Was bedeutet Karenzentschädigung?
Die Karenzentschädigung ist eine Zahlung, die Arbeitgeber:innen an Arbeitnehmer:innen leisten, um sie für die eingeschränkte berufliche Handlungsfähigkeit zu entschädigen. Die Höhe des monatlich zu zahlenden Betrags ist frei vereinbar, allerdings darf sie 50 Prozent des zuletzt gezahlten Entgelts nicht überschreiten (laut §§ 74 ff. HGB).
Was ist eine Konkurrenztätigkeit?
Allgemeiner, als im vorangehenden Beispiel beschrieben, spricht man von einer Konkurrenztätigkeit, wenn sich die Tätigkeit des Arbeitnehmenden auf den Erfolg des Konkurrenzunternehmens auswirkt. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn
- Bestandskunden oder potenzielle Kunden abgeworben werden.
- Kolleg:innen abgeworben werden, um ein Konkurrenzunternehmen aufzubauen.
- sich Arbeitnehmende aktiv an einem Unternehmen beteiligen, das gleiche oder ähnliche Produkte vertreibt.
- der:die Arbeitnehmende einem von der Konkurrenz betriebenen Unternehmen höhere Darlehen gewährt, die zum Erfolg des Unternehmens beitragen.
Allerdings ist zu beachten, dass die ausgeübte Tätigkeit tatsächlich eine direkte Auswirkung auf den Geschäftserfolg haben muss. Sonst ist das Wettbewerbsverbot ungültig. Arbeitet der:die Arbeitnehmende also im Vertrieb mit, hat dies eine Auswirkung auf den Geschäftserfolg. Anders verhält es sich, wenn der:die Arbeitnehmende lediglich Schreibarbeiten erledigt.
Welche Folgen hat ein Verstoß von Arbeitnehmer:innen gegen das Wettbewerbsverbot?
Gehen Arbeitnehmer:innen trotz Wettbewerbsverbot einer Tätigkeit nach, die ihren Arbeitgeber:innen schadet, können sie abgemahnt werden. In schwerwiegenden Fällen können Arbeitgeber:innen ihnen ordentlich oder außerordentlich kündigen. Möchten Arbeitgeber:innen den:die Mitarbeitenden weiterbeschäftigen, so können sie verlangen, dass er die Konkurrenztätigkeit aufgibt.
Es ist außerdem möglich für Arbeitgebende, Schadensersatz zu verlangen. Der Verlust, der Arbeitgebenden durch die Konkurrenztätigkeit entstanden ist, kann geltend gemacht werden. Allerdings liegt die Beweislast hier bei den Arbeitgebenden. Den erlittenen Schaden konkret in Euro zu beziffern, wird für Arbeitgeber:innen allerdings schwierig sein.