FAQ: Fragen und Antworten zur Übungsleiterpauschale
Wie viel Stunden darf ein Übungsleiter arbeiten?
Die Tätigkeit als Übungsleiter muss nebenberuflich erfolgen. Eine Tätigkeit gilt dann als nebenberuflich, wenn sie zeitlich nicht mehr als 1/3 eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt. Geht man von 40 Stunden als Vollzeit-Job aus, darf die Übungsleitertätigkeit die 13h pro Woche nicht überschreiten.
Was passiert, wenn Sie die Übungsleiterpauschale überschritten haben?
Die Übungsleiterpauschale ist keine Einkommensgrenze. Über den Jahresbetrag hinausgehendes Einkommen muss dann nur normal versteuert werden.
Kann man in mehreren Vereinen eine Übungsleiterpauschale beantragen?
Ist jemand bei zwei verschiedenen Vereinen tätig, kann der Übungsleiterfreibetrag beider Vereine kombiniert bzw. steuerfrei erhalten werden, solange der Freibetrag von 3.000 EUR nicht überschritten wird. Der Mehrbetrag muss dann normal versteuert werden.
Wie wird Übungsleiterpauschale versteuert?
Die Übungsleiterpauschale ist bis zum Freibetrag von 3000 € pro Jahr steuerfrei.
Was muss der Verein bei der Übungsleiterpauschale beachten?
Wichtig ist Klarheit bei der Einstufung des Übungsleiters als Angestellter oder freier Mitarbeiter, da diese Einstufung relevant für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist. Bei falscher Einstufung drohen im Falle einer Betriebsprüfung empfindliche Nachzahlungen. Im Zweifelsfall lassen Sie eine Statusfeststellung durchführen.