1%-Regelung zur Bestimmung des lohnsteuerpflichtigen Anteils
Die Firmenwagen Privatnutzung kann mit der 1%-Regelung steuerlich geltend gemacht werden. Pauschal wird zur Berechnung 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt. D. h. es gilt nie der Kaufpreis, weder bei Neu- noch bei Gebrauchtwagen, sondern immer die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.
Anhand des folgenden Beispiels wird deutlich, wie sich der lohnsteuerpflichtige Anteil vom Firmenwagen berechnet. Beachten Sie dabei: Für Fahrten zwischen Wohnung und Firma fallen pro Kilometer und Monat zusätzlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises des Dienstwagens an.
Beispielrechnung
Bruttolistenpreis Firmenwagen |
30.000 Euro |
1 % des Bruttolistenpreises |
300 Euro |
300 Euro * 12 Monate |
3.600 Euro |
Entfernung zwischen Wohnung und Firma |
25 km |
Fahrten zwischen Wohnung und Firma (30.000 Euro * 0,03 % * 25 km * 12 Monate) |
2.700 Euro |
|
|
Betrag, auf den zusätzlich Lohnsteuer anfällt (3.600 Euro + 2.700 Euro) |
6.300 Euro |
Hinweis: Fahrten zwischen Wohnung und Firma können auch mit 0,002 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Tag angesetzt werden. Das lohnt sich vor allem dann, wenn die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weniger als 15 Tage im Monat beträgt. Im vorangegangenen Beispiel errechnet sich der Betrag für Fahrten zwischen Wohnung und Firma wie folgt, wenn die Fahrten 8 Tage pro Monat betragen:
30.000 Euro * 0,002 % * 25 km * 8 Tage * 12 Monate: 1140 Euro.
Lohnsteuer-Pauschalierung mit 15 %
Sie als Arbeitgeber können die Lohnsteuer für Fahrten zwischen Wohnung und Firma mit dem Firmenwagen auch pauschal mit 15 % entrichten. Dies ist allerdings nur bis zu dem Betrag möglich, den Ihr Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen kann. Für die Berechnung werden 15 Arbeitstage im Monat bzw. 180 Tage im Jahr angenommen. Es gilt pauschal: 0,30 Euro pro Entfernungskilometer für 15 Arbeitstage im Monat.
Steuerliche Förderung für E-Firmenwagen