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Arbeitnehmerrechte

Das sollten Arbeitgeber beachten

Gute Arbeitgeber kennen sich nicht nur mit den Pflichten Ihrer Arbeitnehmer aus, sondern auch mit ihren Rechten. Sich diese noch einmal vor Augen zu führen, kann allerdings nie schaden. So sind Sie im Fall der Fälle immer gut vorbereitet. Darum haben wir die wichtigsten Arbeitnehmerrechte in unserem Artikel für Sie zusammengefasst.

Arbeitsvertrag in Schriftform

Rechtlich gilt: Damit Verträge gültig sind, bedürfen sie nicht der Schriftform – auch mündliche Absprachen sind möglich. Der Arbeitsvertrag bildet allerdings eine Ausnahme. Da Arbeitnehmer ohne diesen weder ihr Arbeitsverhältnis noch damit verbundene Regelungen nachweisen können, gilt hier die Nachweispflicht für Sie als Arbeitgeber. Innerhalb eines Monats müssen Arbeitnehmer eine schriftliche und unterschriebene Version des Arbeitsvertrags erhalten. Dieser muss Angaben zu Gehalt, Befristung, Aufgaben, Arbeitszeit und -ort sowie Kündigungsfristen enthalten.

Arbeitnehmerrechte: Höchstarbeitszeit, Überstunden- und Pausenregelung

Wie lange Ihre Mitarbeiter maximal arbeiten dürfen, regelt das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich gilt, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Steigt das Arbeitsaufkommen, sind kurzfristig auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt. Durchschnittlich dürfen 8 Stunden pro Tag in 6 Kalendermonaten jedoch nicht überschritten werden, d. h. für die Zeit, die mehr gearbeitet wurde, muss ein Ausgleich geschaffen werden.

Als Arbeitgeber können Sie sich in Bezug auf Überstunden ‚absichern‘, indem Sie eine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag festhalten. Andersfalls können Ihre Mitarbeiter die Überstunden ablehnen.

Auch Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden sieht es eine Pauseneinheit von 30 Minuten vor, ab 9 Stunden sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben. Nach Feierabend gilt für den Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden.

Erreichbarkeit nach Feierabend

Einige Aspekte der digitalen Krankschreibungen sind bereits klar umrissen. So soll künftig nicht mehr der Patient, sondern der Arzt den Krankenschein auf elektronischen Wege direkt an die Krankenkasse übermitteln. Der Arbeitgeber kann die Daten dort direkt abrufen. Die Unternehmen sollen von dem neuen System durch einem Kostenrückgang um rund 550 Millionen Euro pro Jahr profitieren.

Bis zur Verabschiedung des BEG III hatte der Gesetzgeber eine Doppelregelung geplant. Das im Mai in Kraft getretene Terminservicegesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht bereits vor, dass Ärzte ab 2021 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über ein eigenes Netz digital an die Krankenkassen weiterleiten.

Arbeitnehmerrechte: Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten
Statistik: Inwiefern stört es Sie, dass Sie außerhalb der Arbeitszeiten erreichbar sind? | Statista
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Welche Aufgaben erlaubt sind …

… ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Dieser regelt die Tätigkeiten Ihres Arbeitnehmers. Das Weisungsrecht liegt bei Ihnen, aber: Unter das Arbeitnehmerrecht fällt auch, dass Aufgaben, die nichts mit der eigentlichen Tätigkeit zu tun haben oder die mehrere Gehaltsstufen darunter angesiedelt sind, von Ihrem Mitarbeiter nicht erledigt werden müssen.

Arbeitnehmerrecht bei Abmahnung und Kündigung

Als Arbeitgeber haben Sie das Recht Mitarbeiter abzumahnen, wenn diese sich etwas haben zu Schulden kommen lassen. Diese müssen sich jedoch nicht kommentarlos damit abfinden. Sie haben das Recht, schriftlich eine Gegendarstellung zu verfassen, die dann der Personalakte beigefügt wird.

Manchmal gestaltet sich ein Arbeitsverhältnis nicht wie gewünscht. Kündigungen sind für Sie als Arbeitgeber jedoch nicht so einfach durchzusetzen. Es müssen triftige personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebliche Gründe vorliegen. Das gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate bei Ihnen beschäftigt sind oder wenn Ihr Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt – nur dann unterstehen sie dem gesetzlichen Kündigungsgesetz.

Mitarbeiter in der Probezeit können ohne Angabe von Gründen entlassen werden, sofern die Kündigung dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz entspricht. Sie dürfen Mitarbeiter also nicht aufgrund ihrer Religion, ihres Alters oder Geschlechts kündigen.

Arbeitnehmerrecht und Urlaubsanspruch

Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser liegt bei 4 Wochen im Jahr und richtet sich danach, zu wieviel Prozent Ihre Mitarbeiter angestellt sind. Bei einer 5-Tage-Woche in Vollzeit stehen dem Mitarbeiter 20 Tage Urlaub zu, bei einer 3-Tage-Woche in Teilzeit sind es 12 Tage.

Es ist möglich im Arbeitsvertrag einen längeren Urlaubsanspruch zu vereinbaren. Beschäftigen Sie Mitarbeiter mit einer Behinderung, können diese bis zu 5 Tage mehr Urlaub einfordern.

Tipp: Verwenden Sie ein Arbeitsvertrag Muster, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte in Ihrem Vertrag enthalten sind.

Regelung im Krankheitsfall des Kindes

Dürfen Mitarbeiter zuhause bleiben, um das kranke Kind zu versorgen? Arbeitnehmerrechtlich gilt Folgendes: Arbeitnehmer dürfen pro Jahr und Kind 5 Tage zuhause bleiben, um ein erkranktes Kind zu betreuen, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist und keine weitere Person die Pflege übernehmen kann. Auch muss der Arzt die notwendige Betreuung bescheinigen.

Ausnahmen: Gesetzlich Versicherte können bis zu 10 Tage geltend machen, Alleinerziehende bis zu 20 Tage im Jahr.

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