Teilzeit: Rechte von Arbeitnehmer:innen zur Vereinbarung von Familie und Beruf

Teilzeit: Modelle und Arbeitnehmerrechte im Überblick

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Inhaltsverzeichnis

    Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird von immer mehr Mitarbeitern gefordert und in Anspruch genommen. Vor allem Generation Z, die jetzt den Arbeitsmarkt zu erobern beginnt, setzt auf Work-Life-Balance. Für Arbeitgeber ist es daher sinnvoll, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Teilzeitmodelle und Arbeitnehmerrechte.

    Das Wichtigste in Kürze

    Arbeitnehmer haben grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie eine Beschäftigungsdauer von über 6 Monaten im Unternehmen und dass der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.

    Es gibt verschiedene Modelle der Teilzeitarbeit, darunter das klassische Teilzeitmodell, Teilzeit im Homeoffice, Jobsharing und das Teilzeit Team. Ein besonderer Fall ist die Brückenteilzeit, bei der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen festgelegten Zeitraum verringern und danach wieder aufnehmen können.

    Arbeitgeber sollten für eine reibungslose Integration von Teilzeitkräften sorgen, wobei transparente Zielvereinbarungen und offene Kommunikation entscheidend sind, um Missverständnisse und Neid im Team zu vermeiden.

    Teilzeit – welche Rechte haben Arbeitnehmer?

    Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit. Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein. Diese sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt:

    • Der Mitarbeiter muss länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt sein.
    • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.

    Letzteres dient vor allem dazu, kleine Betriebe zu schützen, die auf Vollzeitmitarbeiter angewiesen sind.

    Mitarbeiter, die ihre wöchentliche Arbeitszeit verringern möchten, müssen dies ihrem Arbeitgeber drei Monate vorher ankündigen. Begründen muss Ihr Mitarbeiter diesen Wunsch nicht, jedoch muss er angeben, wie viele Stunden er künftig arbeiten und wie er diese aufteilen möchte.

    Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen, wenn:

    • das Unternehmen dadurch wesentlich beeinträchtigt wird,
    • die Sicherheit im Betrieb gemindert wird,
    • Arbeitsabläufe behindert werden oder
    • dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten für den Arbeitgeber anfallen.

    Wichtig: Arbeitgeber müssen den Antrag spätestens einen Monat vor dem festgelegten Datum des Mitarbeiters in Schriftformablehnen, sonst gilt der Antrag als angenommen. Außerdem: Ein Mitarbeiter, der den Arbeitsumfang reduziert hat, kann diesen erst in 2 Jahren erneut verringern. Diese Frist ist auch zu beachten, wenn der Antrag wirksam abgelehnt wurde.

    Die wichtigsten Teilzeitmodelle

    Teilzeitarbeit lässt sich vielfältig umsetzen. Die folgenden Modelle zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, Arbeit in Teilzeit zu gestalten:

    Klassisches Teilzeitmodell

    Beim klassischen Teilzeitmodell werden täglich Stunden reduziert. D. h. der Arbeitnehmer arbeitet 5 Tage die Woche, aber zu einer verminderten Stundenzahl – je nachdem auf wie viele Stunden er reduzieren möchte.

    Beispiel*: Bei 30 Stunden pro Woche arbeitet der Arbeitnehmer an 5 Tagen jeweils 6 Stunden.

    Das Modell lässt sich auch variieren, indem die wöchentliche Arbeitszeit auf 2-5 Tage verteilt wird. So können z. B. einzelne Tage in Vollzeit und die übrigen mit reduzierter Stundenanzahl gearbeitet werden. Einzelne freie Tage in der Woche werden dadurch gewonnen.

    Beispiel: Bei 24 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit kann diese auf 4 Tage á 6 Stunden verteilt werden. So gewinnt der Mitarbeiter täglich 2 Stunden mehr Freizeit und einen freien Tag in der Woche.

    Teilzeit im Homeoffice

    Auch hier dient als Basis das klassische Teilzeitmodell bzw. dessen Variation. Mitarbeiter können 5 Tage in Teilzeit oder 2-4 Tage in Vollzeit bzw. Teilzeit von zuhause arbeiten. Für einzelne Arbeitstage kommen diese Mitarbeiter ins Büro, damit die Bindung an das Unternehmen und der persönliche Austausch gewährleistet sind. Das sorgt für eine gute Work-Life-Balance und auf Arbeitgeberseite für niedrigere Betriebskosten.

    Jobsharing in Teilzeit

    Das Modell orientiert sich ebenfalls am klassischen Teilzeitmodell und dessen Variation. Hier teilen sich zwei Mitarbeiter eine Vollzeitstelle und können so auch Vollzeitprojekte übernehmen. Das bietet sich vor allem für Fach- und Führungskräfte an. Auch hier gilt: 5 Tage in Teilzeit oder 2-4 Tage kombiniert aus Voll- und Teilzeit.

    Teilzeit Team

    Bei diesem Teilzeitmodell bestimmen Sie als Arbeitgeber, wie viele Mitarbeiter in festgelegten Zeitabschnitten anwesend sein müssen. So kann das Team den Arbeitsplan eigenverantwortlich festlegen. Außerdem können einzelne, persönliche Wünsche bei der Zeiteinteilung besser berücksichtigt werden. Für Arbeitgeber lohnt sich dieses Modell, um die Auslastung zu optimieren und kundenorientierte Servicezeiten zu bieten.

    Beispiel: Bei einem Team aus 5 Mitarbeitern, einer 5-Tage-Woche und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden arbeiten 2 Mitarbeiter von 8 – 10 Uhr, 3 Mitarbeiter von 10 – 16 Uhr und 2 Mitarbeiter von 16 – 20 Uhr und somit 6 Stunden täglich.

    Sonderfall: Brückenteilzeit

    Das Teilzeitgesetz macht es Arbeitnehmern seit dem 1. Januar 2019 möglich, für eine festgelegte Zeit ihre Arbeitszeit zu verringern und danach ihre vorherige Arbeitszeit wiederaufzunehmen. Das ist die sogenannte Brückenteilzeit. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Der Arbeitgeber muss dauerhaft mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen.
    • Das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters besteht ohne Unterbrechung länger als 6 Monate.
    • Der Antrag muss 3 Monate vor Beginn der Arbeitszeitverringerung eingereicht werden inkl. Angaben zu Zeitraum, Beginn und Ende der Arbeitszeitverkürzung.
    • Der Zeitraum der Reduzierung muss zwischen mindestens einem und höchstens 5 Jahren liegen.
    • Es sprechen keine betrieblichen Gründe dagegen.
    • Es sind nicht bereits zu viele Mitarbeiter in Brückenteilzeit (gesetzlich müssen Arbeitgeber nur einem von 15 Mitarbeitern Brückenteilzeit gewähren, wenn das Unternehmen 46 bis 200 Mitarbeiter beschäftigt).

    Urlaubsanspruch bei Teilzeit

    Auch für Teilzeitangestellte gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch. Bei der Berechnung des Urlaubs ist jedoch zu beachten, wie viele Tage die Woche der Mitarbeiter tatsächlich arbeitet.

    Beispiel: Ein Unternehmen gewährt seinen Mitarbeitern bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage Urlaub im Jahr. Ein Mitarbeiter arbeitet 4 Tage in der Woche:

    (30 Urlaubstage / 5 Werktage) * 4 Arbeitstage = 24 Urlaubstage.

     

    *Der Berechnung in den Beispielen liegt eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden in Vollzeit zugrunde.

    Teilzeit Rechner

    Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wünschen sich einen Teilzeit-Job. Ihnen fehlt aber eine solide Einschätzung, welches teilzeitpensum zu welchen Netto-Einbußen führt. Mit dem Teilzeit Rechner lassen sich viele Varianten berechnen und so das ideal ausbalancierte Teilzeit-Modell finden.

    Teilzeit arbeiten: Vorurteile erschweren die Mitarbeiterzufriedenheit

    die unterschiedlichen Varianten von Arbeitszeitmodellen in Teilzeit sind den meisten gar nicht so geläufig. Außenstehende nehmen nur wahr, dass irgendwie weniger gearbeitet wird. Leider gilt das oft auch für Menschen in der gleichen Abteilung oder im gleichen Team, die gar nicht die Feinheiten eines solchen Zeitmodells wahrnehmen, sondern nur sehen: Da geht jetzt jemand aber pünktlich heim, und zwar ganz schön viel früher und zwar immer – in Teilzeit arbeiten ist entspannter.

    Das führt zu Neid und Seitenhieben: Ironischerweise haben Team-Mitglieder mit Standard-Arbeitszeiten in einigen Konstellationen das Gefühl, dass sie mehr leisten und mehr Arbeitszeit einbringen als jemand, der oder die in Teilzeit arbeiten kommt und gefühlt pünktlicher heimgeht.

    Was nicht stimmt, denn die vereinbarte Leistung entspricht ja auch einem reduzierten Gehalt.

    Im Gegenzug strecken manche Teilzeitkräfte sich täglich arbeitstechnisch nach der Decke, um zu beweisen, dass sie auch in weniger Arbeitszeit genug Leistung erbringen. Das trifft überdurchschnittlich oft Mütter: Nur zu oft wird in Teilzeit dann die Leistung eines Vollzeit-Jobs erbracht, weil Sticheleien der Kolleg*innen zu Unsicherheit führen. Dann legt die Teilzeit-Angestellte oder der Mitarbeiter sich besonders ins Zeug, um zu beweisen, dass in Teilzeit ausreichend Ergebnisse erzielt werden können.

    Das klingt fast so, als ob es gut für Arbeitgeber*innen ist.

    Das Gegenteil ist der Fall, denn Überlastung führt auf Dauer zu innerer Entkopplung und fehlender Motivation. Dann wird hingeworfen (und alle haben es ja gleich gewusst). Keine gute Entwicklung in Zeiten, die von Fachkräftemangel und dem Wunsch nach Augenhöhe nach dem New Work Modell geprägt sind. Das sollte also anders gehen.

    Was Arbeitgeber:innen fürs reibungslose Teilzeit Arbeiten tun können

    Als Chefin oder Chef sind Sie in der Verantwortung, für eine reibungslose Integration der Teilzeitkräfte zu sorgen. Das beginnt damit, dass Besprechungen und Team-Events so terminiert werden, dass alle ohne großen zeitlichen Spagat oder Stress teilnehmen können. Das geht damit weiter, dass Erwartungshaltungen von allen an alle klar kommuniziert und gegebenenfalls auch ausdiskutiert werden.

    Synchrone Arbeitszeiten aller sind nicht erfolgsentscheidend – zuverlässige Zusammenarbeit und Motivation schon.

    Es endet noch lange nicht mit der klaren Ansage, dass über »pünktliches Heimgehen« einer Teilzeitkraft von den anderen gefälligst nicht gestichelt wird: Erwachsene Menschen sollten in der Lage sein, die Besonderheiten eines vom eigenen abweichenden Arbeitsvertrags intellektuell zu erfassen 🙂 notfalls stupst man sie mit der Nase darauf.

    Stressfrei für alle sind transparente und realistische Zielvereinbarungen, die auf die reduzierte Stundenzahl eingehen und ab und zu einem »Reality Check« unterzogen werden. Besonders in Service-Jobs mit Stoßzeiten und wechselnden Schichten kann sich sehr schnell das immer wieder ändern, womit alle Beteiligten im Arbeitsalltag zufrieden sind, wenn in Teilzeit arbeiten stattfindet.

    Dann lohnen sich ein Abgleich und die flexible Anpassung von Aufgabenverteilungen, auf jeden Fall immer lohnt sich aber ein offenes Ohr für Sorgen, Nöte und Bedenken rund um die Konstellation Teilzeit. Denn wie so viele andere Dinge im Berufsleben sind scheinbar ganz einfache Dinge oft wesentlich komplexer, sobald es ums Zwischenmenschliche geht.

    lxlp