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Effiziente Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Kompetente Beratung nach Ihren Wünschen

Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin Ihres Vertrauens ist ein wichtiger Partner für den unternehmerischen Erfolg von Kleinst- und Kleinunternehmen. Wenn Sie Ihre Lohnabrechnung mit lexoffice Lohn & Gehalt erledigen wollen, ist der Steuerberater nur einen Klick entfernt.

Genauso wie bei der lexoffice Buchhaltung können Sie Ihrem Steuerberater kostenfrei Zugriff auf lexoffice Lohn & Gehalt geben. Sie haben dabei den Freiraum und die Flexibilität, Ihre Zusammenarbeit nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten. 

Wir haben zwei mögliche Modelle der Zusammenarbeit skizziert. Sie haben mit Ihrem Steuerberater einen anderen Weg gefunden? Wir freuen uns, wenn Sie diese Erfahrung mit uns teilen.

Zusammenarbeit im Überblick

Individuelle & flexible Zusammenarbeit

Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Steuerberater individuell wie Sie bei der Lohnabrechnung zusammenarbeiten wollen.

Kostenloser Zugriff

Der ergänzende Zugang für den Steuerberater ist wie auch bei der lexoffice Buchhaltung kostenlos.

Datev Export

Alle aus der Lohnabrechnung resultierenden Belege und Buchungen sind selbstverständlich Teil des Datev Exports.

Szenario 1: Selbstabrechner

Die monatliche Lohnabrechnung mit lexoffice ist in drei einfachen Schritten erledigt. Sie erfassen die Abwesenheiten, sie erfassen bei Bezahlung auf Stundenlohnbasis die geleisteten Arbeitsstunden und eventuell weitere individuelle Entgelte, überprüfen die Lohnabrechnung und fertig. Anschließend verteilen Sie die Lohnabrechnung an die Mitarbeitenden und überweisen die Löhne und Gehälter.

Beratungsbedarf kann in diesem Szenario bei der Einstellung und der einmaligen Anlage neuer Mitarbeiter bestehen. Hier kann Ihr Steuerberater gemeinsam mit Ihnen die Weichen für eine korrekte Abrechnung stellen. Auf Wunsch kann der Steuerberater auch ihre monatlichen Eingaben für die Lohnabrechnung prüfen und abschließend „aufs Knöpfchen drücken“. Und auch bei der Optimierung der Personalkosten durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen ist der Steuerberater ein zuverlässiger Partner für kompetente Fachberatung.

Sie erledigen also folgende Aufgaben:

  • Durchführung der monatliche Abrechnung
  • Verteilung der Lohnabrechnung an die Mitarbeitenden
  • Ausführung der Zahlungen

Der Steuerberater berät und unterstützt in folgenden Fällen:

  • Einstellung und Anlage neuer Mitarbeiter
  • Beratung zu Optimierung bei Personalkosten

Eine aufwandsbezogene Abrechnung der Leistungen des Steuerberaters ist bei diesem Modell sinnvoll.

Ein Beispiel aus der Praxis

Bloggerin Carola Heine hat für Ihren Food-Blog Ihre erste Mitarbeiterin eingestellt. Ihre Steuerberaterin Nadine Meibohm hat diesen wichtigen Schritt im Leben der Unternehmerin begleitet.

Steuerberaterin Nadine Meibohm sagt: „Lohnbuchhaltung ist nicht so spannend, ich berate meine Mandanten viel lieber, was deren Fragen und Herausforderungen angeht. Klar, das mit dem Lohn muss gemacht werden und wir bieten das selbstverständlich an. Wenn Mandanten es brauchen, wird es gemacht. Aber wenn sich Selbständige mit lexoffice Lohn & Gehalt selbst um ihre Lohnbuchhaltung kümmern können, dann ist das doch prima – und bei Fragen gucke ich schnell nach, ob alles richtig ist. Das ist eine tolle Kombination für alle Beteiligten.“

>> Interview mit Nadine Meibohm

Szenario 2: Lohn-Mandanten

Unternehmer und Unternehmerinnen, die die Lohnabrechnung nicht selber ausführen aber trotzdem gerne die Daten und Dokumente in „ihrem“ System haben wollen, können auch mit lexoffice die ganze Abrechnung an den Steuerberater auslagern.

Sie erledigen also nur folgende Aufgaben:

  • Monatliche Übergabe der Bewegungsdaten an den Steuerberater
  • Verteilung der fertigen Lohnabrechnung an die Mitarbeitenden
  • Überweisung der Löhne und Gehälter aus lexoffice heraus

Der Steuerberater übernimmt folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung der Abrechnung mit den Bewegungsdaten des Lohn-Mandanten
  • Durchführung der Lohnabrechnung
  • Anlegen neuer Mitarbeiter
  • Beratung bei der Optimierung von Lohn & Gehalt

So funktioniert das individuelle Zusammenspiel

Nutzen Sie bereits die lexoffice Buchhaltung und haben Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin bereits einen kostenfreien Zugang eingerichtet müssen Sie nur ein weiteres Häkchen setzen, um die Berechtigung auf die Lohnabrechnung auszuweiten. Hat Ihre Steuerkanzlei noch keinen Zugang, können Sie diesen einfach und kostenfrei mit wenigen Klicks einrichten.

Die Grundlage für Ihre Zusammenarbeit sind die individuellen Vereinbarungen, die sie gemeinsam in Ihrem Mandatsvertrag festhalten. Hier regeln Sie auch die Haftungsfragen.

>> Informationen für Steuerberater

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