Buchhaltung

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    Das Wichtigste in Kürze

    Die Buchhaltung bildet das Fundament eines Unternehmens, in dem sämtliche Geschäftsvorfälle erfasst und ausgewertet werden. Im Bereich des Rechnungswesens bezeichnet Buchhaltung einen Organisationsbereich oder eine Abteilung innerhalb eines Unternehmens, der für die Verwaltung der Buchführung zuständig ist. Zu den grundlegenden Buchhaltungsaufgaben zählen die strukturierte und zeitliche Erfassung von Geschäftsvorfällen sowie Wertveränderungen während des Geschäftsjahres eines Unternehmens. Dabei kann die Buchhaltung in verschiedene Teilbereiche unterteilt werden, die spezifische Aufgaben abbilden.

    Definition Buchhaltung

    In der Buchhaltung werden alle geschäftsrelevanten Vorgänge erfasst, dokumentiert und archiviert. Geschäftsrelevant sind alle Vorgänge, die mit dem Vermögen des Unternehmens in Zusammenhang stehen. Das können beispielsweise Materialeinkäufe, Einnahmen, Lohnzahlungen oder Kredite sein. Alle Unternehmer:innen und Freiberufler:innen sind dazu verpflichtet, ihre Handelsgeschäfte systematisch und chronologisch zu führen.

    Die Buchhaltung ist im Rechnungswesen verankert und ist dafür verantwortlich, den finanziellen Erfolg eines Unternehmens zu ermitteln. Dabei kann die Buchhaltung in mehrere Teilbereiche untergliedert werden.

    Unterschied Buchhaltung und Buchführung

    Die Begriffe „Buchhaltung“ und „Buchführung“ werden oft synonym verwendet, was genau genommen nicht ganz korrekt ist. Unter „Buchführung“ versteht man eher die Tätigkeit, also die systematische Erfassung geschäftsrelevanter Vorfälle anhand von Belegen. „Buchhaltung“ dagegen meint die Methode bzw. Abteilung eines Unternehmens, die diese Tätigkeit durchführt.

    Wer ist buchführungspflichtig?

    Zur doppelten Buchführung verpflichtet sind insbesondere die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (gemäß § 238 HGB):

    Für jedes Unternehmen ist die Buchführung und Rechnungswesen ein wichtiges Thema, denn das Finanzamt erwartet, dass der Gewinn korrekt ermittelt wird.

    Für Unternehmer:innen, die nicht im Handelsregister eingetragen und keine Kaufleute sind, genügt in der Regel eine einfache Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung). Auch Kleingewerbetreibende können ihren Gewinn mit dieser einfachen Buchführung nachweisen. Später kann es jedoch sinnvoll sein, freiwillig auf die doppelte Buchführung umzusteigen, da diese mehr Übersicht und Sicherheit bietet.

    Ob eine einfache Gewinnermittlung ausreicht oder eine Bilanzierung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG haben keine Wahl und sind zur Bilanzierung verpflichtet. Am Ende jedes Geschäftsjahres müssen sie eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen.

    Eingetragene Kaufleute (e.K.) müssen bilanzieren, wenn sie einen Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro oder einen Jahresgewinn von mehr als 80.000 Euro erzielen.

    Werden die Gewinn- und Umsatzgrenzen von eingetragenen Kaufleuten und Einzelunternehmer:innen unterschritten, sind sie von der doppelten Buchführung befreit. Das heißt, sie müssen lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) abgeben.

    Die einfache und doppelte Buchführung

    Die Buchführung wird in sogenannten Büchern festgehalten. Hierbei unterscheidet man zwischen der einfachen und doppelten Buchführung.

    Bei der einfachen Buchführung wird jede Betriebsausgabe und -einnahme einzeln erfasst und gegenübergestellt, was zusammengezählt am Ende einen Gewinn- oder Verlustbetrag ergibt. Meist handelt es sich hierbei um eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

    Zur doppelten Buchführung sind alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen vornehmen verpflichtet. Dabei werden alle Geschäftsvorfälle auf mehrere – mindestens zwei Konten – gebucht. Die Buchung findet auf der Soll- und der Haben-Seite statt, um am Ende eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erhalten. Außerdem ist für jede Branche ein eigenes Buchungsverzeichnis, ein sogenannter Kontenrahmen, vorgesehen. Zunächst wird das Konto mit der Sollbuchung und dann das Konto mit der Habenbuchung erfasst.

    Was bedeuten die Begriffe Soll und Haben

    Die Buchhaltung besteht aus zwei Seiten: Der Soll- und der Haben-Seite. Auf der linken Seite befindet sich immer die Sollseite, während die rechte Seite des Kontos die Habenseite darstellt.

    Die doppelte Buchführung erfordert, dass bei jeder Buchung die Formulierung „Soll an Haben“ verwendet wird. Auf beiden Seiten der Buchung muss dabei der gleiche Betrag eingetragen werden.

    Wichtige Teilbereiche der Buchhaltung

    In größeren Unternehmen gliedert sich die Buchhaltung in mehrere Teilbereiche, für die oft unterschiedliche Abteilungen zuständig sind:

    Die Finanzbuchhaltung

    In diesem Teilbereich findet die Buchung aller wichtigen Vorgänge, die für die Feststellung des Gewinns, zur Bilanzierung und GuV relevant sind. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung wird jeder Geschäftsvorfall:

    • Gebucht
    • Sachlich und zeitlich erfasst
    • Dokumentiert

    Am Ende einer Rechnungsperiode müssen Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, eine Bilanz bzw. eine Gewinn– und Verlustrechnung (GuV) erstellen. Darin werden alle Einnahmen und Ausgaben eines Betriebs für interne und externe Stellen übersichtlich dargestellt. Die Buchhaltung muss so geführt werden, dass das Finanzamt jederzeit Einsicht in die Unterlagen nehmen kann. Um all diese wichtigen Daten lückenlos zu erfassen und übersichtlich zu strukturieren, empfiehlt sich der Einsatz einer Buchhaltungssoftware.

    Die Debitorenbuchhaltung

    In der Debitorenbuchhaltung werden die Forderungen und Gutschriften eines Unternehmens gegenüber Kund:innen erfasst und verwaltet. Konkret befasst sie sich mit den laufenden Geschäftsvorfällen, die die Kundenbeziehungen betreffen. Auch das Forderungsmanagement wird in diesem Bereich der Buchhaltung geregelt.

    Die Debitorenbuchhaltung ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung, denn nur durch die Überwachung und das Eintreiben offener Forderungen können finanzielle Ausfälle vermieden werden. Auch hier setzen viele Unternehmen auf Buchhaltungssoftware, die offene Forderungen automatisch anzeigt und anmahnt.

    Die Kreditorenbuchhaltung

    Das Pendant zur Debitorenbuchhaltung ist die Kreditorenbuchhaltung. In diesem Teilbereich werden kreditorische Eingangsrechnungen der Lieferant:innen erfasst und verwaltet. Die Mitarbeiter:innen, die in diesem Bereich der Buchhaltung arbeiten, befassen sich also mit der Abwicklung von finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber Lieferant:innen oder anderen Leistungserbringer:innen. Typische Aufgaben sind:

    • Rechnungsprüfung und Kontierung
    • Erstellen von Daueranweisungen
    • Kreditorenstammsatzpflege
    • Veranlassen von Zahlungen

    Dieser Bereich der Buchhaltung steht im engen Kontakt zu den Mitarbeiter:innen des Einkaufs.

    Eine Kreditorenbuchhaltung ist nicht vorgeschrieben. Sie ist jedoch für Unternehmen jeder Größe sinnvoll, um Verbindlichkeiten zu überwachen und zu begleichen.

    Die Anlagenbuchhaltung

    In der Anlagenbuchhaltung werden die Vermögensgegenstände Ihres Betriebs, die eine gewisse Nutzungsdauer haben, erfasst und verwaltet. Zuständige diesen Bereichs erfassen die Zu- oder Abgänge des Anlagevermögens und bewerten diese.

    Auf diese Weise werden auch eventuelle Abschreibungen ermittelt. In der Buchführung werden die Anlagekonten als Sammelkonten geführt.

    Die Lohnbuchhaltung

    Im Rahmen der Lohnbuchhaltung werden die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihres Unternehmens abgewickelt sowie die Personalstammdaten und Meldungen der Mitarbeiter:innen gepflegt. Das betrifft die:

    Zudem ist dieser Bereich der Buchhaltung für folgende Aufgaben verantwortlich:

    • Führung der Jahreskonten
    • Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen

    In kleineren Unternehmen kann auch das Erstellen von Arbeitsverträgen zu den Aufgaben der Lohnbuchhaltung gehören.

    Buchhaltungsaufgaben

    Die Aufgabe der Buchhaltung ist die lückenlose Aufzeichnung aller Vorgänge, die sich auf die Vermögenslage eines Unternehmens auswirken. Dazu gehören bspw. die Einnahmen aus dem Verkauf, die Bezahlung von Rechnungen oder auch die Aufnahme von Krediten.

    Jeder Geschäftsvorfall erfordert eine Buchung, die ganz nach dem Prinzip „Keine Buchung ohne Beleg“ immer durch einen Beleg wie eine Rechnung oder Quittung nachgewiesen werden muss.

    Für die Buchführung gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die in zwei Gesetzestexten festgehalten sind:

    Die Buchhaltungspflichten

    Grundsätzlich gibt das deutsche Handelsgesetzbuch den Rahmen für die Buchführung vor. Welche Pflichten im Einzelnen bestehen, hängt unter anderem von der Rechtsform des Unternehmens ab. So sind beispielsweise Einzelunternehmer:innen unter bestimmten Bedingungen von der Buchführungspflicht befreit.

    Entscheiden sich Einzelkaufleute im Rahmen ihres Wahlrechts gemäß §241 a HGB allerdings gegen eine freiwillige, handelsrechtliche Buchführung, müssen sie eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) anfertigen. Die gesetzlichen Buchführungsvorschriften des HGB werden bestimmt durch

    a. Die GoB
    b. Die GoBD

    Sie beschreiben die Grundsätze ordnungsgemäßer (elektronischer) Buchführung. Zu den damit verbundenen Pflichten gehören in der Regel die lückenlose, chronologische und sachliche Aufzeichnung jedes Geschäftsvorfalls – idealerweise in einem gewissenhaft geführten Kassenbuch. Außerdem gilt die Grundregel, dass keine Buchung ohne Beleg vorgenommen werden darf.

    Weitere Buchführungspflichten sind die Erstellung eines Jahresabschlusses und die Bilanzierungspflicht für Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen– (800.000 Euro) und Jahresüberschussgrenzen (80.000 Euro) überschreiten. Darüber hinaus zeichnet sich eine ordnungsgemäße Buchhaltung durch eine vollständige, begründete und klare Dokumentation der relevanten Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form aus.

    Die Buchhaltungsgrundlagen

    Die Buchhaltung wird dem betrieblichen Rechnungswesen zugeordnet und hat den Zweck, jeden Geschäftsvorfall zu erfassen und zu verarbeiten. Sie verfolgt folgende Ziele:

    Dokumentation

    Alle Geschäftsvorfälle werden sorgfältig dokumentiert. Das beinhaltet vor allem die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Buchungsbelege für mindestens 10 Jahre.

    Planung

    Dies kann beispielsweise durch eine Planungsrechnung erfolgen, welche die Zahlen der Buchhaltung, die Kosten- und Leistungsrechnung und Statistiken mit einbezieht. Daraus erstellen Sie eine Vorschaurechnung, anhand der Sie die betriebliche Entwicklung des Unternehmens abschätzen können. Dabei stehen Produktionsmengen oder Werteinschätzungen im Vordergrund.

    Kontrolle

    Eine ordentliche Buchführung bietet Kontrolle über die Finanzen und Abläufe im Unternehmen. Sie hilft dabei, Anpassungen vorzunehmen und Investitionen auf sinnvolle Weise zu platzieren.

    Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 (1) HGB. Grundlegende Instrumente der Buchführung sind:

    Das Inventar

    Das Inventar eines Unternehmens ist in drei Bereiche unterteilt: Vermögen, Schulden, Eigenkapital in Form des Reinvermögens.

    Im Inventar werden alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens aufgelistet. Die Erstellung erfolgt normalerweise durch eine Inventur.

    Die Bilanz

    Jedes Unternehmen, das zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, erstellt am Ende eines Geschäftsjahres eine Bilanz. Die Bilanz ist die Grundlage für den Jahresabschluss, der das Geschäftsjahr abschließt und Auskunft gibt über den Erfolg und das Vermögen eines Betriebes.

    Eine Bilanz ist wichtig, um die finanziellen Mittel korrekt aufzuführen, zudem ist sie Teil der Steuererklärung für das Finanzamt.

    Die Konten

    Eine Buchführung besteht aus mehreren Konten, die jeweils einem bestimmten Aspekt im Unternehmen zugeschrieben sind. Das heißt, jeder Geschäftsvorfall betrifft bestimmte Konten.

    Die Konten erfassen fortlaufend alle Bewegungen, die sich aus den Geschäftsvorfällen ergeben. Auf diese Weise zeigen die Konten immer den aktuellen Stand des jeweiligen Aspekts. Das betrifft alle wichtigen Faktoren wie die Verbindlichkeiten, die Vermögenswerte, das Eigenkapital und alles weitere, was durch Geschäftsvorfälle beeinflusst wird.

    Buchführungskonten bilden die Grundlage für die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz.

    Die Berechnung des Gewinns

    Über die Gewinn- und Verlustrechnung wird der Gewinn des Unternehmens berechnet. Ohne eine ordentliche Buchführung ist eine korrekte Berechnung nicht möglich.

    Im Rahmen der Buchhaltungsgrundlagen ist zudem Folgendes wichtig:

    Die kaufmännischen Aufgaben von Freiberufler:innen oder Einzelunternehmen beschränken sich auf die einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Hierfür lohnt es sich eine Buchhaltunfgssoftware einzusetzen, um die EÜR online ohne Hilfe von einem:r externen Buchhalter:in oder Steuerberater:in zu erledigen.

    Buchhaltung für Freiberufler

    Obwohl Freiberufler:innen von der doppelten Buchführung befreit sind, sollten sie dennoch ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben transparent dokumentieren. Hierfür können die Belege gesammelt und beispielsweise in einer Excel-Liste nach Erlös- und Kostenarten sortiert werden.

    Alternativ kann auch eine Buchhaltungssoftware verwendet werden, mit der die Belege einfacher sortiert, gebucht und verwaltet werden können. Die Einnahmen und Ausgaben werden dann in der EÜR zusammengefasst und an das Finanzamt übermittelt.

    Buchhaltung für Kleinunternehmen

    Kleinunternehmer:innen haben wie Freiberufler:innen keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung, können jedoch ihren Gewinn mit der EÜR ermitteln, die als Basis für die Einkommensteuer dient.

    Auch hier müssen alle Belege als Nachweis sorgfältig aufbewahrt werden.

    Buchhaltung für Gewerbetreibende

    Unternehmer:innen im gewerblichen Bereich müssen entweder die festgelegten Einkommensgrenzen überschreiten oder als Handelsgesellschaft (AG, GmbH, KG, OHG) eingetragen sein, um zur doppelten Buchführung verpflichtet zu sein.

    Im Vergleich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist diese Methode der Gewinnermittlung deutlich anspruchsvoller und wird häufig von beauftragten Steuerberater:innen oder Buchhalter:innen durchgeführt.

    Für einzelne gewerbliche Unternehmer:innen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist eine steuerliche Prüfung erforderlich, um festzustellen, ob sie ihren Gewinn mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch die Erstellung einer Bilanz (doppelte Buchführung) abbilden müssen.

    Gemäß § 4 Abs. 3 EStG genügt bei Gewerbetreibenden die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wenn im vorherigen Jahr die Umsätze 800.000 Euro oder weniger betrugen und der Gewinn unter 80.000 Euro lag.

    Gewerbliche Einzelunternehmer:innen ohne Handelsregistereintrag müssen erst ab dem 1.1. des folgenden Jahres bilanzieren, sofern das Finanzamt sie zur Umstellung von der EÜR auf die Bilanzierung auffordert.

    Die Systematik der Buchhaltung

    Die Basis der Buchhaltung bildet das Inventar eines Unternehmens, das Aufschluss über Vermögensgegenstände und Schulden liefert. Um einen Überblick über das gesamte Inventar zu erhalten, wird die sogenannte Inventur durchgeführt. Sie liefert klare Zahlen und Fakten über das Inventar. Auf dieser Grundlage kann eine Bilanz erstellt werden. Diese ist in zwei Seiten unterteilt:

    • Aktiva: Geben Aufschluss darüber, in welche Vermögensgegenstände das Kapital investiert wurde.
    • Passiva: Zeigen an, woher die Mittel dafür stammen.

    Mit Hilfe der lexoffice Bilanz Vorlage kann man die Differenz zwischen Ertrag und Aufwendungen in einer Rechnungsperiode aufschlüsseln und dadurch den Gewinn oder Verlust der Firma sichtbar machen.

    Die Organisation der Buchhaltung

    Die Buchführung eines Unternehmens wird in sogenannten Büchern festgehalten. Hierbei unterscheidet man:

    • Grundbücher: Grundbücher werden auch als Journal bezeichnet. Hier werden die Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge eingetragen. Daher wird es oft auch als Tagebuch bezeichnet.
    • Hauptbücher: Hier sind alle Sachkonten enthalten. Die Geschäftsvorfälle werden nach sachlichen Gesichtspunkten gebucht.
    • Nebenbücher: Oft hat ein Unternehmen mehrere Nebenbücher, die die Hauptbuchkonten näher beschreiben.

    Im Grundbuch werden Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge erfasst, während im Hauptbuch die Sachkonten geführt werden, die die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses bilden. Ergänzende Informationen zur ordnungsgemäßen Buchhaltung können den Nebenbüchern entnommen werden. Der Organisationsplan für Konten wird als Kontenrahmen bezeichnet und bildet die Grundlage für einen unternehmensspezifischen Kontenplan. Dieser wird für eine übersichtliche Dokumentation benötigt.

    Konten der Buchhaltung

    Bei der Ermittlung des Gewinns durch Bilanzierung werden verschiedene Kontenarten in der Buchhaltung unterschieden:

    • Bestandskonten: Diese Konten erfassen die Salden der Vermögens- und Kapitalbestände eines Unternehmens.
    • Erfolgskonten: Auf diesen Konten werden die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens verbucht.
    • Gewinn- und Verlustkonten: Hier werden die Erfolgskonten abgeschlossen, um den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln.
    • Steuerkonten (Umsatzsteuer/Vorsteuer): Die Umsatzsteuer aus Eigenleistungen oder die Vorsteuer aus erhaltenen Leistungen werden auf diesen Konten erfasst.

    Darüber hinaus gibt es noch weitere Kontenarten in der Buchführung, wie Privatkonten, Kapitalkonten und das Eröffnungsbilanzkonto.

    Mehr Effizienz mit Buchhaltungssoftware

    Um Ihre Buchhaltung einfacher und gleichzeitig effizienter zu gestalten, verwenden viele Unternehmen mittlerweile eine Buchhaltungssoftware.

    Diese bietet den entscheidenden Vorteil, dass viele Daten nur einmalig eingegeben werden müssen und dann automatisch vom Programm ergänzt werden. So kann die Verwaltung der Stammdaten oder die Zuordnung von Kundenrechnungen schneller erfolgen.

    Außerdem können Kosten für Arbeitszeit und Arbeitsaufwand gespart und die Buchhaltung insgesamt übersichtlicher gestaltet werden. Auch rechtliche Neuerungen auf dem Gebiet werden in der Regel automatisch aktualisiert.

    Es erleichtert das Führen der Bücher und ist vielen Anwender:innen eine große Hilfe. Mittlerweile ist es in den meisten Unternehmen normal, die Buchhaltung automatisiert zu erledigen. Die Anbieter stellen Anwender:innen meist Serviceleistungen und zusätzliche Features zur Verfügung.

    Hierzu gehört beispielsweise eine integrierte ELSTER-Schnittstelle für die direkte Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen oder der Steuererklärung an das Finanzamt.

    Wichtiges zu beachten beim Einsatz von Buchhaltungssoftware

    Wer sich einer effizienten Softwarelösung bedient, muss darauf achten, dass jeder Geschäftsvorfall des Unternehmens im Rahmen der Buchhaltung lückenlos erfasst wird und jederzeit von den Finanzbehörden eingesehen und kontrolliert werden kann.

    Einmal erfolgte Buchungen dürfen rückwirkend nicht mehr verändert werden. Außerdem muss eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation sicherstellen, dass sie von Dritten problemlos nachvollzogen werden kann.

    Bei der Nutzung einer Buchhaltungssoftware sollten Sie zudem eventuell verlängerte Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen gemäß § 147 Abs. 3 Satz 2 AO beachten.

    Dateien, die nur in den Programmen gespeichert sind, müssen den Finanzbehörden so zur Verfügung gestellt werden, dass sie ohne eine zusätzliche Technik gelesen werden können. Wer eine Software verwendet, unterliegt ebenfalls dem Belegprinzip. Dennoch genügt im Rahmen der Buchhaltung mittels eines Programms eine ordnungsgemäße Programmdokumentation.

    Häufig gestellte Fragen zur Buchhaltung

    Was bedeutet vorbereitende Buchhaltung?

    Bei der vorbereitenden Buchhaltung sammelt man alle Dokumente, die für die Steuer wichtig sind. Diese werden an den:die Steuerberater:in übergeben, der:die die Steuererklärung erledigt.

    Buchführungspflichtig und damit zur Aufstellung einer Bilanz im Rahmen der doppelten Buchführung verpflichtet sind alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Einzelunternehmer:innen sind ebenfalls dazu verpflichtet, wenn der Jahresumsatz bei mehr als 800.000 Euro oder der Jahresgewinn bei mehr als 80.000 Euro liegt.

    Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, dass alle Selbstständigen und Einzelunternehmer:innen Buch über Geschäftsvorfälle führen. Selbstständige und Einzelunternehmer:innen, die von der Buchführungspflicht befreit sind, müssen ihren Gewinn oder Verlust auf jeden Fall mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nachweisen.

    Bei der Buchhaltung werden alle Geschäftsvorfälle erfasst. In großen Unternehmen erledigen Buchhaltungsaufgaben Buchhalter:innen, als Einzelunternehmer:in kann man das auch selbst erledigen.

    Als Kleingewerbetreibende:r ist es ausreichend, wenn Sie eine einfache Buchführung anwenden. Am Ende eines Geschäftsjahres ist die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) dem Finanzamt vorzulegen.

    Ein Geschäftsjahr ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen seine finanziellen Berichte vorbereitet. Es ist häufig identisch mit dem Kalenderjahr, kann aber auch ein anderes 12-monatiges Intervall sein, das für das Unternehmen sinnvoll ist.

    Sie können Ihre Buchhaltung durch die Automatisierung von Prozessen, das regelmäßige Überprüfen der Finanzberichte und das Aufrechterhalten gut organisierter Finanzunterlagen effizienter gestalten.

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