Jahreswechsel 2024

Gesetzliche Änderungen
zum Jahreswechsel 2024
Lohn & Gehalt

Jeder Jahreswechsel bringt traditionell einige Änderungen rund um Lohn & Gehalt mit sich. Neben den neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung haben auch Gesetzesänderungen Einfluss auf Unternehmen und Beschäftigte.

In unserem Jahreswechsel Webinar geben wir Ihnen einen Überblick über die anstehenden Themen, zeigen Ihnen wo und wie sich die Änderungen in lexoffice Lohn & Gehalt spiegeln und geben Ihnen unsere Top-Tipps fürs kommende Jahr mit auf den Weg.

Jahreswechsel 2023/2024

Themen im Webinar

Sozialversicherung und Meldewesen:

  • Rechengrößen 2024
  • Neues zu Minijob und Mindestlohn
  • Arbeitgeberkonto bei den Krankenkassen pflegen (DSAK)
  • Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG)
  • Meldung von Elternzeiten (DSFZ)
  • Auf Wiedersehen sv.net
  • Vermischtes & Ausblick

Änderungen bei der Lohnsteuer:

  • Besonderheiten bei der Steuerberechnung 2024
  • Neue Gesetze und Regelungen
  • Reisekosten

Jahreswechselarbeiten:

  • Lohnsteuerbescheinigung vorbereiten
  • Erstellungszeitpunkte der Jahreswechselmeldungen 2023/2024
  • Einzige und letzte Chance für besondere Einstellungen

Fragen & Antworten

Rechengrößen

Bezieht sich der Mindestlohn nicht auf den Bruttolohn, was bedeutet, dass im Minijob auch weniger als 12,41 EUR Netto gezahlt werden darf?
Sie haben recht, der Mindestlohn bezieht sich auf das Bruttoentgelt. Der Auszahlungsbetrag abzüglich von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen darf auf die Arbeitsstunden umgelegt weniger als 12,41 EUR pro Stunde sein. Im Fall von Minijobber:innen werden i. d. R. keine Abgaben fällig, außer die Person wünscht, eigene Rentenversicherungsbeiträge abzuführen.

Arbeitgeberkonten

Wenn lexoffice ab sofort automatisch neue Arbeitgeberkonten eröffnet, beinhaltet dies auch die Erteilung eines SEPA-Mandats für den Einzug der Beiträge an die Kasse oder muss ich dieses weiterhin außerhalb von LexOffice erstellen und an die Kasse schicken?
Das Sepa Mandat muss je Krankenkasse aktuell noch manuell/ außerhalb von lexoffice erteilt werden. Wir arbeiten aber daran, dass Sie das Mandat auch per lexoffice erteilen können und informieren Sie, sobald Ihnen die Funktion zur Verfügung steht.

Kann man die Arbeitgeberkonten irgendwie löschen, wenn diese nicht mehr relevant sind oder falsch erstellt wurden?
Nein, manuell löschen können Sie die Arbeitgeberkonten nicht.

Wie ändert man Statuskennzeichen bei der Krankenkasse wenn man es falsch hinterlegt hatte am Anfang.
Wenden Sie sich in dem Fall bitte direkt an unseren Support. Die Kolleg:innen können direkt helfen.

PUEG

PUEG gilt nur für gesetzl. Versicherte nicht für Private?
Das ist korrekt.

Wird es zukünftig möglich sein in Lexoffice die Geburtsdaten der Kinder eines Arbeitnehmers zu hinterlegen um den Ablauf mit 25 Jahren nicht zu verpassen?
Im Jahr 2025 soll ein elektronisches Meldeverfahren an den Start gehen, über das lexoffice die anrechenbaren Kinder abfragen kann. Mit Blick auf diese Änderung haben wir nicht geplant die Erfassung von Kinddaten zu erweitern.

Welche Kinder zählen?
Unter anderem können Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, etc berücksichtigt werden. Die möglichen Konstellationen sind zu umfangreich, um sie hier abschließend aufzuzählen. Weitere Fälle können Sie dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands entnehmen.

Ein Mitarbeiter ist am 07.01. Vater geworden, das Kind ist am 11.01.24 verstorben, wie berücksichtige ich das Kind?
Die Elterneigenschaft bleibt auch in diesem traurigen Fall bestehen, d.h. Sie hinterlegen die Information genauso wie bei anderen Kindern. Der Abschlag kann geltend gemacht werden bis zu dem Datum, ab dem das verstorbene Kind 25 Jahre als geworden wäre.

3 Kinder, davon wird eins im August 25 Jahre alt. Wann muss ich die 3 Kinder auf 2 Kinder umstellen?
Ab dem Abrechnungsmonat September.

Elternzeit

Eine Frage zur Elternzeit im weiteren Sinne: Bekomme ich als Firma die Ausgaben für eine schwangere MitarbeiterIn (also Mutterschutz etc.) komplett von der Krankenkasse erstattet, oder kostet es die Firma „zusätzlich“ Geld?
Der Mitarbeiterin steht während der Mutterschutzfrist sog. Mutterschaftsgeld zu. Dieses setzt sich aus einem Anteil, den die Krankenkasse zahlt (13,00 EUR pro Tag) und einem Anteil, den Sie als Arbeitgeber:in zahlen, zusammen. Im Rahmen des Umlageerstattungsverfahrens erhalten Sie Ihren Anteil von der Krankenkasse zurückerstattet. Dafür müssen Sie nichts tun: lexoffice versendet die entsprechenden Erstattungsanträge automatisch. Elternzeit ist im Gegensatz dazu keine Sozialleistung. Hier müssen Sie als Arbeitgeber:in kein Entgelt weiterzahlen.

Bezieht sie die 1-Monats-Grenze bei der Meldung der Elternzeit auf Kalendermonate oder auf Zeitmonate? Sprich muss z.B. eine Elternzeit vom 15.01. bis 14.02. gemeldet werden oder nicht?
Die Monatsfrist bezieht sich bei gesetzlich Pflichtversicherten auf den Kalendermonat. Bei einer Elternzeit, die wie in Ihrem Beispiel vom 15.01. bis zum 14.02. andauert, würde keine Elternzeitmeldung erstellt werden.

Kann ich die Elternzeit auch über Lexware melden?
Sie müssen keine Meldungen abgeben. lexoffice Lohn & Gehalt übernimmt diese Aufgabe und versendet die Elternzeitmeldungen für Sie. Sie erfassen lediglich die Abwesenheit “Elternzeit”.

Wie ist es mit Elternzeit in der Ausbildung?
Auch in diesem Fall werden Elternzeitmeldungen erstellt und versendet. Entscheidend für die Abgabe der Meldungen ist die Krankenversicherungspflicht. Auszubildende sind normal versichert und nehmen daher am Verfahren teil.

Wirkt sich das Entgelt für die Teilzeittätigkeit auf das Elterngeld aus, wie wird berechnet?
Das Entgelt aus der Teilzeittätigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet – die betroffene Mitarbeiterin erhält also entsprechend weniger Elterngeld.

Hallo, heißt das, bei der Meldung von Elternzeiten reden wir vom DEÜV-Meldewesen und mit 17 und 37 haben wir zwei neue Meldegründe?
Wir haben das Thema verdichtet dargestellt. Sie haben vollkommen recht: der Beginn einer Elternzeit wird mit dem Meldegrund 17 an die Krankenkasse geschickt. Nach Erreichen des Elternzeitendes versendet lexoffice Lohn & Gehalt eine SV-Meldung mit Grund 37.

Wie wirkt sich das Entgelt der Tätigkeit auf das Elterngeld aus?
Das Entgelt aus der Teilzeittätigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet.

Muss ich irgendwo melden, wenn meine Mitarbeiterin während der Elternzeit auf Übungsleiterfreibetrag bei mir arbeitet?
Als Arbeitgeber:in müssen Sie keine “Stelle” über Entgelte einer Mitarbeiterin Elternzeit melden. Darum muss sich die Mitarbeiterin kümmern – sie informiert die Elterngeldstelle über Nebenverdienste. Ihre Pflicht besteht darin je nach Art der Beschäftigung die richtigen Elternzeitmeldungen abzugeben.

euBP

Ab wann gibt es die euBP? / Kommt die elektronische Übermittlung zur Prüfdienst der deutschen Rentenversicherung in Zukunft?
euBP ist seit dem 01.01.2023 verpflichtend. lexoffice Lohn & Gehalt bietet diese Funktion an, schaltet sie allerdings nach und nach frei. Bitte wenden Sie sich an unseren Support, falls Sie in Kürze eine Betriebsprüfung haben und der euBP-Export bei Ihnen noch nicht zur Verfügung steht. Sie können das prüfen, indem Sie auf das Zahnrad in der schwarzen Menüleiste oben klicken und dann auf “Export” klicken.

An dieser Stelle eine ganz wichtige Frage: Wo finde ich die Übergabedatei für die elektronische Prüfung der Rentenversicherung inkl. der Summen- und Saldenliste?
Die Daten für die Betriebsprüfung müssen direkt an die Deutsche Rentenversicherung elektronisch übertragen werden. Daher bietet lexoffice Lohn & Gehalt keinen Dateidownload an. Die Übertragung erfolgt direkt aus dem Lohn. Eine Summen- und Saldenliste steht im Lohn nicht zur Verfügung. Im Rahmen von Prüfungen wird auf das Lohnkonto zurückgegriffen. Das finden Sie im Dokumentbereich von lexoffice Lohn & Gehalt.

Inflationsausgleichsprämie

Frage zum Inflationsausgleich (3000). Ich bin als Gesellschafter Geschäftsführer angestellt in der eigenen Firma. „Nebenbei bin ich in der KSK als Künstler versichert. Solang ich als Künstler mehr verdiene, kein Problem. Zählt die Inflationsausgleichzahlung als „Einkommen“ aus meiner Anstellung?
Derartige Einschätzungen stehen uns nicht zu. Bitte wenden Sie sich mit dieser Rückfrage an die KSK.

Darf auch an Minijobber eine Inflationsausgleichsprämie bezahlt werden?
„Bei der Auszahlung des Inflationsausgleichs gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter:innen gleich behandelt werden müssen, wenn die Inflationsprämie ausgezahlt wird. Das schließt sowohl Auszubildende, Werkstudent:innen und Minijobber:innen mit ein.“ Nachzulesen auf https://www.lexoffice.de/wissenswelt/lohn-und-gehalt/inflationspraemie/

Ist die Inflationsprämie gültig, auch wenn sie einigen Arbeitnehmern vor Oktober 2023 gezahlt wurde?
Die Steuerbefreiung gilt, solange die Prämie zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 ausgezahlt wurde.

Wir haben von einer Einzelfirma zu einer GmbH gewechselt und haben nicht unser Konto bei euch geändert, sondern nur den Namen. Die Inflationsprämie konnten wir als GmbH nicht erneut ausbezahlen, obwohl Einzelfirma und GmbH eigene Betriebsnummern haben.
Die Überwachtung der Inflationsausgleichsprämie ist auf die Beschäftigungsverhältnisse innerhalb eines lexoffice-Kontos begrenzt. Wechsel der Rechtsform wirken sich auf diese Funktion leider nicht aus. Die einzige Lösung für diese Situation ist ein neuer separater lexoffice-Zugang.

Wenn ein AN schon in einer Erst- oder Zweiteinstellung die inflationsprämie erhalten hat, kann er diese ein zweites mal durch den anderen AG erhalten?
Ja, das ist möglich. Je Arbeitgeber kann die volle Prämie ausgezahlt werden.

sv.net

Welche Meldungen übernimmt lexoffice und für welche benötigt man weiterhin sv.net bzw. das SV Meldeportal?
Auf lexoffice.de finden Sie unser Funktions-PDF, das alle Meldungen auflistet, die lexoffice Lohn & Gehalt übernimmt. Entsendungen (A1), Entgeltbescheinigungen (z. B. für Krankengeld oder Mutterschaftsgeld) und auch Krankenkassenwechsel zählen dazu. Übergangsweise müssen Sie Arbeitsbescheinigungen manuell abgeben. Wir haben die Umsetzung für das Jahr 2024 geplant. Dann fällt auch das weg.

Das SV Portal benötige ich auch für Arbeitgeberbescheinigungen an das Arbeitsamt nach einer Kündigung zum Beispiel. Ab wann kann ich diese über lexoffice erstellen lassen?
Die Arbeitgeberbescheinigungen werden wir ab 2025 in lexoffice ermöglichen.

Wie sieht es denn mit den A1 Bescheinigungen aus? nach wie vor über sV.net?
A1-Bescheinigungen können Sie schon jetzt über lexoffice versenden.

Ich muss immer zum Versorgungswerk melden. Wird das von lexoffice irgendwann übernommen? / Was ist mit den Versorgungswerken (Rechtsanwälte) ab dem 01.03.2024? Da bietet das Lexoffice bisher ja noch nicht an.
Wir haben die Unterstützung von Versorgungswerken und die Abgabe von Beitragserhebungen kurz- bis mittelfristig nicht eingeplant.

Bisher haben wir im sV.Net nur die „Entgeltbescheinigung KV bei Kinderkrankengeld“ gemeldet. Ist dies zukünftig in Lexoffice möglich?
Entgeltbescheinigungen werden für die Beantragung von Kinderkrankengeld und Kinderverletztengeld von lexoffice gemeldet. Nähere Informationen finden Sie dazu in unserem Support-Artikel.

Leider teilen uns oft die Mitarbeiter einen Krankenkassenwechsel mit. Dann muss ich oft über sv-net das korrigieren. Wie hilft hier Lexoffice?
Der Wechsel der Krankenkasse sollte kein Grund für manuelle Meldungskorrekturen sein. Für den Fall, dass die Änderung rückwirkend erfolgen soll, unterstützt Sie unser Support. Die notwendigen SV-Meldungen versendet lexoffice automatisch.

Kann die Meldung auf dem guten alten Postweg in Papierform an die Krankenkassen übermittelt werden?
Nein, in der Regel ist das nicht möglich.

Wann kann ich das Thema BEA über Lexoffice machen? für das Arbeitsamt?
lexoffice plant, die Funktion “Arbeitsbescheinigungen (BEA-Verfahren)” bis Anfang 2025 zu implementieren. Infos unter https://support.lexoffice.de/de-form/articles/6788581-kann-ich-arbeitsbescheinigungen-mit-lexoffice-versenden

Wie ist das mit den Übermitteln an berufsständische Versorgungswerke? DAS musste ich bisher über sv.net machen, da lexoffice das nicht kommunizierte. Ist das jetzt anders?
Meldungen an Versorgungswerke über lexoffice sind derzeit nicht geplant.
Wie melde ich dann an Versorgungswerke?
Neben dem SV Meldeportal der Krankenkassen steht leider nur der Wechsel zu einem anderen Lohnprogramm als Alternative zur Verfügung.

lexoffice kann auch Änderungsmeldungen nach DRV- Prüfungsfeststellungen erstellen?
Sie meinen den Export für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) – der Versand ist seit 01.01.2023 für Arbeitgeber:innen. lexoffice bietet diesen Export selbstverständlich an.

Elektronische Entgeltunterlagen

Ist ein Behindertenausweis auch ein Entgelt Dokument?
Der Umfang der betroffenen Dokumente ist in den Vorschriften § 28f Abs. 1 Satz 1 SGB IV und § 8 BVV beschrieben. In der Regel gilt, dass alle Dokumente, die ein Betriebsprüfer braucht, um Ihre Abrechnung nachzuvollziehen, dazuzählen.

Bedeutet elektronische Führung der Stundenzettel eine Software oder reicht es die handschriftliche Aufzeichnung einszuscannen und bei lexoffice abzulegen?
Nein, das reicht nicht – zumal bei lexoffice keine Dokumente hinterlegt werden können. Details zu den Anforderungen finden Sie in § 9 Abs. 5 BVV. Weil das alles nicht so einfach ist, empfehlen wir die Möglichkeit zur Befreiung bis Dezember 2026 in Anspruch zu nehmen. Einerseits ist zu erwarten, dass die Anforderungen an die elektronische Führung von Entgeltunterlagen praxistauglicher gestaltet werden und andererseits gehen wir davon aus, bis dahin eine Lösung im Rahmen von lexoffice anbieten zu können.

Werden die „Elektronischen Entgeltunterlagen“ nach BVV in Lexoffice nicht schon elektronisch vorgehalten? Wann muss man die Befreiung von der Führung elektronischer Entgeltunterlagen einreichen? Oder sind diese beim Tarif Lohn&Gehalt integriert?
Ja, das werden Sie. Es geht hier um die Dokumente, die erklären, warum Sie bspw. einen Minijobber mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abrechnen (unterschriebener Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht) oder eine Werkstudentin (Immatikulationsbescheinigung). Diese Dokumente liegen nicht in lexoffice vor. Wir empfehlen von der Möglichkeit zur Befreiung zur elektronischen Führung von Entgeltunterlagen bis Dezember 2026 Gebrauch zu machen. Einerseits ist zu erwarten, dass die Anforderungen an die elektronische Führung von Entgeltunterlagen praxistauglicher gestaltet werden und andererseits gehen wir davon aus, bis dahin eine Lösung im Rahmen von lexoffice anbieten zu können.

Kind krank

Hat hier jeder Elternteil 15 Tage pro Kind und Jahr Kinderkranktage?
Bei Eltern, die nicht alleinerziehend sind, besteht 2024 ein Anspruch auf 15 Tage Kinderkrankengeld.

Kinderkrankensgeld: Immer 90 Prozent?
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des Nettos aus dem anzuwendenden Referenzmonat (i. d. R. der Vormonat). Wurden in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Kind-krank-Zeit Einmalzahlungen (Bonus, Weihnachtsgeld etc) gewährt, steigt das Kinderkrankengeld auf 100 %.

Wer zahlt das Kindergeld für die 15 Tage?
KinderKRANKENgeld wird von der Krankenkasse bezahlt. Als Arbeitgeber:in dürfen Sie zusätzlich weitere Tage bezahlte Freistellungen bei Kind krank gewähren.

Bis zu welchem Alter des Kindes gilt das?
Kinderkrankengeld wird für Kinder, die jünger als 12. Jahre alt sind, gewährt.

Wie funktioniert das, wenn die Kinderbetreuung absagt (nicht das Kind krank ist)? Muss der AN sich dann frei nehmen?
Die pandemiebedingten Sonderregelungen für die Nutzung von Kinderkrankgeld sind Ende 2023 ausgelaufen. Die Mitarbeiterin muss dann selber eine Lösung finden: z. B. Abbau des Zeitkontos oder Urlaub.

Wo trage ich es beim Mitarbeiter ein, ob ich als AG Kinderkrankentage bezahle?
Wenn Sie das erste mal die Abwesenheit “Kind krank” verwenden, müssen Sie festlegen ob / wieviele Tage Ihre Mitarbeiter:innen bezahlt freistellen, wenn diese der Arbeit fernbleiben, weil sie ihr krankes Kind pflegen.

Familienstartzeit

Wie ist das, wenn der Partner selbstständig ist?
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Es können also noch Änderungen bestimmt werden. Wenn wir diese Neuerung umgesetzt haben, werden wir Sie Informationen versorgen.

Jahreswechselarbeiten

Wird Resturlaub automatisch in 2024 übernommen?
Ja.

Arbeitszeiterfassung

Plant Lexoffice so ein System zu implementieren?
Wir haben das Thema Zeiterfassung auf dem Schirm und evaluieren eine Umsetzung. Einen genauen Zeitpunkt können wir aktuell noch nicht nennen. Wir informieren Sie aber, sobald wir hierzu Konkreteres wissen.

Haben sie schon ein ungefähres Datum, wann sich die Arbeits-Zeiten über Lex Office erfassen lassen? Momentan gibt es ja nur den Stundenzettel als Vorlage, korrekt?
Nein, auch ein ungefähres Datum können wir aktuell noch nicht nennen.

Solange es keine neues ArbZG gibt, ist auch nix zu tun. Korrekt?
Nein, das ist nicht korrekt. Sie sind durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 dazu verpflichtet die vollständige Arbeitszeit (mindestens Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit) zu erfassen. Sie sind grundsätzlich als Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, dass das geltende Arbeitszeitgesetz eingehalten wird (Stichwort Höchstarbeitszeit, Einhaltung von Pausen usw.) Die Arbeitszeiterfassung dient dabei als wichtiges Hilfsmittel.

Muss die elektronische Arbeitszeiterfassung vom Vorgesetzten unterzeichnet / gekennzeichnet werden?
Nein, eine Unterschrift ist weder von Arbeitnehmer:in noch Arbeitgeber:in erforderlich. Sie als Arbeitgeber:in sind aber grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die erfassten Zeiten korrekt sind.

Reicht es aus den Stundenzettel einzuscannen, damit der elektronisch geführt ist?
Nein, das reicht nicht. Details zu den Anforderungen finden Sie in § 9 Abs. 5 BVV. Weil das alles nicht so einfach ist, empfehlen wir die Möglichkeit zur Befreiung bis Dezember 2026 in Anspruch zu nehmen. Einerseits ist zu erwarten, dass die Anforderungen an die elektronische Führung von Entgeltunterlagen praxistauglicher gestaltet werden und andererseits gehen wir davon aus, bis dahin eine Lösung im Rahmen von lexoffice anbieten zu können.

Müssen bei Minijobbern die Stundennachweise überhaupt elektronisch geführt werden?
Da gibt es keinen Unterschied bei Minijobbern. Sofern Sie sich von der elektronischen Führung von Entgeltunterlagen befreien lassen, kann ein Stundenzettel auch auf Papier sein.

Wie empfehlen Sie die Stundennachweisführung für Minijobber?
Die Minijob-Zentrale bietet hierfür aktuelle Informationen und auch eine Vorlage an. Diese finden Sie hier.

Reicht für die Arbeitszeiterfassung eine Excel-Vorlage?
Solange mindestens Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden, ja.

Arbeitszeiterfassung gilt nur, wenn man mehr als 10 MA angestellt hat? / Ab welcher Arbeitnehmerzahl gilt dieses Gesetz, auch bei 1 Arbeitnehmer?
Zeiterfassung in Papierform ist weiterhin ausreichend bei 10 Mitarbeitenden und weniger.

Gilt die Zeiterfassung auch für geschäftsführende Gesellschafter, oder nur für Angestellte?
Unter Vorbehalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten: Geschäftsführende Gesellschafter können ausgenommen sein. Bitte sprechen Sie im Einzelfall dazu mit Ihrem Steuer- oder Rechtsanwaltsüro.

Wenn mein Mitarbeiter ein Gehalt (keinen Lohn) erhält, muss ich dann auch die Stunden erfassen?
Ja, auch in diesem Fall muss die Arbeitszeit erfasst werden.

Sonstiges

Darf eine schwangere Mitarbeiterin mit Kindern in einer logopadischen Praxis arbeiten?
Es gibt Branchen, für die ein generelles Beschäftigungsverbot gilt. Ansonsten kann ein individuelles Beschäftigungsverbot mit ärztlichem Attest “verhängt” werden. Die Techniker Krankenkasse hat eine schöne Übersicht zu diesem Thema zusammengestellt. Das ist unsere Leseempfehlung.

Hallo, bei meiner Frage geht es nicht direkt um die Gehaltsabrechnung. Aber von der HEK wurde uns mitgeteilt, dass ab 2024 Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch angefordert werden müssen. Ist dieses Tool im lexoffice schon vorgesehen?
Nein, wir haben momentan nicht vor, den Abruf von Unbedenklichkeitsbescheinigungen anzubieten.

Featureanfrage: E-Mailnotification, kurz vor Erreichung der Frist für die Lohnabrechnung – als Warnmeldung.
Wir bieten das bereits an und senden eine Abrechnungserinnerung kurz vor Erreichen des von lexoffice ermittelten optimalen Abrechnungszeitpunkts an den Lohn-Ansprechpartner. Dieser ist mit E-Mail-Adresse in den Firmendaten der Lohnabrechnung eingetragen. Falls Sie dieses E-Mail-Postfach nicht überwachen, können Sie die E-Mail-Adresse so ändern, dass die Mail an die richtige Adressatin geht.

Muss mein Arbeitnehmer in Elstam angemeldet sein um ihn abrechnen zu können. Funktioniert derzeit bei Elster anscheinend nicht?
Die ELStAM Meldungen übernimmt lexoffice automatisch (https://support.lexoffice.de/de-form/articles/3496399-welche-meldungen-ubernimmt-lexoffice-lohn-gehalt-fur-mich). Wenn es hierbei ein Problem gibt, melden Sie sich bitte direkt bei unserem Support.

Ändert sich bei den kurzfristigen Beschäftigten auch etwas?
Nein, es gibt zum Jahreswechsel 2023/2024 keine Änderungen, die speziell die kurzfristige Beschäftigung betreffen.

Kann ich die Fairness Regel auf der Lohnabrechnung sehen?
Ja, Sie können im Info-Block oben rechts auf der Lohnabrechnung sehen, wie viele Kinder angerechnet wurden und welcher PV-Anteil sich daraus ergibt.

Darf ich woanders (also nicht bei meinem Hauptarbeitgeber) auf 520€/538€ arbeiten? Und muss ich dem Elternzeit mitteilen?
Während der Elternzeit ist es möglich 32 h / Woche zu arbeiten. Diese Teilzeittätigkeit kann, muss aber nicht beim selben Arbeitgeber erfolgen. Entgelte aus einer Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit müssen der Elternzeitstelle mitgeteilt werden.

Wie kann ich bei einem Minijobber am Ende des Monats die Stundenzahl anpassen?
Bei einem Stundenlohnempfänger können Sie jeden Monat in der Abrechnung im ersten Schritt die gearbeitete Anzahl an Stunden eingeben.

Es wäre noch geeenial, wenn zukünftig auch FSJ s mit in lexoffice geführt werden könnten. Da für diese ja die vollen Krankenkassen und Sozialabgaben abzuführen sind.
Wir nehmen diese Anregung gerne in unsere Produktplanung auf. Vielen Dank!

Was mache ich, wenn eine Witwe noch keine Witwenrente erhält, aber schon arbeiten möchte?
Bitte besprechen Sie diese Fragestellung mit einem Steuerberater.

Wie macht man den den Grundfreibetrag für Kinder geltend? Muss dazu das Kind „eigenes Einkommen“ haben? Oder werden die 11T einfach von den zu versteuernden Einnahmen der Eltern abgezogen?
Sie müssen das nicht aktiv tun. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Wie frage ich das ab mit der AU?
Sie erfassen die Krankheit des Mitarbeitenden in Ihrem Abrechnungsassistenten und lexoffice übernimmt für Sie die automatische Abfrage. Eine genaue Beschreibung finden Sie dazu in diesem Support-Artikel.

Können die Urlaubstage bei Geschäftsführern von der Lohnabrechnung entfernt werden? Diese können ja frei machen wie Sie wollen 🙂
Das ist aktuell nicht vorgesehen.

Ganz zu Beginn wurde empfohlen, eventuell die KK zu wechseln. Ist das nur sinnvoll, wenn man Kinder hat?
Wir müssen hier präzisieren: zum Ende des Jahres geben die Krankenkassen die Höhe der arbeitnehmerindividuellen Zusatzbeiträge bekannt. Dieser wird zum allgemeinen Beitragssatz hinzugerechnet und bestimmt die Höhe der monatlichen Krankenversicherungsbeiträge. Abhängig von Ihren Ansprüchen an die Zusatzleistung einer Krankenkasse kann es sinnvoll sein, nach einer Alternative zu schauen. So macht es einen Unterschied, ob Sie monatlich zusätzlich 1,9 % Zusatzbeitrag oder 0,9 % zahlen müssen. Bitte verstehen Sie diese Anmerkung als Denkanstoß und nicht als Empfehlung.

Wie berechne ich die Altersvorsorge Entgeltumwandlung bei einem Vertrag mit 2% Zuwachsprogramm. Der Abführungsbetrag war bis 2023, 292,-€ und soll ab 2024, 302,-€ sein.
Damit sind Sie am diesjährigen maximal steuer- und sozialversicherungsfrei umwandelbaren Betrag angelegt. Das sieht gut aus!

Ich hatte Riesenprobleme bei der Arbeitszeit und Urlaubserfassung, da wir 2 Minijobber beschäftigt haben mit einer festen Monatsarbeitszeit und die Tagesstundenzahl sehr variiiert, Kann man nicht in Lexoffice eine Monatssollarbeitszeit erfassen, damit der Saldo tatsächlich genau passt?
Kurze Antwort vorweg: In lexoffice kann keine Monatssollarbeitszeit erfasst werden. Sie legen die wöchentliche Arbeitszeit im Mitarbeiterprofil fest, sowie die betrieblichen Arbeitstage in den Firmendaten. Wie Sie die wöchentliche Arbeitszeit insb. bei unregelmäßigen Arbeitszeiten ermitteln erklären wir Ihnen in diesem Support-Artikel genauer.

Ist die Änderung des Verpflegungsmehraufwands bereits entschlossen? Mein Mitarbeiter war letzte Woche unterwegs und ich wollte dies bei LO eintragen. Bei LO ist 15€ bzw. 30€ hinterlegt. Nach Nachfrage beim Support konnte ich leider keine Antwort bekommen.
Wie im Vortrag erwähnt, handelt es sich momentan um geplante Änderungen. Bis diese beschlossen sind, gelten die Beträge aus 2023 fort: eintägige Reisen, bzw. An- und Abreisetage: 14,00 EUR; Zwischentage: 28,00 EUR. Wir waren selber zu hoffnungsvoll und haben die Werte bereits angepasst. Das korrigieren wir kurzfristig.

Bekommen Minijobber Lohnfortzahlung und wie wird das berechnet, wenn an verschiedenen Tagen, verschiedene Stunden gearbeitet wird?
Ja, auch Minijobber:innen erhalten bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Genauere Hintergründe zur Berechnung finden Sie in diesem Hilfeartikel.

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Rückblick ins Archiv: Jahreswechsel Webinar 2022/2023

Im folgenden Video stellt Ihnen unser Team die wichtigsten Gesetzesänderungen aus dem Themenbereich Lohn & Gehalt vor. Das Video ist nach Kapiteln unterteilt und Sie können so natürlich nur die Inhalte auswählen, die für Sie relevant sind.

Kapitel

Sozialversicherung und Meldewesen

00:01:58 Rechengrößen
00:08:58 Neues zum Minijob, Midijob und Mindestlohn
00:14:45 Elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU)
00:38:32 Unternehmensnummer in der Unfallversicherung
00:46:58 Entgeltbescheinigungen elektronisch abgeben
00:54:21 Vermischtes
00:58:12 Ausblick (euBP, Arbeitgeberkonto, BA BEA)

Änderungen bei der Lohnsteuer

01:05:48 Rückschau auf die Entlastungspakete I, II
01:09:58 Neue Gesetze und Regelungen
01:14:53 Reisekosten

Arbeitsrecht

01:16:16 Personalfragebogen
01:18:18 Arbeitsverträge
01:20:49 Zeiterfassung

Jahreswechselarbeiten

01:23:47 Lohnsteuerbescheinigung vorbereiten
01:29:22 Erstellungszeitpunkte der Jahreswechselmeldungen 2022
01:34:54 Einzige und letzte Chance für besondere Einstellungen

Tipps & Ausblick

01:41:54 Ausblick: Identifizierung der Lohnabrechner:innen
01:47:18 Tipp 1: Abrechnungskorrekturen
01:52:06 Tipp 2: Änderung der Beschäftigungsart
01:53:30 Tipp 3: Laufenden Urlaubsanspruch anpassen
01:55:00 Tipp 4: Wichtige Aufgaben zu Ihrer Lohnabrechnung erkennen

Die Präsentation zum Download

Präsentation Jahreswechsel-Webinar 2022/2023

PDF 6 MB

Weiterführende Informationen

In der Aufzeichnung weisen wir auf einige weiterführende Informationen und Links hin. Diese finden Sie hier nochmal übersichtlich:

Einen guten Überblick über Wissenswertes rund um Lohn & Gehalt finden Sie in unserem Wissensbereich. Zu den gesetzlichen Änderungen 2023 insgesamt finden Sie einen Überblick auf unserer Seite „Gesetzesänderungen“.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Gesetzesänderungen.

Muss der AN die Verlängerung der Krankschreibung dem AG mitteilen? Eintritt der AU am 1.2.2023, Arzt schreibt bis 10.2.2023 krank, Meldung des AN an AG am selben Tag. AU wird am 10.2.2023 durch den Arzt verlängert. Muss der AN den AG darüber informieren? Oder fragt lexoffice dann automatisch neu ab?

Ja, es handelt sich um eine weitere Krankmeldung. Diese muss getrennt erfasst werden, sodass eine Folgebescheinigung angefragt werden kann.

Dann lässt man die Angabe bei der Erfassung der Krankheit weg, dass der Mitarbeiter beim Arzt war. Somit wird auch keine eAU abgerufen. Das U1 Verfahren bleibt davon aber unberührt. Die Erstattung erfolgt trotzdem.

Ja. Die U1 Erstattung ist unabhängig von der eAU Abfrage und läuft wie gewohnt weiter.

Die Eingabe der Unternehmensnummer ist seit 19.12.2022 in lexoffice möglich. Bitte laden Sie die Seite ggf. neu, um das zusätzliche Eingabefeld anzuzeigen.

lexoffice unterstützt keinen Akkordlohn. Die Berechnung der monatlichen Vergütung anhand der Stücklöhne müsste außerhalb erfolgen. Gleiches gilt für die Dokumentation der Berechnungsgrundlage.

Die Frage ist: War oder ist mein MA arbeitsunfähig krank? Wenn diese Frage dank einem ärztlichen Attest mit “Ja” beantwortet werden kann, erfassen Sie wie gewohnt die Fehlzeit “Krankheit” in lexoffice. Eine andere Handhabung ist uns nicht bekannt (zumal eine Spezialbehandlung nicht möglich sein dürfte, weil Sie i. d. R. nicht die Diagnose, die hinter einer AU steckt, kennen).

Das “E” kommt automatisch auf die LStB, wenn Sie die Energiepreispauschale mit lexoffice abgerechnet haben. Wenn Sie unterjährig gewechselt haben und die Energiepreispauschale vorher schon abgerechnet haben, können Sie diese über die Vorträge erfassen und auch dann wird das “E” automatisch auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.

Das geht. Aber nicht mit lexoffice. Für diesen Fall gibt es von der Finanzverwaltung das Produkt “Mein Elster” und Sie müssen das von Hand korrigieren. Von den Werten / Inhalten ändert sich nichts, das macht es leichter. Sie machen die Dezemberabrechnung. Sie warten auf die Rückmeldung vom FA, das diese die LStB bekommen haben. Sie melden sich bei “Mein Elster” an, wählen die Korrektur einen LStB, übertragen alle Angaben die auf der von lexoffice erstellten LStB draufstehen, ergänzt um das große E. Was Sie für die Korrektur brauchen, ist eine sog. KM-ID. Diese bekommen Sie von unserem Support.

Wenn Sie mit lexoffice die Energiepreispauschale ausbezahlt haben, dann lief das immer im Gleichgewicht ab. Das war ja im September. D.h. für jeden Mitarbeiter, für den lexoffice 300 € ausgezahlt hat, hat lexoffice dem Finanzamt 300 € in Rechnung gestellt. Und Sie können das nachvollziehen, indem Sie in lexoffice in Ihren Dokumenten die Lohnsteueranmeldung anschauen. Da ist das dokumentiert. Und andererseits sollten Sie das auf Ihrem Bankkonto sehen.

Das geht. Man kann auch (und wir haben es auch im Video ab 01:53:30 erklärt) im Bereich des Urlaubskontos über die drei Punkte das Urlaubskonto quasi nullen.

Es kommt drauf an 🙂 Es kommt wirklich darauf an, welche Anforderungen Sie haben. Es reicht ja von einem analogen Stück Papier mit Start-, End- und Pausenzeit und Gesamtarbeitszeit über eine Excel Liste bis zu digitalen Tools inkl. Abwesenheitsmanagement und Schichtplanung. Jedes Unternehmen hat da andere Anforderungen, deshalb können wir keine Empfehlung aussprechen.
Es gibt noch keine Anbindung von Drittanbieter-Apps zur Zeiterfassung an lexoffice Lohn & Gehalt.

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Rückblick ins Archiv: Jahreswechsel Webinar 2021/2022

Inhalte & Themen

In unserem Webinar zu den gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2021 / 2022 für Lohn & Gehalt haben wir die folgenden Themen bearbeitet:

Übergreifende Themen:

  • Wie geht es mit dem Kurzarbeitergeld weiter?
  • Jahreswechsel-Checkliste
  • Tipps & Tricks für die Lohnabrechnung

Neues in der Sozialversicherung:

  • Aktuelle Rechengrößen mit Rechenbeispiel
  • Elektronische Führung der Entgeltunterlagen
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Neue Pflichtangaben bei Minijobber:innen
  • Weitere Neuerungen in den Meldeverfahren

Neues im Bereich der Lohnsteuer:

  • Freibeträge und Rechengrößen
  • Neuerungen bei beliebten Benefits wie dem 44€-Sachbezug und Gutscheinen
  • Neues zum Firmenwagen

Neues im Arbeitsrecht:

  • Änderungen beim Mindestlohn

Aufzeichnung: Jahreswechsel Webinar 2021/2022

Wir stellen Ihnen hier die Aufzeichnung unseres Webinars am 14. Dezember 2021 zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Sie erhalten in diesem Webinar keine Rechts- und Steuerberatung. Wir betrachten das Thema „Gesetzliche Änderungen“ lediglich in Zusammenhang mit lexoffice Lohn & Gehalt. Bitte wenden Sie sich bei Beratungsbedarf an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

In der Aufzeichnung sind die einzelnen Kapitel markiert, falls Sie nur an einzelnen Themen Interesse haben.

Das eBook zum Jahreswechsel 2021/2022 für Arbeitgeber:innen

Ausführliche Fachartikel und Hintergründe zu den Jahreswechsel-Themen bei Lohn und Gehalt sowie unsere Jahreswechsel-Checkliste finden Sie in unserem mehr als 40 Seiten starken eBook.

Die Themen kommen u.a. aus den Bereichen Familie, Steuern, Gesundheit, Wohnen, Mobilität, Umwelt und Medien.

PDF 2 MB

FAQ zum Webinar

Während des Webinars konnten die Teilnehmer:innen Ihre Fragen in den Chat schreiben. Aus Datenschutzgründen sind diese in der Aufzeichnung nicht zu sehen. Wir haben aber die Fragen gesammelt und beantworten Sie hier im Folgenden:

Kurzarbeit

Nur Resturlaub aus 2021 oder gleich zuerst den neuen Jahresurlaub 2022?

Nur der Resturlaub aus dem Vorjahr, also 2021. Der neue Urlaubsanspruch für 2022 ist davon nicht betroffen.

Auszug aus www.bmas.de: “Gezählt werden die individuellen Bezugsmonate des Beschäftigten, es kommt nicht darauf an, wann und wie lange Kurzarbeit im Betrieb eingeführt und ob diese zwischenzeitlich unterbrochen wurde. Für den erhöhten Leistungssatz ist es ausreichend, wenn Beschäftigte insgesamt drei bzw. sechs Monate Kurzarbeitergeld bezogen haben. Die Zählwirkung beginnt nach einer Unterbrechung nicht wieder von vorne. Dies gilt auch bei Beschäftigten, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld den Arbeitgeber wechseln und dort (erneut) Kurzarbeitergeld beziehen.”

smartsteuer bietet in ihrer KUG Steuererklärung auf https://www.smartsteuer.de/online/kurzarbeit/#kurzarbeit auch Zusammenveranlagung an.

Ja, wir haben alle Informationen zum Thema in einem gesonderten Artikel zusammengefasst: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/5827609-weiterbildungen-wahrend-kurzarbeit

Die Weiterbildung muss während der Kurzarbeit begonnen werden. Träger und Maßnahme müssen nach dem SGB III zugelassen sein. Außerdem muss die Maßnahme entweder mehr als 120 Stunden dauern oder sie muss nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt werden.

Nein, das ist in dem konkreten Fall, der in Erfurt gerichtlich behandelt wurde, auch nicht passiert. Das ist angelehnt an den Sachverhalt, wenn ein Arbeitsverhältnis ruht, wie zum Beispiel bei der Elternzeit. Dann passt man den Urlaubsanspruch auch an. Aus Fairnessgründen sollte man das aber vielleicht tun. Im Zweifel besprechen Sie das bitte mit einem:einer Fachjurist:in für Arbeitsrecht.

In diesem Artikel beschreiben wir, wie Sie die KUG Monate eingeben können, die vor einem Wechsel zu lexoffice bereits angefallen sind >>

Kug-Monaten aus Zeiten vor dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis können mit lexoffice nicht abgerechnet werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt dazu “Falls Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld arbeitslos werden, berechnet sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall erzielt worden wäre. Damit ist gewährleistet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine leistungsrechtlichen Nachteile erfahren, wenn sie nach dem Kurzarbeitergeldbezug arbeitslos werden sollten.”

Corona Prämie

Einen Artikeln mit allen Informationen zur Corona Prämie finden Sie hier

Steuer- aber nicht sozialabgabenfrei?

Weil steuerfreie Einnahmen prinzipiell nicht zum Arbeitsentgelt zählen, sind die Sonderleistungen auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Ein Antrag ist nicht notwendig; die Corona-Prämie kann unbürokratisch einfach gewährt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird pauschal angenommen, dass eine die Unterstützung rechtfertigende Situation vorliegt. Die Aufzeichnungspflicht ist aber nach wie vor zu beachten: Die steuerfreien Leistungen müssen im Lohnkonto des Beschäftigten dokumentiert werden.

Informationen zum Pflegebonus finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebonus.html

Ja, auch an Werkstudenten kann die Corona-Prämie ausgezahlt werden.

In lexoffice Lohn & Gehalt steht Ihnen die Corona Prämie als Entgelt zur Auswahl im zweiten Schritt der monatlichen Lohnabrechnung zur Verfügung. Nutzen Sie dies, ist die Zahlung automatisch so auch im Lohnkonto des:der Beschäftigten dokumentiert. Übrigens achtet lexoffice auch automatisch darauf, dass Sie den Höchstbetrag von 1.500 Euro nicht überschreiten.

Die Corona-Prämie gilt mit ihrem Höchstbetrag von 1.500 EUR je Arbeitsverhältnis und ist für alle Mitarbeitertypen (Angestellte, Minijobber usw) nutzbar.

Die Corona-Prämie ist – zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gezahlt – wirklich steuerfrei und führt nicht zu Steuerprogression. Sie muss nicht in der Einkommensteuer angegeben werden.

Das ist gefahrlos möglich und muss nicht im Kug-Antrag angegeben werden. Einige unserer Kund:innen haben die Corona-Prämie als Arbeitgeberzuschuss zum Kug verwendet, um das Netto “aufzufüllen”.

eAU & Krankenkassen bei Minijob

Was ist, wenn ein Mitarbeiter keine Steuer ID trotz mehrmaliger Aufforderung nicht einreicht? Keine Abrechnung?

Nicht abrechnen ist keine gute Option. Bitte nehmen Sie mit unserem Support Kontakt auf.

Für privat versicherte Mitarbeiter:innen gibt es keine elektronische AU. Die privaten Kassen nehmen an dem Verfahren nicht teil. D.h. Sie brauchen hier auch keine Kasse in Erfahrung bringen sondern wählen in den Mitarbeiterangaben “privat versichert” aus.

Auch für privat versicherte Minijobber zahlen Sie Beiträge in die Umlageversicherung ein. In der Folge erhalten Sie eine Erstattung der Entgeltfortzahlung. Sie müssen keine Krankenkasse bei privat versicherten Minijobbern eintragen.

Sie passen die Daten des:der Mitarbeiter:in in lexoffice an (ändern das Beschäftigungsverhältnis) und geben dabei auch die Krankenkasse an. Um den Rest kümmert sich lexoffice.

Die Höchstbeschäftigungsdauer gilt für kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter:innen und nicht für Beschäftigte mit Minijob. Dort gilt aktuell die Verdienstgrenze von 450 €.

Anm. AFreigang: Minijobber haben unabhängig von weiteren Beschäftigungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Für privat versicherte Mitarbeiter:innen gibt es keine elektronische AU. Die privaten Kassen nehmen an dem Verfahren nicht teil. D.h. Sie brauchen hier auch keine Kasse in Erfahrung bringen sondern wählen in den Mitarbeiterangaben “privat versichert” aus.

An der Erstattung von geleisteter Entgeltfortzahlung für privat krankenversicherte Mitarbeiter:innen ändert sich nichts.

Der oder die Arbeitgeber:innen, bei denen sicher der Minijobber krankmeldet, dürfen die eAU anfragen. Voraussetzung ist weiterhin, dass im Krankheitszeitraum ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Wie realistisch das ist, vermag ich nicht einzuschätzen. Generell gilt, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 3 Tagen eine Bescheinigung beigebracht werden muss. Falls dem nicht so ist, könnten Sie als Arbeitgeber:in die Entgeltfortzahlung zurückhalten. Derartige Fälle sollten im Gespräch mit der Krankenkasse besprochen werden.

Sobald ein Abruf erfolgreich vonstatten ging, kann er nicht wiederholt werden. Ein Abruf der eAUs für 2022 vor dem verpflichtenden Verfahrensstart (1. Juli) sollte möglich sein.

Für Arbeitsunfähigkeiten bis zu 3 Tagen bekommt man auch ohne AU eine Erstattung. Am Prozedere bei AUs ändert sich nur der Transportweg (und der Überbringer). Es gilt, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 3 Tagen eine Bescheinigung beigebracht werden muss. Falls dem nicht so ist, könnten Sie als Arbeitgeber:in die Entgeltfortzahlung zurückhalten.

Ja, das geht. Haben Sie den Monat bereits abgerechnet führt das im Folgemonat zu einer Korrekturabrechnung.

Dafür können sie ein Häkchen setzen. Dann wird das entsprechend berücksichtigt.

Für Arbeitsunfähigkeiten bis zu 3 Tagen bekommt man auch ohne AU eine Erstattung.

Sobald sie eine Krankheit erfassen und diese eAU-fähig ist ruft lexoffice die eAU automatisch ab und hält sie über den Status des Abrufs auf dem Laufenden.
Und wie bisher auch versendet lexoffice automatisch den Erstattungsantrag an die Krankenkassen.

Ab 01.07.2022 ist das Pflicht. Private Versicherungen nehmen nicht an der eAU teil.
Am Verfahren sollen alle Vertrags(zahn)ärzte und Vertragskrankenhäuser teilnehmen. Seit Oktober 2021 übertragen Praxen bereits Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen. Allerdings machen längst noch nicht alle Ärzt:innen mit, die müssten…

Für privat versicherte Mitarbeiter:innen gibt es keine elektronische AU. Die privaten Kassen nehmen an dem Verfahren nicht teil. D.h. Sie brauchen hier auch keine Kasse in Erfahrung bringen sondern wählen in den Mitarbeiterangaben “privat versichert” aus.

Die Angaben zur Krankenkasse brauchen Sie für die AAG-Erstattungsanträge, für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und später auch für die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld. Entgeltmeldungen sind bisher nicht betroffen.

Hier muss ich mich korrigieren. Die Antwort kommt von der Minijobzentrale.

Für Arbeitsunfähigkeiten bis zu 3 Tagen bekommt man auch ohne AU eine Erstattung.

Es gibt zwei Empfehlungen: Entweder ganz konkret in den Arbeitsvertrag schreiben. Oder im Arbeitsvertrag eine Formulierung wählen im Stil “Der:die Arbeitgeber:in behält sich vor, eine kürzere Vorlagefrist zu verlangen.” und dann daneben konkret regeln. Es muss auf jeden Fall schriftlich hinterlegt werden. Im Zweifel besprechen Sie das bitte mit einem:einer Fachjurist:in für Arbeitsrecht.

Diese Bescheinigungen werden – insofern es sich um ein zugelassenes Krankenhaus im Sinne der Sozialgesetzgebung handelt – ebenfalls über den eAU-Kanal zurückgemeldet.

lexoffice erkennt und berücksichtigt automatisch, das bei einem neuen Mitarbeiter bzw. einer neuen Mitarbeiterin in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung keine Entgeltfortzahlung erfolgt.

Mit dem Eintragen des Krankzeitraums wird von lexoffice automatisch eine eAU abgefragt.

Ja, genau. Arbeitgeber:innen haben zu dem Zeitpunkt nur das Wort der Beschäftigten, aber noch keine eAU vorliegen.

lexoffice plant im ersten Quartal 2022 auch die Entgeltbescheinigungen für Kund:innen bereitzustellen, um den manuellen Prozess abzulösen. Januar, Februar und März ist bei “Kind krank”, “Krankengeld” etc. noch immer sv.net der richtige Weg. Wie das geht, schreiben wir in diesem Artikel >>

Korrekt 🙂

Diese Informationen wird es zukünftig nicht mehr geben. Neben dem Mitarbeiter kennt nur die Krankenkasse den feststellenden Vertragsarzt.

Abweichungen können ganz regulär sein. Ein Beispiel: Ein:e Mitarbeiter:in ist 5 Tage krank, die ersten drei ohne AU und die letzten beiden mit AU. Dann haben Sie 5 Tage krank hinterlegt, bekommen aber eine eAU für 2 Tage. Der Status, den lexoffice dann zurückmeldet, lautet “eAU liegt teilweise vor”. Sie prüfen das dann, ob die Abweichung okay ist oder Ihnen komisch vorkommt. In dem genannten Beispiel passt es und sie müssen nichts anpassen. Anderes Beispiel: Der:die Mitarbeiter:in ist 10 Tage krank geschrieben und fühlt sich nach 5 Tagen wieder fit und kommt zurück zur Arbeit (Ja, das geht. Nachzulesen hier und hier), dann kürzen Sie die Krankheit. Die AU bleibt aber die AU; das ist ja nur eine Prognose.

Ja, mit der Bereitstellung von eAU wird es in lexoffice möglich sein bei Krankheiten anzugeben, ob sie im Zusammenhang mit einem Arztbesuch / Krankenhausaufenthalt stehen.

Die Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, sondern gibt nur eine Prognose über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf ab. Bei Arbeitnehmern, die trotz einer Krankschreibung arbeiten, greift der Versicherungsschutz weiterhin. Ausführlich zum Nachlesen in unserem Artikel >>

Minijobber Steuer ID

Hallo, kurze Frage zur ID Nr. Mitarbeiter Minijobber. Brauche ich die ID Nr. für Minijobber, die nicht mehr bei mir seit Dez. 2021 arbeiten?

Für Mitarbeiter:innen, die vor / Dezember 2021 bei Ihnen aufhören / aufgehört haben, brauchen Sie keine Steuer-Id eintragen.

Mindestlohn

Was ist mit dem Mindestlohn in der Baubranche, inwiefern erhöht sich dieser?

Branchenspezifische Mindestlöhne können wir nicht berücksichtigen. In lexoffice wird lediglich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn geprüft. Die Rechengrößen des Baugewerbes können Sie auf den Seiten der https://www.soka-bau.de nachlesen.
Bitte beachten Sie, das mit lexoffice Lohn & Gehalt kein Baulohn abgerechnet werden kann!

Gutscheine

Unseren frisch aktualisierten Artikel zu Gutscheinen und Geschenken finden Sie hier >>

Was ist mit Gutscheinen, die man noch hat. Darf man diese noch im kommenden Jahr ausgeben?

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen ausgegebenen Gutscheine und Geldkarten die neuen Anforderungen erfüllen, sollten Sie am besten noch vor dem 31.12.2021 eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Finanzamt beantragen. Im Rahmen dieser Anrufungsauskunft können Sie nachfragen, ob die von Ihnen ausgegebenen Geldkarten oder Gutscheine die Kriterien nach dem ZAG erfüllen. Dieser Service des Finanzamts ist kostenlos.

Gutscheine gelten als Sachbezug, wenn eine dieser Eigenschaften erfüllt ist:

  • Wenn diese nur in einem limitierten Netz eingesetzt werden können. Hierunter fallen beispielsweise Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
  • Wenn sich diese nur auf eine beschränkte Produktpalette beziehen. Hierzu zählen beispielsweise Tankkarten, Gutscheinkarten für einen Buchladen oder ein Fitnessstudio oder auch Kinokarten.
  • Wenn diese als „Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken“ eingesetzt werden. Hierzu zählen z. B. Essensmarken.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, beantragen Sie eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Finanzamt. Dieser Service des Finanzamts ist kostenlos.

Meldungen & Jahreswechsel

Guten Tag, bis zum 30.6.2021 habe ich über Lexware einen Minijob abgerechnet. ab 1.7.2021 über lexoffice. Gibt es die Sozialversicherungsmeldung 92 automatisch und wann?

Die UV-Jahresmeldung wird mit der Lohnabrechnung für Dezember erstellt und versendet.

Immer, wenn Sie einem Ihrer Mitarbeiter:innen im Rahmen einer Dienstreise eine (oder mehrere) Mahlzeiten bezahlen, muss das auf der Lohnsteuerbescheinigung mit einem “M” vermerkt werden. Das Finanzamt will damit Spesenbetrug vermeiden.

Ja, Sie finden eine entsprechende Lohnart im Abrechnungsassistent, wenn Sie auf Schritt 2 “Stunden & Entgelte” beim entsprechenden Mitarbeiter auf “ENTGELT HINZUFÜGEN” klicken und in der Liste nach “Abschlag / Vorschuss” suchen.

Ganz genau.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2022 sind in lexoffice enthalten. Die Auswirkungen auf die maximale Höhe der Abgabenfreiheit bei BAV wird berücksichtigt.

Weitere Fragen

Wie muss ich eine Quarantäne abrechnen? Dafür hat der Arbeitnehmer ja keine AU, sondern nur den Brief vom Gesundheitsamt. Muss ich dann noch irgendwo ein Antrag einreichen?

Wie Sie bei einer Quarantäne vorgehen, haben wir in diesem Artikel geschrieben >>

Das ist nur nötig, wenn mindestens einer Ihrer Minijobber:innen auf Steuerkarte arbeitet (sehr selten). Falls das Finanzamt jedoch dennoch Lohnsteuer-Anmeldungen haben möchte, melden Sie sich gerne kurz bei unserem Support. Wir haben hierfür eine Lösung.

Nein, es handelt sich nicht um ein Optionsmodell. Sobald das vereinbarte Entgelt 450,00 EUR übersteigt und höchstens 1.300,00 EUR beträgt, kommt der Übergangsbereich zur Anwendung.

Mitarbeiter:innen, die zum 31.12.2021 ausscheiden, erhalten mit der Lohnabrechnung für Dezember alle (Jahres-)Bescheinigungen, wie die Lohnsteuer-Bescheinigung und die Meldebescheinigung für die Rentenversicherung.

Das Arbeitszeitmodell der Mitarbeiter:innen kann monatlich angepasst werden. Achten Sie bitte auf die korrekte Berechnung des Urlaubsanspruchs.

Wenn Sie den Wechsel der Beschäftigungsart ohne Aus- und Wiedereintritt (wie ich es empfohlen habe ;-)) durchführen, ist das möglich. Sonst nicht.

lexoffice bietet keine Möglichkeiten an, Zielvereinbarungen zu hinterlegen. Das müssten Sie in einem dafür geeigneten System machen. Den Bonus finden Sie natürlich am Ende des Bewertungszeitraums in der Abrechnung in der Liste der Entgelte.

Fragen zu lexoffice Lohn & Gehalt generell

Planen Sie, dass man im Lohn und Gehalt auch ausländische Mitarbeiter abrechnen kann?

Ja, wir wollen demnächst auch die Abrechnung von Mitarbeiter:innen mit Wohnsitz im Ausland umsetzen. Sobald es soweit ist, werden Sie über unseren Newsletter (oder ähnliche geeignete Kanäle) informieren.

Nein, das haben wir bisher nicht geplant. Ich nehme diese Anregung sehr gerne mit in die Produktteams.

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Rückblick ins Archiv: Jahreswechsel Webinar 2020/2021

Inhalte & Themen

In unserem Webinar zum Jahreswechsel 2020 / 2021 kamen die folgenden Themen zur Sprache:

Die Corona-Krise

  • Rückblick & Ausblick: Kurzarbeitergeld in Zeiten der Corona-Pandemie

Sozialversicherung

  • Aktuelle Rechengrößen und Neuerungen in den Meldeverfahren.
  • Die Erhöhung des Mindestlohns und seine Auswirkung auf die Arbeitszeit von Minijobbern.
  • Der Betriebsprüfer kommt: Informationen aus der Praxis.
  • Ausblick: Abschaffung des gelben Krankenscheins in den kommenden Jahren

Lohnsteuer

  • Die Soli-Abschaffung ab 2021 – was bedeutet das für Ihre Mitarbeiter:innen?
  • Die Entfernungspauschale: Erhöhung im Rahmen des Klimaschutzprogramms.

Arbeitsrecht

  • Neuerungen und interessante Rechtsprechungen

Tipps & Tricks

  • Jahreswechsel-Checkliste für Arbeitgeber:innen
  • Produkt-Neuigkeiten bei lexoffice Lohn & Gehalt

Aufzeichnung: Jahreswechsel Webinar 2020/2021

Das Webinar fand an drei Terminen statt. Wir stellen Ihnen hier die Aufzeichnung des dritten und letzten Termins vom 12. Januar 2021 zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Sie erhalten in diesem Webinar keine Rechts- und Steuerberatung. Wir betrachten das Thema „Gesetzliche Änderungen“ lediglich in Zusammenhang mit lexoffice Lohn & Glehalt. Bitte wenden Sie sich bei Beratungsbedarf an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Das eBook zum Jahreswechsel 2020/2021 für Arbeitgeber

Ausführliche Fachartikel und Hintergründe zu den Jahreswechsel-Themen bei Lohn und Gehalt sowie unsere Jahreswechsel-Checkliste finden Sie in unserem mehr als 30 Seiten starken eBook.

Die Themen kommen u.a. aus den Bereichen Familie, Steuern, Gesundheit, Wohnen, Mobilität, Umwelt und Medien.

PDF 4 MB

FAQ zum Webinar

Während des Webinars konnten die Teilnehmer:innen Ihre Fragen in den Chat schreiben. Aus Datenschutzgründen sind diese in der Aufzeichnung nicht zu sehen. Wir haben aber alle Fragen gesammelt und beantworten Sie hier im Folgenden:

Coronaprämie: Darf diese in Teilzahlungen erfolgen? z.B. 3Monate x 500 EUR.

Kurze Antwort: ja. Die 1.500,00 EUR sind ein Freibetrag, der mit einzelnen Zahlungen oder mit einem Mal gewährt werden kann.

Sie beziehen sich bestimmt auf die Anforderung, das Entgeltunterlagen zukünftig elektronisch aufbewahrt werden müssen. Dazu fehlen leider noch Details, wobei PDF mit hoher Sicherheit eine Rolle spielen wird. Die Dokument-Management-Systeme, die in der Rechnungsstellung und Buchhaltung laufen, verwenden dieses Format extensiv.

Die konkreten Regelungen stehen noch aus. Da Betriebsprüfungen für vergangene Zeiträume erfolgen, wird es interessant sein zu erfahren, welche tollen Bestimmungen wir im Laufe dieses Jahres vorgesetzt bekommen.

Die Liste der infrage kommenden Dokumente ist in der sog. BVV niedergeschrieben. Sie beinhaltet u. a. den Zeitnachweis gem. Mindestlohngesetz.

Sie haben Recht: Sobald pauschal versteuert wird, fällt der Solidaritätszuschlag an.

Das hängt ganz davon ab, wie Sie die Auszeit vertraglich vereinbart haben. Die Vereinbarung von unbezahltem Urlaub ist nicht unüblich.

Wenn Sie keine Regelung mit der Krankenkasse getroffen haben, gilt zunächst der “Standard”-Satz. Eine Änderung des Umlagesatzes setzt eine schriftliche Vereinbarung mit der individuellen Krankenkasse voraus. Es genügt nicht, die Einstellung in lexoffice zu ändern – wir dürfen das nicht in Ihrem Namen vereinbaren.

Bei der Lohnabrechnung werden die Ausgaben automatisch an die Buchhaltung übergeben. Sie müssen die Transaktion der Gehälter in der Bank lediglich mit “Nettogehälter” kategorisieren. So vermeiden Sie Doppelbuchungen.

Die Corona Sonderzahlung darf auch bei Mitarbeiter:innen mit Minijob gezahlt werden. Sie ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es entstehen keine zusätzlichen Abgaben.

Wir haben die wesentlichen Punkte, die beim Wechsel zu lexoffice zu beachten sind, in einem Hilfeartikel zusammengefasst >>

Leider bieten wir die Abrechnung und Meldung von pauschaler Lohnsteuer nach § 37b EStG nicht in lexoffice an.

Unter der Voraussetzung, dass Sie bis zum 30 Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.6.2021 in voller Höhe und danach bis zum 31.12.2021 zu 50 Prozent pauschaliert erstattet.

Die Lohnsteuerberechnung in lexoffice erfolgt anhand eines durch die Finanzbehörden der Länder vorgegebenen Ablaufplans. Die Progression ist dort nicht berücksichtigt. Das hängt auch damit zusammen, das nicht nur Entgelte aus der Lohnabrechnung Einfluss darauf haben.

Unsere Kollegen von smartsteuer haben das schön in einem FAQ zusammengefasst: Wer in einem Jahr mindestens 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung im darauffolgenden Jahr verpflichtet.

Momentan bieten wir das nicht an. Wir denken momentan über eine digitale Personalakte für Mitarbeiter:innen in lexoffice nach. Das könnte der richtige Platz dafür sein. Wir werden auf uns aufmerksam machen, wenn wir mit unseren Überlegungen weitergekommen sind. 😉

Mal schauen, was sich machen lässt.

Bis Anfang November 2020 wäre der letzte Zeitpunkt für die Gewährung der Corona Sonderzahlung der 31.12.2020 gewesen. Inzwischen wurde dieser Zeitraum auf den 30.06.2021 verlängert. Solange Sie die 1.500,00 EUR nicht überschreiten, dürfen Sie auch im Februar 2021 noch die Corona Sonderzahlung gewähren.

Im neuen § 150a SGB XI wurde eine Verpflichtung zur Zahlung der Corona-Prämie für zugelassenen Pflegeeinrichtungen eingeführt. Die Prämie soll lt. SGB XI 2020 gezahlt werden. Das sollten Sie sich unbedingt anschauen und sich ggf. Beratung einholen.

Für Branchen außerhalb des Pflegesektors hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen 1.500,00 EUR als Corona Sonderzahlung steuerfrei zu gewähren. Wichtigstes ist der Zeitraum der Zahlung (ab März 2020) und das eine Anerkennung der besonderen und unverzichtbaren Leistung Ihrer Mitarbeiter:innen erreicht werden soll (§ 3 Nr. 11a EStG).

Neben den üblichen Verdächtigen (Beitragsabrechnung, Lohnkonto, Lohnabrechnung usw.), die heute schon elektronisch in lexoffice vorliegen, spricht man von u. a. folgenden Dokumenten:

  • Nachweis der Versicherungsfreiheit, wie Immatrikulationsbescheinigungen
  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht von Minijobber:innen
  • Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten über weitere kurzfristige Beschäftigungen
  • Bescheide von Krankenkassen über die Feststellung der Versicherungspflicht
  • Zeitnachweise (Stundenzettel) nach dem Mindestlohngesetz

lexoffice unterstützt momentan die elektronischen Unterlagen für den Steuerprüfer. Hierzu können Sie einen Export im DLS-Format für den angeforderten Prüfungszeitraum erstellen. Darüber hinaus wünschen sich die Betriebsprüfer einen elektronischen Export im Format euBP. Dieses Format ist aktuell nicht verpflichtend und unterliegt noch starken Änderungen. lexoffice wird dieses Format mittelfristig auch unterstützen. Bis dahin kann die Prüfung mit unseren Lohnkonten erfolgen.

Wenn Sie feststellen, dass Sie versehentlich zu wenig ausbezahlt haben und so “Phantomlohn” entstanden ist, können Sie die betroffenen Zeiträume natürlich korrigieren. Infolge der rückwirkenden Änderung wird lexoffice die zusätzlich abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge ermitteln und an die Krankenkasse(n) melden. Das spart auf jeden Fall Ärger mit dem Prüfer! 😉

Wenn Sie unsere Standardlohnarten verwenden, erfolgt eine Übergabe des Kilometergelds zur Kategorie “Kilometergelderstattung Arbeitnehmer” in lexoffice.

Wir müssen unterscheiden. Bei Dienstreisen bleibt es bei Fahrten mit dem Privatwagen bei 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder bei Familienheimfahrten gibt es für die ersten 20 gefahrenen Kilometer jeweils 0,30 EUR. Ab dem 21. Kilometer gibt es 0,35 EUR.

Sie müssen 2 Dinge tun:

1.) erfassen Sie die gewährten steuerfreien Verpflegungspauschalen mit dem Entgelt “Zuschuss Verpflegungsmehraufwand (steuerfrei)”, damit es zur Auszahlung kommt und damit die Lohnsteuerbescheinigung aktualisiert wird.

2.) erfassen Sie bitte das Entgelt “Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit”, damit der Großbuchstabe “M” auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheint. Details finden Sie in unserem Hilfeartikel zu Reisekosten.

Wir bieten in lexoffice ein Standard-Entgelt “Internetpauschale” für diese Zwecke an. Bitte informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen vor der ersten Nutzung.

Wenn April Ihr erster Monat mit lexoffice war und Sie Ihre Lohnsteuer-Anmeldungen jährlich einreichen müssen, fehlt in der Tat das erste Quartal (diese Werte kennt lexoffice nicht). Hier müssen Sie entweder mit Ihrem Steuerberater sprechen oder mit Elsterformular manuell tätig werden. Wir haben dazu einen gesonderten Hilfeartikel verfasst. Bitte berücksichtigen Sie auch unsere Hinweise zur Erfassung der Vortragswerte für die Lohnsteuerbescheinigung.

Bei lexoffice pauschalieren wir, wo es möglich ist. Eine generelle individuelle Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist momentan nicht vorgesehen.

lexoffice bucht den Sachbezug automatisch auf die Kategorie “Sachbezüge 16% USt (Waren)” (bis 31.12.2020), die mit dem Sachkonto 4945 (SKR04) verknüpft ist.

Vortragswerte sind bei Minijobbern nur erforderlich, wenn diese individuell nach Steuerklasse besteuert werden.

Ja, die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt muss mindestens 50 % betragen.

Die Antwort auf diese Frage finden Sie in unserem Artikel „Wie gehe ich bei Änderungen in Beschäftigungsverhältnissen vor?“ auf support.lexoffice.de

Bei einer Unterbrechung von KUG von 3 Monaten oder länger, muss der Arbeitsausfall neu angezeigt werden. Sie müssen sich also neu bei der Arbeitsagentur melden.

Wenn es um das erhöhte Kurzarbeitergeld geht, wird nicht neu gezählt. Monate ohne KUG werden ausgelassen. Wurde bspw. für März und April Kurzarbeitergeld bezogen, ist der 4. Monat nach der Novemberabrechnung im Dezember erreicht.

Ja, Sie müssen einen Folgeantrag stellen.

Mitarbeiter:innen in Pflegeeinrichtungen erhalten die sog. Corona-Prämie in Höhe von 1.500 €. Auch für andere Branchen steht ein Freibetrag in identischer Höhe zur Verfügung, der steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden darf. Wissenswertes zur Corona Prämie lesen Sie in unserem Artikel „Corona-Prämie: Steuerfreie Unterstützung für Beschäftigte“

Die Frage bezieht sich vermutlich auf den Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld. Die Zählung der Monate erfolgt für jede:n Mitarbeiter:in individuell und nicht auf Firmenebene.

Um von der Corona-Sonderzahlung profitieren zu können, muss sie in der Zeit ab 01.03.2020 und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Sie wirkt sich nicht negativ auf das Kurzarbeitergeld aus.

Die besonderen Zugangserleichterungen zur Kurzarbeit (z.B. mindestens 10 % der Mitarbeiter:innen haben einen Entgeltausfall von mehr als 10 %) enden nach dem 31.03.2021. Es geht nicht allein um die Bewilligung von KUG, sondern bzgl. der Erstattung der SV-Beiträge auch um die Inanspruchnahme von KUG.

Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das wird sich auf das lohnsteuerpflichtige Brutto des gesamten Jahres 2020 auswirken.

Nein. Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein umfangreiches, gut lesbares FAQ-Dokument bereitgestellt, das diese und weitere Fragen zur Corona-Prämie (steuerfreie Beihilfe) beantwortet. www.bundesfinanzministerium.de

Dieser Freibetrag gilt für jede:n Mitarbeiter:in individuell.

lxlp