Einkommensteuer Rechner

für Selbstständige und Freiberufler

Nicht alle Selbstständigen und Freiberufler beschäftigen sich gerne mit den Steuern. Allerdings kommen Sie da kaum dran vorbei. Die Einkommensteuer muss jeder Steuerpflichtige zahlen. Ein Einkommensteuer Rechner hilft Ihnen, die voraussichtliche Steuerlast im Voraus zu berechnen.

Wie funktioniert der Prozentsatz der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler?

Jede einkommensteuerpflichtige Person in Deutschland muss ihre Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt entrichten. Das gilt für Angestellte genauso wie für Selbstständige und Freiberufler. Während Angestellte ihre Einkommensteuer über die Lohnsteuer, die direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, tilgen, müssen Selbstständige Vorauszahlungen leisten und mit der Einkommensteuererklärung anschließend die tatsächliche Steuerlast nachzahlen.

Im Einkommensteuergesetz (EStG) ist festgehalten, wie viele Steuern Sie zahlen müssen. Es gibt einen Grundfreibetrag für geringfügiges Einkommen, aber auch einen Spitzensteuersatz für Besserverdiener. Der niedrigste Steuersatz liegt derzeit bei 14 %. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %. Liegen Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) sogar noch über dem Spitzensteuersatz, dann gilt für Sie womöglich der Höchststeuersatz von 45 %.

So funktionieren Steuerberechnung und Einkommensteuerfreibetrag bei Selbstständigen und Freiberuflern

In Deutschland gibt es einen Steuerfreibetrag, den so genannten Grundfreibetrag, dessen Grenze derzeit jährlich nach oben angepasst wird. Im Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 10.908 Euro. Bis zu dieser Grenze müssen Sie auf Ihre Einkünfte keinen Steuern zahlen. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige und Freiberufler.

Die Höhe der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler können Sie händisch nur mit mathematischen Kenntnissen selbst berechnen. Denn der Steuersatz ist progressiv, was bedeutet, dass Sie für jeden Euro, der den Grundfreibetrag überschreitet, einen anderen, mit jedem weiteren Euro steigenden Grenzsteuersatz zahlen. Auf den 10.909sten Euro zahlen Sie 14 % Einkommensteuer, egal, ob Sie 30.000 Euro oder 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erwirtschaftet haben.

Die Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler berechnen
Damit Sie Ihre voraussichtliche Einkommensteuerlast ganz einfach berechnen können, nutzen Sie den folgenden Einkommensteuer Rechner:

Um Ihre Einkommensteuer zu berechnen, geben Sie in den Einkommensteuer Rechner für Selbstständige und Freiberufler:innen Ihre Angaben ein und der Rechner erledigt den Rest.

Dafür müssen Sie natürlich wissen, was konkret Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) ist: Es handelt sich um Ihren Gewinn abzüglich Vorsorgeaufwendungen wie die Kranken- und Pflegeversicherung. Sollten Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen, gehören diese, genau wie Sonderausgaben, nicht zum zu versteuernden Einkommen.
Die außerordentlichen Einkünfte sind alle übrigen Einkünfte, die Ihnen unregelmäßig zufließen und die dennoch zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert werden sollen.

Bei den Entgeltersatzleistungen handelt es sich um Leistungen, die Sie beziehen, wenn Sie kein anderes Einkommen haben. Also etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Insolvenzgeld.

Die Kirchensteuer ist von Ihrem Bundesland abhängig. In den meisten Bundesländern beträgt sie derzeit 9 %, nur in Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 %. Sind Sie nicht in der Kirche, geben Sie 0 % an.

Die Einkommensteuer für nebenberuflich Selbstständige und Freiberufler:innen

Sind Sie nebenberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig, müssen Sie für die Berechnung der Einkommensteuer sowohl Ihr Gehalt aus der Festanstellung als auch den Verdienst aus Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben.

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es zudem Betriebskostenpauschalen, sodass die Gewinnermittlung nicht durch die Buchführung über Einnahmen und Ausgaben, sondern über einen pauschalen Anteil des Umsatzes ermittelt wird.

Einkommensteuervorauszahlungen für Selbstständige und Freiberufler

Einkommensteuer-Vorauszahlungen fallen dann an, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen voraussichtlich über dem Grundfreibetrag liegen wird – sei es durch Ihre Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder weil Sie im Vorjahr bereits Einkommensteuer gezahlt haben.

Planen Sie, eine Tätigkeit als Selbstständige:r oder Freiberufler:in aufzunehmen, müssen Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und hierin Ihre Gewinnerwartung angeben. Dann gilt diese als Bemessungsgrundlage für die Höhe Ihrer Vorauszahlungen. Zahlbar sind Einkommensteuervorauszahlungen jeweils zum zehnten der Monate März, Juni, September und Dezember.

Die Einkommensteuerlast senken

Das Finanzamt geht immer davon aus, dass Sie mit Ihrem Unternehmen jährlich steigende Gewinne erwirtschaften wollen. Deshalb können die Vorauszahlungen auch mal höher als die tatsächliche Steuerlast ausfallen.

Haben Sie beispielsweise im vergangenen Jahr einen außerordentlichen, höheren Gewinn als üblich erzielt oder planen Sie im nächsten Geschäftsjahr kostspielige Investitionen, können Sie einen formlosen Antrag stellen, um die Vorauszahlungen herabzusetzen. Bei Erfolg schickt Ihnen das Finanzamt einen neuen Vorauszahlungsbescheid zu.

Fazit: Die Berechnung der Einkommensteuer als Selbstständige:r oder Freiberufler:in hängt stark von Ihrem Gewinn, aber auch von steuerwirksamen Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen ab und lässt sich nicht per Faustformel berechnen. Mit unserem Einkommensteuerrechner sollte es aber kein Problem sein, schnell zum richtigen Ergebnis zu gelangen und entsprechend zu planen.

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