Schwellenwerte und ihre Folgen für Arbeitgeber:innen

Anzahl der Beschäftigten bestimmt arbeitsrechtliche Pflichten

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    Die Anzahl der Mitarbeiter:innen bestimmt, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber:innen gegenüber ihren Beschäftigten zu erfüllen haben. Was arbeitsrechtlich für KKU gilt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

    Schwellenwerte bestimmen: Darauf kommt es an

    Schwellenwerte sind das Resultat unterschiedlicher Gesetze: Welche Mitarbeiter:innen bei der Berechnung zu berücksichtigen sind, variiert darum von Fall zu Fall. Der Wert bestimmt allerdings, was für Arbeitgeber:innen arbeitsrechtlich gilt. Darum sollten Arbeitgeber:innen zumindest auf folgende Punkte achten, um eine Orientierung zu haben.

    1. Wer zählt als Mitarbeiter:in?
      Wer als Mitarbeiter:in zählt, wird mittels eines Faktors bestimmt. Der Faktor richtet sich nach dem geschuldeten Arbeitslohn, sodass Vollzeitmitarbeiter:innen mit dem Faktor 1 und Teilzeitmitarbeiter:innen, die nur eine halbe Stelle besetzen, mit dem Faktor 0,5 berechnet werden. Je nachdem, wie viel Teilzeitmitarbeiter:innen arbeiten, werden sie pro Kopf oder zeitanteilig berücksichtigt oder nur, wenn sie eine bestimmte Wochenstundenzahl gearbeitet haben.Auch Leiharbeiter:innen zählen zu den Beschäftigten des Unternehmens, wenn sie diesem mehr als sechs Monate überlassen werden. Sie sind allerdings nur eingeschränkt zur Wahl des Betriebsrats zugelassen.

      Ebenfalls zur Belegschaft zählen befristet angestellte Mitarbeiter:innen, sofern es ihre Stelle normalerweise im Unternehmen gibt. Eine Aushilfe, die z. B. nur auf dem Weihnachtsmarkt zum Einsatz kommt, wird nicht berücksichtigt. Bei Praktikanten und Werkstudenten zählt der Einzelfall. Hier kommt es darauf an, ob die Ausbildung im Vordergrund steht oder ob z. B. der Praktikant Tätigkeiten übernimmt, die denen regulärer Arbeitnehmer:innen gleichkommen.

      Freie Mitarbeiter:innen werden bei der Berechnung der Beschäftigtenanzahl nicht miteinbezogen.

    2. Zeitraum oder Stichtag
      Einige Gesetze nehmen auf einen bestimmten Stichtag Bezug oder sprechen von „in der Regel“-Beschäftigten. Hier zählt dann nicht die Anzahl der Mitarbeiter:innen an einem bestimmten Tag, sondern ein Mittelwert für einen bestimmten Zeitraum.
    3. Unternehmen oder Betrieb
      Wie bereits erwähnt liegen der Berechnung unterschiedliche Gesetze zugrunde. Bei Schwellenwerten, denen zur Berechnung das Unternehmen als Ganzes zugrunde liegt, werden alle Mitarbeiter:innen miteinbezogen. Wohingegen bei Betrieben, nur die Mitarbeiter:innen des Betriebs gezählt werden. Betrieb meint hierbei den Ort, an dem die Weisungen und Entscheidungen des Unternehmens umgesetzt werden. Ein Unternehmen ist das übergeordnete Ganze, das in Betriebe unterteilt sein kann.Hinweis: Ist im Gesetz vom „Arbeitgeber“ die Rede, meint dies i. d. R. das Unternehmen.
    Schwellenwerte: Die Anzahl an Mitarbeiter bestimmt die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers

    Überblick: Wichtige Schwellenwerte und damit verbundene arbeitsrechtliche Pflichten für Arbeitgeber:innen

    Ab welchem Schwellenwert der:die Arbeitgeber:in welche Rechte und Pflichten hat, ist festgelegt. Wir haben im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten Werte, die Arbeitgeber:innen im Blick haben sollten.

    • Bis zu 5 Beschäftigte im Betrieb: Möglichkeit für die Beschäftigten zur Wahl eines Betriebsrates.
    • Ab mehr als 5 Beschäftigten im Betrieb: Sind mindestens 5 Mitarbeiter:innen ein Beschäftigungsverhältnis vor dem 31. Dezember 2003 bei Ihnen eingegangen und noch bei Ihnen beschäftigt, greift der Kündigungsschutz bereits bei mindestens 5 Beschäftigten. Ist dem nicht so und sinkt die Anzahl unter fünf, gilt für alle das neue Kündigungsschutzgesetz von 2004.
    • Ab mehr als 10 Beschäftigten im Betrieb: Das Kündigungsschutzgesetz von 2004 greift und für die Beschäftigten soll ein Pausenraum zur Verfügung stehen.
    • Ab mehr als 15 Beschäftigten im Unternehmen: Ihre Mitarbeiter:innen können Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit erheben – auch während der Elternzeit. Beschäftigte, die Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, können einen Anspruch auf längerfristige Pflegezeit geltend machen.
    • Ab 20 Beschäftigten im Unternehmen: Sie müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe entrichten. Proportional mit der Größe des Unternehmens steigt die Anzahl an schwerbehinderten Menschen, die Sie beschäftigen müssen.
    • Ab mehr als 20 Beschäftigten im Unternehmen: Vor der Durchführung personeller Einzelmaßnahmen vonseiten des:der Arbeitgebenden, ist ein eventuell vorhandener Betriebsrat zu informieren sowie dessen Zustimmung zu jeder Maßnahme einzuholen. Bei geplanten Betriebsänderungen muss der Betriebsrat informiert und über die Änderung mit ihm beraten werden. Zudem müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Die konkreten Vorgaben hierzu stammen von den jeweiligen Berufsgenossenschaften.
    • Ab mehr als 25 Beschäftigten im Unternehmen: Beschäftigte können ihren Anspruch auf Familienpflegezeit geltend machen.

    Status quo bestimmen

    Da Schwellenwerte unterschiedliche arbeitsrechtlichen Themen tangieren, ist es nicht leicht, die Übersicht zu behalten, aber umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Regelungen für Sie als Arbeitgeber:in gelten. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie als Arbeitgeber:in darum klären, welche Schwellenwerte derzeit konkret auf Sie anzuwenden sind. Behalten Sie dabei stets die Personalsituation im Blick und achten Sie z. B. auf Neueinstellungen, denn schon ein:e Mitarbeiter:in mehr oder weniger kann einen Unterschied machen.

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