Mindestlohn in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn 2024 in Deutschland

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Inhaltsverzeichnis

    Der Mindestlohn gilt in Deutschland seit 2015 und wird seit 2018 jährlich stufenweise angehoben. Als Arbeitgeber:in sollten Sie die Entwicklung und den aktuellen Mindestlohn stets im Blick behalten, denn ein Verstoß gegen Mindestlohnvorschriften kann teuer werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

    Wie hoch war der Mindestlohn 2023

    Der Mindestlohn lag für das gesamte Jahr 2023 bei 12 € pro Stunde.

    Wie entwickelt sich der Mindestlohn 2024 und 2025

    Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in den nächsten zwei Jahren (Mindestlohn 2024 und Mindestlohn 2025) um insgesamt 82 Cent auf 12,82 €  angehoben werden. Die Mindestlohn Kommission hatte nach langen Verhandlungen empfohlen, den Mindestlohn 2024 zum 1. Januar 2024 auf 12,41 € und ein Jahr später 2025 auf 12,82 € zu erhöhen.

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    Gesetzlicher Mindestlohn Deutschland stieg 2022 stufenweise

    Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 mit einem Stundensatz von 8,50 Euro eingeführt. Bereits zwei Jahre später wurde die Verdienstuntergrenze auf 8,84 Euro angehoben. Danach gab es jährlich weitere Erhöhungen.

    Bereits 2021 wurde der Mindestlohn nicht nur zum Jahreswechsel angehoben, sondern ein zweites Mal in der Jahresmitte auf 9,60 € pro Stunde.

    In 2022 folgten sogar drei weitere Steigerungen: Am 1. Januar stieg der Mindestlohn in Deutschland auf 9,82 €, zum 01.07.2022 auf 10,45 € und zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 €.

    Zum 01. Januar 2024 steigt der Mindestlohn aktuell auf 12,41 € an.

    Mindestlohn Anpassung

    Mindestlohn Rechner

    Mit dem Mindestlohn Rechner können Sie basierend auf Ihrem Gehalt und Ihren Arbeitsstunden den aktuellen Stundenlohn berechnen. Dabei wird auch die Differenz zum aktuell gültigen Mindestlohn 2024 angegeben.

    Wer fällt unter das Mindestlohngesetz (MiLoG)?

    Der aktuelle Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer:innen, allerdings sind einige Ausnahmen zu beachten. Nicht unter das Mindestlohngesetz fallen beispielsweise

    • Azubis
    • Pflichtpraktikant:innen oder Praktikant:innen, die für maximal drei Monate gebunden werden
    • Langzeitarbeitslose innerhalb des ersten halben Jahres nach Arbeitsaufnahme
    • Jugendliche in der Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung
    • ehrenamtlich Tätige

    Aktuelle Mindestlohn Erhöhung 2024: Was gilt für Minijobber?

    Mit der Erhöhung des Mindestlohns am 1. Januar 2024 auf 12,41 € wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 € angehoben. Somit müssen bis zu diesem monatlichen Betrag keine Steuern gezahlt werden.

    Die maximale Arbeitszeit für Minijobber:innen mit aktuellem Mindestlohn (ohne Einberechnung von Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld) beträgt:

    Aktuelle Mindestlohn Erhöhung 2022: Was gilt für Minijobber?

    Maximale Arbeitszeit

    2021

    46,8 Stunden / Monat

    ab 1. Januar 2022

    45,8 Stunden / Monat

    ab 1. Juli 2022

    43 Stunden / Monat

    ab 1. Oktober 2022

    43,3 Stunden / Monat

    ab 01. Januar 2024

    43,3 Stunden / Monat

    Da die Verdienstgrenze für den Minijob seit dem 01. Oktober 2022 nu an den Mindestlohn gekoppelt ist, verringert sich die maximale Arbeitszeit für Minijobber:innen nicht mehr.

    Was bedeutet die Mindestlohnerhöhung 2024 für Midijobber:innen

    Ab Januar 2024 gilt: Verdient ein:e Arbeitnehmer:in zwischen 538,01 € und max. 2.000 €, dann handelt es sich um einen Midijob. Bis 30. September 2022 lag die Verdienstgrenze bei max. 1.300 €. Arbeitnehmer:innen im unteren Verdienstbereich werden weiterhin beim Sozialversicherungsbeitrag entlastet, Arbeitgeber:innen hingegen stärker belastet. Ihr Anteil beträgt im unteren Verdienstbereich ca. 28 % wie beim Minijob. Der Sozialversicherungsbeitrag steigt dann gleitend bis zur Verdienstgrenze von 2.000 €.

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    Wer legt die Höhe des Mindestlohns in Deutschland fest?

    Für die Anpassung des Mindestlohns ist die Mindestlohnkommission zuständig, die alle zwei Jahre neu festlegt, ob und welche Änderungen notwendig sind. Zur Kommission zählen neben dem:der Vorsitzenden jeweils drei Repräsentant:innen der Unternehmen und der Gewerkschaften sowie zwei Wissenschaftler:innen, die beratend auftreten.

    Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bezieht die Mindestlohnkommission Tarifentwicklungen der jüngeren Vergangenheit mit ein sowie aktuelle Wirtschaftsprognosen und die momentane Wirtschafts- und Wettbewerbssituation in Deutschland.

    Mindestlohn Erhöhung

    Was passiert bei einem Verstoß gegen das Mindestlohngesetz?

    Einen höheren Arbeitslohn als den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland dürfen Sie mit Ihren Mitarbeiter:innen immer vereinbaren. Sofern Ihre Mitarbeiter:innen nicht zu den oben erwähnten Ausnahmen zählen, darf der Arbeitslohn aber nicht unter dem Mindestlohn in Deutschland liegen.

    Ihre Mitarbeiter:innen können bei geringerer Vergütung den gesetzlichen Mindestlohn verlangen und selbst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen den Mindestlohn rückwirkend einfordern. Ihnen drohen in diesem Fall Nachzahlungen.

    Außerdem drohen Ihnen Nachforderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. In Bezug auf die Lohnsteuer werden allerdings keine Nachzahlungen fällig. Denn diese wird immer nur auf den tatsächlich gezahlten Lohn erhoben.

    Überblick: Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?

    Überblick: Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?

    Gültig ab

    Mindestlohn in Euro (brutto) je Stunde

    prozentuale Änderung

    Mindestlohn 2015

    01.01.2015

    8,50 Euro

    Mindestlohn 2017

    01.01.2017

    8,84 Euro

    +4%

    Mindestlohn 2019

    01.01.20199,19 Euro

    9,19 Euro

    +4%

    Mindestlohn 2020

    01.01.2020

    9,35 Euro

    +1,7%

    Mindestlohn 2021

    01.01.2021

    9,50 Euro

    +1,6%

    01.07.2021

    9,60 Euro

    +1,1%

    Mindestlohn 2022

    01.01.2022

    9,82 Euro

    +2,3%

    01.07.2022

    10,45 Euro

    +6,4%

    Mindestlohn 2023

    01.10.2022

    12,00 Euro

    +14,8%

    Mindestlohn 2024

    01.01.2024

    12,41 Euro

    +3,4%

    Mindestlohn 2025

    01.01.205

    12,82 Euro

    +3,3%

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