Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen auch 2021 wieder an.
Als Grundlage für die Festsetzung durch Bundesregierung und Bundesrat dient die Verdienstentwicklung des Vorjahres. Die Bruttogehälter stiegen im Jahr 2019 für Gesamtdeutschland um 2,94 Prozent. Die Folgen der Corona-Pandemie schlagen sich in den Rechengrößen also noch nicht nieder.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Wikipedia definiert den Begriff wie folgt: „Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird.“