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Der Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber

Lohnabrechnung leicht gemacht

Zur Lohnabrechnung gehört nicht nur die Berechnung des richtigen Nettolohns. Auch die Steuern und Sozialabgaben, die der Arbeitgeber zahlen muss, sind im Rahmen der Lohnabrechnung zu erfassen. Eine große Hilfe bei der Lohnabrechnung ist ein Brutto-Netto-Rechner: Dieser übernimmt das mühselige Kalkulieren der Beträge. Was es allgemein zur Lohnabrechnung zu wissen gibt und wie sie einen Brutto-Netto-Rechner richtig nutzen, lesen Sie hier. Für alle, die direkt losrechnen wollen: Hier geht’s zum Brutto Netto Rechner.

Warum überhaupt ein Brutto Netto Rechner?

Die Lohnabrechnung ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers. Mit der Abrechnung wird ermittelt, wie viel Nettolohn der Arbeitnehmer für den Abrechnungszeitraum erhält. Außerdem werden die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer berechnet. Der Brutto-Netto-Rechner hilft dabei, die Gehaltsabrechnung zu erstellen. Die Inhalte der Abrechnung müssen vom Arbeitgeber in Unterlagen festgehalten und den relevanten Stellen mitgeteilt werden. Die Abrechnung wird in Textform erteilt und muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Lohns enthalten. Aber: Die Verpflichtung zur Abrechnung fällt weg, wenn sich die Angaben seit der letzten Abrechnung nicht geändert haben.

Brutto-Netto-Rechner zur Unterstützung der Lohnabrechnung

Der klassische Brutto-Netto-Rechner: Wie wird der Nettolohn des Arbeitnehmers berechnet?

Um den Nettolohn des Arbeitnehmers zu berechnen, wird als Basis der Bruttolohn inklusive steuerpflichtiger Lohnbestandteile genommen. Hiervon werden die folgenden Teile abgezogen:

  • Lohnsteuer: Für die Berechnung der Lohnsteuer (aber auch der Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags) sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers entscheidend. Diese beinhalten die Steuerklasse, den Faktor in Steuerklasse IV, die Kirchensteuerabzugsmerkmale, den Lohnsteuer-Freibetrag und eventuelle Kinderfreibeträge. Die Daten werden beim Bundeszentralamt für Steuern zentral gespeichert und vom Arbeitgeber per ELStAM-Verfahren abgerufen.
  • Solidaritätszuschlag: Dieser entfällt seit 2021 für ca. 90% der Steuerzahler. Mehr zum Rückbau des Soli >>
  • Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird abgezogen, wenn in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (kurz: ELStAM) eine Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers eingetragen ist. Je nach Bundesland und Kinderfreibetrag beträgt die Kirchensteuer 8 oder 9 % der Lohnsteuer.
  • Sozialversicherungen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte gezahlt. Die Höhe der Sozialabgaben hängt dabei von dem Beitragssatz der jeweiligen Versicherung sowie dem beitragspflichtigen Einkommen ab. Sonderregelungen gibt es für Geringverdiener und weiterbeschäftigte Rentner. In diesen Fällen wird der Arbeitnehmer stärker entlastet.

Zieht man diese Beträge ab, erhält man den Nettobetrag. Aber: Der Nettobetrag ist nicht immer der Betrag, der dann auch an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Erst nachdem die folgenden Punkte berücksichtigt wurden, ist der finale Auszahlungsbetrag ermittelt:

  • Vermögensbildung: Möchte der Arbeitnehmer Teile seines Lohns vermögenswirksam anlegen, sind entsprechende Beträge vom Nettolohn abzuziehen.
  • Vorschüsse: Vorschüsse wie Vorauszahlungen auf den erwarteten Lohn werden ebenso abgezogen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlungen zugunsten einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse werden auch vom Lohn abgezogen.
  • Pfändungen: Sofern ein Lohnpfändungsverfahren gegen den Arbeitnehmer läuft, sind entsprechende Beträge an den Gläubiger zu zahlen.
  • Sonstiges: Letztlich sind alle Abzüge aber auch Bezüge zu beachten, die nicht in den Bruttobereich oder in die gesetzlichen Abgaben gehören (Zuschüsse zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen).

Welche Steuerklassen gibt es?

  • Steuerklasse I: ledige, geschiedene und verwitwete Personen ohne Kinder. Aber auch verheiratete, die in Trennung leben.
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende, ledige, geschiedene oder verwitwete Personen mit Kindern
  • Steuerklasse III: verheiratete, Allein- und Doppelverdiener, bei denen der Partner in die Steuerklasse V eingetragen ist. Vor allem bei Paaren beliebt, bei dem einer deutlich weniger verdient
  • Steuerklasse IV: verheiratete Paare, die etwa gleich verdienen
  • Steuerklasse V: siehe Steuerklasse III
  • Steuerklasse VI: Personen, die eine zusätzliche Lohnsteuerkarte beantragt haben, im Falle eines weiteren Arbeitsverhältnisses.

Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber: Wie wird der Arbeitgeberanteil ermittelt?

Mit dem Bruttogehalt alleine ist es für den Arbeitgeber noch nicht getan, denn Sie müssen zusätzlich zum Lohn noch weitere Abgaben erbringen:

  • Sozialversicherungen: Sie müssen als Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der Sozialabgaben an die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung leisten. Die Beiträge zur Unfallversicherung bzw. an die Berufsgenossenschaft, sind vom Arbeitgeber alleine zu tragen.
  • Umlagen: Zum Arbeitgeberanteil kommen unter Umständen noch Umlagesätze hinzu. Kleinere Unternehmen, die bis zu 30 Vollbeschäftigte anstellen, müssen den Umlagesatz U1 zahlen. Dieser ist für Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung wegen Krankheit gedacht. Jedes Unternehmen muss zudem den Umlagesatz U2 berücksichtigen, der für Aufwendungen des Arbeitgebers bei Mutterschaft erhoben wird. Außerdem muss jeder Arbeitgeber neben den Sozialversicherungsbeiträgen eine Insolvenzgeldumlage an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers überweisen. Diese beträgt im Jahr 2019 0,06 % des beitragspflichtigen Bruttolohns.

Diese Vorteile hat ein Arbeitgeber Gehaltsrechner

Ein Gehaltsrechner für Arbeitgeber stellt die Lohnnebenkosten, sowie die verpflichtende Abgabe für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer klar. Vermittelt werden hier die absoluten Personalkosten, die Arbeitnehmer den Arbeitgeber Brutto kosten.

Es empfiehlt sich, den Arbeitgeber Gehaltsrechner zu nutzen, wenn:

  • Gehaltsverhandlungen geführt werden müssen
  • die Planung der Personalkosten terminiert werden
  • bei der Erstellung einer Gehaltsabrechnung

Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner?

Unser Brutto Netto Rechner ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant: Sowohl der Nettolohn als auch die Arbeitgeberausgaben können bequem berechnet werden. Die Berechnungen sind dabei für das laufende Jahr aber auch für vergangene Jahre möglich. Die notwendigen Angaben, die Sie eintragen müssen, sind:

  • Der Abrechnungszeitraum
  • Die laufenden Bruttobezüge
  • Sonstige Be- und Abzüge
  • Die Steuerklasse und ggf. der Faktor in Steuerklasse IV
  • Der Lohnsteuer-Freibetrag sowie Kinderfreibeträge
  • Das Geburtsdatum
  • Die Kirchensteuerpflicht

Bei den Sozialversicherungen können Sie den Status der jeweiligen Versicherung bequem in den einzelnen Feldern auswählen. Die Umlagen U1 und U2 sowie den Zusatzbeitrag der Krankenkasse, ordnen Sie über die Auswahl Krankenkassendaten zu.

Bitte beachten Sie: Der Brutto Netto Rechner (aka Lohnrechner) für Arbeitgeber berechnet nur die Löhne von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Falls Sie die Minijob-Pauschalabgaben berechnen möchten, nutzen Sie dafür bitte einen Minijob-Rechner. Für die Berechnung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall können Sie einen Entgeltfortzahlungsrechner anwenden.

FAQ: Fragen und Antworten zum Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber

Ist ein Firmenwagen ein geldwerter Vorteil?

Sobald der Firmenwagen privat genutzt werden darf, gilt dieser als geldwerter Vorteil, den Sie versteuern müssen. Es zwei Besteuerungsarten: die Ein-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs.

Welche Beispiele gibt es für einen geldwerten Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Gehalt anbietet. Zu diesen gehören u.a. kostenloses Essen in der Kantine, Firmenwagen, private Nutzung von Hardware oder eine Vielzahl an Rabatten.

Was kostet ein Bruttolohn den Arbeitgeber in etwa?

Ein Arbeitgeber sollte mit ca. 20 Prozent Sozialabgaben zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers rechnen.

Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf das Brutto Netto Gehalt aus?

Abhängig von Ihrem Bruttogehalt wird die Kirchensteuer berechnet. In Bayern und Baden-Württemberg liegt die Kirchensteuer bei 8 Prozent und in den anderen Bundesländern bei 9 Prozent.

Was ist ein Steuerfreibetrag?

Der Steuerfreibetrag, auch Grundfreibetrag genannt, ist die Einkommensgrenze pro Jahr für die Steuerfreiheit besteht. Für das Jahr 2022 liegt der Grundfreibetrag bei 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.968 Euro für Eheleute.

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Praktisches Wissen für Arbeitgeber:innen

mit dem ganz pragmatischen Blickwinkel „Was bedeutet das ganz konkret für mich?“ sowohl zu aktuellen gesetzlichen Änderungen als auch zu den Grundlagen des Arbeitgeberlebens. Keine unverständlichen Gesetzestexte, keine bürokratischen Abhandlungen.

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