Lohnabrechnung einfach: Alle Preise inkl. Hosting, Datensicherung, Updates und Support – keine Extrakosten! Monatlich kündbar.
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lexoffice Lohn ist überall nutzbar: PC
Apple
Mitarbeiter zu beschäftigen ist eine große Leistung!
Die Lohnbuchhaltung nicht.
Ob Minijob, Azubi oder Vollzeit:
lexoffice berücksichtigt automatisch die Besonderheiten jeder Vertragsart, damit Sie rechtssicher abrechnen.
Sie brauchen keine Erfahrungen in der Lohnbuchhaltung!
Dank der übersichtlichen Maske vergessen Sie garantiert keine Angabe!
Das Formular ist so einfach gemacht, dass Sie es sofort logisch verstehen.
Ohne Vorkenntnisse.
Ohne Handbuch.
Auch Tankgutschein, Internetpauschale oder Firmen-PKW sind einfach einzugeben (Liste aller Entgeltarten)!
Einfach ausfüllen:
– Wie viele Stunden sie arbeiten
– Wie viel Urlaub sie bekommen
– und was Sie ihnen zahlen
(inkl. Zuschläge/Zuschüsse)
Auch Gehalts-Extras (Liste)
sind ohne Einarbeitung erledigt!
Jetzt nur noch eintragen:
– genommener Urlaub
– Krankheitstage
– Sonstiges (z.B. Elternzeit)
Das Beste: Erstattungsbeträge werden automatisch von der Krankenkasse eingefordert.
Lassen Sie Ihre Lohnabrechnung von lexoffice auf gesetzliche Vorschriften checken.
Wenn alles passt, schickt lexoffice die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen automatisch ab.
Sie müssen sich um
nichts mehr kümmern!
Ich bin absolut begeistert, wie schnell und einfach An- und Abmeldungen funktionieren – nämlich ganz automatisch. lexoffice nimmt alle relevanten Meldungen vor, auf Unstimmigkeiten wird hingewiesen. Man kann kaum etwas falsch machen. Auch die Abrechnung ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Vielen Dank für diese gute Ergänzung!
Sarah Scharrer Geschäftsführerin, Scharrer LBW GmbH
Wir sind super happy mit lexoffice Lohn & Gehalt! Übersichtlich und sehr leicht verständlich. Es werden nur die wichtigsten Eckdaten abgefragt und dann kann’s schon losgehen. Die Abrechnung ist in 3 Schritten super schnell erledigt. Gibt es keine Änderung beim Lohn, müssen nur die Abwesenheiten eingetragen werden und fertig!
Sebastian Peter & Christian Distler, Geschäftsführer paloo gmbh
Absolut happy! Zunächst war ich skeptisch, das Thema Lohn selbst anzugehen. Mit einem erfahrenen Partner wie Haufe-Lexware wagte ich mich auf´s „dünne“ Eis und bin TOTAL überrascht, wie der Lohn sich tatsächlich von alleine macht. Weiterhin stelle ich Stunden, Krankheit und Urlaub meiner Mitarbeiter zusammen. Neu gebe ich sie einfach in lexoffice Lohn ein. Fertig!!! Finanzamt, Krankenkassen, Mitarbeiter: Nie kam eine Beschwerde. Wirklich klasse!
Maren Huth Geschäftsführerin, Zwergenküche GmbH
Wir sind seit Jahren begeisterte Lexoffice Benutzer. Und nun haben wir endlich die ersten Mitarbeiter einstellen können. Da war es klar dass wir auch hier Lexoffice Lohn nehmen. Dieses ist super in Lexoffice integriert. Unsere Steuerberaterin war sofort begeistert. Und der Preis ist unschlagbar. So günstig macht das kein Lohnbüro. Ganz nebenbei lernen wir durch die tollen Tipps und Wissensbeiträge auf der Homepage so einiges dazu. So macht das Arbeiten Spaß!
Alexander Zug, Geschäftsführer Alexander Zug – Ihr Verwöhnfriseur
Ich habe LexOffice von einem Freund empfohlen bekommen, es hilft mir täglich eine bessere Kontrolle über meine Firmen zu bekommen. Mittlerweile mache ich sogar die Löhne selber. Der Support ist auch wirklich super! Ich habe bereits seit 16 Jahren mit Lexware Warenwirtschaft gearbeitet, jedoch übertrifft LexOffice jede Erwartung! Das Arbeiten in der Cloud macht es möglich von überall darauf zuzugreifen. Einfach nur toll!
Christina Rivera, Geschäftsführerin Luxuslashes Lounge Bad Homburg
Sie fragen sich, für welche Unternehmensform bzw. Gesellschaftsform „lexoffice Lohn & Gehalt“ geeignet ist? Oder ob Sie unser Programm für Lohnabrechnung auch weiter nutzen können, wenn Sie z.B. von einer GbR zu einer GmbH wechseln? Dann bieten wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht über die Eignung von lexoffice Lohn & Gehalt für die verschiedenen Gesellschaftsformen.
lexoffice Lohn & Gehalt | |
Gewerbetreibender | Ja |
Freiberufler | Ja |
GbR / GdbR | Ja |
OHG | Ja |
KG | Ja |
GmbH & Co. KG | Ja |
Stille Gesellschaft | Ja |
PartG | Ja |
GmbH | Ja |
Limited | Ja |
UG | Ja |
e.V. | Ja |