Berechnung der Steuerberater-Kosten
Die Höhe der anfallenden Steuerberater-Kosten richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Diese regelt die Höhe und Angemessenheit der Steuerberater-Kosten. Die Steuerberatergebührenverordnung wird vom Bundesfinanzministerium erlassen, wobei der Bundesrat zustimmungspflichtig ist.
Die Steuerberatergebührenverordnung regelt die minimale und maximale Höhe der Gebühren. Dazwischen gilt ein Ermessensspielraum. Diese Gebührenspanne (Bandbreiten) wird in sogenannten Zehnten angegeben. Eine Zehnte entspricht zehn Prozent der Maximalgebühr. Die genauen Steuerberater-Kosten legt der Steuerberater dann anhand verschiedener Parameter fest. Dazu gehören u.a. Einkommen und Vermögen des Mandanten, die Intensität, Gegenstandswert und Schwierigkeit der Beratung. Hierbei gibt es also einen gewissen Verhandlungsspielraum bzw. auch die Möglichkeit die Steuerberater-Kosten miteinander zu vergleichen.
Je nach wie breit die Gebührenspanne definiert ist, hat der Steuerberater mehr oder weniger Spielraum. Sehen Sie hier einige Beispiele für häufig erbrachte Leistungen von Steuerberatern und die gesetzlichen Gebührenspannen.