Der Arbeitgeber
Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne ist jeder, der einen anderen, auch vorübergehend, als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt. Hierfür kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fordern.
Pflichten des Arbeitgebers
Neben den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber auch gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Zu Beginn einer Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich eigenständig darüber, ob es sich im Einzelfall um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Er hat für alle versicherungspflichtig Beschäftigten bei bestimmten Sachverhalten (z. B. Beginn und Ende einer Beschäftigung, Änderungen im Beschäftigungsverhältnis) Meldungen an die zuständigen Krankenkassen maschinell zu übermitteln. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beiträge zur Sozialversicherung zu berechnen, die Beitragsanteile des Arbeitnehmers einzubehalten und die Beiträge an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Damit die ordnungsgemäße Beitragsberechnung und -abführung von den Rentenversicherungsträgern geprüft werden kann, bestehen umfangreiche Aufzeichnungspflichten über die Entgeltunterlagen.
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