Zum 1. Januar 2023 gilt für alle Unternehmen in ganz Deutschland eine neue Kennzahl: die Unternehmensnummer. Was es damit auf sich hat und wie die UV-Meldung künftig abläuft, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Zum 1. Januar 2023 gilt für alle Unternehmen in ganz Deutschland eine neue Kennzahl: die Unternehmensnummer. Was es damit auf sich hat und wie die UV-Meldung künftig abläuft, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Unternehmernummer ist ein bundesweit einheitliches Ordnungskennzeichen in der Unfallversicherung. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023 für jedes bestehende wie auch für neue Unternehmen. Vergeben wird sie von den Trägern der Unfallversicherung wie den Berufsgenossenschaften. Die Unternehmensnummer löst die bisherigen uneinheitlichen Mitgliedsnummern ab.
Die Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern. Die ersten zwölf Ziffern sind dem:der Unternehmer:in zugeordnet. Auf diese Unternehmernummer folgen drei Ziffern, die das jeweilige Unternehmen kennzeichnen. In der Regel ist das die Zahlenfolge 001. Betreibt jemand mehrere Unternehmen, werden diese in aufsteigender Folge benannt – die entsprechenden Unternehmensnummern enden dann auf 001, 002, 003 usw. Die neue Nummer kennzeichnet also jedes einzelne Unternehmen in Zusammenhang mit dem:der zugehörigen Unternehmer:in.
Hinweis: Unternehmer- und Unternehmensnummer
Wer erstmalig eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmt, erhält automatisch eine Unternehmernummer von der Unfallversicherung. Die zwölfstellige Unternehmernummer ergibt zusammen mit der dreistelligen Kennzeichnung des Unternehmens die Unternehmensnummer.
Arbeitgeber:innen benötigen ihre Unternehmensnummer, um z.B. UV-Lohnnachweise und UV-Jahresmeldungen elektronisch zu übermitteln. Auch die Stammdatenabfrage erfolgt künftig mithilfe der neuen neue Identifikations- und Authentifizierungsnummer.
Die Einführung der Unternehmensnummer steht in Zusammenhang mit der Registermodernisierung in Deutschland, um künftig zunehmend mehr Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen digital anzubieten. Die neue Kennzeichnungsnummer soll die Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Trägern der Unfallversicherung vereinfachen und beschleunigen.
Die Berufsgenossenschaften und anderen Träger der Unfallversicherung vergeben die neue Nummer seit Oktober 2022 an die Unternehmen. Die Unternehmensnummer gilt automatisch ab dem 1. Januar 2023 und ersetzt spätestens dann die alte Mitgliedsnummer.
Einmal vergeben, gilt die neue Nummer dauerhaft. Das heißt: Auch wenn ein:e Unternehmer:in einen Betrieb aufgibt und wieder aufnimmt oder zu einem anderen Unfallversicherungsträger wechselt, bleibt die Unternehmensnummer dieselbe.
Tipp: Daten sorgfältig prüfen
Unternehmer:innen sollten die Unternehmensnummer sorgfältig prüfen. Wer mehrere Schreiben verschiedener Unfallsversicherungsträger mit unterschiedlichen Unternehmernummern (Ziffern 1-12) erhält, sollte sich direkt an einen der Träger wenden. Künftig ist die Unternehmensnummer auf Zuständigkeits- und Beitragsbescheiden zu finden.
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