Stundenlohnrechner

Stundenlohn berechnen mit dem lexoffice Stundenlohnrechner

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Das gängigste Bezahlmodell ist der Stundenlohn. Beim Stundenlohn wird jede Arbeitsstunde einzeln berechnet. Zusammengenommen ergeben die abgerechneten Stunden dann am Ende des Monats den gesamten Lohn. Dafür muss der Stundenlohn berechnet werden. Das geht beispielsweise mit einem Stundenlohnrechner.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Stundenlohnrechner vereinfacht die Stundenlohnberechnung.
  • Mit einem Stundenlohnrechner lassen sich schnell und unkompliziert Monatsgehalt und den Jahreslohn berechnen.
  • Umgekehrt können das Gehalt aus einem Monat oder der Jahreslohn auch in den Stundenlohn umgerechnet werden.
  • Der Stundenlohnrechner berechnet zudem das Verhältnis zwischen dem Lohn und dem aktuellen Mindestlohn.

Der Gehaltsrechner für den Stundenlohn

Mit dem Stundenlohnrechner lässt sich der Stundenlohn ganz einfach berechnen. Alles, was dafür bekannt sein muss, ist der Bruttolohn. Dieser kann dann auf den Monat oder das Jahr berechnet werden. Die wöchentlichen Arbeitsstunden sind wichtig, um den Lohn auf die einzelne Stunde herunterzurechnen.
Alternativ kann mit einem Stundenlohnrechner auch umgekehrt das Bruttogehalt berechnet werden. Dafür muss aber der Stundenlohn bekannt sein. Dann lässt sich mit dem Stundenlohnrechner ganz einfach das monatliche oder das jährliche Bruttoentgelt berechnen.

Wofür muss man den Stundenlohn berechnen?

Für Arbeitgeber:innen ist es wichtig, den Stundenlohn zu berechnen, da sie diesen an ihre Mitarbeiter:innen auszahlen müssen. Die Höhe des Stundenlohns ist dabei auch entscheidend für steuerliche Abzüge.
Wie hoch der Stundenlohn ist, hängt natürlich von der Anstellung ab. Als Untergrenze zählt aber immer der Mindestlohn, der zurzeit bei 12,00 Euro in der Stunde liegt.
Auch für Arbeitnehmer:innen kann es interessant sein, den eigenen Stundenlohn mit dem Stundenlohnrechner zu berechnen. So lässt sich beispielsweise bei der Jobsuche ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Arbeitsstellen vollziehen.

Die Vorteile des Stundenlohnrechners

Der Stundenlohnrechner bietet einige Vorteile bei der Berechnung des Stundenlohns im Vergleich zu anderen Methoden.

Mit dem Stundenlohnrechner geht die Berechnung schnell und unkompliziert vonstatten. Sind alle Angaben eingegeben, macht der Stundenlohnrechner den Rest und berechnet das Ergebnis automatisch. Mit dem Stundenlohnrechner lassen sich Urlaubstage und Überstunden ganz leicht in Gehalt umrechnen lassen. Das kann sehr hilfreich sein, wenn man sich die Überstunden oder Urlaubstage auszahlen lassen will.
Auch Mehrarbeit, die an den Wochenenden oder Feiertagen geleistet wird, kann mit dem Stundenlohnrechner in den Stundenlohn umgerechnet werden. Dafür muss nur die Höhe des entsprechenden Zuschlags hinzugefügt werden und schon ergibt sich der Stundenlohn für Tage, die zur Mehrarbeit zählen. Arbeitszeitverkürzungen wirken sich auf das Gehalt aus. Mit dem Stundenlohnrechner ist schnell ausgerechnet, wie hoch der Verlust im Gegensatz zur Vollzeit ist.

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Formeln für die Berechnung des Stundenlohns

Auch, wenn die Berechnung des Stundenlohns mit einem Stundenlohnrechner eine einfache Angelegenheit ist, wollen wir Ihnen die Formeln zur Berechnung des Stundenlohns nicht vorenthalten. Man kann schließlich immer mal in eine Situation kommen, in der man gerade keinen Stundenlohnrechner zur Hand hat.

Berechnung monatlicher Arbeitsstunden

Der Durchschnitt der geleisteten, monatlichen Arbeitsstunden kann einen guten Einblick geben, ob man zu viele Überstunden macht.

Die durchschnittliche Stundenzahl basiert dabei auf den letzten drei Monaten. Dafür werden die Gesamtstunden dieses Zeitraums durch die drei Monate geteilt.

Um den Stundenlohn daraus zu berechnen, muss die Wochenarbeitszeit mit 13 multipliziert werden. Die 13 steht für die Wochen, die innerhalb von drei Monaten anfallen. Das ist zwar nicht ganz korrekt, aber auch ein Durchschnittswert.

Die Wochenarbeitszeit der 13 Wochen muss ebenfalls durch die drei Monate geteilt werden.

Die Formel ist also:
Monatliche Stunden = Wochenarbeitszeit x 13 / 3

Bei einer 40-Stunden-Woche sieht die Berechnung beispielsweise so aus:
40 x 13 / 3 = 173,33

Durchschnittlich werden also 173,33 Stunden im Monat gearbeitet.

Studenlohn auf Basis des Monatslohns berechnen

Gehen wir wieder von 3 Monaten und den durchschnittlichen 13 Wochen aus, können wir den ungefähren Stundenlohn aus dem Monatsgehalt errechnen.
Die Formel bezieht sich wieder auf den Zeitraum von drei Monaten, weil die Anzahl der Arbeitstage im Monat variiert. So entsteht ein genaueres Ergebnis:
Stundenlohn = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13

Bei 40 Stunden Arbeit in der Woche und einem Monatsgehalt von 3.500,00 Euro, sieht die Berechnung so aus:
3 x 3.500 / 40 / 13 = 20,19 Euro

Das Ergebnis von 20,19 Euro ist das Bruttogehalt. Die Steuerabzüge werden hier also nicht berücksichtigt. Für das Nettogehalt müssten diese mit in die Berechnung einbezogen werden, das würde aber die Formel nicht hergeben.

Indem man diese Formel umdreht, kann man aus dem Stundenlohn auch das Monatsgehalt ermitteln:
Monatslohn = Stundenlohn x Wochenarbeitszeit x 13 / 3

Berechnung des Stundenlohns auf Basis des Jahresgehalts

Diese Formel ist im Grunde nur eine Erweiterung der vorherigen. Wir müssen die 12 Monate des Jahres mit in die Berechnung nehmen:
Stundenlohn = 3 x Jahresgehalt / 12 / 13 / Wochenarbeitszeit

Bei 40 Stunden und einem Jahresgehalt von 50.000,00 Euro ergibt sich diese Berechnung:
3 x 50.000,00 Euro / 12 / 13 / 40 = 24,04 Euro

Auch hier handelt es sich um den Bruttolohn.

Diese Formel lässt sich ebenfalls umdrehen, um daraus das Jahresgehalt zu berechnen:
Jahresgehalt = Stundenlohn x Wochenarbeitszeit x 13 / 3 x 12

Stundenlohn und Urlaub

Bei bezahltem Urlaub bekommen Arbeitnehmer:innen weiterhin ihr Gehalt. Für die Berechnung des Gehalts wird der Stundenlohn herangezogen.
Die Berechnungsgrundlage ist laut dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) der Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Anhand des durchschnittlichen Gehalts dieser 13 Wochen ermittelt sich das Urlaubsentgelt, das während des Urlaubs gezahlt wird.
Auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs hat der Stundenlohn keine Auswirkungen. Dieser wird anhand der Arbeitstage festgelegt.

Stundenlohn und Krankheit

Bei Krankheit basiert die Lohnfortzahlung auf dem Stundenlohn und den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden.
Ist ein:e Mitarbeiter:in beispielsweise für 40 Stunden in der Woche angestellt, ergibt das 8 Stunden pro Arbeitstag. Für jeden Krankheitstag werden also 8 Stunden berechnet und mit dem Stundenlohn multipliziert, um die Lohnfortzahlung während Krankheit zu berechnen.

Stundenlohn und Mutterschutz

Beim Mutterschutz basiert die Lohnfortzahlung auf dem Durchschnittsgehalt vor der Schwangerschaft.
Bei einer monatlichen Gehaltszahlung gilt der Durchschnitt der letzten drei Monate.
Bei einer wöchentlichen Gehaltszahlung wird für den Durchschnittslohn wie beim Urlaub die Zeitspanne der letzten 13 Wochen herangezogen.

Stundenlohn und Kündigung

Bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber:innen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin den vereinbarten Stundenlohn zahlen. Auch auf Sonderzahlungen können Arbeitnehmer:innen nach einer Kündigung noch einen Anspruch haben, wenn diese Sonderzahlungen explizit als zusätzliche Vergütung für die Arbeitsleistung gezahlt werden.
Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis direkt und es erfolgt dementsprechend keine Lohnfortzahlung.
Resturlaub wird bei einer Kündigung ausgezahlt. Berechnungsgrundlage für den Lohn ist bei Resturlaub der Zeitraum der 13 Wochen vor der Kündigung. Das Durchschnittsgehalt wird für den Resturlaub angesetzt.

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