Frage: Bin ich zur Neuberechnung der Lohnsteuer verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis mit Mitarbeiter:innen gar nicht mehr besteht?
Antwort: Nein. In diesem Fall müssen Sie keine Berichtigung mehr durchführen. Der:die ehemalige Arbeitnehmer:in kann die zu viel bezahlte Steuer wieder zurückbekommen, indem er:sie beim Finanzamt für das Jahr 2022 eine Steuererklärung einreicht.
Frage: Ab wann muss ich die Anpassungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes vornehmen?
Antwort: Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde am 20. Mai 2022 verabschiedet. Bevor Sie manuell Korrekturen anstoßen, informieren Sie sich beim Anbieter Ihres Lohnprogramms bzw. Ihrer Steuerkanzlei über eine Unterstützung durch automatische Korrekturen.
Frage: Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer:in einer GmbH und habe bereits einen Lohnsteuerfreibetrag 2022. Kann ich wegen der höheren Entfernungspauschale einen Antrag auf Neufestsetzung des Lohnsteuerfreibetrags 2022 beantragen?
Antwort: Ja, können Sie. Der Lohnsteuerfreibetrag 2022 wird allerdings nur neu berechnet, wenn die höheren Werbungskosten durch die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer mehr als 200 Euro betragen. Hintergrund: Es erhöht sich ja auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro.
Frage: Ich habe unterjährig das Lohnprogramm gewechselt. Für die Monate vor dem Wechsel kann ich jetzt keine Korrekturen mehr vornehmen. Wie bekommen meine Mitarbeiter:innen trotzdem die steuerlichen Entlastungen?
Antwort: Ihre Mitarbeiter:innen bekommen die steuerlichen Entlastungen über die Steuererklärung 2022. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter:innen mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags auch darauf hin, das sie die Anlage „Mobilitätsprämie“ mit abgeben sollten, wenn ihr Arbeitsweg länger als 21 km ist.