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Praktisches Wissen
für Arbeitgeber:innen

zu den Themen Mitarbeiter:innen, Lohn & Gehalt

Keine unverständlichen Gesetzestexte, keine bürokratischen Abhandlungen.

„Wissen für Arbeitgeber:innen“ von lexoffice versammelt Wissenswertes zu verschiedenen Themen der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit dem ganz pragmatischen Blickwinkel „Was bedeutet das ganz konkret für mich als Unternehmer:in und Arbeitgeber:in?“

Die steuerfreie Inflationsprämie im Rahmen des dritten Entlastungspakets. So können Sie die Prämie auszahlen.

Inflationsprämie

Der gesetzliche Mindestlohn 2023 in Deutschland sowie seine Entwicklung seit der Einführung 2015.

Mindestlohn 2023

Weitere Texte aus dem Themengebiet

Gesetzliche Änderungen

Einen Überblick über alle Gesetzesänderungen über Lohn & Gehalt hinaus, finden Sie in der lexoffice Wissenswelt.

Voraussetzungen, Steuern, Sozialabgaben, Arbeitsrecht. Und die Antwort auf die Frage: Darf’s auch mal mehr sein?

Minijob (520-Euro-Job)

Der Midijob beginnt, wo der Minijob aufhört.

Minijob & Midijob – ein Vergleich

Weitere Texte aus dem Themengebiet

Beschäftigungsverhältnisse

Was Sie bei Privatnutzung steuerlich beachten müssen.

Firmenwagen

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

steuerfreie Zuschläge

Weitere Texte aus dem Themengebiet

Entgelte

Was ist eine digitale Personalakte und wo liegen ihre Vorteile?

Digitale Personalakte

Bestimmte Entgeltunterlagen müssen ab dem 1. Januar 2022 elektronisch vorgehalten werden. Es gibt für Arbeitnehmer:innen jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2026.

Elektronische Entgeltunterlagen

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Papierkram, Bürokratie & Fristen

Überblick über die Haupt- und Nebenpflichten als Arbeitgeber:in.

Arbeitgeberpflichten

Gute Arbeitgeber:innen kennen sich nicht nur mit den Pflichten Ihrer Arbeitnehmer:innen aus, sondern auch mit ihren Rechten. 

Arbeitnehmerrechte

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Arbeitsrecht

Welche Arbeitszeitmodelle es gibt und welche Vorteile sie Arbeitgeber:innen bieten.

Arbeitszeitmodelle im Überblick

Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird von immer mehr Mitarbeitern gefordert und in Anspruch genommen.

Teilzeit

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Arbeitszeit

  • Arbeitszeiterfassung
    Laut einem Urteil des BAG besteht für alle anderen Unternehmen die Pflicht, die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu erfassen. Wann das erwartete Zeiterfassungsgesetz in Kraft tritt, steht noch nicht fest.
  • Arbeit auf Abruf
    Für Arbeitgeber:innen, die auf flexible Arbeitszeitmodelle angewiesen sind, gibt es insbesondere bei der Arbeit auf Abruf wichtige Regelungen zu beachten
  • Dokumentationspflicht beim Mindestlohn
    Wer von dieser Pflicht betroffen ist, was sie umfasst und welche Strafen bei Nichtbeachtung drohen.
  • In Teilzeit arbeiten
    Weniger Stunden arbeiten heißt nicht, weniger zu leisten. Doch diese Meinung wird häufig vertreten und schadet dann allen.
  • Arbeits- und Pausenzeiten
    Laut Arbeitsrecht gesetzliche vorgeschriebene Arbeitszeiten sind immer wieder Anlass für Konflikte
  • Recht auf Brückenteilzeit
    Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben einen Anspruch auf befristete Teilzeit.
  • Bereitschaftsdienst: Arbeitszeit mit Sonderregeln
    Der Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit. Doch es gibt einige arbeitsrechtliche Sonderregeln.

    Was müssen Sie dabei beachten, wenn sie unbezahlten Urlaub gewähren?

    Unbezahlter Urlaub

    Welche Gründe Sonderurlaub rechtfertigen und wie viele Tage Sonderurlaub angemessen sind.

    Sonderurlaub

    Weitere Texte aus dem Themengebiet

    Abwesenheiten

    Steuerpflichtig oder nicht? Das sollten Sie wissen.

    Geldwerter Vorteil

    Sind Sie dazu verpflichtet? Und wie berechnen Sie ihn?

    Lohnsteuerjahresausgleich

    Gewährte Mahlzeiten korrekt ausweisen.

    Großbuchstabe M

    Was die Minijob-Zentrale für Sie leistet und was Sie bei der Anmeldung beachten müssen.

    Minijob-Zentrale

    Be- oder Entlastung? Wir nehmen sv.net auf den Prüfstand und zeigen, welche Alternativen sinnvoll sind.

    sv net

    Weitere Texte aus dem Themengebiet

    Meldewesen

    Mitarbeiter einstellen &
    Arbeitgeber werden

    Sie überlegen, wieder oder sogar zum ersten Mal Mitarbeiter einzustellen? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir haben das perfekte Einstiegsvideo, die passende Checkliste, Arbeitshilfen und weiterführende Artikel auf einer Themenseite zusammengestellt.

    >> Mitarbeiter einstellen

    Weitere Texte aus dem Themengebiet

    Mitarbeiter:innen einstellen

    Tipps für eine gelungene Übergabe

    Nachfolge planen

    Wie das geteilte Arbeiten funktioniert.

    Jobsharing

    Weitere Texte aus dem Themengebiet

    Führung & Leadership

    Was sollte in einer Lohnabrechnung drinstehen?

    Muster Lohnabrechnung

    Arbeitgeberkosten für Mitarbeiter richtig kalkulieren inkl. Steuern und Sozialabgaben.

    Brutto-Netto-Rechner

    Weitere Texte aus dem Themengebiet

    Tools, Muster, eBooks

    Mit den Corona Lockerungen kommen neue Arbeitsschutzregeln.

    Arbeitsschutz

    Kurzarbeitergeld beitragsfrei und steuerfrei aufstocken.

    Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld

    Weitere Texte aus dem Themengebiet

    Corona Special

    Alle Begriffe aus unserem Lexikon in alphabetischer Reihenfolge von A bis Z.

    Der Arbeitgeber

    Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne ist jeder, der einen anderen, auch vorübergehend, als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt. Hierfür kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fordern.

    Pflichten des Arbeitgebers

    Neben den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber auch gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Zu Beginn einer Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich eigenständig darüber, ob es sich im Einzelfall um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.  Er hat für alle versicherungspflichtig Beschäftigten bei bestimmten Sachverhalten (z. B. Beginn und Ende einer Beschäftigung, Änderungen im Beschäftigungsverhältnis) Meldungen an die zuständigen Krankenkassen maschinell zu übermitteln. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beiträge zur Sozialversicherung zu berechnen, die Beitragsanteile des Arbeitnehmers einzubehalten und die Beiträge an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Damit die ordnungsgemäße Beitragsberechnung und -abführung von den Rentenversicherungsträgern geprüft werden kann, bestehen umfangreiche Aufzeichnungspflichten über die Entgeltunterlagen.

    Ihren Pflichten als Arbeitgeber kommen Sie am einfachsten mit dem Lohnprogramm von lexoffice nach 🙂

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