SV Meldeportal wird der Nachfolger von sv.net

SV-Meldeportal
Der Nachfolger von sv.net

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Inhaltsverzeichnis

    Seit Oktober 2023 gibt es eine neue Ausfüllhilfe für den Datenaustausch zwischen Arbeitgeber:innen und Sozialversicherungsträger: das SV-Meldeportal. Für sv.net galt eine Übergangszeit bis zum 29. Februar 2024. Das Wichtigste zum SV-Meldeportal lesen Sie hier.

    Was ist das SV-Meldeportal?

    Das SV-Meldeportal ist eine allgemein zugängliche Ausfüllhilfe, mit der Arbeitgeber:innen und Selbstständige Meldungen und Bescheinigungen elektronisch an die Sozialversicherungsträger übermitteln können. Das SV-Meldeportal steht nach einer Pilotphase seit Herbst 2023 allen Anwender:innen zur Verfügung und ersetzt die bekannte Ausfüllhilfe sv.net.

    Warum wird sv.net abgeschafft?

    Hintergrund für die Einführung des neuen SV-Meldeportals ist eine gesetzliche Neuregelung (§95a SGB IV). Das Gesetz sichert den Umfang der Datenübermittlung und das Verfahren zur Nutzung ab. Die Sozialversicherungsträger sollen demnach den Arbeitgebenden und Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch – insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge – eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen.

    Wie funktioniert das SV-Meldeportal?

    Die neue Ausfüllhilfe ist eine reine Web-Anwendung und soll insbesondere Kleinunternehmen eine Möglichkeit bieten, alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen und die Entgeltdaten an einem zentralen Speicherort elektronisch abzulegen. Damit können die Unternehmer:innen die digitalen Unterlagen auch für die elektronische Betriebsprüfung vorhalten.

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    Hinweis

    Das SV-Meldeportal ist kein Entgeltabrechnungsprogramm, es kann somit nicht zur Berechnung und Ermittlung der erforderlichen Angaben genutzt werden. Nutzen Sie bereits lexoffice, benötigen Sie das SV-Meldeportal nicht zusätzlich, denn: lexoffice übernimmt die nötigen Meldungen bereits für Sie.

    Für Registrierung und Login beim neuen SV-Meldeportal braucht es zwingend ein ELSTER-Organisationszertifikat. Für die Nutzung des SV-Meldeportals fällt eine Nutzungsgebühr an, die für 36 Monate im Voraus erhoben wird. Diese beträgt 36,00 Euro netto für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer und 99,00 Euro netto für mehrere Betriebsnummern.

    Wie ist der Zeitplan für die Einführung des SV-Meldeportals?

    Die Umstellung der Ausfüllhilfe erfolgte ab 2023 schrittweise:

    • Im Frühjahr 2023 standen die letzten Einrichtungsarbeiten für die neue Ausfüllhilfe an.
    • Im Juli 2023 ging das SV-Meldeportal mit den ersten Pilotnutzer:innen an den Start.
    • Seit 4. Oktober 2023 ist die neue Ausfüllhilfe für alle freigegeben.
    • Für die bisherige Ausfüllhilfe galt eine Übergangsfrist: Bis zum 29. Februar 2024 stand sie allen Nutzer:innen weiterhin (eingeschränkt) zur Verfügung.Zum 1. März 2024 wurde sv.net abgeschaltet.
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    Lohnabrechnung: Meldungen inklusive

    Neue Mitarbeiter:innen, werdende Eltern, kranke Kinder, der nahende Renteneintritt, Krankengeld, eine Reha-Maßnahme… Alle diese Situationen erfordern Anträge bei Kassen, Ämtern und Behörden und diese wiederum brauchen alle Bescheinigungen von Ihnen als Arbeitgeber:in.

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