Digitaler Lohnnachweis 2022: Abgabefrist und Meldevorschriften
Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht einen Lohnnachweis, auch Entgeltnachweis genannt, an Ihre Berufsgenossenschaft abzugeben. Dieser dient als Grundlage für die Berechnung Ihres Beitrags an die Unfallversicherung und muss spätestens bis zum 16. Februar nach Ablauf eines Kalenderjahres eingereicht werden. Beispiel: Der Lohnnachweis für das Jahr 2022 muss bis zum 16. Februar 2023 eingereicht werden.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2019 ist das Meldeverfahren digital. Einreichen müssen Sie den Lohnnachweis künftig mit einer Online-Lohnabrechnung oder einer Lohnabrechnungssoftware, die eine digitale Schnittstelle nutzt. Über die Schnittstelle wird der digitale Lohnnachweis bequem an den Unfallversicherungsträger vermittelt. Falls Ihr Unternehmen keine Lohnabrechnungssoftware oder einen Online-Dienst benutzt, sollten Sie für das Meldeverfahren eine Ausfüllhilfe wie sv.net benutzen. Der „analoge“ Entgeltnachweis wurde somit abgeschafft.
Beim Ausfüllen des Lohnnachweises müssen Sie die folgenden Punkte beachten:
- Gefahrenklassen: Die Löhne der Angestellten sind je nach Art der Tätigkeit und Zuordnung zu den Unternehmensteilen den unterschiedlichen Gefahrenklassen zuzuordnen. Das Gleiche gilt für die Einkommen der gesetzlich versicherten Unternehmer sowie für die Versicherungssummen pflichtversicherter oder freiwillig versicherter Unternehmer: Auch sie sind den entsprechenden Gefahrenklassen zuzuordnen.
- Arbeitsstunden: Zudem müssen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden angegeben werden. Für einen in Vollzeit beschäftigten Angestellten kann dabei ein Durchschnittssatz von 1570 Arbeitsstunden pro Jahr angegeben werden. Dieser Durchschnittsatz ist der sogenannte Vollarbeiterrichtwert. Bei Angestellten, die in Teilzeit arbeiten oder nicht ganzjährig tätig sind, muss ein entsprechender prozentualer Anteil des Vollarbeiterrichtwerts angegeben werden.
- Wertguthaben: Sofern Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Wertguthabenvereinbarung getroffen haben, gilt: Lohn, der nicht sofort ausgezahlt wird, sondern in das Wertguthaben eingezahlt wird, muss zum Zeitpunkt der Einzahlung im Lohnnachweis gemeldet werden. Bei späterer Auszahlung des Wertguthabens, muss dieses Entgelt dann nicht mehr an die Unfallversicherung berichtet werden. Der Beitrag wurde dann ja schon bezahlt.
- Landwirtschaftliche Sozialversicherung: Für Angestellte in landwirtschaftlichen Unternehmen sind nur die Felder „Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers“ und „Gefahrtarifstelle“ auszufüllen. Grund: Für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung gelten die für die gewerblichen Berufsgenossenschaften üblichen Meldevorschriften nicht.
Achtung: Falls Sie als Arbeitgeber den digitalen Lohnnachweis nicht liefern, diesen zu spät einreichen oder falsche Angaben machen, schätzt der Unfallversicherungsträger die für den Lohnnachweis notwendigen Angaben. Diese Schätzung fällt meist höher und damit zum Nachteil des Unternehmers aus. Zusätzlich kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.
Es ist also empfehlenswert, sich rechtzeitig um den digitalen Lohnnachweis 2022 zu kümmern und beim Meldeverfahren sorgfältig vorzugehen. Am besten ist, Sie pflegen die notwendigen Daten bequem mit einer Online-Lohnabrechnung ein, die die Daten dann einfach an die zuständige Berufsgenossenschaft weiterleiten kann. So sparen Sie sich Mühen und eventuelle Bußgelder.