Die Diskussion um die neuen Regelungen im Übergangsbereich (vormals Gleitzone) ab Juli 2019 greift weitere Punkte auf. Die Zahl der Beschäftigten im Midijob hat sich seit 2003 in Deutschland auf heute 1,3 Millionen Menschen verdoppelt. Das sind insgesamt 3,9 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer, bei den Frauen beträgt ihr Anteil 5,9 Prozent. Mit den neuen Regelungen ab Juli 2019 werden es 3,5 Millionen Menschen sein, die häufig in den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie arbeiten. Beklagt wird in der Diskussion, dass die kommenden Vorgaben prekäre Teilzeitarbeit fördern – und gleichzeitig die Sozialversicherungen schwächen.
Auf der anderen Seite beträgt die Entlastung für die Arbeitnehmer im Übergangsbereich (ehemals Gleitzone) nach Berechnungen der Kritiker nur drei bis 23 Euro pro Monat. Sie weisen auch auf Gruppen hin, die steuerlich besonders stark von den Midijob-Regelungen ab Juli 2019 profitieren. Es sind Menschen mit einem gut verdienenden Ehepartner sowie Beamte und Selbstständige, die nebenberuflich im Übergangsbereich (ehemalige Gleitzone) arbeiten. Befürchtet wird aus Sicht dieser Kritiker das Risiko von Fehlanreizen für den Arbeitsmarkt in Richtung Niedriglohnbereich.