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Arbeitserlaubnis:
Voraussetzungen in Deutschland

Aufgrund des Fachkräftemangels in Deutschland setzen viele Unternehmen auf Fachkräfte aus dem Ausland. Dies bringt einige Hürden mit sich, u. a. brauchen ausländische Arbeitskräfte eine Arbeitserlaubnis. Was Arbeitgeber:innen dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Wofür dient eine Arbeitserlaubnis und wann ist sie erforderlich?

Mit einer Arbeitserlaubnis können Arbeitnehmer:innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht aus der EU oder einem EFTA-Staat kommen, in Deutschland arbeiten. Eine Arbeitserlaubnis wird über eine Eintragung in den Aufenthaltsdokumenten dokumentiert.

Hinweis: Die Europäische Freihandelsassoziation EFTA umfasst derzeit vier Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Prinzipiell ist eine Arbeitserlaubnis immer dann erforderlich, wenn ein:e ausländische:r Arbeitnehmer:in in Deutschland einer unselbstständigen Tätigkeit nachgeht. Dabei gibt es einige Ausnahmen. Ausländische Arbeitnehmer:innen benötigen keine Arbeitserlaubnis, wenn

  • sie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind.
  • sie Bürger:innen eines EFTA-Staates sind.
  • sie aus folgenden Ländern stammen: Andorra, Australien, Japan, Israel, Neuseeland, Republik Korea, Albanien, USA, San Marino, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kosovo, Serbien und Montenegro.

Sonderfall Großbritannien aufgrund des Brexits

Großbritannien ist seit dem Brexit nicht mehr Teil der EU. Britische Staatsangehörige, die bereits vor dem 31.12.2020 in Deutschland wohnhaft waren, dürfen weiterhin ohne zeitliche Begrenzung hierzulande arbeiten.

Britische Staatsangehörige, die nach dem 31.12.2020 in Deutschland einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen möchten, werden wie Drittstaatsangehörige behandelt. Sie benötigen also eine Arbeitserlaubnis.

Brexit und seine Auswirkung auf die Arbeitserlaubnis

Welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit aus dem Ausland stammende Arbeitnehmer:innen eine Arbeitserlaubnis beantragen können:

  • Der:die Antragsteller:in muss ein konkretes Arbeitsverhältnis nachweisen können.
  • Die Arbeitsbedingungen sind für ausländische Mitarbeitende dieselben wie für deutsche Arbeitnehmer:innen.
  • Es ergibt sich aus der Beschäftigung keine nachteilige Auswirkung auf den deutschen Arbeitsmarkt.
  • Arbeitnehmer:innen, die bevorzugt zu behandeln sind, sind nicht verfügbar. Das wären deutsche Staatsbürger:innen sowie Bürger:innen aus den EU- und EFTA-Staaten.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Möchten ausländische Arbeitnehmer:innen einen Antrag für die Arbeitserlaubnis stellen, so geschieht dies bei der Ausländerbehörde. Folgende Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:

  • Ein korrekt ausgefülltes Antragsformular,
  • die Einstellungszusage oder der Arbeitsvertrag sowie
  • eine ausführliche Stellenbeschreibung, die das Unternehmen bereitstellt.

Hinweis: Für die Stellenbeschreibung gibt es ein Formular, das Unternehmen nutzen müssen. Dieses ist auf der Website der zuständigen Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt zu finden.

Für die Arbeitserlaubnis bedarf es außerdem eines Aufenthaltstitels, der von der zuständigen Behörde mit der Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Hierfür muss ein Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden, z. B. mit einem Mietvertrag.

Arbeitgeber:innen müssen der Bundesagentur für Arbeit zeitnah alle relevanten Informationen zum zukünftigen Arbeitsverhältnis mitteilen. Darunter fallen Informationen zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitszeiten und den Arbeitsbedingungen. Entsprechen die Angaben nicht der Wahrheit, kann dies hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis?

Die Bundesagentur für Arbeit regelt den Arbeitsmarkt, indem sie ihre Zustimmung oder Absage an ausländische Arbeitnehmer:innen erteilt. Die Zustimmung der Agentur für Arbeit ist abhängig davon, welche Art der Beschäftigung vorliegt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Konkret geht es dabei um Beschäftigungen, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen, und Beschäftigungen, die eine berufliche Qualifikation von mindestens zwei Jahren erfordert.

Was gilt bei Beschäftigungen mit qualifizierter Berufsausbildung?

Beschäftigung mit einer qualifizierten Ausbildung: Die Aufenthaltserlaubnis wird nur für jene Berufsgruppen erteilt, die eine qualifizierte Ausbildung voraussetzen und laut Rechtsverordnung zugelassen sind. Welche Berufsgruppen darunter fallen, ist in der Beschäftigungsverordnung nachzulesen.

Beschäftigung mit einer mindestens zweijährigen Berufsqualifikation: Für eine zeitlich begrenzte Zulassung sind in diesem Fall gute deutsche Sprachkenntnisse nötig. Beispiele für diese Berufe sind

  • IT-Fachkräfte,
  • akademische Berufe,
  • leitende Angestellte,
  • Fachkräfte in der Sozialarbeit.
Arbeitserlaubnis für IT-Fachkräfte

Für ausländische Pflegekräfte gilt eine zeitlich unbegrenzte Zulassung, wenn sie eine Tätigkeit in Deutschland aufnehmen. Die berufliche Ausbildung und damit auch die Kenntnisse müssen allerdings den deutschen berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Gleichzeitig müssen sie gute bis sehr gute deutsche Sprachkenntnisse vorweisen.

Die Regel, nach den beruflichen Qualifikationen zu unterscheiden, entfällt, wenn der ausländische Mitarbeitende schon länger in Deutschland lebt. Aber auch hier muss die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitserlaubnis zustimmen.

Was ist die EU Blue Card?

Die EU Blue Card ist ein von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilter Aufenthaltstitel. Er vereinfacht es hochqualifizierten ausländischen Arbeitnehmer:innen, die nicht aus einem EU- oder EFTA-Staat kommen, in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Generelle Voraussetzungen sind:

  • Der:die Arbeitnehmer:in ist Staatsangehörige:r eines Staates außerhalb eines EU-Staates oder EFTA-Staates.
  • Der:die Arbeitnehmer:in verfügt über einen Hochschulabschluss.
  • Das Einkommen beträgt mindestens 56.800 Euro im Jahr.

Ausnahme: Die Gehaltsuntergrenze für sogenannte Mangelberufe (z. B. Ärzt:innen, Ingenieur:innen, Naturwissenschaftler:innen, Mathemathiker:inner oder IT-Fachkräfte) liegt bei 44.304 Euro.

Durch die EU Blue Card erhalten Zuwander:innen und deren Familie Privilegien, zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht. Sie wird in Deutschland von den Ausländerbehörden ausgestellt.

Was gilt bei Beschäftigungen ohne qualifizierte Berufsausbildung?

Auch für Arbeitsverhältnisse, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig. Das soll Ausbeutung verhindern. Unter diese Beschäftigungen fallen z. B.:

  • Saisonarbeiter:innen mit einer Arbeitszeit von mindestens 30 Wochenstunden in Land- und Forstwirtschaft, Obst- und Gemüseverarbeitung, Hotel- und Gaststättengewerbe und in Sägewerken. I. d. R. ist die Arbeitserlaubnis in diesen Fällen auf acht Monate pro Betrieb begrenzt.
  • Schaustellergehilf:innen (max. neun Monate pro Jahr).
  • Au-Pair-Tätigkeit (max. ein Jahr, grundlegende Sprachkenntnisse und ein Alter von unter 25).
  • Haushaltshilfen (versicherungspflichtige Beschäftigung bis zu max. drei Jahren).
  • Hausangestellte, die für Entsandte eines Unternehmens mit ausländischem Sitz tätig sind.
  • Arbeitnehmende in der Kultur- und Unterhaltungsbranche.
  • Praktische Tätigkeiten, die befristet sind und Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind.
Arbeitserlaubnis für Saisonkräfte wie z.B. Erntehelfer:innen

Wann entfällt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit?

Nicht immer ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für eine Arbeitserlaubnis notwendig. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, in denen die Ausländerbehörde Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis erteilt.

  • Personen, die im Rahmen eines Freiwilligendiensts oder karitativen und religiösen Dienstes tätig sind (ohne Erwerbsschwerpunkt der Tätigkeit).
  • Kaufmännische Mitarbeiter:innen in inländischen Unternehmen, die für dieses Unternehmen im Ausland tätig sind und sich für maximal drei Monate im Inland aufhalten.
  • Führungskräfte in Unternehmen (Voraussetzung: Generalvollmacht oder Prokura).
  • Praktikant:innen im Rahmen von Studien- oder Förderprogrammen.
  • Journalist:innen der ausländischen und von dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung anerkannten Presse.
  • Von ausländischen Unternehmen entsandte Mitarbeitende.

Was gilt für Asylbewerber und geduldete Personen?

Für Menschen, die aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen in Deutschland Zuflucht suchen, entfällt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitserlaubnis, wenn sie einen Aufenthaltstitel besitzen.

Für geduldete Personen in Deutschland gilt: Wenn sie sich seit mindestens drei Monaten erlaubt in Deutschland aufhalten oder geduldet sind, ist eine Arbeitserlaubnis möglich, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

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