FAQ: Fragen und Antworten rund um den Minijob
Minijob: Wie viele Stunden kann ich mit einem Minijob arbeiten?
Die Verdienstgrenze für den Minijob ist seit dem 01. Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn.
Minijob: Was ist das?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer maximalen Verdienstgrenze von aktuell 520 Euro. Bis zum 30.09.2022 waren es noch 450 Euro; deshalb kennt man den Minijob auch noch als450-Euro-Job.
Minijob: Was zahlt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin? Was kostet ein Minijob Arbeitgeber?
Das Unternehmen führt die Abgaben zur Sozialversicherung an die Knappschaft ab. Das sind 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, die Umlage U1/U2 (Höhe abhängig von der Krankenversicherung) sowie die Insolvenzgeldumlage (0,09%). Das sind in der Summe ca. 30% Arbeitgeberanteil.
Daneben kann der:die Arbeitgeber:in die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2% übernehmen.
Minijob: Was ist zu beachten?
Beim Minijob sind einige Punkte zu beachten:
- Verdienstgrenze 520 €. Ein Überschreiten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Nur ein Minijob ist neben einer Hauptbeschäftigung sozialversicherungsfrei. Weitere Minijobs sind sozialversicherungspflichtig.
- Minijobber:innen zahlen 3,6% Rentenversicherungsbeitrag, wenn sie nicht auf die RV-Pflicht verzichten. Das muss schriftlich geschehen.
- Der Mindestlohn gilt auch für den Minijob.
- Ein:e Minijobber:in hat Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen.
Minijob: Was ändert sich 2022?
- Seit dem 01. Oktober 2022 gilt die Verdienstgrenze von 520 € pro Monat (vorher 450 Euro).
- Ab Oktober 2022 ändern sich auch die Regeln in Bezug auf das Überschreiten der Verdienstgrenze von 520 Euro.
- Seit 2022 muss auch für Minijobber:innen die Steuer-ID an die Knappschaft gemeldet werden.
Minijob: Wer zahlt Krankenversicherung / Krankenkasse?
Den Beitrag zur Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber:innen mit ihren Abgaben zur Sozialversicherung.
Minijob: Was darf ich verdienen?
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit Oktober 2022 bei 520 Euro pro Monat (vorher 450 Euro). In bestimmten Fällen, wenn der Verdienst nur gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird, kann das Entgelt im Minijob 520 Euro übersteigen und die Beschäftigung trotzdem ein Minijob bleiben.
Minijob: Was ist zu beachten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen?
Was Sie als Arbeitnehmer:in beachten müssen, wenn Sie einen Minijob antreten wollen:
- Nur ein Minijob ist neben einer Hauptbeschäftigung sozialversicherungsfrei. Weitere Minijobs sind sozialversicherungspflichtig.
- Wenn Sie keine Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 3,6% zahlen möchten, müssen Sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Dieser Verzicht muss dem Unternehmen schriftlich vorgelegt werden.
- Arbeitsrechtlich ist ein Minijob eine Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und den Mindestlohn.
Minijob: Was verdient man?
Für den Minijob gilt eine Verdienstgrenze von 520 Euro seit Oktober 2022. Individuell in der Ausgestaltung sind aber die Arbeitszeit und der entsprechende Stundenlohn, solange der Mindestlohn (aktuell 12€ pro Stunde) berücksichtigt wird.
Warum Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen sollten?
Werden eigene Beiträge zur RV gezahlt, dann wird der Minijob voll in der Rentenberechnung berücksichtigt. Der sich daraus ergebende Rentenanspruch ist aber aufgrund der Entgeltgrenze von 520 € nicht sehr hoch. Aber: Die Beschäftigung wird voll auf die Beitragszeiten angerechnet. Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann also sinnvoll sein, um fehlende Beitragszeiten aufzufüllen.
Wie und wo soll man den Minijob anmelden?
Zuständig für die Anmeldung eines Minijobs ist die Knappschaft. Die Anmeldung kann automatisch über ihr Lohnprogramm erfolgen oder manuell über sv.net
Minijob: Was braucht der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeber:in?
Persönliche Angaben, Steuer-ID, SV Nummer, Bankverbindung, Krankenkasse, Antrag auf Befreiung von der RV Pflicht und ggf. Qualifikationsnachweise. Idealerweise verwendet man hierfür einen Personalfragebogen.
Minijob: Wer zahlt bei Krankheit?
Arbeitsrechtlich ist ein Minijob ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Welche Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung gelten und wie lange Gelder in welcher Höhe von wem fließen, lesen Sie im Artikel zur Lohnfortzahlung.
Minijob: Wer zahlt Rentenversicherung?
Den Beitrag zur Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber:innen mit ihren Abgaben zur Sozialversicherung. Minijobber:innen zahlen ebenso einen, wenn auch geringeren, Beitrag, insofern Sie nicht auf die RV-Pflicht verzichten.
Minijob: Wer zahlt was?
Arbeitgeber:innen zahlen Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, Umlagen) und i.d.R. die pauschale Lohnsteuer.
Arbeitnehmer:innen zahlen den RV Beitrag, wenn Sie nicht auf die RV-Pflicht verzichten.
Tipp: Wenn Sie herausfinden möchten, welcher Jobtyp besser zu Ihnen passt, kann Ihnen ein Vergleich zwischen Minijob und Midijob weiterhelfen.
Können Student:innen auch Minijobber:innen sein?
Auf jeden Fall. Wenn Sie neben Ihrem Studium einen Minijob haben, gelten die ganz normalen Regeln.
Ist es bei einem Minijob erlaubt, im Homeoffice zu arbeiten?
Die Möglichkeit, den Minijob im Homeoffice auszuüben, hängt von den Vorgaben des Arbeitgebers ab. Handelt es sich bei dem Minijob beispielsweise um eine Tätigkeit, die ausschließlich mit einem Computer oder Laptop erledigt werden kann, spricht nichts dagegen, dass der Minijobber seine Nebentätigkeit auch von zu Hause aus erledigt.