Welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein?
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit aus dem Ausland stammende Arbeitnehmer:innen eine Arbeitserlaubnis beantragen können:
- Der:die Antragsteller:in muss ein konkretes Arbeitsverhältnis nachweisen können.
- Die Arbeitsbedingungen sind für ausländische Mitarbeitende dieselben wie für deutsche Arbeitnehmer:innen.
- Es ergibt sich aus der Beschäftigung keine nachteilige Auswirkung auf den deutschen Arbeitsmarkt.
- Arbeitnehmer:innen, die bevorzugt zu behandeln sind, sind nicht verfügbar. Das wären deutsche Staatsbürger:innen sowie Bürger:innen aus den EU- und EFTA-Staaten.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Möchten ausländische Arbeitnehmer:innen einen Antrag für die Arbeitserlaubnis stellen, so geschieht dies bei der Ausländerbehörde. Folgende Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Ein korrekt ausgefülltes Antragsformular,
- die Einstellungszusage oder der Arbeitsvertrag sowie
- eine ausführliche Stellenbeschreibung, die das Unternehmen bereitstellt.
Hinweis: Für die Stellenbeschreibung gibt es ein Formular, das Unternehmen nutzen müssen. Dieses ist auf der Website der zuständigen Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt zu finden.
Für die Arbeitserlaubnis bedarf es außerdem eines Aufenthaltstitels, der von der zuständigen Behörde mit der Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Hierfür muss ein Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden, z. B. mit einem Mietvertrag.
Arbeitgeber:innen müssen der Bundesagentur für Arbeit zeitnah alle relevanten Informationen zum zukünftigen Arbeitsverhältnis mitteilen. Darunter fallen Informationen zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitszeiten und den Arbeitsbedingungen. Entsprechen die Angaben nicht der Wahrheit, kann dies hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis?
Die Bundesagentur für Arbeit regelt den Arbeitsmarkt, indem sie ihre Zustimmung oder Absage an ausländische Arbeitnehmer:innen erteilt. Die Zustimmung der Agentur für Arbeit ist abhängig davon, welche Art der Beschäftigung vorliegt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Konkret geht es dabei um Beschäftigungen, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen, und Beschäftigungen, die eine berufliche Qualifikation von mindestens zwei Jahren erfordert.
Was gilt bei Beschäftigungen mit qualifizierter Berufsausbildung?