Frau in einer Küche am Putzen

Midijob und Minijob:
Ein Vergleich

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    Der Midijob beginnt, wo der Minijob aufhört. Der Unterschied: Ein Midijob ist nicht mehr versicherungsfrei, bietet aber dennoch steuerliche Vorteile. Auch Arbeitgeber:innen profitieren davon. Wir haben Minijob und Midijob für Sie verglichen.

    Das Wichtigste in Kürze

    Ein Minijob betrifft Arbeitsverhältnisse mit einem Monatsverdienst bis zu 538 Euro, während ein Midijob Einkommen zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro umfasst.

    Beide Jobarten sind steuerpflichtig, wobei Minijobs oft pauschal besteuert werden und Midijobs nach individuellen Lohnsteuermerkmalen.

    Arbeitnehmer in beiden Jobarten haben gleiche arbeitsrechtliche Ansprüche wie regulär Beschäftigte.

    Der Unterschied zwischen Minijob und Midijob

    Beträgt das durchschnittliche Arbeitsentgelt im Monat nicht mehr als 538 Euro, liegt eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, vor.

    Ein Midijob liegt vor, wenn der:die Arbeitnehmer:in mehr als 538 Euro, aber durchschnittlich nicht mehr als 2.000 Euro im Monat verdient. Der Midijob schließt quasi direkt an den Minijob an. Aber im Gegensatz zum Minijob, der bis auf die Beiträge zur Rentenversicherung für den:die Arbeitnehmer:in sozialversicherungsfrei ist, besteht für den Midijob Sozialversicherungspflicht. Diese ist jedoch mit geringeren Beiträgen verbunden.

    Minijob: Diese Kosten tragen Arbeitgeber:innen

    Arbeitgeber:innen müssen grundsätzlich Abgaben zahlen, wenn sie eine:n Minijobber:in beschäftigen. Diese Abgaben belaufen sich auf 13 Prozent Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung und 15 Prozent Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

    Hinweis: Seit 2013 unterliegen Minijobs der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sofern sich der:die Arbeitnehmer:in nicht von der Rentenversicherung befreien lässt, betragen die Abzüge zur Rentenversicherung für ihn:sie 3,6 Prozent.

    Beiträge im Midijob

    Ein Midijob hat für den:die Arbeitgeber:in den Vorteil, dass er:sie sich nur an der Hälfte des Gesamtversicherungsbeitrags beteiligen muss. Das ist eine Beitragsbelastung von weniger als 20 Prozent. Die Beiträge, aus denen sich die Hälfte der zu zahlenden Abgaben ergibt, setzen sich zusammen aus:

    Minijob und Midijob im Vergleich
    • 14,6 Prozent Krankenversicherung (ohne Zusatzbeitrag)
    • durchschnittlich 1,7 Prozent Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
    • 18,6 Prozent Rentenversicherung
    • 2,6 Prozent Arbeitslosenversicherung
    • 3,4 Prozent Pflegeversicherung

    Für Arbeitnehmer:innen bedeutet ein Midijob eine günstige Beitragsbelastung bei vollem Sozialversicherungsschutz. Sie profitieren im Übergangsbereich von günstigeren Beiträgen, die nach einer bestimmten Formel ermittelt werden – und das bereits, wenn das Arbeitsentgelt die 538-Euro-Grenze um nur einen Cent übersteigt.

    Steuerpflicht bei einem Midijob und Minijob

    Sowohl ein Midijob als auch ein Minijob sind steuerpflichtig. Bei einem geringfügig entlohnten Minijob führt der:die Arbeitgeber:in i. d. R. einen einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale ab.

    Eine Pauschalierung der Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent kommt dann infrage, wenn die Beschäftigung bei der Krankenkasse anstatt der Minijob-Zentrale gemeldet werden muss. Das ist z. B. der Fall, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen und damit regelmäßig die 538-Euro-Grenze überschritten wird.

    Zu beachten ist, dass die Kirchensteuer bei dieser Art der Besteuerung noch hinzukommt. Daneben ist auch eine individuelle Besteuerung nach den elektronischen Lohnsteuermerkmalen möglich und für Minijobber:innen mit den Lohnsteuerklassen I – IV manchmal vorteilhafter.

    Für Midijobs gilt generell eine Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen. Diese werden Arbeitnehmer:innen vom Arbeitsentgelt abgezogen. Durch die Steuerprogression bei den Steuerklassen I – IV ergibt sich ein Steuerabzug erst ab 1.000 Euro monatlich für Arbeitnehmer:innen. Bei den Steuerklassen V und VI haben Arbeitnehmer:innen das Nachsehen, denn hier fällt bereits ab einem Arbeitsentgelt von 538,01 Euro eine Steuerbelastung an.

    Midijob und Minijob: Grundsatz der Gleichbehandlung

    Arbeitsrechtlich gilt bei einem Midijob und Minijob der Grundsatz der Gleichbehandlung. Midi- und Minijobber:innen dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Arbeitnehmer:innen, die eine höhere Anzahl an Arbeitsstunden leisten. Das heißt, sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen.

    Tipp: Der Urlaubsanspruch lässt sich mit folgender Formel berechnen

    Individuelle Arbeitstage pro Woche * 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen) / 6 (übliche Arbeitstage – Montag bis Samstag)

    Mutterschaftsgeld

    Auch Geringverdienende haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Minijobber:innen, die zu Beginn der Schutzfrist nicht gesetzlich krankenversichert sind, müssen einen Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Sind Minijobber:innen zu Beginn der Schutzfrist krankenversichert, erhalten sie Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse.

    Die Höhe des Mutterschaftsgelds entspricht in diesem Fall dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Das Mutterschaftsgeld ist auf 13 Euro pro Tag begrenzt und wird für die gesamte Dauer der Schutzfrist gezahlt.

    Hinweis zum Arbeitgeberzuschuss: Für Minijobber:innen, deren Nettoverdienst den Betrag von kalendertäglich 13 Euro übersteigt, ist der:die Arbeitgeber:in verpflichtet, die Differenz zu den 13 Euro für die Dauer der Schutzfristen zu zahlen. Diesen Zuschuss erhalten auch Minijobber:innen, die das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung beziehen. Besteht eine Haupt- und Nebenbeschäftigung wird der Zuschuss von beiden Arbeitgeber:innen gezahlt.

    Für Midijobber:innen, die nur knapp über 520 Euro verdienen, liegt das Mutterschaftsgeld meist schon bei 13 Euro pro Tag. Arbeitgeber:innen können die durch den Arbeitgeberzuschuss entstandenen Aufwendungen vollumfänglich im Ausgleichsverfahren (Umlage U2) erstattet bekommen.

    Elterngeld

    Bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro erhalten Arbeitnehmer:innen 67 Prozent ihres Nettoeinkommens als Elterngeld. Bei 1.200 Euro bis 1.240 Euro Nettoverdienst sind es 66 Prozent und bei Beträgen über 1.240 Euro 65 Prozent des Nettoeinkommens. Dabei ist das Elterngeld bei 1.800 Euro gedeckelt.

    Bei Arbeitnehmer:innen, die unter 1.000 Euro netto monatlich verdienen, kann die Ersatzrate über 67 Prozent steigen. Je nachdem wie weit der Verdienst unter 1.000 Euro liegt, erhöht sich die Ersatzrate. Pro 20 Euro wird dabei ein Prozentpunkt angesetzt. Liegt der Verdienst bei 340 Euro netto oder weniger, bekommen Arbeitnehmer:innen den Mindestsatz von 300 Euro.

    Kostenvergleich von Midijob und Minijob

    Das folgende Rechenbeispiel zeigt die Kosten eines Minijobs im Vergleich zum Midijob:

    Minijob

    Berechnung für Arbeitnehmer:innen

    Kostenvergleich Midijob und Minijob

    Monatsbrutto

    538,00 Euro

    3,6 % Rentenversicherung

    – 19,37 Euro

    Monatsnetto

    518,63 Euro

    Berechnung für Arbeitgeber:innen

    Minijob

    Monatsbrutto

    538,00 Euro

    15 % Rentenversicherung

    80,70 Euro

    13 % Krankenversicherung

    69,94 Euro

    Gesamtabgaben an Minijob-Zentrale

    = 150,64 Euro

    Midijob

    Berechnung für Arbeitnehmer:innen

    Midijob

    Monatsbrutto

    539,00 Euro

    Krankenversicherung

    0,10 Euro

    Zusatzbeitrag zur KV

    0,01 Euro

    Pflegeversicherung

    2,24 Euro

    Rentenversicherung

    0,13 Euro

    Arbeitslosenversicherung

    0,02 Euro

    Monatsnetto

    536,50 Euro

    Berechnung für Arbeitgeber:innen

    Midijob

    Monatsbrutto

    539,00 Euro

    Krankenversicherung

    53,84 Euro

    Zusatzeitrag zur KV

    6,27 Euro

    Pflegeversicherung

    12,54 Euro

    Rentenversicherung

    68,59 Euro

    Arbeitslosenversicherung

    9,58 Euro

    Gesamtabgaben

    150,82 Euro

    Einen Midijob und Minijob gleichzeitig ausüben

    Einen Midijob kann man auch mit einem Minijob kombinieren. Der Minijob bleibt dabei beitragsfrei, während bei dem Midijob Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

    Möchte man zwei oder mehr Jobs der gleichen Beschäftigung ausüben, wird das Gehalt jedoch addiert. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei zwei Minijobs, bei denen man je 538 Euro verdient, Beiträge fällig werden.

    Sonderzahlungen im Midijob und Minijob

    Zahlen Arbeitgeber:innen Weihnachts- oder Urlaubsgeld ist auf die Jahresverdienstgrenzen zu achten. Sonderzahlungen werden nämlich ebenfalls zum Gehalt addiert. Die steuerlichen Vorteile können verloren gehen, wenn durch Sonderzahlungen die Jahresverdienstgrenze überschritten wird.

    Wechsel von Minijob zu Midijob – ja oder nein?

    Vor allem für Arbeitnehmer:innen rechnet sich ein Midijob. Im unteren Verdienstbereich werden sie weniger belastet als bei einem rentenversicherungspflichtigen Minijob. Bei einer günstigen Steuerklasse bleibt somit mehr vom Netto. Arbeitgeber:innen profitieren dabei von prozentual günstigeren Abgaben im Vergleich zum Minijob.

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