Einkommensteuer Rechner

für Selbstständige und Freiberufler

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Nicht alle Selbstständigen und Freiberufler beschäftigen sich gerne mit den Steuern. Allerdings kommen Sie da kaum dran vorbei. Die Einkommensteuer muss jede:r Steuerpflichtige zahlen. Ein Einkommensteuer Rechner hilft Ihnen, die voraussichtliche Steuerbelastung im Voraus zu berechnen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Einkommensteuer Rechner können Sie schnell und unkompliziert Ihre voraussichtliche Steuerlast berechnen.
  • Basis für die Berechnung der Einkommensteuerlast ist das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus allen Einkünften aus selbstständiger, nichtselbstständiger, gewerblicher und sonstiger Arbeit sowie Einnahmen aus Mieten, Pacht und Kapitalvermögen.
  • Das zu versteuernde Einkommen ist weder mit dem Bruttolohn noch mit dem Nettolohn gleichzusetzen. Sie erhalten einen Bescheid über das zu versteuernde Einkommen vom Finanzamt im Steuerbescheid.

Wie funktioniert der Prozentsatz der Einkommensteuer?

Jede einkommensteuerpflichtige Person in Deutschland muss ihre Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt entrichten. Das gilt für Angestellte genauso wie für Selbstständige und Freiberufler. Während Angestellte ihre Einkommensteuer über die Lohnsteuer, die direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, tilgen, müssen Selbstständige Vorauszahlungen leisten und mit der Einkommensteuererklärung anschließend die tatsächliche Steuerlast nachzahlen.

Im Einkommensteuergesetz (EStG) ist festgehalten, wie viele Steuern Sie zahlen müssen. Es gibt einen Grundfreibetrag für geringfügiges Einkommen, aber auch einen Spitzensteuersatz für Besserverdiener. Der niedrigste Steuersatz liegt derzeit bei 14 %. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %. Liegen Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) sogar noch über dem Spitzensteuersatz, dann gilt für Sie womöglich der Höchststeuersatz von 45 %.

So funktionieren Steuerberechnung und Einkommensteuerfreibetrag

In Deutschland gibt es einen Steuerfreibetrag, den so genannten Grundfreibetrag, dessen Grenze derzeit jährlich nach oben angepasst wird. Im Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 10.908 Euro. Bis zu dieser Grenze müssen Sie auf Ihre Einkünfte keinen Steuern zahlen. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige und Freiberufler.

Die Höhe der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler können Sie händisch nur mit mathematischen Kenntnissen selbst berechnen. Denn der Steuersatz ist progressiv, was bedeutet, dass Sie für jeden Euro, der den Grundfreibetrag überschreitet, einen anderen, mit jedem weiteren Euro steigenden Grenzsteuersatz zahlen. Auf den 10.909sten Euro zahlen Sie 14 % Einkommensteuer, egal, ob Sie 30.000 Euro oder 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erwirtschaftet haben.

Die Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler berechnen

Damit Sie Ihre voraussichtliche Einkommensteuerlast ganz einfach berechnen können, nutzen Sie den folgenden Einkommensteuer Rechner:

Selbstständige aufgepasst: so finden Sie das versteuernde Einkommen einfach heraus

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Um Ihre Einkommensteuer zu berechnen, geben Sie in den Einkommensteuer Rechner für Selbstständige und Freiberufler:innen Ihre Angaben ein und der Rechner erledigt den Rest.

Dafür müssen Sie natürlich wissen, was konkret Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) ist: Es handelt sich um Ihren Gewinn abzüglich Vorsorgeaufwendungen wie die Kranken- und Pflegeversicherung. Sollten Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen, gehören diese, genau wie Sonderausgaben, nicht zum zu versteuernden Einkommen.

Die außerordentlichen Einkünfte sind alle übrigen Einkünfte, die Ihnen unregelmäßig zufließen und die dennoch zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert werden sollen.

Bei den Entgeltersatzleistungen handelt es sich um Leistungen, die Sie beziehen, wenn Sie kein anderes Einkommen haben. Also etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Insolvenzgeld.

Die Kirchensteuer ist von Ihrem Bundesland abhängig. In den meisten Bundesländern beträgt sie derzeit 9 %, nur in Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 %. Sind Sie nicht in der Kirche, geben Sie 0 % an.

Das Steuerjahr

Im Einkommensteuer Rechner müssen Sie das Jahr angeben, für das die Einkommensteuer berechnet werden soll. Das liegt daran, dass der Grundfreibetrag jährlich steigt. Der Einkommensteuer Rechner benötigt für die Berechnung der Einkommensteuer also den entsprechenden Grundfreibetrag.

Dafür wählen Sie das Steuerjahr aus. Den Grundfreibetrag für die Jahre kennt der Einkommensteuer Rechner bereits.

Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen setzt sich aus allen Einkünften zusammen und ergibt sich nach Abzug der abzugsfähigen Positionen. Diese Positionen sind unter anderem Kosten für den Arbeitsweg oder Weiterbildungen, aber auch unter bestimmten Voraussetzungen Vorsorgeaufwendungen oder Krankheitskosten.

Für das zu versteuernde Einkommen gibt es unterschiedliche Einkunftsarten, die für die Steuererklärung jeweils mit einem entsprechenden Formular erfasst werden.

Die steuerrechtlich relevanten Einkunftsarten sind diese:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • gewerbliche Einkünfte aus Gewerbebetrieben
  • Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung
  • land- und forstwirtschaftliche Einkünfte
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • sonstige Einkünfte

Das Finanzamt teilt Ihnen die Höhe des zu versteuernden Einkommens im Steuerbescheid mit.

Außerordentliche Einkünfte

Die außerordentlichen Einkünfte unterliegen steuerlich der speziellen Fünftelregelung. Der Einkommensteuer Rechner berücksichtigt diese Regelung bei der Berechnung der Einkommensteuer.

Außerordentliche Einkünfte sind unter anderem Abfindungen oder Zuwendungen für ein Jubiläum.

Falls die Einkommensteuer zusammenveranlagt wird, müssen hier die außerordentlichen Einkünfte beider Partner:innen angegeben werden.

Entgeltersatzleistungen

Gibt es Einkünfte, die nicht direkt aus Arbeit stammen, sondern aus Lohnersatzleistungen, müssen diese ebenfalls angegeben werden. Dazu gehören unter anderem:

Diese Lohnersatzleistungen bleiben steuerfrei. Allerdings wirken sie sich durch den Progressionsvorbehalt auf den Einkommensteuersatz aus. Das bedeutet, dass die Beträge selbst auf die Einkünfte angerechnet werden und sich somit auf die Steuerprogression auswirken. Die Einkommensteuer steigt also auch durch diese steuerfreien Bezüge.

Ausgenommen davon ist das Bürgergeld. Dieses ist sowohl steuerfrei als auch ohne Einfluss auf den Progressionsvorbehalt. Bürgergeld gilt nicht als Einkommen und kann daher bei der Berechnung der Einkommensteuer ignoriert werden.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist in ihrer Höhe vom Bundesland abhängig. Während sie in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent beträgt, erheben alle anderen Bundesländer in Deutschland 9 Prozent Kirchensteuer.

Sind Sie aus der Kirche ausgetreten oder generell kein Mitglied, fällt gar keine Kirchensteuer an.

Ehegattensplitting

Zuletzt geben Sie noch an, ob es sich bei der Berechnung der Einkommensteuer um eine Einzelperson handelt oder Ehegattensplitting betrieben wird. Die Zusammenveranlagung verdoppelt unter anderem den Grundfreibetrag.

Die Einkommensteuer für nebenberuflich Selbstständige und Freiberufler:innen

Sind Sie nebenberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig, müssen Sie für die Berechnung der Einkommensteuer sowohl Ihr Gehalt aus der Festanstellung als auch den Verdienst aus Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben.

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es zudem Betriebskostenpauschalen, sodass die Gewinnermittlung nicht durch die Buchführung über Einnahmen und Ausgaben, sondern über einen pauschalen Anteil des Umsatzes ermittelt wird.

Einkommensteuervorauszahlungen für Selbstständige und Freiberufler:innen

Einkommensteuer-Vorauszahlungen fallen dann an, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen voraussichtlich über dem Grundfreibetrag liegen wird – sei es durch Ihre Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder weil Sie im Vorjahr bereits Einkommensteuer gezahlt haben.

Planen Sie, eine Tätigkeit als Selbstständige:r oder Freiberufler:in aufzunehmen, müssen Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und hierin Ihre Gewinnerwartung angeben. Dann gilt diese als Bemessungsgrundlage für die Höhe Ihrer Vorauszahlungen. Zahlbar sind Einkommensteuervorauszahlungen jeweils zum zehnten der Monate März, Juni, September und Dezember.

Die Einkommensteuerlast senken

Das Finanzamt geht immer davon aus, dass Sie mit Ihrem Unternehmen jährlich steigende Gewinne erwirtschaften wollen. Deshalb können die Vorauszahlungen auch mal höher als die tatsächliche Steuerbelastung ausfallen.

Haben Sie beispielsweise im vergangenen Jahr einen außerordentlichen, höheren Gewinn als üblich erzielt oder planen Sie im nächsten Geschäftsjahr kostspielige Investitionen, können Sie einen formlosen Antrag stellen, um die Vorauszahlungen herabzusetzen. Bei Erfolg schickt Ihnen das Finanzamt einen neuen Vorauszahlungsbescheid zu.

Die Steuerprogression 2024 in Deutschland

Wer wenig verdient, zahlt wenige Steuern. Wer viel verdient, zahlt mehr Steuern. Das ist im Grunde das System hinter der Einkommensteuer in Deutschland.

Die Einkommensteuer steigt mit den Einkünften. Bis zum Grundfreibetrag zahlen Steuerpflichtige keine Einkommensteuer. Dieser Freibetrag liegt im Jahr 2024 bei 11.604,00 Euro im Jahr. Für zusammen veranlagte Paare verdoppelt er sich auf 21.816,00 Euro im Jahr. Dieser Betrag bleibt also immer steuerfrei. Ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag fällt Einkommensteuer an.

Die Steuerprogression sorgt dafür, dass der Prozentsatz für die Berechnung der Einkommensteuer mit dem Einkommen ansteigt. Dadurch zahlen Besserverdienende mehr Einkommensteuer, während Geringverdiener:innen entlastet werden.

Der Höchststeuersatz liegt bei 45 Prozent. Er gilt ab 277.826,00 Euro und ist umgangssprachlich auch als Reichensteuer bekannt.

Fazit

Die Berechnung der Einkommensteuer als Selbstständige:r oder Freiberufler:in hängt stark von Ihrem Gewinn, aber auch von steuerwirksamen Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen ab und lässt sich nicht per Faustformel berechnen. Mit unserem Einkommensteuerrechner sollte es aber kein Problem sein, schnell zum richtigen Ergebnis zu gelangen und entsprechend zu planen.

FAQ zum Einkommensteuer Rechner

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer wird auf den gesamten Verdienst erhoben. Sie berücksichtigt alle Einkunftsarten und Abzüge.

Die Einkommensteuer gilt für alle Einkünfte. Man zahlt sie also im Grunde ab dem Moment, in dem man Geld verdient. Allerdings ist der Grundfreibetrag von der Einkommensteuer befreit. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 11.604,00 Euro für Singles und bei 23.208,00 Euro für Paare, die gemeinsam veranlagt sind.

Die Einkommensteuer wird also ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag bezahlt. Der Grundfreibetrag selbst bleibt immer steuerfrei.

Es gibt nach oben keine Grenze für die Einkommensteuer. Ab Überschreitung des Grundfreibetrags zahlt man auf alle Einkünfte Einkommensteuer. Die Höhe der Einkommensteuer steigt dabei mit der Höhe der Einkünfte.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe des Einkommens ab. Die Steuerprogression sorgt dafür, dass der Steuersatz für die Einkommensteuer mit dem Einkommen steigt. Dadurch zahlen Geringverdienende weniger Einkommensteuer als Besserverdiener:innen.

Bis zum Grundfreibetrag von 11.604,00 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 23.208,00 Euro für zusammenveranlagte Paare im Jahr fällt keine Einkommensteuer an. Danach steigt sie bis auf 45 Prozent an, was der höchste Einkommensteuersatz ist und auch als Reichensteuer bezeichnet wird. Sie fällt ab einem Einkommen von 133.520,00 Euro im Jahr an.

 

Der Einkommensteuerrechner berücksichtigt alle Einkünfte und Abzüge. Er ermittelt den Steuersatz und berechnet daraus die Einkommensteuerlast.

Die Lohnsteuerklassen wirken sich auf die Lohnsteuerabzüge aus. Da diese bereits vor der Ermittlung der Einkommensteuer abgezogen werden, ist für die Berechnung der Einkommensteuer die Steuerklasse nicht mehr notwendig.

Einzig die Angabe, ob es sich um eine Berechnung für Alleinstehende oder Zusammenveranlagte handelt, ist wichtig, da entsprechend der Grundfreibetrag verdoppelt werden muss.

Die Anzahl der Kinder wirkt sich auf den Kinderfreibetrag aus. Dieser wirkt sich aber bereits auf die Lohnsteuer aus und ist somit schon abgezogen worden, wenn die Einkommensteuer berechnet wird.

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