Bei einem Minijob mit Pauschalversteuerung müssen Minijobber ihren Arbeitgebern schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Das Schreiben kann dabei wie folgt aussehen:
„Hiermit bestätige ich ……… (Arbeitnehmer), dass mein am 1. September 2022 bestehendes Dienstverhältnis mit ……… (Arbeitgeber) mein erstes Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) ist. Mir ist bekannt, dass bei einer unrichtigen Angabe der Tatbestand einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vorliegen kann.“
Diese Bestätigung muss zum Lohnkonto genommen werden.
INFO
Wofür steht der Begriff „erstes Dienstverhältnis“?
Das erste Dienstverhältnis bezeichnet das Hauptarbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers. Die Unterscheidung der Dienstverhältnisse wird vor allem dann relevant, wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber tätig ist und zum Beispiel noch in einem Nebenjob tätig ist.
Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?
Arbeitgeber sollen die Energiepreispauschale mit der ersten, nach dem 31. August 2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnzahlung auszahlen. In der Regel hat die Auszahlung an die Beschäftigten deshalb im September 2022 zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Auszahlung kann allerdings auch abweichen – je nachdem für welchen Anmeldungszeitraum der Arbeitgeber seine Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben hat.
Arbeitgeber mit einem vierteljährlichen Anmeldungszeitraum können die Energiepreispauschale entweder im September oder Oktober 2022 an ihre Beschäftigten auszahlen. Erfolgt die Lohnsteuer-Anmeldung jährlich, kann der Arbeitgeber sogar ganz auf die Auszahlung verzichten. Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer können die Energiepreispauschale in diesem Fall über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.
Hier eine Übersicht der möglichen Auszahlungszeitpunkte:
Anmeldungszeitraum der Lohnsteuer-Anmeldung |
Auszahlungszeitpunkt |
der Kalendermonat – für August 2022 |
Auszahlung im September 2022 |
das Kalendervierteljahr – für 3. Quartal |
Wahlrecht: September / Oktober 2022 |
das Kalenderjahr – für 2022 |
Wahlrecht zum Verzicht |