Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld?
Damit man Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld beantragen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss z. B. ein erheblicher Arbeits- und Entgeltausfall vorliegen. Der Mindestumfang des Entgeltausfalls muss im anspruchsberechtigten Kalendermonat bei einem Drittel der Belegschaft mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betragen. Minijobber:innen werden mitgerechnet, auch wenn sie kein KUG bekommen, Azubis werden nicht mitgerechnet.
Der Arbeitsausfall muss außerdem vorübergehend und unvermeidbar sein. Ein Arbeitsausfall ist dann vorübergehend, wenn Arbeitnehmende in absehbarer Zeit wieder in vollem Umfang arbeiten können. Unvermeidbar meint, dass vor der Anzeige der Kurzarbeit Maßnahmen ergriffen wurden, wie z. B. Abbau von Überstunden, um die Kurzarbeit zu umgehen.
Hinweis: In der Corona-Pandemie war es für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 30.06.2022 ausreichend, wenn 10 Prozent der Belegschaft einen Entgeltsausfall von mehr als 10 Prozent haben.