Betriebliche Gesundheitsförderung

So bleiben Gesundheitsmaßnahmen und Erholungsbeihilfen steuerfrei

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Inhaltsverzeichnis

    Es liegt im Interesse von Arbeitgebenden, auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu achten. Denn nur gesunde Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können die bestmögliche Leistung in ihrem Job abrufen. Um die Arbeitnehmergesundheit aktiv zu fördern, stehen Unternehmen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Welche Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und Erholungsbeihilfe es gibt und wie diese steuerfrei bleiben, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Entgelte

    Das Wichtigste in Kürze

    Die Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Unternehmen, um die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu verbessern.

    Hauptaufgabe dabei ist das Erkennen und Beseitigen von gesundheitlichen Belastungen für die Mitarbeiter:innen durch gezielte Maßnahmen.

    Hintergrund der betrieblichen Gesundheitsförderung

    Die Arbeitswelt ist im Wandel: Durch die Digitalisierung werden Kommunikations- und Herstellungsprozesse beschleunigt. Das führt dazu, dass die physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zunehmen. Der Zeitdruck wird größer, das Stresslevel steigt und die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen.

    Umso wichtiger ist es für Unternehmen geworden, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten aktiv zu fördern. Die Gesundheitsförderung ist deshalb zu einem wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements geworden.

    Auch der Gesetzgeber unterstützt gesundheitsfördernde Maßnahmen. Er setzt Anreize für Arbeitgeber:innen, indem die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) steuer- und abgabenfrei ist. Allerdings müssen dafür bestimmte Vorgaben beachtet werden.

    Definitionen

    Es gibt mehrere Faktoren, die mit der betrieblichen Gesundheitsförderung zusammenhängen.

    BGM

    Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst die Gestaltung, Umsetzung und Entwicklung aller betrieblichen Strukturen, Prozesse und Abläufe, die das Verhalten, die Organisation und die Arbeit im Allgemeinen gesundheitsförderliche gestalten.

    Das Ziel ist es, dass sowohl das Unternehmen als auch die Angestellten vom BGM profitieren, indem weniger krankheitsbedingte Ausfälle vorkommen und generell die Gesundheit aller aufrechterhalten wird.

    BGF

    Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie bildet mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und dem Arbeitsschutz die drei Säulen, auf denen das betriebliche Gesundheitsmanagement aufbaut.

    Die BGF ist bildet das Konzept, das die Maßnahmen zur Optimierung von Strukturen und Abläufen enthält, die dazu beitragen sollen, dass die Gesundheit der Angestellten sich verbessert und Krankheiten vermieden werden.

    Zur Aufgabe innerhalb der betrieblichen Gesundheitsförderung gehört auch die Möglichkeit zur Gestaltung einer gesunden Work-Life-Balance.

    Arbeitsschutz

    Der Arbeitsschutz beinhaltet die Planung und Umsetzung aller Maßnahmen, die der Vermeidung von Unfällen in einem Unternehmen dienen.

    Dazu gehören auch Maßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und die Einhaltung menschengerechter Arbeitsgestaltung.

    Gesundheitsförderung als Teil des Gesundheitsmanagements

    Die oben beschriebenen Begriffe werden häufig durcheinandergebracht. Und im Kern verfolgen sie auch alle dasselbe Ziel. Allerdings ist die Abgrenzung wichtig, um die einzelnen Bereiche des betrieblichen Gesundheitsmanagements separat im Unternehmen zu etablieren. Mögen die Ziele mehr oder weniger gleich sein, können sich die Ansätze für die Umsetzung unterscheiden.

    Innerhalb des Gesundheitsmanagements gibt es aber auch immer die externe Verantwortung. Dabei überschneiden sich die einzelnen Säulen miteinander.

    Krankenkassen fördern die Leistungen zur Gesundheitsförderungen. Dafür stehen sie aber auch in der Pflicht, die Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen zu kontrollieren. Sie machen Vorschläge für die Verbesserung der gesundheitlichen Situation. Das ergibt sich alles aus einer Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern und den Landesbehörden, die für den Arbeitsschutz zuständig sind.

    Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die die Unfallversicherungen tragen, sind dazu verpflichtet, mit allen Mitteln für die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zu sorgen. Zudem müssen sie eine wirksame Erste Hilfe anbieten.

    Dazu gehöre Beratungen zu Sicherheitsmanagementsystemen und Gesundheit bei der Arbeit im Allgemeinen. Außerdem ist die durchgehende Überwachung beziehungsweise regelmäßige Kontrollen der Einhaltung verpflichtend für die Unfallversicherungsträger.

    Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements werden Beschäftigte, die länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt ausgefallen sind, in die Arbeitsabläufe zurückgeführt. Das gehört zu den Pflichten von Arbeitgeber:innen. Dabei müssen sowohl die Mitarbeiter:innen, Krankenkassen, Unfallversicherungen und Rentenversicherungen unterstützen.

    Die Rentenversicherungsträger müssen zudem medizinische Leistungen erbringen, die die Erwerbsfähigkeit von Versicherten sichert, sobald sich erste gesundheitliche Beeinträchtigungen zeigen, die die Ausübung der Beschäftigung gefährden könnten.

    Gesundheitsförderung für die Erfüllung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten

    Der Arbeitsschutz ist zwar ein eigener Bereich innerhalb des BMG, aber überschneidet sich mit der BGF.

    Das Arbeitsschutzgesetz ist eine rechtliche Vorschrift und muss demnach sowohl von Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen beachtet werden. Zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes gehört es unter anderem, die Persönlichkeitsrechte zu wahren und die Menschenwürde zu achten.

    Da diese auch und vor allem von den Angestellten eingehalten werden müssen, schlägt sich hier eine Brücke zur BGF. Denn, obwohl der Arbeitsschutz nirgendwo die Verpflichtung zur Betrieblichen Gesundheitsförderung erwähnt, stellt die BGF das Konzept für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes.

    Für Arbeitgeber:innen gilt zudem, dass die kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz angestrebt werden muss. Das bedeutet, dass stetige Anpassungen und Veränderungen am Arbeitsschutz vorgenommen werden müssen. Die Betriebliche Gesundheitsförderung als übergeordnetes Konzept hilft dabei, diese Optimierungen zu planen und umzusetzen.

    Struktur und Prozess der Gesundheitsförderung im Betrieb

    Als Entwicklungsprozess wird die Betriebliche Gesundheitsförderung langfristig verfolgt. Dabei orientiert man sich am besten an einem Prozessmodell.

    Die wichtigsten Schritte der BGF sind die Auftragsklärung und die Strukturbildung. Sind diese Schritte geklärt, entsteht ein Kreislauf, der niemals endet, da stetige Optimierungen an Prozessen und Abläufen vorgenommen werden.

    Der Kreislauf besteht aus den folgenden Bereichen:

    • Konzeption
    • Analyse
    • Planung
    • Umsetzung
    • Evaluation

    Im Fokus dieses Kreislaufs stehen immer Information und Kommunikation, da nur darüber wichtige Maßnahmen entwickelt und ergriffen werden können.

    Im weiteren Verlauf gehen wir die einzelnen Aspekte der BGF Schritt für Schritt durch:

    Auftragsklärung

    Die Auftragsklärung besteht daraus, dass zuerst einmal Grundsatzfragen geklärt werden. Dabei geht es vor allem um die Ausrichtung und das Vorgehen bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung.

    An der Auftragsklärung sollten alle relevanten Entscheidungsträger:innen beteiligt sein und gemeinsam nach dem besten Ansatz gesucht werden.

    Strukturbildung

    Die Strukturbildung ergibt sich im Grunde aus der Auftragsklärung. Es wird bestimmt, wer welche Aufgaben übernimmt und ein Team gebildet, das den für die Koordination und Umsetzung aller Prozesse zuständig ist.

    Zu dem Team gehören in der Regel Vertreter:innen des Arbeitsschutzes, die Personalverwaltung, die Personalentwicklung, eine Vertretung der Beschäftigten, die Führungsebene und externe Mitwirkende wie Krankenkassen und Versicherungsträger.

    Konzeption

    Dieses Team erstellt gemeinsam ein Konzept für die Betriebliche Gesundheitsförderung. In erster Linie geschieht das über Erfolgsfaktoren. Es wird also klar definiert, was die Ziele sind, die mit der BGF erreicht werden sollen.

    Die übergeordneten Ziele sind in der Regel:

    • Stärkung der allgemeinen Gesundheit im Unternehmen
    • Verbesserung des Wohlbefindens von Angestellten
    • Vorbeugung von Krankheiten am Arbeitsplatz

    Analyse

    Der analytische Aspekt bezieht sich auf eine ausführliche Bedarfsanalyse. Diese Bedarfsanalyse stützt sich auf die vorhandenen Daten. Diese Daten geben beispielsweise Auskunft über die Arbeitsunfähigkeit in Abteilungen oder geordnet nach bestimmten Gruppen.

    Im Vorfeld sollten zudem Gefährdungsanalysen durchgeführt werden, die in die Bedarfsanalyse mit einfließen können. Auch Befragungen der Mitarbeiter:innen zu Themen der Sicherheit und des Arbeitsschutzes können die Analyse unterstützen.

    Planung

    Aus einer Analyse alleine lassen sich nicht direkt genaue Schlüsse ziehen, welche Veränderungen vorgenommen werden sollten. Deshalb muss mit einer partizipativen Planung der Grundstein für das weitere Vorgehen gelegt werden.

    Dabei werden die Ergebnisse der Bedarfsanalyse in Workshops vom zuständigen Team aufgearbeitet und daraus eine sinnvolle Planung erstellt, die die Maßnahmen vorgibt.

    Umsetzung

    Die Umsetzung verläuft häufig über sogenannte Gesundheitszirkel. Das sind Gesprächskreise aus bestimmten Personen. Diese werden in die betrieblichen Abläufe integriert und sollten zur Routine werden. Ein Gesundheitskreis besteht im besten Fall auch immer aus Personen, die in den entsprechenden Abteilungen und Bereichen tätig sind und werden von einer moderierenden Person geleitet.

    Die Teilnehmenden an diesen Gesundheitszirkeln sind schließlich auch dafür verantwortlich, dass die neuen Regelungen und Optimierungen eingehalten werden.

    Evaluation

    Bei der Evaluation wird schließlich überprüft, ob die Optimierungen und Neuerungen erfolgreich sind und den gewünschten Effekt haben. Zum einen werden dabei die Prozesse bewertet, zum anderen auch die Ergebnisse, die daraus hervorgingen.

    Eine gelungen BGF zeichnet sich laut der European Foundation für Quality Management durch die folgenden Faktoren aus:

    • Verankerung der BGF in der Unternehmenspolitik
    • Partizipatives und unterstützendes Personalmanagement
    • Durchgehende Bedarfsanalysen
    • Informationsfluss
    • Erfüllung der sozialen Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt
    • Stetige Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Betrieblichen Gesundheitsförderung

    Gelingensfaktoren erfolgreicher BGF

    Zu den wichtigsten Faktoren für das Gelingen einer BGF gehören:

    • Die Partizipation
    • Die Führung
    • Die Ressourcen

    Partizipation

    Ein partizipativer Vorgang bedeutet, dass bei allen Abläufen die Mitarbeiter:innen einbezogen werden und beteiligt sind. Dafür müssen diese nicht durchgehend bei allen Gesprächen anwesend sein, sondern auf sinnvolle Weise einbezogen werden.

    Das kann durch Befragungen, Analysen, Beurteilungen oder Vorschläge geschehen.

    In den Gesundheitszirkeln oder Workshops ist es aber auch sinnvoll, immer Mitarbeiter:innen dabei zu haben. Schließlich betrifft die BFG sie auch direkt.

    Führung

    Das Führungsverhalten von Führungskräften hat bewiesenermaßen einen direkten Effekt auf die Gesundheit von Angestellten. Deshalb ist ein gesundheitsförderndes Führungsverhalten ein wichtiger Bestandteil von Betrieblicher Gesundheitsförderung.

    Sinnvolle Anwendungen sind hier Qualifizierungsprogramme für Führungskräfte, aber auch Feedback von Mitarbeiter:innen. Das Feedback lässt sich in einer Analyseschleife verarbeiten und daraus neue Ansätze ableiten.

    Ressourcen

    BGF verursacht Kosten. Deshalb ist es neben allen Entscheidungen und Umsetzungen auch immer wichtig, die Ressourcen im Auge zu behalten. Vor allem die Aufwendungen für das Personal sind hier von Bedeutung.

    Außerdem sollte der Zeitaufwand nicht unterschätzt werden. Das eingebundene Personal kann nicht an zwei Orten gleichzeitig sein. Während Besprechungen und Workshops müssen deshalb andere Aufgaben anders verteilt werden.

    Die Ressourcen müssen eingesetzt werden, damit BFG erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Unterstützung von Krankenkassen und Versicherungsträgern kann dabei helfen, aber nicht alle Aufgaben und vor allem nicht die interne Kommunikation und Umsetzung von Maßnahmen übernehmen.

    Was die Kosten angeht, gibt es aber bestimmte Förderungen, die eine BFG ein wenig günstiger machen.

    Bis 600 EUR ist die Gesundheitsförderung steuerfrei

    Laut Gesetz sind Leistungen des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig, die „zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ dienen. Hierfür gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen:

    Die Leistungen zur Gesundheitsförderung übersteigen nicht 600 EUR pro Arbeitnehmer und Jahr.
    Die Leistungen werden zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt.
    Bei den 600 EUR handelt es sich um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze. Wenn also die Leistung des Unternehmens 600 EUR überschreitet, muss nicht der gesamte Betrag versteuert werden, sondern nur der Betrag, der darüber liegt. Die Freibetragsgrenze wurde zum 1.1.2020 angehoben, davor lag sie bei 500 EUR.

    Ausnahme: Liegt eine Arbeitgeberleistung zur Gesundheitsförderung im überwiegend betrieblichen Interesse, ist sie auch dann nicht lohnsteuerpflichtig, wenn sie über 600 EUR liegt. Denn dann zählt sie nicht als Arbeitslohn. Allerdings ist in diesem Fall eine Prüfung fällig, ob es sich tatsächlich um eine gesundheitsfördernde Leistung im überwiegend betrieblichen Interesse handelt. Das ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn die Leistung dem Unternehmen deutlich mehr Vorteile bringt als dem:der Arbeitnehmer:in.

    Gut zu wissen: Eine Entgeltumwandlung für eine Leistung zur Gesundheitsförderung ist nicht möglich. Allerdings können derartige Leistungen auf freiwillige Arbeitgeberleistungen – wie beispielsweise auf Weihnachtsgeldangerechnet werden oder anstelle dieser Leistungen erbracht werden.

    Diese gesundheitsfördernden Maßnahmen werden gefördert

    Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert, die das Unternehmen normalerweise in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen umsetzt. Hierzu zählen beispielsweise:

    • Bewegungsprogramme, die speziellen gesundheitlichen Risiken vorbeugen (z. B. Training zur Vorbeugung von Rückenschmerzen)
    • Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung
    • Ernährungsberatung
    • Seminare zur Suchtprävention (z. B. Tabak oder Alkohol)
    • Training für Führungskräfte zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung
    • Informationsveranstaltungen zur Reduzierung von arbeitsbedingter körperlicher Belastung (z. B. Seminare zum richtigen Heben und Transportieren von Lasten)

    Wichtig: Seit dem 1.1.2019 sind nur noch Maßnahmen steuerfrei, die von den Krankenkassen zertifiziert sind!

    Einen genauen Überblick über förderungsfähige Maßnahmen gibt der Präventions-Leitfaden des GKV-Spitzenverbands.

    Externe Angebote und Leistungen von Fitnessstudios und Sportvereinen

    Neben Leistungen, die das Unternehmen selbst veranlasst, sind auch Zuschüsse zu entsprechenden externen Angeboten (z. B. Kurse oder Beratungsleistungen) steuerfrei. Prinzipiell nicht gefördert werden Leistungen von Sportvereinen oder Fitnessstudios. Hierbei gibt es allerdings Ausnahmen; z. B. für Rückenschulungskurse, die zwar in einem Fitnessstudio stattfinden, die aber von einem:einer entsprechend qualifizierten Trainer:in durchgeführt werden und von der Krankenkasse zertifiziert sind.

    Praxistipp: Um Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen oder Fitnessstudios zu übernehmen oder zumindest zu bezuschussen, kann der Arbeitgeber die Sachbezugsfreigrenze in Anspruch nehmen. Sachzuwendungen sind hier bis zu einem Betrag von 50 EUR monatlich steuerfrei.

    Sie wollen ein Fitnessstudio eröffnen? Erfahren Sie das Wichtigste im kompakten Überblick.

    Gesundheitsförderung in KMU

    Bewiesenermaßen gestaltet sich die Implementierung einer BFG in kleinen und mittelständischen Unternehmen noch verhältnismäßig schwierig. Das liegt unter anderem an fehlendem Fachwissen, dem Vorrang des Tagesgeschäfts und den fehlenden Mitteln für die Umsetzung eines ausgeprägten Systems für die Betriebliche Gesundheitsförderung.

    Deshalb testen die Krankenkassen und Versicherungsträger Netzwerkansätze, mit denen sie Hilfeleistungen nicht nur einzeln, sondern für mehrere KMU gleichzeitig anbieten und umsetzen können.

    Präventionskurse

    Präventionskurse sind nur dann gefördert, wenn diese zertifiziert sind. Die Zertifikation nehmen die gesetzlichen Krankenkassen vor.

    Kurse außerhalb des Arbeitsgeländes

    Meistens finden Präventionskurse extern statt.

    Arbeitgeber:innen können die Zuschüsse für Mitarbeiter:innen, die an diesen Kursen teilnehmen, steuerfrei leisten.

    Beim Arbeitgeber durchgeführte Kurse

    Hier gilt ebenfalls die steuerfreie Bezuschussung, sofern es sich um einen zertifizierten Präventionskurs handelt, der inhaltlich identisch mit einem Kurs außerhalb des Arbeitsgeländes ist.

    Präventionskurse ohne Zertifizierungsmöglichkeit

    Für Präventionskurse ohne Zertifikat ist die steuerfreie Bezuschussung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

    • Die Leistungen sind Bestandteil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses, der nach § 20b SGB V bezuschusst wurde.
    • Der nicht zertifizierte Präventionskurs genügt den Anforderungen für Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit laut § 20 SGB V genügen und wird im Auftrag eines Arbeitgebers beziehungsweise einer Arbeitgeberin allein für dessen Beschäftigte durchgeführt und nicht auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit demselben Konzept angeboten.

    Liste zu ausgeschlossenen Angeboten

    Von der Steuerbefreiung immer ausgeschlossen sind die folgenden Maßnahmen:

    • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios
    • Maßnahmen zum Erlernen einer Sportart
    • Trainingsprogramme mit einseitiger Belastung
    • Massagen
    • Physiotherapeutische Behandlungen
    • Gesundheitsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen
    • Maßnahmen von Anbieter:innen mit einem Interesse am Verkauf von Begleitprodukten
    • Maßnahmen, die mit dem Einsatz von Medikamenten verbunden sind
    • Arbeitsmittel, Sportgeräte, Einrichtungsgegenstände und Baumaßnahmen
    • Zuschüsse zur Kantinenverpflegung
    • Neben- oder Zusatzleistungen, die mit der Präventionsleistung im Zusammenhang stehen
    • Eintrittsgelder für Schwimmbäder und die Sauna
    • Teilnahmen an Tanzschulen

    Wirksamkeit und Nutzen von BGF

    Laut Studien sind die Kosteneffizienz und auch die Wirksamkeit von BFG bisher eher hinter den Erwartungen geblieben. Das bedeutet nicht, dass sie keinerlei Wirkung zeigen. Die Ergebnisse sind insgesamt positiv in Bezug auf den gesundheitsfördernden Nutzen.

    Laut den Studien wurde sich aber mehr davon versprochen. Das Ergebnis verschwimmt aber auch dadurch, dass nur eine Auswahl von Unternehmen für die Studie kontrolliert wurde und viele Unternehmen – wie beispielsweise die erwähnten KMU – mit der Umsetzung einer umfangreichen BFG noch Probleme haben.

    Die Auswirkungen von erfolgreicher BFG sind unter anderem höhere Zufriedenheit der Angestellten, mehr Motivation bei der Arbeit, eine höhere Offenheit gegenüber Neuerungen und weniger krankheitsbedingte Ausfälle. Insgesamt ist die Implementierung einer BFG also als Erfolg zu bewerten.

    Partner für Gesundheit im Unternehmen

    Wie bereits erwähnt, ist die Umsetzung der BFG mit unterschiedlichen Partnerschaften verbunden. Das können sowohl betriebliche Partner und Partnerinnen sein als auch externe Partnerschaften.

    Betriebliche Partner

    Betriebsärzt:innen sind sinnvolle Partner:innen, um die Gesundheit der Belegschaft zu fördern, zu erhalten und wiederherzustellen. Außerdem können sie dabei unterstützen, Menschen mit Behinderungen im Unternehmen zu integrieren, Langzeitausfälle wieder einzugliedern und in allen wichtigen Fragen zu beraten.

    Fachkräfte für die Arbeitssicherheit analysieren Unfall- und Gesundheitsgefahren und beurteilen die Gefährdung im Unternehmen. Sie beraten und unterstützen bei Problemlösungen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung.

    Der Betriebsrat oder Personalrat hat Mitbestimmungsrechte bei allen Entscheidungen, die getroffen werden und muss daher einbezogen werden. Außerdem darf der Rat selbst gesundheitsförderliche Maßnahmen beantragen.

    Die Mitarbeiter:innen sollten eingespannt werden. Angestellte, die auch selbst ein Interesse für die Thematiken mitbringen, können dabei noch mehr herangezogen werden und eventuell sogar als Experten auf bestimmten Gebieten einen Mehrwert bringen.

    Externe Partner​

    Die gesetzliche Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft sind verpflichtet zur Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen. Sie stehen beratend und mit überwachenden Maßnahmen zur Verfügung.

    Die gesetzliche Rentenversicherung berät ebenfalls zur Gesundheitsförderung, damit die Beschäftigungsfähigkeit der Versicherten möglichst lange erhalten bleibt.

    Der staatliche Arbeitsschutz wird durch die entsprechenden Behörden der einzelnen Bundesländer vertreten. Diese Behörden stehen jederzeit mit einer Beratung zur kontrollierten Einhaltung der Vorschriften für den Arbeitsschutz zur Verfügung.

    Die Integrationsämter kümmern sich um die Förderung schwerbehinderter Menschen in Unternehmen und somit auch der Barrierefreiheit. Sie bezuschussen bestimmte Maßnahmen für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen.

    Innerhalb der einzelnen Kommunen kann es immer wieder hilfreiche Angebote geben, die sich auf die Beratung zu unterschiedlichen Themen der Sicherheit auch am Arbeitsplatz beziehen. Man sollte sich dort also regelmäßig über die Möglichkeiten informieren.

    Fazit: Deshalb lohnt sich die betriebliche Gesundheitsförderung für Arbeitgeber:innen

    Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Erholungsbeihilfen rentieren sich für Unternehmen gleich in mehrfacher Hinsicht: Einerseits erhöhen sie die Produktivität des Unternehmens, da gesunde Mitarbeiter:innen leistungsfähiger und motivierter sind als kranke. Andererseits reduzieren sie krankheitsbedingte Fehlzeiten und Produktionsausfälle, wodurch gleichzeitig auch die Kosten gesenkt werden. Darüber hinaus wird die Mitarbeiterbindung gestärkt und das Unternehmen attraktiver für qualifizierte Fachkräfte.

    Weitere Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:

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