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sv net

(K)eine Hilfe für Kleinunternehmen?

Um Meldungen und Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln, benötigen Arbeitgeber:innen digitale Unterstützung. Entweder man nutzt ein Lohnabrechnungsprogramm oder man greift auf sv net zurück. Doch ist svnet wirklich eine sinnvolle Lösung für Kleinunternehmen? In unserem Beitrag erfahren Sie die Antwort.

Aktualisierte Version: Seit Januar 2023 gibt es eine neue Version von sv.net. Wer die Software auf dem Desktop installiert hat, muss über sv.net/comfort das Update herunterladen. Wer die Browservariante verwendet, muss nicht selbst tätig werden – sv.net aktualisiert sich automatisch.

sv.net läuft aus: Ab Juli 2023 gibt es eine neue Ausfüllhilfe für den Datenaustausch zwischen Arbeitgeber:innen und Sozialversicherungsträger: das SV-Meldeportal. Für sv.net gilt eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023. Lesen Sie hier das Wichtigste zum SV-Meldeportal >>

Was ist sv net genau?

sv.net steht für „Sozialversicherung im Internet“ und ist eine elektronische Ausfüllhilfe für Arbeitgeber:innen, die für die Entgeltabrechnung keine Lohnsoftware verwenden. Mit sv-net ist es für Unternehmer:innen möglich, Meldungen wie z. B. Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und den digitalen Lohnnachweis zur Unfallversicherung online zu erstellen und an die gesetzlichen Sozialversicherungsträger auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt zu übermitteln.

Welche Stärken hat svnet?

sv net ermöglicht die digitale Meldung an die Sozialversicherungen. Diese Nischenfunktion erfüllt svnet funktionsgerecht und in der Basisversion kostenlos. Das ist die Stärke von sv-net online. Doch die Stärke ist begrenzt, denn ab einem bestimmten Nutzungsumfang ist auch sv-net kostenpflichtig.

Welche Schwächen hat sv.net?

Die Arbeit mit sv net online ist vor allem eines: umständlich. Für jeden einzelnen Meldeanlass müssen die notwendigen Angaben selbst manuell eingetragen werden und zwar immer wieder aufs Neue. Und weil es zum einen viele verschiedene Meldeanlässe gibt und zum anderen zahlreiche unterschiedliche Angaben notwendig sind, ist das umständliche Kleinarbeit, die stetig anfällt.

Umständlich ist es vor allen Dingen, weil man sich genauso wenig an die einzelnen Details zur Regelung eines Meldeanlasses wie an die dafür notwendigen Angaben erinnert. Das bedeutet, dass Arbeitgeber:innen immer wieder nachschauen müssen, unter welchen Umständen eine bestimmte Meldung an den Sozialversicherungsträger notwendig ist und welche Angaben dafür erbracht werden müssen.

Das ist z. B. der Fall bei der An- und Abmeldung, der Jahresmeldung, dem Beitragsnachweis, der Unterbrechungsmeldung oder auch, wenn sich die Beitragsgruppe ändert. Also in vielen verschiedenen Fällen.

svnet bietet also nur eine minimale Unterstützung und Funktionalität.

Arbeiten mit sv net

sv.net oder Online-Lohnabrechnung – was ist besser?

sv-net kann nur Bescheinigungen und Meldungen an Sozialversicherungen übertragen. Mehr kann es nicht, was aber zugegebenermaßen auch nicht der Anspruch der Ausfüllhilfe ist.

Doch: die Kernfunktion kann eben auch effizienter und nutzerfreundlicher erledigt werden. Eine Online-Lohnabrechnung wie z. B. lexoffice Lohn & Gehalt wickelt die Meldungen an die Sozialversicherung sehr viel smarter und bequemer ab.

Mit einem solchen Lohnprogramm werden Nutzer:innen nämlich durch im Hintergrund laufende automatische Prozesse unterstützt. Weil das System die Bedingungen für die unterschiedlichen Meldungen kennt und automatisch berücksichtigt, müssen Arbeitgeber:innen nicht selbst darauf achten, ob die jeweiligen Gründe für die Abgabe einer spezifischen Meldung erfüllt sind oder nicht. Außerdem müssen die relevanten Angaben, wie Stammdaten, Beginn und Ende der Beschäftigung etc., für jede:n Arbeitnehmer:in nur einmal eingegeben werden.

Besonders praktisch: Eine Lohnsoftware errechnet dann auch automatisch die Sozialversicherungs- und Steueranteile. Kleinunternehmer:innen werden also enorm entlastet. Und das Kostenargument fällt auch weg, da sv-net ab einem bestimmten Umfang (mehr als 100 Meldungen pro Betriebsnummer pro Jahr) ohnehin kostenpflichtig ist. Unternehmer:innen, die Wert auf optimierte und kluge Workflows legen, sollte die Wahl zwischen sv net und einem Lohnprogramm wie lexoffice daher leicht fallen.

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