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lexoffice Lohn & Gehalt eignet sich für alle kleinen Unternehmen und Selbstständigen ab dem ersten Mitarbeiter bzw. der ersten Mitarbeiterin.
Es passt sehr gut für Gründer*innen und Start-Ups, die nicht als Solopreneure in die Welt der Selbstständigkeit starten, sondern von Tag 1 ein Team um sich haben.
Und es passt sehr gut für alle Einzelunternehmer*innen, die wachsen wollen.
Das Lohnprogramm von lexoffice eignet sich für KKU (Klein- und Kleinstunternehmen) aus allen Branchen: für Handwerker*innen, für Dienstleister*innen aller Art, für Kreative, für Berater*innen uvm. Es eignet sich nicht für Unternehmen im Baugewerbe (kein Baulohn), landwirtschaftliche Betriebe und den öffentlichen Dienst.
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lexoffice Lohn & Gehalt unterstützt Sie und Ihre Mandanten bei der Lohnabrechnung.
Sie oder Ihr Mandant erfassen die notwendigen Ausgangsdaten (zum Beispiel die Angaben neuer Mitarbeiter, Abwesenheiten wie Krankheit oder Urlaub, Arbeitsstunden bei den Empfängern von Stundenlohn). Das Lohnprogramm erstellt aus den Angaben die Lohnabrechnung, Sie oder Ihr Mandant prüfen diese und geben Sie anschließend frei.
lexoffice erstellt und versendet alle gesetzlichen Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaften. Auch bei einer Entgeltfortzahlung (beispielsweise im Krankheitsfall) erstellt das Lohnprogramm automatisch die Erstattungsmeldung an die Krankenkasse - so bekommen Sie ganz unkompliziert den vereinbarten Erstattungssatz zurückgezahlt.
Nutzen Sie auch das Buchhaltungsprogramm von lexoffice übergibt das Lohnprogramm automatisch alle relevanten Buchungen. Nutzen Sie die lexoffice Buchhaltung nicht, bekommen Sie natürlich eine Buchungsliste.
Für die aus der Lohnabrechnung resultierenden Zahlungen, sowohl an Ihre Mitarbeitenden, als auch an Krankenkassen und das Finanzamt, erhalten Sie, insofern diese per Überweisung erfolgen, eine einfache SEPA-Datei im xml-Format. Diese nutzen Sie für eine unkomplizierte Sammelüberweisung in Ihrem Online-Banking.
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Sie können maximal 20 Dateien hochladen. Eine Datei darf dabei 25 MB nicht überschreiten. Ihnen steht somit ein Speicherplatz von 500 MB.
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Sie können alle gängigen Dateiformate wie JPEG, GIF, PNG, PDF und selbstverständlich Textdateien und Tabellenkalkulationen hochladen.
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Auf die Dokumente in der lexoffice Dateiablage haben alle Benutzer mit dem Recht „Online-Banking & Buchhaltung“ sowie allen Anwendern, denen Sie die Steuerberaterdatenfreigabe erteilt haben.
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Das lexoffice Partnernetzwerk mach lexoffice zur individuellen Business-Plattform für Ihre Mandanten. Die Erweiterungen ermöglichen es lexoffice Ihre Mandanten auch bei speziellen Tätigkeiten, die nicht alle lexoffice Kunden betreffen, perfekt zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die Anbindung des Online-Shops, die Reisekostenabrechnung oder auch Speziallösungen für Handwerker. Durch die Anbindung der Partner über eine Schnittstelle (API) werden die Arbeitsprozesse bei Ihren Mandanten verschlankt und sehr effizient.
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Sie können lexoffice in jedem Browser verwenden – egal ob Chrome, Firefox oder Internet Explorer. Unabhängig von der Nutzung von lexoffice empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die aktuellste Version Ihres Browsers zu verwenden.
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lexoffice sorgt mit Hilfe von künstlicher Intelligenz für eine korrekte Verbuchung der Eingangsbelege Ihrer Mandanten. Ihr Mandant digitalisiert einen Beleg mit der lexoffice Scan-App oder per Scanner bzw. lädt einen digitalen Beleg in lexoffice. lexoffice liest im nächsten Schritt mit Hilfe der Texterkennung (OCR) alle relevanten Belegdaten aus und schlägt Ihrem Mandanten eine Buchungskategorie auf Basis SKR03/04 vor, z. B. Kategorie „Tanken“. lexoffice sorgt dann die korrekte Verbuchung auf 6530, laufende KFZ-Betriebskosten.
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Über das Steuerberater-Cockpit kann die Verfahrensdokumentation zur Belegablage von handels- und / oder steuerrechtlichen Belegen als offene Word-Datei heruntergeladen werden. Vorlage für die lexoffice Verfahrensdokumentation ist das Muster der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung: „Auslegung der GoBD beim Einsatz neuer Organisationstechnologien“. Die benötigten Daten werden dazu direkt aus lexoffice entnommen und lassen sich jederzeit erneut abrufen. Dazu zählen beispielsweise die eingerichteten Benutzer oder steuerliche Einstellungen. Auch wenn Änderungen in lexoffice vorgenommen werden, kann der Steuerberater stets eine aktualisierte Verfahrensdokumentation erzeugen – automatisch immer auf dem neuesten Stand.
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Ja, unser Steuerberater Team unterstützt Sie gerne telefonisch und per E-Mail. Alle Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie unserer
Kontaktseite.
Sie überlegen lexoffice bei Ihren Mandanten einzuführen und möchten sich dazu von uns persönlich beraten lassen? Dann nutzen Sie unser kostenloses
Starter-Paket für Steuerkanzleien. Unsere Kanzleibetreuer begleiten Sie damit in einem mehrstufigen Prozess hin zur lexoffice Top-Kanzlei.
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Ja, wir sind auf vielen Veranstaltungen der Steuerberaterverbände und Kammern mit einem Messestand vor Ort. Zusätzlich bieten wir regelmäßig eigne Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet. Unsere aktuellen Präsenztermine finden Sie auf unserer
Veranstaltungsseite.
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Ja, gerne entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, wie wir Sie am besten unterstützen können. Zu den Vorteilen unseres Partnerprogrammes gehören beispielsweise Mitarbeiterschulungen, Mandantenevents oder Vorteilskonditionen. Informieren Sie sich jetzt über unser
Partnerprogramm.
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Ja, gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu. Wir bieten ein Paket, dass verschiedene Informationen für Ihre Beratungsgespräche bereithält:
- Steuerberaterbroschüre
- Mandantenflyer
- Gutscheine für Ihre Mandanten
Bestellen Sie jetzt Ihr
kostenloses Informationspaket
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Wir bieten jeden Monat ein kostenloses Einführungswebinar an. Damit erhalten Sie in 30 Minuten einen schnellen und umfassenden Einblick in lexoffice. Schwerpunkte der Webinare sind:
- eine allgemeine Produktvorstellung
- Modelle der Zusammenarbeit mit den Mandanten
- lexoffice aus Mandantensicht
- lexoffice aus Steuerberatersicht
- Fragerunde
Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich ein internetfähiges Endgerät und einen Lautsprecher oder Kopfhörer.
Melden Sie sich jetzt für einen der kommenden Termine an
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Jeder Steuerberater hat unterschiedliches Vorwissen und lernt auf seine eigene Art. Deshalb bieten wir verschiedene Möglichkeiten an, mit denen wir Sie unterstützen. Dazu gehören unter anderem:
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lexoffice sorgt durch unterschiedlichste Facetten für eine Datensicherheit auf Bankenniveau. Dazu gehören unter anderem:
- Datenspeicherung in Hochsicherheitsrechenzentren im Großraum Frankfurt am Main
- ISO 27001 und PCI DSS zertifizierte Hochsicherheitsrechenzentren
- Abgetrennte, zutrittsgeschütze Server in Hochsicherheitsrechenzentren
- Einsatz eines Intrusion Detection System (IDS), welches Angriffsversuche auf lexoffice sofort unterbindet
- Hochsichere 256-Bit-TLS Verschlüsselung
- Mehrere Hardware-gestützte Firewalls
- Advanced Encryption Standard (AES) zur Verschlüsselung der besonders sensiblen Daten
- Regelmäßige Sicherheits-Scans auf Basis der neusten Formen der Cyber-Kriminalität
- Tägliche Datensicherung
- Server Redundanz in Sekundenbruchteilen
- Datenverteilung auf mehrere, voneinander unabhängige, Rechenzentren im Großraum Frankfurt
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Bei einer Kündigung durch den Mandanten kommt der Mandant weiterhin im reinen Lese-Modus in lexoffice, kann daher keine Belege erstellen oder erfassen. Es ist aber jederzeit möglich die Belege und Buchungsdaten in den entsprechenden Formaten herunter zu laden.
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Alle Daten liegen in Hochsicherheitsrechenzentren im Großraum Frankfurt am Main, welche nach ISO 27001 und PCI DSS zertifiziert sind. Weitere Details und Zertifikate dazu hier:
www.lexoffice.de/steuerberater/vorteile/datenschutz-datensicherheit/
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Wir setzen höchste Ansprüche, wenn es um die Sicherheit Ihrer Daten geht! Ihre Daten werden in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert, welches nach den strengsten Richtlinien zertifiziert ist. Einmal am Tag wird eine Vollsicherung Ihrer Daten durchgeführt.
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Für unsere Hosting-Dienstleister bestehen i.d.R. keine Zugriffe auf die Daten von lexoffice Kunden. Im Einzelfall kann es zu Aufschaltungen auf Produktivsysteme kommen. Diese werden automatisch protokolliert (Name des sich aufschaltenden Administrators, Anlass der Aufschaltung und Zeitstempel). Zudem werden diese Aufschaltungen durch ein internes Kontrollsystem seitens Haufe-Lexware regelmäßig überwacht. Beides, Logdaten der Aufschaltungen und durchgeführte Kontrollen werden GoBD konform aufbewahrt. Genau dies ist Teil der Prüfungen, im Rahmen der GoBD Audits, für die E&Y beauftragt ist. Darüber hinaus gibt es weitere, in unseren Datenschutzbedingungen explizit genannte Dienstleister (https://www.lexoffice.de/datenschutz/), die Zugriff auf Daten im dort beschriebenen Umfang haben, z.B. um Mailversand durchzuführen, Supportanfragen zu bearbeiten oder analytische Auswertungen zu ermöglichen.
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Ja, Daten können auf Verlangen gelöscht werden.
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Es bestehen Auftragsverarbeitungsverträge (AVVs) mit unseren Dienstleistern gemäß Art. 28 DSGVO. Zudem informieren wir unsere Kunden in der lexoffice-Datenschutzerklärung über den Einsatz dieser Dienstleister nach Art. 13 DSGVO.
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Alle lexoffice Daten werden täglich zusätzlich gesichert. Für den Fall, dass einmal ein Server aus technischen Gründen ausfällt, steht in Sekundenbruchteilen ein weiteres System zur Verfügung. Als weitere Sicherheitsmaßnahme sind die Daten auf mehrere, voneinander unabhängige, Rechenzentren im Großraum Frankfurt verteilt.
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Die Sicherung erfolgt durch eine 256 Bit TLS-Verschlüsselung bei Hostserver.
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ISO 27001 – Zusätzlich wird die Software- und Datensicherheit von lexoffice regelmäßig von einer unabhängigen Wirtschafsprüfunsgesellschaft gemäß IDW PS 880, IDW RS FAIT 1 und GoBD überprüft und bestätigt.
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Ihre Mandanten können lexoffice 30 Tage kostenlos testen - ganz ohne Abofalle. Den Steuerberaterzugang nutzen Sie grundsätzlich kostenlos.
Möchten Sie als Steuerberater lexoffice selbst ausprobieren oder Ihren Mandanten vorführen, dann richten wir Ihnen gerne eine kostenlose Vollversion ein. Dazu registrieren Sie sich bitte unter: www.lexoffice.de/steureberater/demoversion
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lexoffice ist für kleine Unternehmen oder Freelancer mit ca. 15-20 Eingangsrechungen und 100 Ausgangsrechnungen pro Monat gedacht.
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Das ist abhängig von der gebuchten lexoffice Version. Ihr Mandant entscheidet nach der kostenlosen Testphase am besten in Absprache mit Ihnen und in Abhängigkeit von der getroffenen Arbeitsteilung zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten welche Version die richtige ist. Einen ausführlichen Vergleich der Versionen finden Sie unter
lexoffice Preise.
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lexoffice wurde im Oktober 2012 als Rechnungsprogramm in den Markt eingeführt und seit dem kontinuierlich zu einer Online-Buchhaltungslösung ausgebaut. Über 800 Unternehmen waren im Vorfeld an der Entwicklung von lexoffice beteiligt und haben gemeinsam entwickelt.
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Die Haufe Group ist aus dem Haufe Verlag entstanden, der 1934 gegründet wurde. Lexware besteht seit 1989 und wurde 1993 Tochterfirma. Wir blicken somit auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück. Eine ausführliche Unternehmensvorstellung finden Sie auf der
Website der Haufe Group
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Ja, das ist problemlos möglich.
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Nein, Ihr Mandant muss nicht online sein.
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Mit dem Direktzugriff sehen Sie lexoffice aus Sicht Ihres Mandanten und haben die gleichen Arbeitsmöglichkeiten wie Ihr Mandant. So können Sie direkt in lexoffice Änderungen für Ihren Mandanten durchführen. Auch für Beratungsgesprächen ist der Direktzugriff interessant, da Sie die gleiche Sicht einnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen, die im Direktzugriff durchgeführt werden auch tatsächlich ins System einfließen. lexoffice protokolliert gemäß GoBD. So kann jederzeit nachvollzogen werden, wer welche Änderungen durchgeführt hat.
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Auf der Mandantendetailseite sehen Sie verschiedene Auswertungen und Finanzreports, wie zum Beispiel die Offene-Posten-Liste, EÜR, Kontenübersicht oder Buchungsübersicht. Die Auswertungen, die angezeigt werden, hängen von der Auswahl der lexoffice Version ab und können deshalb je Mandant variieren.
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Die DATEV-Cloud-Services sind Online-Schnittstellen zur Übertragung Ihrer Belege und den zugehörigen Belegdaten an Ihren Steuerberater. Über die Schnittstelle (Rechnungsdatenservice 1.0 oder Buchungsdatenservice) werden die Daten aus lexoffice heraus direkt an die Kanzleisoftware Ihres Steuerberaters übertragen.
- Zeitersparnis: Sofern Sie alle Belege (Einnahmen und Ausgaben) mit lexoffice verwalten, sparen Sie gegenüber der herkömmlichen Belegübergabe (z. B. über den Pendelordner) viel Zeit.
- Übersichtlichkeit: Sämtliche Belege bleiben immer in Ihrem Unternehmen.
- Optimale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Ihr Steuerberater hat alle Daten bereits vorerfasst in seiner Kanzlei-Software.
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lexoffice bietet für den Datenaustausch im DATEV-Format zwei Varianten an:
- Der DATEV-Export lädt sämtliche Buchungsdaten inkl. Kontenrahmen, Berater- und Mandantennummer herunter. Hierzu stehen in lexoffice die an DATEV angelehnten Standard-Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 zur Auswahl.
- Mit den DATEV-Cloud-Services können Sie die Eingangs- und Ausgangsrechnungen direkt in die DATEV-Kanzleisoftware übergeben – inklusive vorkontierter Belege und Buchungssätze
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Hierfür stehen verschiedenste Varianten zur Verfügung:
- DATEV-Cloud-Services (wenn Ihr Mandant dafür angelegt wurde)
- Export im standardisierten DATEV-Format
- Export von Belegbildern, Buchungsdaten und Zahlungen (für Selbstbucher)
- Export von Belegbilder mit Belegdaten (für Buchungsmandanten)
Eine ausführliche Anleitung finden Sie direkt in Ihrem Steureberaterzugang.
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Ihr Mandant arbeitet mit lexoffice und hat Ihnen mit dieser Einladung Zugriff auf seine Buchhaltung, Belege und Finanzen gegeben. So können Sie als Steuerberater jederzeit auf die Daten Ihres Mandanten online zugreifen.
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Gehen Sie Ihrem Steuerberaterzugang einfach auf „Mein Profil“. Dort können Sie verschiedenen Daten ändern.
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Nein. Es ist die Entscheidung Ihres Mandanten, wem er seine Daten freigibt. Sollen weitere Kollegen Zugang zu den Mandantendaten erhalten, müssen die sich jeweils für den Steuerberaterzugang registrieren und dem Mandanten eine Anfrage zur Datenfreigabe schicken.
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Auf der Anmeldeseite klicken Sie bitte auf „Passwort vergessen“. Im folgenden Schritt tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, unter der Sie sich bei lexoffice registriert haben, um ein neues Passwort zu vergeben.
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Grundsätzlich gibt: Egal, ob Ihre Mandanten nur Belege an Sie übergeben möchten oder Selbstbucher sind: lexoffice ist in verschiedenen Versionen erhältlich und deshalb für alle Selbständigen, Existenzgründer und Kleinunternehmer passend.
Sprechen Sie einfach die Arbeitsaufteilung mit Ihrem Mandanten ab. Einen Vergleich der Versionen finden Sie hier:
www.lexoffice.de/steuerberater/zusammenarbeit
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Grundsätzlich gilt: Sie müssen nicht den Support für lexoffice machen. Wir unterstützen Ihre Mandanten wenn Fragen auftreten: praxisbezogen, anschaulich und kostenlos. Wir bieten FAQs, eine Hilfe direkt im Produkt, viele Tutorial-Videos und natürlich auch den direkten Kontakt zu unserem Support Team:
https://www.lexoffice.de/kontakt/
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Ja, lexoffice ist grundsätzlich 30Tage kostenlos und unverbindlich testbar. Der Test endet automatisch ohne Abofalle. Sie können direkt aus Ihrem Steuerberaterzugang eine Einladung zum Test versenden.
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Sie können weiteren Mandanten direkt auf der Mandantenübersichtsseite eine Anfrage zur Datenfreigabe schicken. Bereits bei lexoffice registrierte Mandanten, müssen Ihre Anfrage nur noch annehmen. Nicht registrierte Mandanten erhalten eine Einladung zu einem unverbindlichen, kostenlosen lexoffice Test.
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Ja, der Steuerberaterzugang ist Ihre kostenlose Mandantenverwaltung. Hier können Sie alle Mandanten, die mit lexoffice arbeiten und Ihnen den Zugriff freigeschalten haben einzeln auswählen. Dafür benötigen Sie nur einen Zugang.
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Die grundlegenden Mandantenfunktionen sind:
- Rechnungen und Angebote schreiben und versenden
- Eingangsrechnungen scannen, bezahlen und archivieren
- Texterkennung und Kategorisierung ersparen manuelle Arbeiten beim Erfassen von Belegen
- Eingehende Zahlungen werden automatisch mit offenen Belegen abgeglichen
- Offene Posten werden aktuell angezeigt, Mahnungen können automatisiert versendet werden
- Alle Zahlungsein- und ausgänge durch integriertes Online-Banking immer im Blick
Egal, ob Ihre Mandanten nur Belege an Sie übergeben möchten oder Selbstbucher sind: lexoffice ist in verschiedenen Versionen erhältlich und deshalb für alle Selbständigen, Existenzgründer und Kleinunternehmer passend. In höheren Produktversionen für Selbstbucher können Ihre Mandanten zusätzlich u.a.: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Abschreibungen, elstern, GuV und EÜR.
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Mit dem Steuerberaterzugang erhalten Sie eine kostenlose Mandantenverwaltung. Die Mandantendetailseite zeigt Ihnen die aktuelle Entwicklung Ihres Mandanten an. Bei Problemen können Sie sofort reagieren und proaktive Beratung anbieten. Sie können sich Finanzreport und Auswertungen ansehen oder auf das laufende Buchungsjournal zugreifen, von der Buchung bis zum Belegbild. Übermitteln Sie alle Belege und Daten in Ihre Kanzleisoftware. Genau dann, wenn Sie sie benötigen und immer im richtigen Format. Sie können sich auch direkt auf die lexoffice Sicht Ihres Mandanten einwählen.
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- Effizient: Digitale Belege - korrekt erfasst, vorkontiert und für Sie und Ihren Mandanten immer verfügbar
- Kompatibel: lexoffice bietet viele Exportmöglichkeiten und Schnittstellen zu Ihrer Kanzleisoftware
- Einfach: lexoffice ist intuitiv und ohne Handbuch bedienbar. Falls Ihr Mandant doch mal eine Frage hat, ist unser lexoffice Support zur Stelle.
- Sicher: Datenspeicherung in Deutschland auf höchster Sicherheitsstufe
- Aktuell: lexoffice wird permanent weiterentwickelt, ohne das lästige Updates installiert werden müssen
- GoBD konform: lexoffice ist GoBD-testiert und schützt Ihre Mandanten
- Kostenlos: Als Steuerberater nutzen Sie lexoffice gratis
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Im Rahmen unseres Partnerprogrammes bieten wir unterschiedliche Vorteile für Sie an. Dazu kann unter Umständen auch eine Provision gehören. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.lexoffice.de/steuerberater/service/partnerprogramm/
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Als Steuerberater verwenden Sie lexoffice grundsätzlich kostenlos:
Der Steuerberaterzugang ist Bestandteil jeder lexoffice Version. Die lexoffice Version wird von Ihrem Mandanten bezahlt.
Verwenden Sie nicht den Steuerberaterzugang und Ihr Mandant übermittelt Ihnen Daten und Belege über die lexoffice Exportfunktion fallen ebenfalls keine Gebühren für Sie an.
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lexoffice ist eine komplett internetbasierte Anwendung, die in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum betrieben wird. Daher benötigen Sie lediglich einen PC oder Mac mit Internetzugang und es muss nichts installiert werden. lexoffice ist mit jedem modernen Browser nutzbar. Wir empfehlen Chrome, Firefox oder den Internet-Explorer ab Version 10. Achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass Sie stets die aktuellsten Versionen nutzen.
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Bei lexoffice arbeiten Sie automatisch immer mit der aktuellsten Version. Wir entwickeln lexoffice kontinuierlich weiter und spielen in kurzen Serviceintervallen Anpassungen und Updates automatisch ein. Davon bemerken Sie in der Regel nichts. Über Inhalt und Art der Änderungen werden Sie natürlich informiert.
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In lexoffice sind die Standardkontorahmen SKR 03 und 04 hinterlegt.
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Da es sich bei lexoffice um eine webbasierte Online-Lösung handelt, können Sie selbstverständlich von allen internetfähigen Geräten auf lexoffice zugreifen.
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Ihre Daten werden in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert, welches nach den strengsten Richtlinien zertifiziert ist.
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Wir setzen höchste Ansprüche, wenn es um die Sicherheit Ihrer Daten geht! Ihre Daten werden in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert, welches nach den strengsten Richtlinien zertifiziert ist. Einmal am Tag wird eine Vollsicherung Ihrer Daten durchgeführt.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmBH hat lexoffice bereits 2016 nach einen Audit entsprechend der GoBD Anforderungen testiert. Regelmäßige Prüfungen (Reaudits) gehören ebenfalls zu unserem Qualitätsanspruch. Weitere Informationen zur Testierung finden Sie unter www.lexoffice.de/steuerberater/vorteile/gobd-konform/
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Beides – lexoffice ist in vier Versionen erhältlich, die sich je nach Aufgabenteilung zwischen Mandant und Steuerberater unterscheiden. So sind die Versionen lexoffice S und M für klassische Buchungsmandanten gedacht, während lexoffice L und XL für Selbstbucher am geeignetsten sind. Mandanten, die darüber hinaus die Lohn& und Gehaltsabrechnung vorbereiten oder durchführen möchten, steht die Erweiterung "Lohn & Gehalt" zur Verfügung. Einen detaillierten Vergleich finden Sie unter www.lexoffice.de/steuerberater/zusammenarbeit/
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Die automatische Texterkennung (OCR) bei der Belegerfassung funktioniert ganz automatisch. Die Eingabefelder befüllt lexoffice von alleine.
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Als registrierter Steuerberater können Sie Ihre Daten in der lexoffice-Steuerberatersuche veröffentlichen und erhalten so qualifizierte Anfragen von Mandanten, die gerne mit Ihnen über lexoffice zusammenarbeiten möchten. Gehen Sie dazu in Ihrem Steuerberaterzugang auf "Mein Profil" und vervollständigen Sie Ihre Kanzleiangaben. Am Ende müssen Sie nur noch der Veröffentlichung Ihrer Angaben zustimmen.