Erholungsbeihilfen durch Arbeitgeber:innen
Neben Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und zur betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber:innen auch die Erholungskosten von Mitarbeitenden bezuschussen. Zu diesen so genannten Erholungsbeihilfen zählen beispielsweise Zuschüsse zu einer Kur, einem Wellnessaufenthalt oder der Besuch einer Therme. Auch für die Angehörigen (Ehepartner:innen, Kinder) können Erholungsbeihilfen gewährt werden.
Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Erholungsbeihilfe grundsätzlich nicht steuerfrei. Bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag kann sie aber mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Beiträge zur Sozialversicherung fallen dann nicht an.
Hier ein Überblick über die aktuellen Jahreshöchstbeträge für die Erholungsbeihilfen:
- 156 EUR für Arbeitnehmer:innen
- 104 EUR für den Eheleute
- 52 EUR je Kind
Die Pauschalsteuer kann entweder das Unternehmen oder der:die Mitarbeiter:in selbst übernehmen.
Sonderfall: Erholungsbeihilfe zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
Erholungsbeihilfen sind bis zu einer Höhe von 600 EUR sogar komplett steuerfrei, wenn sich der:die Mitarbeiter:in einer Maßnahme (z. B. einer Kur) unterziehen muss, damit seine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Diese Freigrenze gilt auch für die Kinder eines Arbeitnehmenden.
Wird die Erholungsbeihilfe aufgrund einer typischen Berufskrankheit (z. B. einer Staublunge) geleistet, können sogar Beträge steuerfrei sein, die höher als 600 EUR sind.
Fazit: Deshalb lohnt sich die betriebliche Gesundheitsförderung für Arbeitgeber:innen
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Erholungsbeihilfen rentieren sich für Unternehmen gleich in mehrfacher Hinsicht: Einerseits erhöhen sie die Produktivität des Unternehmens, da gesunde Mitarbeiter:innen leistungsfähiger und motivierter sind als kranke. Andererseits reduzieren sie krankheitsbedingte Fehlzeiten und Produktionsausfälle, wodurch gleichzeitig auch die Kosten gesenkt werden. Darüber hinaus wird die Mitarbeiterbindung gestärkt und das Unternehmen attraktiver für qualifizierte Fachkräfte.
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