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Sonderurlaub für Mitarbeiter:innen:
Wann Arbeitgeber:innen die
Freistellung gewähren müssen

In Ausnahmesituationen können Mitarbeiter:innen bezahlten Sonderurlaub bekommen. Welche Gründe Sonderurlaub rechtfertigen und wie viele Tage Sonderurlaub angemessen sind, erfahren Sie hier.

Was ist Sonderurlaub?

Es gibt schöne, aber auch schlimme Ereignisse, die das Leben auf den Kopf stellen. In solchen Situationen die geforderte Leistung zu bringen, fällt Menschen dann schwer. Darum gibt es Sonderurlaub, der Betroffenen eine kleine Auszeit verschafft.

Rechtsgrundlage § 616 BGB

Das Recht auf Sonderurlaub ergibt sich aus § 616 BGB, wobei der Gesetzgeber hier drei Voraussetzungen nennt, die vorliegen müssen, um einen Anspruch zu begründen:

  • Es handelt sich nur um eine nicht erhebliche Zeitspanne.
  • Die Hinderung, die Arbeitsleistung zu erbringen, geschieht durch einen in der Person des Arbeitnehmenden liegenden Grund.
  • Der Arbeitnehmende hat den Grund nicht selbst verschuldet.

Rechtsgrundlage Tarifvertrag

Ein Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich auch, wenn dieser in einem Tarifvertrag vereinbart ist. Darin werden die gesetzlichen Regelungen meist genauer definiert. Allerdings gilt: Ist der Sonderurlaub definiert durch eine abgeschlossene Aufzählung, ergeben sich für Arbeitnehmer:innen keine weiteren Ansprüche in anderen Fällen.

Wie viel Sonderurlaub steht Mitarbeiter:innen wann zu?

Wofür und wie lange Sonderurlaub gewährt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebenden. Oft orientieren Arbeitgeber:innen sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nach diesem gilt Folgendes:

Grund Dauer
Geburt des eigenen Kindes 1 Tag
Tod eines nahen Familienangehörigen 2 Tage
Umzug aus betrieblichen Gründen 1 Tag
Schwere Erkrankung von Angehörigen im gleichen Haushalt 1 Tag
Erkrankung eines Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat 4 Tage
25-jähriges oder 40-jähriges Betriebsjubiläum 1 Tag
Ärztliche Behandlungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich sind Dauer der Behandlung + Anfahrts- und Abfahrtszeiten

 

Viele Arbeitgeber:innen gestatten ihren Mitarbeiter:innen auch am Tag der eigenen Hochzeit einen Tag Sonderurlaub, manchmal auch bei der Trauung von Verwandten.

Wann ist der Sonderurlaub zu nehmen?

Arbeitgeber:innen stellt sich häufig die Frage: Kann der Sonderurlaub von Mitarbeiter:innen auch noch genommen werden, wenn das Ereignis bereits vorbei ist? Ist es z. B. möglich, wenn der:die Ehepartner:in verstirbt, den Sonderurlaub anzuhängen, wenn der:die Betroffene zunächst eine Woche krankgeschrieben war und die Beerdigung bereits stattgefunden hat?

Gerichte entschieden in solchen Fällen, dass der Sonderurlaub anlassbezogen ist und darum zeitnah zum Ereignis genommen werden muss. Ist der:die Mitarbeiter:in zum Zeitpunkt des Ereignisses arbeitsunfähig, besteht kein Freistellungsanspruch zu einem späteren Termin.

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mit dem ganz pragmatischen Blickwinkel „Was bedeutet das ganz konkret für mich?“ sowohl zu aktuellen gesetzlichen Änderungen als auch zu den Grundlagen des Arbeitgeberlebens. Keine unverständlichen Gesetzestexte, keine bürokratischen Abhandlungen.

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