Achtung: Bei einer Direktzusage oder der Versorgung über eine Unterstützungskasse müssen erst die späteren Versorgungsleistungen als Arbeitslohn versteuert werden. Wird einer dieser Durchführungswege gewählt, kommt es durch die Entgeltumwandlung nämlich nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Auch hier sind in der Sozialversicherung nur 4 Prozent beitragsfrei.
bAV-Förderbetrag: Was ist das?
Der Förderbetrag ist ein seit 2018 wirksamer staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber:innen, die Geringverdienende mit zusätzlichen Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge unterstützen wollen. Zu Geringverdiener:innen zählen Beschäftigte, die bis zu 2.575 EUR im Monat verdienen. Die zusätzlich geleisteten Beiträge an solche Angestellten des Unternehmens werden mit 30 Prozent bezuschusst.
Der Zuschuss für die Beiträge muss mindestens 72 EUR und darf höchstens 288 EUR jährlich betragen, da eine Förderobergrenze der Arbeitgeberbeträge pro Arbeitnehmer:in von 960 EUR gilt. Die geförderten Beträge sind für Arbeitnehmer:innen abgabenfreier Arbeitslohn. Auch die relevanten Arbeitgeberbeträge zählen nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.
Betriebliche Krankenversicherung: Was ist das?
Die betriebliche Krankenversicherung (kurz: bKV) ist eine private Krankenzusatzversicherung, die als Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Mitarbeiter:innen wirkt. Der Versicherungsnehmer ist der:die Arbeitgeber:in, der:die in Zusammenarbeit mit einem privaten Krankenversicherer Gruppenverträge anbietet. Die bKV ist aber eine freiwillige Leistung, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Die Arbeitgeberleistung besteht darin, sich als Arbeitgeber:in zu verpflichten, ein bestimmtes Risiko für die Beschäftigten versicherungsvertraglich abzusichern (z. B. die Behandlungskosten bei Krankheit). Bei der Inhaltsbestimmung, also z. B. bei der Ausarbeitung des Leistungskatalogs, sind Arbeitgeber:innen frei in der Gestaltung. Typische Leistungen, die durch bKV abgedeckt werden, sind bspw. Zahnzusatzleistungen, Auslandsreisekrankenversicherung und Vorsorgeuntersuchungen – kurzum: solche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden.
Worauf ist bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu achten?