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Midijob –
was Arbeitgeber:innen wissen müssen

Ein Midijob bewegt sich in Hinblick auf den Lohn zwischen einem Minijob und einer Teilzeitbeschäftigung und zählt somit als eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor. Welche Besonderheiten es gibt und auf was Arbeitgeber:innen bei der Beschäftigung von Midijobber:innen achten sollten, lesen Sie hier.

Was versteht man unter einem Midijob?

In Deutschland spricht man von einem Midijob, sobald ein:e Arbeitnehmer:in mehr als 520 Euro, aber weniger als 1.600 Euro brutto verdient. Somit schließt ein Midijob direkt an den Minijob an, wenn die Minijob-Grenze von 520 Euro auch nur um einen Cent überschritten wird.

Der Bereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro wird Übergangsbereich genannt. Der Verdienst im Übergangsbereich war bis zum 30. September 2022 festgelegt auf 450,01 Euro bis max. 1.300 Euro. Die Verdienstgrenze wird im Januar 2023 nochmals erhöht: von 1.600 auf 2.000 Euro.

Mehr zum Thema Minijob und Midijob finden Sie in unserem Artikel „Minijob und Midijob: Ein Vergleich“.

Lohnsteuer und Abgaben zur Sozialversicherung

Während Minijobs frei von Beiträgen zu den Sozialversicherungen sind, gilt für Midijobs eine Beitragspflicht.

Allerdings fallen nicht die vollen Sozialabgaben an, sondern gestaffelt nur 11 bis 21 Prozent je nach Verdiensthöhe. Die vollen Sozialabgaben müssen Arbeitnehmer:innen erst bei einem Verdienst von 1600.01 Euro zahlen.

Für Arbeitgeber:innen bedeutet ein Midijob, dass sie sich nur an der Hälfte des Gesamtversicherungsbeitrags beteiligen müssen, für Arbeitnehmer:innen ergibt sich eine günstigere steuerliche Belastung bei vollem Sozialversicherungsschutz.

Branche: Hotellerie, Hotel und Gastgewerbe

Die Lohnsteuer hängt beim Midijob von der Lohnsteuerklasse ab. Befindet sich der:die Arbeitnehmer:in in Lohnsteuerklasse III, ist der Midijob lohnsteuerfrei. In Lohnsteuerklasse I, II oder IV fällt kein oder nur ein geringer Betrag an Lohnsteuer an. Befindet sich der:die Arbeitnehmer:in in Lohnsteuerklasse V oder VI fällt Lohnsteuer an.

Hinweis: Handelt es sich bei dem Midijob um einen Zweitjob des:der Mitarbeitenden, so fällt er:sie automatisch in Steuerklasse VI und profitiert nicht von den Steuerbegünstigungen bei den Sozialabgaben.

  • Verdienstgrenze (durchschnittlich pro Monat): 520,01 Euro bis 1.600 Euro
  • Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung): Arbeitnehmer:in: Zwischen 11 und 21 Prozent,
    Arbeitgeber:in: ca. 19,875 Prozent
  • Lohnsteuer: Abhängig von der Lohnsteuerklasse

 

Beispielrechnung für Arbeitnehmer:innen

Monatsbrutto 521,00 Euro
Krankenversicherung 0,11 Euro
Zusatzbeitrag zur KV 0,01 Euro
Pflegeversicherung 0,02 Euro
Rentenversicherung 0,14 Euro
Arbeitslosenversicherung 0,02 Euro
Gesamtabgaben 0,30 €
Monatsnetto 520,70 Euro

 

Beispielrechnung für Arbeitgeber:innen

Monatsbrutto 521,00 Euro
Krankenversicherung 53,27 Euro
Zusatzeitrag zur KV 4,75 Euro
Pflegeversicherung 11,14 Euro
Rentenversicherung 67,86 Euro
Arbeitslosenversicherung 8,76 Euro
Gesamtabgaben 145,87 Euro

Midijob Rechner

Nutzen Sie gerne unseren Midijob Rechner, um die Beiträge für unterschiedliche Gehälter im Midijob-Bereich zu berechnen.

Wie melde ich als Arbeitgeber:in einen Midijob an?

Ein Midijob läuft nicht wie ein Minijob über die Minijob-Zentrale. Der:die Arbeitgeber:in muss den Midijob bei sämtlichen Sozialversicherungen anmelden und mit den Sozialversicherungsträgern abrechnen. Somit gestaltet sich die Anmeldung eines Midijobs etwas aufwändiger als die des Minijobs.

Wie viele Stunden darf ein:e Midijobber:in arbeiten?

Wie viele Stunden ein:e Midijobber:in arbeiten darf, ist grundsätzlich abhängig vom gezahlten Stundenlohn. Ausgehend vom Mindestlohn ab Oktober 2022 mit einem Betrag von 12,00 Euro dürfen Midijobber:innen im Monat höchstens etwa 133 Stunden arbeiten. Fällt der Lohn höher aus, reduziert sich die Anzahl der Stunden, die der:die Minijobber:in pro Monat arbeiten darf.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch für Midijobber:innen?

Für Midijobber:innen besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Dieser entspricht dem gesetzlichen Urlaubsmindestanspruch, der sich nach der Anzahl der Arbeitstage des:der Midijobbenden richtet:

  • 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche
  • 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche
  • 16 Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche

Was gilt für Rentenansprüche?

Minijobber:innen zahlen verringerte Arbeitnehmerbeiträge in die Sozialversicherung ein, sie haben aber dennoch die vollen Rentenansprüche – auch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Gibt es Besonderheiten bei einer Kündigung?

Besonderheiten bei einer Kündigung gibt es nicht. Kündigen Sie einem:einer Midijobber:in, müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten, die gesetzlich gelten oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurden.

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