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Trotz Krankschreibung arbeiten?
Das ist erlaubt!

Eine Frage, die bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder aufkommt: Dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten? Wir beantworten Ihnen diese und weitere Fragen zum Thema arbeiten trotz Krankschreibung.

Dürfen Arbeitnehmer trotz Krankmeldung zur Arbeit erscheinen?

Kurz und knapp: Ja, sie dürfen. Und sie müssen sich dafür auch keine „Gesundschreibung“ von ihrem Arzt ausstellen lassen, denn eine Gesundschreibung in dem Sinne existiert als offizielles Dokument im deutschen Gesundheitswesen nicht. Allerdings haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und dieser müssen Sie nachkommen. Was heißt das also konkret für Sie und Ihren Arbeitnehmer?

Hinweis: Eine Krankschreibung ist nicht gleichbedeutend mit einem Arbeitsverbot. Der Arzt stellt diese aus, um den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber als aktuell krank und arbeitsunfähig einzustufen. Die Krankschreibung gibt aber keine Prognose darüber, wie lange der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist, möglicherweise ist er also kürzer arbeitsunfähig als auf der Krankmeldung vermerkt.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Möchte ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten, gilt es für Sie festzustellen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage dazu ist, denn Sie müssen Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Das heißt, dass Sie sicherstellen müssen, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet, wenn er wieder seiner Arbeit nachgeht. Ein Arbeitgeber mit einer Grippe z. B. sollte diese auskuriert haben, um keine Spätfolgen oder einen Rückfall zu erleiden und um seine Kollegen nicht anzustecken.

Ist Ihrem Arbeitnehmer also anzusehen, dass er noch nicht in der Lage ist zu arbeiten, müssen Sie ihm die Arbeitsaufnahme verweigern, andernfalls machen Sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Ihr Arbeitnehmer ist allerdings nicht verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, an was er erkrankt ist. Das macht es schwierig Ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Darum gilt: Erklärt Ihr Mitarbeiter mündlich, dass er trotz Krankschreibung wieder arbeitsfähig ist und sieht er gesund aus, dürfen Sie ihn arbeiten lassen. Denn wenn rein äußerlich nicht erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer krank ist, tragen Sie als Arbeitgeber keine Verantwortung.

Wichtig: Weisen Sie Ihren Mitarbeiter darauf hin, dass er der Personalabteilung meldet, dass er trotz Krankmeldung wieder arbeitsfähig ist. Die Personalabteilung leitet die Information an die zuständige Krankenkasse weiter. So sind Sie auf der sicheren Seite und es kann z. B. nicht zu Überzahlung kommen, sollte Ihr Mitarbeiter Krankengeld erhalten.

Bei Unternehmen mit weniger als 31 Mitarbeitern erhält das Unternehmen für den Ausfall des Mitarbeiters eine Ausgleichszahlung. Darum ist es auch hier unbedingt nötig, dass der Arbeitnehmer wieder als arbeitsfähig bei der Krankenkasse gemeldet wird.

Sind krankgeschriebene Arbeitnehmer versichert?

Auch diese Frage taucht immer wieder auf und ist relativ einfach zu beantworten. Bei Arbeitnehmern, die trotz einer Krankschreibung arbeiten, greift der Versicherungsschutz weiterhin. Hat der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg z. B. einen Wegeunfall, ist er unfallversichert. Die Versicherung des Arbeitnehmers trotz Krankschreibung ist im fünften Sozialgesetzbuch (§ 5 SGB V) und im siebten Sozialgesetzbuch (§ 2 und § 8 SGB VII) geregelt.

Praxis-Tipp: Wie bereits erwähnt, existiert ein Dokument zur Gesundschreibung nicht, Ärzte stellen aber manchmal auf Wunsch ein Attest aus, welches die Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Da dies aber mit zusätzlichem Aufwand für den behandelnden Arzt verbunden ist, ist dieses Verfahren nicht die Regel. Um sicherzustellen, dass nur gesunde Arbeitnehmer zurück an den Arbeitsplatz kommen, können Sie im Arbeitsvertrag das Wort „Gesundschreibung“ mit in den Vertrag aufnehmen. Zwar ist eine solche Klausel rechtlich nicht gültig, aber sie kann helfen, eine gewisse Unternehmenskultur aufzubauen.

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