Sonderurlaub
für Mitarbeiter:innen

Wann Arbeitgeber:innen die Freistellung gewähren müssen

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Inhaltsverzeichnis

    In Ausnahmesituationen können Mitarbeiter:innen bezahlten Sonderurlaub bekommen. Welche Gründe Sonderurlaub rechtfertigen und wie viele Tage angemessen sind, erfahren Sie hier.

    Das Wichtigste in Kürze

    Sonderurlaub erlaubt Mitarbeitern, in bestimmten Lebensereignissen eine Pause von der Arbeit zu nehmen.

    Die Dauer und Gründe für Sonderurlaub können variieren, aber es gibt Beispiele wie einen Tag für die Geburt des eigenen Kindes oder zwei Tage für den Tod eines nahen Familienangehörigen.

    Einige Arbeitgeber orientieren sich dabei am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

    Was ist Sonderurlaub?

    Es gibt schöne, aber auch schlimme Ereignisse, die das Leben auf den Kopf stellen. In solchen Situationen die geforderte Leistung zu bringen, fällt Menschen dann schwer. Darum gibt es Sonderurlaub, der Betroffenen eine kleine Auszeit verschafft.

    Rechtsgrundlage § 616 BGB
    Das Recht auf Sonderurlaub ergibt sich aus § 616 BGB, wobei der Gesetzgeber hier drei Voraussetzungen nennt, die vorliegen müssen, um einen Anspruch zu begründen:

    • Es handelt sich nur um eine nicht erhebliche Zeitspanne.
    • Die Hinderung, die Arbeitsleistung zu erbringen, geschieht durch einen in der Person des Arbeitnehmenden liegenden Grund.
    • Der Arbeitnehmende hat den Grund nicht selbst verschuldet.

    Rechtsgrundlage Tarifvertrag
    Ein Anspruch ergibt sich auch, wenn dieser in einem Tarifvertrag vereinbart ist. Darin werden die gesetzlichen Regelungen meist genauer definiert. Allerdings gilt: Ist der Sonderurlaub definiert durch eine abgeschlossene Aufzählung, ergeben sich für Arbeitnehmer:innen keine weiteren Ansprüche in anderen Fällen.

    Wie viel Sonderurlaub steht Mitarbeiter:innen wann zu?

    Wofür und wie lange Sonderurlaub gewährt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebenden. Oft orientieren Arbeitgeber:innen sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nach diesem gilt Folgendes:

    GrundDauer
    Geburt des eigenen Kindes1 Tag
    Tod eines nahen Familienangehörigen2 Tage
    Umzug aus betrieblichen Gründen1 Tag
    Schwere Erkrankung von Angehörigen im gleichen Haushalt1 Tag
    Erkrankung eines Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat4 Tage
    25-jähriges oder 40-jähriges Betriebsjubiläum1 Tag
    Ärztliche Behandlungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich sindDauer der Behandlung + Anfahrts- und Abfahrtszeiten

    Viele Arbeitgeber:innen gestatten ihren Mitarbeiter:innen auch am Tag der eigenen Hochzeit einen Tag Sonderurlaub, manchmal auch bei der Trauung von Verwandten.

    Wann ist der Sonderurlaub zu nehmen?

    Arbeitgeber:innen stellt sich häufig die Frage: Kann der Sonderurlaub von Mitarbeiter:innen auch noch genommen werden, wenn das Ereignis bereits vorbei ist? Ist es z. B. möglich, wenn der:die Ehepartner:in verstirbt, den Sonderurlaub anzuhängen, wenn der:die Betroffene zunächst eine Woche krankgeschrieben war und die Beerdigung bereits stattgefunden hat?

    Gerichte entschieden in solchen Fällen, dass der Sonderurlaub anlassbezogen ist und darum zeitnah zum Ereignis genommen werden muss. Ist der:die Mitarbeiter:in zum Zeitpunkt des Ereignisses arbeitsunfähig, besteht kein Freistellungsanspruch zu einem späteren Termin.

    Beispiele für bezahlten Sonderurlaub

    Für bezahlten Sonderurlaub gibt es mehr Gründe, als man vielleicht denken würde. Bei den meisten Gründen wird allerdings im Einzelfall entschieden, ob es sich um einen Grund für bezahlten Sonderurlaub handelt.

    Bei den meisten Fällen sind, wie bereits aufgelistet, bestimmte Fristen vorgesehen. Wenn Arbeitnehmer:innen länger als vorgesehen im Sonderurlaub bleiben, müssen sie damit rechnen, dass die Fortzahlung des Lohns eingestellt wird.

    Einige Gründe für bezahlten Sonderurlaub wollen wir Ihnen im Folgenden aufzeigen:

    Arztbesuch oder Operation

    Ein Arztbesuch ist in dem Fall eine Rechtfertigung für bezahlten Sonderurlaub, wenn kein Einfluss auf den Termin genommen werden kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Öffnungszeiten der Arztpraxis identisch mit den Arbeitszeiten des Arbeitnehmers beziehungsweise der Arbeitnehmerin sind. Es ist also nicht möglich, den Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit zu legen.

    Auch wenn der oder die Arbeitnehmer:in unzumutbar lange auf einen alternativen Termin außerhalb der Arbeitszeiten warten müsste, ist das ein Grund für bezahlten Sonderurlaub.
    Bei einem Gleitzeitmodell entfällt der Anspruch dann, wenn der Termin zwar außerhalb der Kernarbeitszeit, aber innerhalb der Gleitzeit liegt. Dann besteht auch kein Anspruch darauf, die Zeitspanne des wahrgenommenen Termins auf einem Zeitkonto gutzuschreiben.

    Operation sind nur dann eine Rechtfertigung für bezahlten Sonderurlaub, wenn diese zur Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind. Im Grunde bezieht sich das vor allem auf Schönheitsoperationen, die höchstens als unbezahlter Sonderurlaub mit Arbeitgeber:innen vereinbart werden können. Aber beispielsweise ist auch eine Augenoperation für die Behebung von Kurzsichtigkeit kein Grund für bezahlten Sonderurlaub, wenn die Sehkraft nicht entscheidend für die Ausführung des Jobs ist.

    Sonderurlaub bei Todesfall und Beerdigung

    Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht dann, wenn nahe Angehörige versterben. Als nahe Angehörige gelten:

    • Ehepartner:innen
    • Lebensgefährt:innen
    • Lebenspartner:innen
    • eigene Kinder
    • Adoptivkinder
    • Stiefkinder
    • Pflegekinder
    • Eltern
    • Schwiegereltern
    • Geschwister

    Der Sonderurlaub Beerdigung sieht mindestens einen bezahlten Tag der Arbeitsbefreiung vor. Die Arbeitsbefreiung kann aber bis zu drei Tagen angesetzt werden. Das ist abhängig von der Beziehung der verstorbenen Person zum Arbeitnehmer beziehungsweise der Arbeitnehmerin ab und davon, ob diese gemeinsam in einem Haushalt gelebt haben.

    Drei Tage Arbeitsbefreiung beim Sonderurlaub bei Todesfall besteht im Falle des Todes von Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen und Lebenspartner:innen, mit denen ein Haushalt geteilt wurde.

    Alle andere Angehörigen, die im selben Haushalt lebten wie der oder die Arbeitnehmer:in bringen einen Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub Beerdigung.
    Sonderurlaub bei Todesfall anderer naher Angehöriger beträgt demnach einen Tag.

    In den meisten Tarifverträgen wird hingegen nicht so explizit unterschieden und es gibt bei Todesfällen naher Angehöriger zwei Tage bezahlten Sonderurlaub.

    Bewerbung bei einem anderen Unternehmen

    Für die Bewerbung bei einem anderen Unternehmen haben Arbeitnehmer:innen einen Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub, sofern das aktuelle Arbeitsverhältnis bereits von einer Partei gekündigt wurde.

    Dieser Anspruch kann entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis nur von kurzer Dauer war.

    Erkrankung von Kindern

    Arbeitnehmer:innen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine bezahlte Arbeitsbefreiung. Diese Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

    • die Erkrankung des Kindes macht eine Pflege des Kindes erforderlich
    • die Pflege und Betreuung des Kindes können nicht durch andere Personen sichergestellt werden
    • das kranke Kind ist nicht älter als 8 Jahre (in höherem Alter steigen die Voraussetzungen für die Schwere der Erkrankung und Pflegebedürftigkeit)
    • das Kind lebt im selben Haushalt wie der oder die Arbeitnehmer:in
    • es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, dass das Kind pflegebedürftig ist

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub, um das kranke Kind zu pflegen.

    Sind beide Elternteile berufstätig, können diese frei entscheiden, welcher Elternteil den bezahlten Sonderurlaub für die Pflege des Kindes nimmt. Beide gleichzeitig ist nicht möglich. Außerdem müssen die Belange der jeweiligen Arbeitgeber:innen berücksichtigt werden. Es ist auch möglich, dass die Eltern sich den bezahlten Sonderurlaub aufteilen.

    Arbeitgeber:innen haben das Recht, den bezahlten Sonderurlaub im Falle von kranken Kindern auf vier Tage pro Kind oder vier Tage im Jahr zu kürzen.
    Bei einer Erkrankung des Kindes während bereits genommenem Urlaub, entsteht weder ein Anspruch auf Sonderurlaub noch auf eine Verlängerung des Urlaubs um die entsprechenden Tage.

    Sonderurlaub Kinderbetreuung

    Bezahlter Sonderurlaub für die Kinderbetreuung ist nur dann möglich, wenn ein Kind dauerhaft betreut werden muss und es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Also beispielsweise, wenn der Kindergarten geschlossen hat und keine andere Person die Betreuung übernehmen kann.

    Mit höherem Alter des Kindes steigen auch die Anforderungen für bezahlten Sonderurlaub, da ältere Kinder in der Regel weniger betreuungsbedürftig sind.
    Die Entscheidung ist in der Regel vom Einzelfall abhängig.

    Behördengänge

    Wenn eine Behörde einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zu einem Termin geladen hat, ist das ein Grund für bezahlten Sonderurlaub, da der Termin von der Behörde ausgeht.

    Macht der oder die Arbeitnehmer:in selbst einen Termin bei einer Behörde, der in die Arbeitszeit fällt, ist das keine Rechtfertigung für bezahlten Sonderurlaub. Es sei denn, die Öffnungszeiten der behördlichen Einrichtung verhindern einen Termin außerhalb der Arbeitszeiten.

    Gerichtstermin

    Wird ein:e Arbeitnehmer:in als Partei oder Zeuge beziehungsweise Zeugin zu einem Gerichtstermin geladen, besteht ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub.

    Wie lang dieser bezahlte Sonderurlaub ausfällt, hängt davon ab, wie weit das Gericht entfernt ist. Muss beispielsweise bereits am Vortag angereist werden, weil das Gericht sich weit weg befindet und der Termin sonst nicht wahrgenommen werden kann, gilt auch ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für den Tag der Anreise.

    Ausführung staatsbürgerlicher Pflichten

    Für die Ausführung ehrenamtlicher Tätigkeiten besteht ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Dabei kommt es aber auf die Tätigkeit an. Diese Ehrenämter qualifizieren sich dafür:

    • Richter:innen
    • Schöffen
    • Ehrenamtlicher Katastrophenschutz
    • Freiwillige Feuerwehr

    Die gesetzlichen Regelungen liefert hier nicht ausschließlich das BGB, sondern auch das Katastrophenschutzgesetz, das Zivilschutzgesetzund landesrechtliche Regelungen.
    Der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub kann in Ausnahmefällen bis zu 12 Tage betragen.

    Sonderurlaub Geburt

    Bei der Geburt eines Kindes wird unterschieden, ob es sich um die Geburt eines ehelichen oder unehelichen Kindes handelt. Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für den Tag der Geburt besteht nur bei ehelichen Kindern.

    Für uneheliche Kinder kann unbezahlter Sonderurlaub vereinbart werden.

    Sonderurlaub Umzug

    Der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub Umzug hängt von dem Grund für den Umzug ab. Ist der Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich oder dient zumindest einem ähnlichen Grund – beispielsweise, wenn der oder die Arbeitnehmer:in näher an die Tätigkeitsstätte zieht, um den Arbeitsweg zu verkürzen – dann ist das eine Rechtfertigung für einen Tag bezahlten Sonderurlaub.

    Handwerkertermin

    Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht nur dann, wenn es sich um einen Notfall handelt. Beispielsweise ein Wasserrohrbruch.

    Sonderurlaub Hochzeit

    Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub Hochzeit besteht nur für das angehende Ehepaar für einen Tag.

    Trauzeugen, Brautjungfern und Gäste einer Hochzeit haben keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub.

    Beispiele für unbezahlten Sonderurlaub

    Es gibt Umstände, die man nicht beeinflussen kann, die aber kein Grund für bezahlten Sonderurlaub sind. Aber zumindest für unbezahlten Sonderurlaub. Das sind unter anderem diese:

    Längere Erkrankung des Kindes

    Wenn die Zeitspanne für den bezahlten Sonderurlaub bei einem erkrankten Kind abläuft, kann unter diesen Bedingungen unbezahlter Sonderurlaub genommen werden:

    • eine Bestätigung durch ein ärztliches Zeugnis, dass das Kind weiterhin pflegebedürftig ist
    • das Kind ist unter 12 Jahre alt
    • die erlaubten 50 Tage Sonderurlaub im Jahr wurden noch nicht ausgeschöpft

    Insgesamt darf der Sonderurlaub einen Zeitraum von 20 Tagen bei Alleinerziehenden oder 10 Tage bei Paaren pro Kind im Jahr nicht überschreiten.
    Während des unbezahlten Sonderurlaubs zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

    Abschlussfeiern des Kindes

    Für Abschlussfeiern besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Manche Arbeitgeber:innen genehmigen aber einen Tag unbezahlten Sonderurlaub für den Anlass.

    Familienfeiern

    Abgesehen von der eigenen Hochzeit und der Beerdigung nahestehender Angehöriger, besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub für Familienfeiern. Es kann sich aber mit Arbeitgeber:innen auf einen Tag unbezahlten Sonderurlaub geeinigt werden.

    Widrige Verkehrsverhältnisse

    Hier besteht keinerlei Anspruch auf Sonderurlaub.

    Kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub verweigern?

    Der Anspruch auf Sonderurlaub kann bereits vertraglich in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abgeändert oder verweigert werden.

    Grundsätzlich haben Arbeitgeber:innen auch immer das Recht, Sonderurlaub abzulehnen, wenn dieser den Betrieb gefährden würde. Beispielsweise, wenn durch zahlreiche Ausfälle des Personals dann der Betrieb nicht weiterlaufen könnte.

    Einmal genehmigter Sonderurlaub kann aber nicht einfach so wieder zurückgenommen werden. In dem Fall müssten sich beide Seiten darauf einigen, dass der Sonderurlaub zurückgezogen wird.

    lxlp