Fürsorgepflicht der Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber hat eine arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht. Das heißt, er muss seine Mitarbeiter schützen und die Gefahr einer Infizierung im Unternehmen möglichst niedrig halten. Das Wohl und die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden sollten stets an erster Stelle stehen.
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat nun in Kooperation mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie mit den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder Arbeitsschutzstandards für den Umgang mit der Corona-Krise erarbeitet. Sämtliche betrieblichen Maßnahmen sollten darauf abzielen, Infektionsketten zu unterbrechen und die Beschäftigten zu schützen. Das Papier wurde auch der Bundesregierung als Grundlage für weitere Maßnahmen vorgelegt.
Die neuen Arbeitsschutzstandards gelten ab sofort
Die neuen Regeln gelten ab sofort für alle Unternehmen, in denen noch oder wieder vor Ort gearbeitet wird. In Unternehmen, die noch geschlossen sind, oder deren Mitarbeiter derzeit im Homeoffice arbeiten, kommen die Regeln ab dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung bzw. der Rückkehr der Mitarbeiter aus dem Homeoffice zur Anwendung. Branchenspezifische Umsetzungen der Details werden zurzeit durch die Berufsgenossenschaften erarbeitet.
Besondere Empfehlungen für Baustellen und die Landwirtschaft
Damit wechselnde Kontakte zu anderen Personen weitgehend vermieden werden, sollen auf Baustellen und in der Landwirtschaft möglichst kleine Teams (2 – 3 Personen) eingesetzt werden, sofern dies machbar ist. Außerdem müssen auf Baustellen zusätzliche Möglichkeiten zur Handhygiene geschaffen werden, z. B. durch Desinfektionsspender.
Fahrten von mehreren Personen – z. B. zu Arbeitseinsätzen, zur Materialbeschaffung oder zur Auslieferung – sollen möglichst beschränkt werden. Auch hier sollte die Anzahl an Personen in einem Fahrzeug 2 – 3 nicht überschreiten.
Schutzmaßnahmen für Paketdienste
Die Schutzmaßnahmen für Paketfahrer sehen vor, dass die Fahrzeuge mit Utensilien zur Handhygiene, zur Desinfektion, mit Papiertüchern und Müllbeuteln ausgestattet sein müssen. Bei der Planung der Touren muss zudem berücksichtigt werden, dass derzeit viele öffentliche Toiletten und Waschräume gesperrt sind, was die Nutzung sanitärer Einrichtungen erschwert.
Welche Strafen drohen, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen?
Zur Überprüfung der neuen Regelungen soll es laut Arbeitsminister Heil stichprobenartige Kontrollen geben. Zwar besitzen die Covid-19 Schutzstandards keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit. Allerdings könnten Gerichte die Nichtbeachtung dieser Standards durch einen Arbeitgeber, dem das Papier bekannt war, als Verletzung der Fürsorgepflicht sehen. Infiziert sich ein Mitarbeiter oder Kunde in Ihrem Unternehmen mit dem Coronavirus, weil Sie Ihren Pflichten nicht ausreichend nachgekommen sind, kann er unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen.