Buchungen

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    Buchungen (beleghaft vs. beleglos)

    Im Zusammenhang mit einem Bankkonto, unabhängig davon, ob es Privat- oder Geschäftskonto ist, werden alle Kontobewegungen und Transaktionen, die über das Konto laufen, als Buchung bezeichnet. Eine Buchung dokumentiert also im Einzelnen jede Kontobewegung. Dabei ist es egal, ob es sich zum Beispiel um Bargeldein- oder -auszahlungen oder um Überweisungen und Lastschriften handelt. Ist das Geschäftskonto mit einem Buchhaltungsprogramm verbunden, lassen sich alle Buchungen automatisch in die Software und damit in die Buchhaltung des Unternehmens übertragen. Sie bilden so die Grundlage für Steuerzahlungen und nicht zuletzt für die Gewinn-und-Verlustrechnung oder die Bilanz des Unternehmens.

    Da gerade bei Geschäftskonten Banken Gebühren für Buchungen verlangen, sollte jeder, der ein Firmenkonto eröffnen will, genau prüfen, wie hoch diese Gebühren sind. Bei einigen Geldinstituten sind in den Kontoführungsgebühren einige kostenlose Buchungen inklusive. Für jede weitere Buchung werden dann zusätzliche Gebühren verlangt. Um also abschätzen zu können, wie teuer das Geschäftskonto für den Freiberufler oder den Kleinselbstständigen wird, sollte er überlegen, wie viele Buchungen in der Regel anfallen werden.

    Dabei beachten sollte er aber auch, dass die Banken zwischen beleghaften und beleglosen Buchungen unterscheiden. Dabei werden in der Regel für beleghafte Buchungen höhere Gebühren erhoben, da dabei ein Bankmitarbeiter eingeschaltet werden muss, der die Buchung schließlich vornimmt. Beleghaft sind Buchungen immer dann, wenn sie in Papierform bei der Bank eingereicht werden, also beispielsweise Überweisungsformulare oder Schecks. Ebenfalls zu den beleghaften Buchungen zählen aber auch Bargeldeinzahlungen. Dafür müssen häufig selbst dann Gebühren bezahlt werden, wenn die Einzahlungen am Geldautomaten erfolgen.

    Von beleglosen Buchungen spricht man immer dann, wenn sie automatisiert, ohne weiteren Aufwand seitens des Geldinstituts und ohne Beleg in Papierform ausgeführt werden. Typische Beispiele dafür sind Online-Überweisungen, -Lastschriften oder -Daueraufträge. Außerdem werden auch elektronische Monatsabrechnungen und Kontoauszüge, die per E-Mail verschickt werden oder beim Online-Konto im Postfach landen, zu den beleglosen Buchungen gezählt.

    Aufträge also, die via Online- oder Mobile Banking beim Geldinstitut eingehen und keinerlei Eingreifen eines Bankangestellten erfordern, sind beleglos. Demnach sollten Buchungen, die der Kunde selbst an einem Terminal seiner Filialbank ausführt, ebenfalls beleglos sein. Auch Zahlungen, die mit der Giro- oder Kreditkarte geleistet werden, gelten als beleglose Buchung.

    Ebenfalls zu den beleglosen Buchungen gehören bei Geschäftskonten sogenannte digitale Umsatzinformationen. Dabei handelt es sich um Transaktionen wie die elektronische Übermittlung von Finanzdaten an den Steuerberater (via DATEV).

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    Es gibt aber durchaus Geldinstitute, die für Transaktionen am Terminal in der Bank, für die digitalen Umsatzinformationen oder für Kartenzahlungen Gebühren erheben. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich auch gerade bei Geschäftskonten sehr stark und reicht von wenigen Cent bis zu mehreren Euro pro belegloser Buchung. Ein Vergleich der Angebote für Geschäftskonten ist also ebenso unerlässlich wie schwierig. Schwierig unter anderem auch, weil viele Geldinstitute mehrere Geschäftskonto-Modelle anbieten. Dabei gilt, je niedriger die monatliche Grundgebühr für das Konto ist, desto mehr lagen die Geldinstitute bei den Transaktionsgebühren zu.

    Beispiele für beleghafte Buchungen:

    • Überweisungen, die per Überweisungsformular (auf Papier) eingereicht werden
    • Scheckeinreichungen
    • Ein- und Auszahlen von Bargeld

    Beispiele für beleglose Buchungen:

    • elektronische Überweisungen per Online- oder Mobile Banking
    • Lastschriften (Bankeinzug)
    • Kartenzahlungen
    • digitale Umsatzinformationen (DATEV-Übertragungen)

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