Die kurzfristige Beschäftigung ist vor allem beliebt, wenn es um Studentenjobs, Saisonarbeit, Ferienjobs oder Krankheitsvertretungen geht. Doch auch wenn die Einstellung kurzfristig Beschäftigter mit nicht allzu viel Aufwand verbunden ist, gibt es einige Regeln, an die Sie sich halten müssen.
Was gilt für eine kurzfristige Beschäftigung?
Als kurzfristige Beschäftigung wird ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, das im Laufe eines Kalenderjahres die Dauer von maximal drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen nicht überschreitet und von Beginn an befristet ist. Gleichzeitig darf eine kurzfristige Beschäftigung nicht die Haupteinkommensquelle des:der Beschäftigten sein.
Kurzfristige Beschäftigung: Dauer
Arbeitet der:die Beschäftigte in Vollzeit (mind. fünf Tage pro Woche), darf die Beschäftigung höchstens auf drei Monate befristet sein. Arbeitet er:sie weniger als fünf Tage in der Woche und das regelmäßig, so ist die kurzfristige Beschäftigung auf 70 Arbeitstage begrenzt.
Wenn ein:e Arbeitnehmer:in mehrere kurzfristige Beschäftigungen in einem Kalenderjahr ausübt, sei es gleichzeitig oder hintereinander, dann sind die Zeiten einzeln zu erfassen und zusammenzurechnen.
Hinweis: Ist eine einzelne Beschäftigung auf zwei Kalenderjahre aufgeteilt (z. B. von November bis Januar), gilt ebenfalls die maximale Dauer – sie darf nicht auf zwei Jahre aufgeteilt werden.
Befristung und nicht regelmäßige Ausübung
Eine kurzfristige Beschäftigung ist als solche nur gültig, wenn die Befristung von Beginn an festgelegt ist – durch vertragliche Vereinbarung oder wenn sie aufgrund ‚ihrer Eigenart‘ so beschaffen ist. Ist die voraussichtliche Dauer vor Beginn der Beschäftigung und vor Vertragsschluss noch unbekannt, kann keine kurzfristige Beschäftigungvereinbart werden.
Außerdem ist darauf zu achten, dass der:die Arbeitnehmer:in die Tätigkeit nicht regelmäßig ausübt. Das heißt, wenn derselbe oder dieselbe Beschäftige für eine bestimmte Aufgabe immer wieder beschäftigt wird, können Sie ihn:sie nicht als kurzfristig Beschäftigte:n einstellen, auch dann nicht, wenn er nicht mehr als 70 Tage bei Ihnen beschäftigt ist.
Berufsmäßigkeit ausgeschlossen
Eine kurzfristige Beschäftigung darf dem:der Beschäftigten nicht als Haupteinkommensquelle dienen. Das heißt, er:sie darf eine kurzfristige Beschäftigung nur neben seiner:ihrer Hauptbeschäftigung ausüben. Hierunter fallen auch ein Studium, der Schulbesuch oder die Rente.
Ist die kurzfristige Beschäftigung die einzige Beschäftigung, der der:die Arbeitnehmer:in nachgeht, oder finanziert er:sie sich ausschließlich durch diese den Lebensunterhalt, ist die Beschäftigung berufsmäßig.
Ausnahme:Verdient ein:e Arbeitnehmer:in weniger als 520 Euro (bis 30.September 2022: 450 Euro) im Monat, darf er:sie dennoch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, auch wenn diese als berufsmäßig gelten würde. An die Dauer und Befristung, die für eine kurzfristige Beschäftigung gelten, ist er:sie aber gebunden.
Kurzfristige Beschäftigung: Darauf müssen Sie als Arbeitgeber:in achten
Die Einstellung kurzfristig Beschäftigter ist relativ unkompliziert. Doch es gibt ein paar Dinge, die Sie beachten sollten.
Kurzfristige Beschäftigung: Arbeitsvertrag und Meldung
Das Arbeitsverhältnis muss vertraglich festgehalten werden. Der Arbeitsvertrag für eine kurzfristige Beschäftigung sollte vor allem den Beginn und die Befristung der Beschäftigung enthalten sowie die Vergütung, Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaubs- und Krankheitsregelung, Nebentätigkeit, Verschwiegenheitspflicht und Verfall- und Ausschlusspflichten. Zusätzliche Vereinbarungen, Vertragsänderungen und Nebenabreden sollten Sie ebenfalls im Vertrag festhalten.
Jede kurzfristige Beschäftigung müssen Sie bei der Minijob-Zentrale an- bzw. abmelden.
Für kurzfristig Beschäftigte gilt das übliche DEÜV-Meldeverfahren. Deshalb sind für kurzfristig Beschäftigte die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. Auch Jahresmeldungen und sonstige Entgeltmeldungen sind für kurzfristige Beschäftigungen zu erstatten.
Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist stets „000 000“ und als Beitragsgruppenschlüssel „000“ anzugeben. Darüber hinaus ist in den Meldungen für kurzfristig Beschäftigte der Personengruppenschlüssel „110“ anzugeben.
Zusätzlich sind in allen Entgeltmeldungen für kurzfristig Beschäftigte (Abmeldungen, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen) auch die notwendigen Angaben zur Unfallversicherung anzugeben. Dazu gehört im Datenbaustein „Unfallversicherung“ (DBUV) auch das zur Unfallversicherung beitragspflichtige Entgelt aus einer kurzfristigen Beschäftigung.
Tipp: Wenn Sie ein Unternehmen haben, das regelmäßig kurzfristige Beschäftigung anbietet, sollten Sie ein Arbeitsvertrag Muster erstellen, um die Wiederholung des Prozesses zu erleichtern und Zeit zu sparen.
Urlaub und Lohnfortzahlung
Sobald Ihr:e Arbeitnehmer:in einen vollen Monat bei Ihnen beschäftigt ist, hat er:sie Anspruch auf Erholungsurlaub – und zwar auf ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs pro Monat. Außerdem steht ihm:ihr nach vier Wochen ebenfalls Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.
Lohnnebenkosten
Für kurzfristig Beschäftigte fallen keine Sozialabgaben auf den Arbeitslohn an, die Beschäftigung ist also sozialversicherungsfrei. Als Arbeitgeber:in müssen Sie allerdings Lohnsteuer und Kirchensteuer (je nach Höhe des Einkommens auch Solidaritätszuschlag) abführen und die Arbeitgeber-Umlagen U1 und U2 an die Krankenkasse zahlen. Außerdem müssen Sie Ihre Arbeitnehmer:innen bei Ihrer Berufsgenossenschaft unfallversichern.
Hinweis: Prüfen Sie genau, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, sonst drohen Nachzahlungen. Nutzen Sie dafür z. B. einen Personalfragebogen. Für eine kurzfristige Beschäftigung ist die Höhe des Arbeitsentgelts im Übrigen nicht relevant.
FAQ: Fragen und Antworten zu „Kurzfristige Beschäftigung“
Wie viel darf ein:e kurzfristig Beschäftigte:r maximal verdienen?
Die Höhe des Lohns ist nicht relevant. Es gibt keinen Höchstbetrag. Hierbei ist nur relevant, dass die Befristung eingehalten und die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Wo melde ich eine kurzfristige Beschäftigung an?
Bei der Minijob-Zentrale.
Wie viel Urlaub steht kurzfristig Beschäftigten zu?
Nach einem Monat im Arbeitsverhältnis hat der:die Arbeitnehmer:in Anspruch auf ein Zwölftel Urlaub.
Für welche gesellschaftlichen Gruppen macht eine kurzfristige Beschäftigung Sinn?
Wegen der Ferienzeit macht es vor allem für Schüler:innen und Student:innen Sinn, einer kurzfristigen Beschäftigung nachzugehen, da sie meist familienversichert sind. Zudem profitieren Rentner:innen und Minijobber:innen. Aber auch bei Saisonarbeit und Krankenvertretungen ist ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis eine sinnvolle Möglichkeit.
Kann man eine kurzfristige Beschäftigung verlängern?
Die kurzfristige Beschäftigung kann über ein Kalenderjahr verteilt werden und ist auf 70 Arbeitstage begrenzt. Bei einer Kettenbefristung (Aneinanderreihung von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen bei einem Unternehmen) wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, sobald die Zeitgrenzen überschritten worden ist.
Kurzfristige Beschäftigung und Steuern zahlen
Der Lohnsteuerabzug erfolgt entweder auf Basis der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) oder er wird mit 25 % Lohnsteuer pauschal versteuert. Dazu kommt eventuell die Kirchensteuer und je nach Höhe des Einkommens der Solidaritätszuschlag mit 5,5 %.
Alternative Pauschalierungsmöglichkeiten
Handelt es sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung im steuerlichen Sinne, aber um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d.Sozialversicherung, kommen die Pauschsteuersätze von 2 % oder 20 % in Betracht.
Scheiden auch diese Pauschalierungsmöglichkeiten aus, kann der:die Arbeitgeber:in ggf. die Pauschalierung für Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft mit 5 % wählen. Sie gilt insbesondere für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer:innen.
mit dem ganz pragmatischen Blickwinkel „Was bedeutet das ganz konkret für mich?“ sowohl zu aktuellen gesetzlichen Änderungen als auch zu den Grundlagen des Arbeitgeberlebens. Keine unverständlichen Gesetzestexte, keine bürokratischen Abhandlungen.