Zahlen: Veränderung der Rechengrößen in der Sozialversicherung

Drei Ämter – drei Nummern.
Steuernummer, Betriebsnummer & Unternehmensnummer

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Inhaltsverzeichnis

    Um Ihren Pflichten als Arbeitgeber nachzukommen brauchen Sie drei Nummern, die die Kommunikation mit drei Institutionen ermöglichen: Die Steuernummer für das Finanzamt, die Betriebsnummer für die Agentur für Arbeit und die Unternehmensnummer für die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft.

    Steuernummer

    Die Steuernummer wird für die Lohnsteuer-Anmeldung gegenüber dem Finanzamt benötigt. Sie finden diese u.a. auf Ihrer letzten Umsatzsteuervoranmeldung. Der Meldezeitraum der Lohnsteuer ergibt sich aus der Lohnsteuer, die im Vorjahr insgesamt abgeführt wurde.

    • Monatlich: Bei Neugründungen oder wenn die Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 5.000 EUR betragen hat.
    • Quartalsweise: Wenn die Lohnsteuer im Vorjahr zwischen 1.080 EUR und 5.000 EUR betragen hat.
    • Jährlich: Wenn die Lohnsteuer im Vorjahr höchstens 1.080 EUR betragen hat.

    In der Regel haben Sie von Ihrem Finanzamt mitgeteilt bekommen, wie oft Sie die Lohnsteuer melden müssen.

    Ein Stapel Akten

    Betriebsnummer

    Die Betriebsnummer brauchen sie, um an den elektronischen Meldeverfahren der Krankenkassen teilzunehmen Sie ist bei allen Meldungen anzugeben. Sie wird Ihnen als Arbeitgeber auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit erteilt, wenn Sie mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen.

    Wenn Sie bereits eine Betriebsnummer haben, finden Sie diese 8-stellige Nummer auf dem letzten Beitragsnachweis oder in Ihren Unterlagen von der Agentur für Arbeit.

    Sie finden alle Informationen dazu auf www.arbeitsagentur.de und können hier Ihre Betriebsnummer beantragen

    Unternehmensnummer

    Berufsgenossenschaften kümmern sich um die Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter und regeln die Bearbeitung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Sie als Arbeitgeber haben im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei Ihrer Berufsgenossenschaft einen Brief mit einer Unternehmensnummer (früher: Mitgliedsnummer oder Kundennummer) und eine PIN erhalten. Lesen Sie hier mehr zur Unternehmensnummer.

    Was Sie beachten müssen, wenn Sie ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden lesen Sie auf www.dguv.de

    Wie sich Ihr Beitrag zur Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft berechnet sowie welche Abgabefristen und Meldepflichten es gibt lesen Sie in unserem Artikel
     „Digitaler Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft“

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