Jahreswechsel
2023 / 2024

Änderungen in den Rechengrößen der Sozialversicherung und deren Auswirkungen (Rechenbeispiel)

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Inhaltsverzeichnis

    Alle Jahre wieder… Die der Lohnabrechnung zugrunde liegenden Rechengrößen für die Berechnung der Abgaben an die Sozialversicherung ändern sich mit dem Jahreswechsel 2023 / 2024. Das hat Auswirkungen auf die Personalkosten von Arbeitgeber:innen und auf das Netto im Geldbeutel von Arbeitnehmer:innen.

    Das Wichtigste in Kürze

    Die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen, wobei ihre Festsetzung auf der Verdienstentwicklung des Vorjahres basiert.

    Bei den Beitragssätzen zur Sozialversicherung stieg der Beitrag zur Pflegeversicherung bereits im Sommer 2023 mit dem PUEG an. Es erhöht sich auch erneut der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV im Jahr 2024.

    Beitragsbemessungsgrenze

    Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen an. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung stiegen in Ost und West weiter an.

    Als Grundlage für die Festsetzung durch Bundesregierung und Bundesrat dient die Verdienstentwicklung des Vorjahres. Die Rechengrößen bilden 2024 also die Lohnentwicklung 2022 ab.

    Beitragsbemessungsgrenzen 2024

    Die Grundlage der jährlichen Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze RV/AV West ist die Lohnzuwachsrate West. Sie lag im Jahr 2022 bei +3,9%. Die Rechengrößen in den neuen Ländern steigen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenangleichung Ost unabhängig von der Lohnentwicklung.

    Für die Beitragsbemessungsgrenzen KV/PV ist die bundesweite Einkommensentwicklung maßgebend. Hier lag der Wert im Jahr 2021 bei +5,8%.

    Neben der Lohnentwicklung sind bei der Fortschreibung der Rechengrößen spezifische Rundungsregelungen zu beachten.

    Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

    Wikipedia definiert den Begriff wie folgt: „Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird.“ Das heißt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines:r Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.

    Beitragssätze zur Sozialversicherung

    Bei den Beitragssätzen zur Sozialversicherung gibt es mit dem Jahreswechsel 2023 / 2024 wie auch schon im Vorjahr kaum Veränderungen. Dr Beitrag zur Pflegeversicherung änderte sich bereits mit der Umsetzung des PUEG im Sommer 2023.

    Die Insolvenzgeldumlage bleibt stabil bei 0,06%.

    Beitragssätze zur Sozialversicherung 2024

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV steigt erneut (aber weniger stark wie im Vorjahr) von durchschnittlich 1,6% auf 1,7%.

    Seit Januar 2019 teilen sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen diesen Zusatzbeitrag zur GKV.

    Was ist der Faktor F?

    Das erklärt sehr gut das BMAS: „Im Übergangsbereich (früher Gleitzone) wird für die Berechnung des Arbeitnehmeranteils in den einzelnen Versicherungszweigen ein vermindertes Entgelt zu Grunde gelegt. Dieses verminderte Entgelt wird ermittelt, indem der Faktor F und das tatsächliche Bruttoentgelt in die sogenannte Formel für den Übergangsbereich eingesetzt werden.“

    Beitragszuschuss PKV

    Der:die Arbeitgeber:in beteiligt sich mit einem steuerfreien Zuschuss an der privaten Krankenversicherung (PKV) seiner Angestellten. Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 2024 421 Euro. Den Arbeitgeberzuschuss gibt es auch für privat versicherte Familienangehörige.

    Auch der Höchstbeitragszuschuss für die private Pflegeversicherung steigt 2024 auf fast 88 € an.

    Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Betriebliche Altersvorsorge

    Der steuer- und beitragsfreie Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge steigt wieder und liegt 2024 bei 3.624 € und damit 120 € über dem Beitrag 2023.

    Seit 2022 ist ein Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtend.

    Weitere wichtige Kennzahlen

    • Minijob Grenze: 538 € – die Minijob Grenze ist seit 2022 dynamisch und steigt mit der Erhöhung des Mindestlohns
    • Midijob Grenze: 538,01 € – 2.000 €
    • Grenze für Azubis als Geringverdiener: 325 €
    • Mindestlohn:12,41 €

    Rechenbeispiel

    In unserem Rechenbeispiel vergleichen wir die Lohnabrechnung eines:r Angestellten mit einem Kind für die Jahre 2023 und 2024.

    Die Abzüge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung steigen 2024 in dem Beispiel um 5,62 € an.

    Die Lohnsteuer sinkt* (aufgrund des gestiegenen Grundfreibetrags und aufgrund des Gleichgewichts zu den steigenden SV Abgaben) und so steigt das Netto dennoch um 12,37 € pro Monat für 2024 im Vergleich zu 2023.

    Das entspricht einer Steigerung des Nettolohns um 0,7%.

    *Bitte beachten: Die Anpassungen für die Steuerberechnung haben noch nicht alle Instanzen der Gesetzgebung passiert. Hier sind noch Änderungen zu erwarten.

    Rechenbeispiel brutto netto Arbeitnehmer 2023 2024 veränderung geldbeutel

    Weitere Rechengrößen

    Bei Personalkosten auf Arbeitgeberseite spielen auch die Umlagen (U1, U2 und Insolvenzgeldumlage) sowie der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung eine Rolle.

    Die Umlage U1 (Krankheit) bleibt bei 1,1%. Die Umlage U2 (Mutterschutz) bleibt ebenfalls stabil bei 0,24%. Ebenso die Insolvenzgeldumlage ist wie oben bereits geschrieben 2024 gleichbleibend bei 0,06%. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den Arbeitgeber:innen seit 2019 zur Hälfte tragen, steigt 2024 von 1,6% auf 1,7% an.

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