Die wichtigsten Teilzeitmodelle
Teilzeitarbeit lässt sich vielfältig umsetzen. Die folgenden Modelle zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, Arbeit in Teilzeit zu gestalten:
Klassisches Teilzeitmodell
Beim klassischen Teilzeitmodell werden täglich Stunden reduziert. D. h. der Arbeitnehmer arbeitet 5 Tage die Woche, aber zu einer verminderten Stundenzahl – je nachdem auf wie viele Stunden er reduzieren möchte.
Beispiel*: Bei 30 Stunden pro Woche arbeitet der Arbeitnehmer an 5 Tagen jeweils 6 Stunden.
Das Modell lässt sich auch variieren, indem die wöchentliche Arbeitszeit auf 2-5 Tage verteilt wird. So können z. B. einzelne Tage in Vollzeit und die übrigen mit reduzierter Stundenanzahl gearbeitet werden. Einzelne freie Tage in der Woche werden dadurch gewonnen.
Beispiel: Bei 24 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit kann diese auf 4 Tage á 6 Stunden verteilt werden. So gewinnt der Mitarbeiter täglich 2 Stunden mehr Freizeit und einen freien Tag in der Woche.
Teilzeit im Homeoffice
Auch hier dient als Basis das klassische Teilzeitmodell bzw. dessen Variation. Mitarbeiter können 5 Tage in Teilzeit oder 2-4 Tage in Vollzeit bzw. Teilzeit von zuhause arbeiten. Für einzelne Arbeitstage kommen diese Mitarbeiter ins Büro, damit die Bindung an das Unternehmen und der persönliche Austausch gewährleistet sind. Das sorgt für eine gute Work-Life-Balance und auf Arbeitgeberseite für niedrigere Betriebskosten.
Jobsharing in Teilzeit
Das Modell orientiert sich ebenfalls am klassischen Teilzeitmodell und dessen Variation. Hier teilen sich zwei Mitarbeiter eine Vollzeitstelle und können so auch Vollzeitprojekte übernehmen. Das bietet sich vor allem für Fach- und Führungskräfte an. Auch hier gilt: 5 Tage in Teilzeit oder 2-4 Tage kombiniert aus Voll- und Teilzeit.
Teilzeit Team
Bei diesem Teilzeitmodell bestimmen Sie als Arbeitgeber, wie viele Mitarbeiter in festgelegten Zeitabschnitten anwesend sein müssen. So kann das Team den Arbeitsplan eigenverantwortlich festlegen. Außerdem können einzelne, persönliche Wünsche bei der Zeiteinteilung besser berücksichtigt werden. Für Arbeitgeber lohnt sich dieses Modell, um die Auslastung zu optimieren und kundenorientierte Servicezeiten zu bieten.
Beispiel: Bei einem Team aus 5 Mitarbeitern, einer 5-Tage-Woche und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden arbeiten 2 Mitarbeiter von 8 – 10 Uhr, 3 Mitarbeiter von 10 – 16 Uhr und 2 Mitarbeiter von 16 – 20 Uhr und somit 6 Stunden täglich.
Sonderfall: Brückenteilzeit
Das Teilzeitgesetz macht es Arbeitnehmern seit dem 1. Januar 2019 möglich, für eine festgelegte Zeit ihre Arbeitszeit zu verringern und danach ihre vorherige Arbeitszeit wiederaufzunehmen. Das ist die sogenannte Brückenteilzeit. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitgeber muss dauerhaft mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen.
- Das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters besteht ohne Unterbrechung länger als 6 Monate.
- Der Antrag muss 3 Monate vor Beginn der Arbeitszeitverringerung eingereicht werden inkl. Angaben zu Zeitraum, Beginn und Ende der Arbeitszeitverkürzung.
- Der Zeitraum der Reduzierung muss zwischen mindestens einem und höchstens 5 Jahren liegen.
- Es sprechen keine betrieblichen Gründe dagegen.
- Es sind nicht bereits zu viele Mitarbeiter in Brückenteilzeit (gesetzlich müssen Arbeitgeber nur einem von 15 Mitarbeitern Brückenteilzeit gewähren, wenn das Unternehmen 46 bis 200 Mitarbeiter beschäftigt).