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Der Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber

Lohnabrechnung leicht gemacht

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    Zur Lohnabrechnung gehört nicht nur die Berechnung des richtigen Nettolohns. Auch die Steuern und Sozialabgaben, die Arbeitgeber:innen zahlen müssen, sind im Rahmen der Lohnabrechnung zu erfassen. Eine große Hilfe bei der Lohnabrechnung ist ein Brutto-Netto-Rechner: Dieser übernimmt das mühselige Kalkulieren der Beträge. Was es allgemein zur Lohnabrechnung zu wissen gibt und wie sie einen Brutto-Netto-Rechner richtig nutzen, lesen Sie hier.

    Für alle, die direkt losrechnen wollen: Hier geht’s zum Brutto Netto Rechner.

    Das Wichtigste in Kürze

    Der Brutto-Netto-Rechner unterstützt Arbeitgeber:innen bei der Lohnabrechnung. Er hilft, den Nettolohn der Arbeitnehmer:innen unter Berücksichtigung verschiedener Abzüge wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und anderer betrieblicher und persönlicher Faktoren zu berechnen.

    Neben dem Nettolohn kann der Rechner auch die Arbeitgeberausgaben berechnen und ist sowohl für das laufende Jahr als auch für vergangene Jahre anwendbar.

    Bitte beachten Sie: Der Brutto Netto Rechner (aka Lohnrechner) für Arbeitgeber berechnet nur die Löhne von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Falls Sie die Minijob-Pauschalabgaben berechnen möchten, nutzen Sie dafür bitte einen Minijob-Rechner. Für die Berechnung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall können Sie einen Entgeltfortzahlungsrechner anwenden.

    Brutto-Netto-Rechner zur Unterstützung der Lohnabrechnung

    Warum überhaupt ein Brutto Netto Rechner?

    Die Lohnabrechnung ist eine Nebenpflicht der Arbeitgeber:innen. Mit der Abrechnung wird ermittelt, wie viel Nettolohn Arbeitnehmer:innen für den Abrechnungszeitraum erhalten. Außerdem werden die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer berechnet. Der Brutto-Netto-Rechner hilft dabei, die Gehaltsabrechnung zu erstellen. Die Inhalte der Abrechnung müssen von Arbeitgeber:innen in Unterlagen festgehalten und den relevanten Stellen mitgeteilt werden. Die Abrechnung wird in Textform erteilt und muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Lohns enthalten.

    Aber: Die Verpflichtung zur Abrechnung fällt weg, wenn sich die Angaben seit der letzten Abrechnung nicht geändert haben.

    Der klassische Brutto-Netto-Rechner: Wie wird der Nettolohn des Arbeitnehmers berechnet?

    Um den Nettolohn von Arbeitnehmer:innen zu berechnen, wird als Basis der Bruttolohn inklusive steuerpflichtiger Lohnbestandteile genommen. Hiervon werden die folgenden Teile abgezogen:

    • Lohnsteuer: Für die Berechnung der Lohnsteuer (aber auch der Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags) sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer:innen entscheidend. Diese beinhalten die Steuerklasse, den Faktor in Steuerklasse IV, die Kirchensteuerabzugsmerkmale, den Lohnsteuer-Freibetrag und eventuelle Kinderfreibeträge. Die Daten werden beim Bundeszentralamt für Steuern zentral gespeichert und von Arbeitgeber:innen per ELStAM-Verfahren abgerufen.
    • SolidaritätszuschlagDieser entfällt seit 2021 für ca. 90% der Steuerzahler. Mehr zum Rückbau des Soli
    • Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird abgezogen, wenn in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (kurz: ELStAM) eine Religionszugehörigkeit der Arbeitnehmer:innen eingetragen ist. Je nach Bundesland und Kinderfreibetrag beträgt die Kirchensteuer 8 oder 9 % der Lohnsteuer.
    • SozialversicherungenKrankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung werden von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in je zur Hälfte gezahlt. Die Höhe der Sozialabgaben hängt dabei von dem Beitragssatz der jeweiligen Versicherung sowie dem beitragspflichtigen Einkommen ab. Sonderregelungen gibt es für Geringverdiener und weiterbeschäftigte Rentner. In diesen Fällen wird der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin stärker entlastet.

    Zieht man diese Beträge ab, erhält man den Nettobetrag. Aber: Der Nettobetrag ist nicht immer der Betrag, der dann auch an die Arbeitnehmer:innen ausgezahlt wird. Erst nachdem die folgenden Punkte berücksichtigt wurden, ist der finale Auszahlungsbetrag ermittelt:

    • Vermögensbildung: Möchten Arbeitnehmer:innen Teile des Lohns vermögenswirksam anlegen, sind entsprechende Beträge vom Nettolohn abzuziehen.
    • Vorschüsse: Vorschüsse wie Vorauszahlungen auf den erwarteten Lohn werden ebenso abgezogen.
    • Betriebliche AltersvorsorgeEntgeltumwandlungen zugunsten einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse werden auch vom Lohn abgezogen.
    • Pfändungen: Sofern ein Lohnpfändungsverfahren gegen Arbeitnehmer:innen läuft, sind entsprechende Beträge an die Gläubiger:innen zu zahlen.
    • Sonstiges: Letztlich sind alle Abzüge aber auch Bezüge zu beachten, die nicht in den Bruttobereich oder in die gesetzlichen Abgaben gehören (Zuschüsse zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen).

    Welche Steuerklassen gibt es?

    • Steuerklasse I: ledige, geschiedene und verwitwete Personen ohne Kinder. Aber auch verheiratete, die in Trennung leben.
    • Steuerklasse II: Alleinerziehende, ledige, geschiedene oder verwitwete Personen mit Kindern
    • Steuerklasse III: verheiratete, Allein- und Doppelverdiener, bei denen der Partner in die Steuerklasse V eingetragen ist. Vor allem bei Paaren beliebt, bei dem einer deutlich weniger verdient
    • Steuerklasse IV: verheiratete Paare, die etwa gleich verdienen
    • Steuerklasse V: siehe Steuerklasse III
    • Steuerklasse VI: Personen, die eine zusätzliche Lohnsteuerkarte beantragt haben, im Falle eines weiteren Arbeitsverhältnisses.

    Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber: Wie wird der Arbeitgeberanteil ermittelt?

    Mit dem Bruttogehalt alleine ist es für Arbeitgeber:innen noch nicht getan, denn Sie müssen zusätzlich zum Lohn noch weitere Abgaben erbringen:

    • Sozialversicherungen: Sie müssen als Arbeitgeber:in in der Regel die Hälfte der Sozialabgaben an die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung leisten. Die Beiträge zur Unfallversicherung bzw. an die Berufsgenossenschaft, sind von Ihnen als Arbeitgeber:in alleine zu tragen.
    • Umlagen: Zum Arbeitgeberanteil kommen unter Umständen noch Umlagesätze hinzu. Kleinere Unternehmen, die bis zu 30 Vollbeschäftigte anstellen, müssen den Umlagesatz U1 zahlen. Dieser ist für Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung wegen Krankheit gedacht. Jedes Unternehmen muss zudem den Umlagesatz U2 berücksichtigen, der für Aufwendungen des Arbeitgebers bei Mutterschaft erhoben wird. Außerdem muss jede:r Arbeitgeber:in neben den Sozialversicherungsbeiträgen eine Insolvenzgeldumlage an die jeweilige Krankenkasse der Arbeitnehmer:innen überweisen. Diese beträgt im Jahr 2019 0,06 % des beitragspflichtigen Bruttolohns.

      Diese Vorteile hat ein Arbeitgeber Gehaltsrechner

      Ein Gehaltsrechner für Arbeitgeber:innen stellt die Lohnnebenkosten, sowie die verpflichtende Abgabe für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen klar. Vermittelt werden hier die absoluten Personalkosten, die Arbeitnehmer:innen die Arbeitgeber:innen Brutto kosten.

      Es empfiehlt sich, den Gehaltsrechner für Arbeitgeber:innen zu nutzen, wenn:

      • Gehaltsverhandlungen geführt werden müssen
      • die Planung der Personalkosten terminiert werden
      • bei der Erstellung einer Gehaltsabrechnung

      Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner?

      Unser Brutto Netto Rechner ist für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen relevant: Sowohl der Nettolohn als auch die Arbeitgeberausgaben können bequem berechnet werden. Die Berechnungen sind dabei für das laufende Jahr aber auch für vergangene Jahre möglich. Die notwendigen Angaben, die Sie eintragen müssen, sind:

      • Der Abrechnungszeitraum
      • Die laufenden Bruttobezüge
      • Sonstige Be- und Abzüge
      • Die Steuerklasse und ggf. der Faktor in Steuerklasse IV
      • Der Lohnsteuer-Freibetrag sowie Kinderfreibeträge
      • Das Geburtsdatum
      • Die Kirchensteuerpflicht

      Bei den Sozialversicherungen können Sie den Status der jeweiligen Versicherung bequem in den einzelnen Feldern auswählen. Die Umlagen U1 und U2 sowie den Zusatzbeitrag der Krankenkasse, ordnen Sie über die Auswahl Krankenkassendaten zu.

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    Gibt es auch einen Netto-Brutto-Rechner?

    Für die Berechnung von Nettobeträgen zu Bruttobeträgen können Sie auch den Brutto-Netto-Rechner verwenden. Dieser bietet eine Funktion, um die Berechnung umzudrehen. Dazu stellen sie einfach den Berechnungsmodus im oberen Auswahlfeld um.

    Den Berechnungsmodus finden Sie zwischen den Eingaben für den Berechnungszeitraum (Jahr und Monat) und der Auszahlung in Euro.

    Die Standardeinstellung für den Brutto-Netto-Rechner ist dem Namen entsprechend immer die Brutto-Netto-Rechnung. Für eine Netto-Brutto-Rechnung müssen Sie die Einstellung also umkehren. Das geht ganz einfach mit nur einem Klick auf das entsprechende Auswahlfeld.

    An den Angaben, die Sie für die Berechnung machen müssen, ändert sich nichts, wenn Sie den Brutto-Netto-Rechner auf die Netto-Brutto-Rechnung umstellen. Da die Berechnung im Grunde nur umgekehrt wird, sind dafür dieselben Angaben notwendig.

    Besonders wichtig sind die Standardangaben wie das Alter, das Bundesland, der Abrechnungszeitraum und der Beitragsstatus. Diese Faktoren können einen großen Unterschied bei der Berechnung von netto zu brutto machen, da sie teils regelmäßig bundesweit angepasst werden und teils von den einzelnen Bundesländern abhängig sind. Das Alter ist zudem wichtig, weil Arbeitnehmer:innen ab 64 Jahren den Altersentlastungsbetrag erhalten, der aber jährlich sinkt, weshalb das Alter für die Berechnung dieses Freibetrags erforderlich ist.

    Gleiches gilt natürlich für die Steuerklasse. Eine Änderung der Steuerklasse – beispielsweise durch Hochzeit – hat auch eine Auswirkung auf die Netto-Brutto-Rechnung. Wenn Sie in Steuerklasse IV sind, sollten Sie zudem nicht vergessen, anzugeben, ob das Faktorverfahren Anwendung findet oder nicht.

    FAQ: Fragen und Antworten zum Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber

    Ist ein Firmenwagen ein geldwerter Vorteil?

    Sobald der Firmenwagen privat genutzt werden darf, gilt dieser als geldwerter Vorteil, den Sie versteuern müssen. Es zwei Besteuerungsarten: die Ein-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs.

    Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung, die Arbeitgeber:innen den Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum Gehalt anbietet. Zu diesen gehören u.a. kostenloses Essen in der Kantine, Firmenwagen, private Nutzung von Hardware oder eine Vielzahl an Rabatten.

    Ein:e Arbeitgeber:in sollte mit ca. 20 Prozent Sozialabgaben zusätzlich zum Bruttogehalt von Arbeitnehmer:innen rechnen.

    Abhängig von Ihrem Bruttogehalt wird die Kirchensteuer berechnet. In Bayern und Baden-Württemberg liegt die Kirchensteuer bei 8 Prozent und in den anderen Bundesländern bei 9 Prozent.

    Der Steuerfreibetrag, auch Grundfreibetrag genannt, ist die Einkommensgrenze pro Jahr für die Steuerfreiheit besteht. Für das Jahr 2022 liegt der Grundfreibetrag bei 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.968 Euro für Eheleute.

    lxlp