sie für alle Beschäftigungarten einfach die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellen. Sie brauchen nur etwa zwei bis drei Minuten pro Mitarbeiter pro Monat.

Angestellter: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für Mitarbeiter, deren monatliches Entgelt 450,00 € übersteigt. Dazu gehören natürlich auch Angestellte mit einem Entgelt im Übergangsbereich (ehemalige Gleitzone, auch Midijob genannt). Lesen Sie hier Wissenswertes zum Midijob >>

Minijob – Rentenversicherungsfrei: Geringfügige Beschäftigung. Der Arbeitgeber führt die pauschalen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung ab.

Minijob – Standard: Geringfügige Beschäftigung. Der Mitarbeiter führt zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung ab.

Lese-Empfehlung: Über den Minijob als ein Arbeitsverhältnis voller Missverständnisse schreibt auch unsere Autorin Carola Heine auf dem lexoffice Blog.

Beschäftigungsarten: Werkstudent, Azubi, Geschäftsführer
Beschäftigungsarten: Angestellte, Minijobber, Praktikanten, etc.

Angestellter GeschäftsführerSozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gilt auch für Gesellschafter, die weniger als 50% der Unternehmensanteile besitzen.

Geschäftsführender GesellschafterSozialversicherungsfreie Beschäftigung. Für Gesellschafter, die über mindestens 50 % des Stammkapitals oder eine umfassende Sperrminorität verfügen.

Kurzfristig BeschäftigterSozialversicherungsfreie Beschäftigung. Für Beschäftigungen, die auf höchstens drei Monate befristet sind und die vom Mitarbeiter nur gelegentlich ausgeübt werden (auch bei wechselnden Arbeitgebern).

WerkstudentRentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Für immatrikulierte Studenten, deren monatliches Entgelt 450,00 € übersteigt.

Beschäftigter RentnerSozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für Rentner, die eine Altersrente erhalten und weiterbeschäftigt werden.

AuszubildenderSozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Praktikanten: Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums, Praktikant mit Zwischenpraktikum.

Lesen Sie, warum das Anbieten eines Praktikumsplatzes auch für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen sinnvoll sein kann.

Beschäftigungsarten: Praktikanten, Werkstudenten, Rentner

Mit lexoffice Lohn & Gehalt rechnen Sie auch Mitarbeiter:innen ab, die aufgrund der Fördermöglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsmarkt von der Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit sind.

lexoffice Kundenbewertungen bei eKomi, ausgezeichnet mit dem Gold Siegel

Ausgezeichnet durch das eKomi Siegel:

lexoffice erhält bei eKomi 1504 Bewertungen mit 4.9 von 1 bis 5 Sternen.

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