Steuererklärung für Selbstständige

Das müssen Selbstständige bei der Steuererklärung beachten

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    Selbstständige in Deutschland müssen jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen und verschiedene Steuern berücksichtigen, je nach Art ihrer Tätigkeit, wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Für die Steuererklärung müssen diverse Formulare elektronisch über ELSTER übermittelt werden, wobei die genutzten Anlagen von der Art der Tätigkeit und den Einnahmen/Ausgaben abhängen.

    Steuererklärung für Selbstständige

    Die Steuererklärung muss jedes Jahr beim Finanzamt abgegeben werden. Davon sind natürlich auch Selbstständige nicht befreit. So eine Steuererklärung kann viel Arbeit machen. Vor allem dann, wenn man nicht weiß, was es zu beachten gibt und wo man was eintragen muss. Dieser Artikel liefert Ihnen die wichtigsten Informationen, damit Sie in Zukunft keine Probleme mehr mit Ihrer Steuererklärung haben.

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    Die wichtigsten Steuern für Selbstständige

    Steuern gibt es in Deutschland unzählige und auf gewisse Weise sind alle davon relevant für uns alle. Manche sind aber wichtiger als andere, vor allem in Bezug auf die Steuererklärung für Selbstständige.

    Sind Sie selbstständig tätig, müssen Sie bestimmte Steuern an das Finanzamt abführen und dementsprechend in der Steuererklärung berücksichtigen. Welche Steuern genau auf Sie zutreffen, hängt auch von Ihrer Tätigkeit ab.

    Gehören Sie zu den Gewerbetreibenden, müssen Sie natürlich Gewerbesteuer zahlen. Als Freiberufler:in hingegen müssen Sie kein Gewerbe anmelden und sind dementsprechend auch von der Gewerbesteuer befreit. Kleinunternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsätze beinhalten in dem Fall dann keine Umsatzsteuer.

    Für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer gibt es zudem Freibeträge.

    Einkommensteuer

    Übersteigt Ihr jährlicher Gewinn den Grundfreibetrag, der im Jahr 2023 bei 10.908 Euro liegt, dann zahlen Sie auf jeden Euro darüber Einkommensteuer. Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe des Gewinns ab.

    Je höher der Gewinn, desto höher ist auch der Prozentsatz für die Einkommensteuer. Da die Einkommensteuer von jeder natürlichen Person gezahlt werden muss, spricht man bei der Steuererklärung auch oft von der Einkommensteuererklärung, denn die Einkommensteuer wird immer berücksichtigt.

    Umsatzsteuer

    Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Ansonsten sind Sie dazu verpflichtet und müssen die Umsatzsteuer in Form monatlicher oder vierteljährlicher Vorauszahlungen an das Finanzamt zu übermitteln. Die Umsatzsteuer beträgt je nach Produkt oder Dienstleistung 7 oder 19 Prozent. Die Umsatzsteuer wird auf alle Umsätze Ihres Unternehmens erhoben.

    Gewerbesteuer

    Haben Sie ein Gewerbe angemeldet und einen Jahresgewinn über 24.500 Euro, müssen Sie auch Gewerbesteuer zahlen. Auch die Gewerbesteuer wird vorausgezahlt und zwar vierteljährlich.

    Die Steuererklärung für Selbstständige selber machen

    Für eine vollständige Steuererklärung müssen Sie mehrere Formulare ausfüllen und diese elektronisch über das Online-Portal ELSTER an das Finanzamt senden.

    An erster Stelle steht der Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung. Dieser Mantelbogen enthält alle wichtigen Angaben zu Ihrer Person. Das beinhaltet Name, Adresse, Geburtsdatum, den Familienstand, Ihre Steuernummer und das für Sie zuständige Finanzamt.

    Die komplexeren Formulare finden sich in Form von sogenannten Anlagen. Welche Anlagen Sie ausfüllen müssen, hängt auch wieder von Ihrer Tätigkeit ab.

    • Anlage G – Gewerbetreibende müssen die Anlage G ausfüllen
    • Anlage S – die Anlage S ist für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und gilt somit für Freiberufler:innen und Selbstständige ohne Gewerbe

    Die beiden Anlagen unterscheiden sich nicht sonderlich voneinander. In beiden Anlagen müssen Sie Ihren Gewinn und Ihren Verlust – also Einkünfte und Ausgaben – eintragen. Das beinhaltet auch die Steuerlast mindernden Ausgaben wie Aufwendungen für Altersvorsorge und Versicherungen, Krankheitskosten und Pflegegeld oder Spenden, die Sie von der Steuer absetzen.

    • Anlage EÜR – die Anlage EÜR füllen Sie dann aus, wenn Sie Ihren Gewinn über eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Sie ist für Kleinunternehmen und Freiberufler:innen, aber auch für Gewerbetreibende gedacht, die keine doppelte Buchführung machen müssen.
    • Umsatzsteuerjahreserklärung – sind Sie umsatzsteuerpflichtig, müssen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt abgeben. Darin geben Sie die vorausgezahlte Umsatzsteuer an und die abzugsfähige Vorsteuer. Daraus ergibt sich dann, ob Sie noch Umsatzsteuer nachzahlen müssen oder ob Sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

    Je nachdem, welche Anlagen Sie alle ausfüllen müssen, kann es schon mal unübersichtlich werden. Natürlich können Sie die Steuererklärung auch immer von einem oder einer Steuerberater:in erstellen lassen. Steuerberater:innen wissen natürlich genau, was wo eingetragen werden muss und nehmen Ihnen die Arbeit gerne ab. Natürlich gegen entsprechende Bezahlung.

    Es gibt aber noch eine Alternative, die Ihnen die Steuererklärung erleichtert.

    Die Steuererklärung für Selbstständige mit Steuersoftware

    Steuersoftware nimmt Ihnen eine Menge Arbeit ab. Am besten ist aber die Kombination einer Steuersoftware und einer Buchhaltungs-Software wie lexoffice.

    Nutzen Sie lexoffice für Ihre Buchhaltung, halten Sie in der Buchhaltungs-Software im Laufe des Geschäftsjahres alle Einnahmen und Ausgaben fest. Durch die Anbindung an eine Steuersoftware wie beispielsweise smartsteuer können Sie alle Angaben direkt von lexoffice in smartsteuer und somit in die Steuererklärung übertragen. Sie müssen sich also noch kaum um etwas kümmern, wenn Sie Ihre Buchhaltung über das laufende Geschäftsjahr korrekt erledigt haben. Wollen Sie sich selber um Ihre Steuererklärung kümmern, ist diese Kombination die beste Methode.

    lxlp