Die Lohnsteuer hängt beim Midijob von der Lohnsteuerklasse ab. Befindet sich der:die Arbeitnehmer:in in Lohnsteuerklasse III, ist der Midijob lohnsteuerfrei. In Lohnsteuerklasse I, II oder IV fällt meist kein oder nur ein geringer Betrag an Lohnsteuer an. Befindet sich der:die Arbeitnehmer:in in Lohnsteuerklasse V oder VI fällt Lohnsteuer an.
Hinweis: Handelt es sich bei dem Midijob um einen Zweitjob des Mitarbeitenden, so fällt er automatisch in Steuerklasse VI und profitiert nicht von den Steuerbegünstigungen bei den Sozialabgaben.
- Verdienstgrenze (durchschnittlich pro Monat): 450,01 Euro bis 1.300 Euro
- Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung): Arbeitnehmer:in: Zwischen 11 und 21 Prozent,
Arbeitgeber:in: ca. 19,875 Prozent - Lohnsteuer: Abhängig von der Lohnsteuerklasse
Beispielrechnung für Arbeitnehmer
Monatsbrutto | 451, 00 Euro |
Krankenversicherung | – 16,58 Euro |
Zusatzbeitrag zur KV | – 1,47 Euro |
Pflegeversicherung | – 3,46 Euro |
Rentenversicherung | – 21,12 Euro |
Arbeitslosenversicherung | – 2,73 Euro |
Monatsnetto | 405,64 Euro |
Beispielrechnung für Arbeitgeber
Monatsbrutto | 451, 00 Euro |
Krankenversicherung | 32,92 Euro |
Zusatzeitrag zur KV | + 2,93 Euro |
Pflegeversicherung | + 6,88 Euro |
Rentenversicherung | + 41,94 Euro |
Arbeitslosenversicherung | + 5,41 Euro |
Gesamtabgaben | 90,08 Euro |
Wie melde ich als Arbeitgeber:in einen Midijob an?
Ein Midijob läuft nicht wie ein Minijob über die Minijob-Zentrale. Der Arbeitgeber muss den Midijob bei sämtlichen Sozialversicherungen anmelden und mit den Sozialversicherungsträgern abrechnen. Somit gestaltet sich die Anmeldung eines Midijobs etwas aufwändiger als die des Minijobs.
Wie viele Stunden darf ein:e Midijobber:in arbeiten?
Wie viele Stunden ein:e Midijobber:in arbeiten darf, ist grundsätzlich abhängig vom gezahlten Stundenlohn. Ausgehend vom Mindestlohn 2021 mit einem Betrag von 9,50 Euro dürfen Midijobber:innen im Monat höchstens etwa 136 Stunden arbeiten. Fällt der Lohn höher aus, reduziert sich die Anzahl der Stunden, die der:die Minijobber:in pro Monat arbeiten darf.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch für Midijobber:innen?
Für Midijobber:innen besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Dieser entspricht dem gesetzlichen Urlaubsmindestanspruch, der sich nach der Anzahl der Arbeitstage des Midijobbenden richtet:
- 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche
- 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche
- 16 Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche
Was gilt für Rentenansprüche?
Minijobber:innen zahlen verringerte Arbeitnehmerbeiträge in die Sozialversicherung ein, sie haben aber dennoch die vollen Rentenansprüche – auch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Gibt es Besonderheiten bei einer Kündigung?
Besonderheiten bei einer Kündigung gibt es nicht. Kündigen Sie einem:einer Midijobber:in, müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten, die gesetzlich gelten oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurden.