Doppelte Buchführung

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    Das Wichtigste in Kürze

    Die doppelte Buchführung stellt ein Kernstück des Rechnungswesens dar, das in Deutschland für viele Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Anforderung ist, sondern auch eine wertvolle Ressource für die betriebswirtschaftliche Steuerung bietet. Sie ermöglicht es, Geschäftsvorfälle systematisch zu erfassen, indem jeder Vorgang sowohl im Soll als auch im Haben verbucht wird:

    1 Geschäftsvorfall = 2 Buchungen auf 2 unterschiedlichen Konten

    Dieses Verfahren sichert die vollständige und ausgewogene Darstellung aller finanziellen Aktivitäten eines Unternehmens.

     

    Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

    Gesellschaften und größere Einzelunternehmen: Rechtsformen wie GmbH, AG, OHG, und KG müssen die doppelte Buchführung anwenden. Dies gilt auch für Einzelunternehmer:innen und Kleingewerbetreibende, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die Jahresumsätze über 800.000 Euro oder Jahresgewinne über 80.000 Euro erzielen.

    Ausnahmeregelungen

    Kleingewerbetreibende und Freiberufler:innen, die unter den genannten Grenzen bleiben, können alternativ die einfache Buchführung wählen und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. , Dabei werden Geschäftsvorfälle auf Basis der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben erfasst.

    Rechtlicher Rahmen

    Das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO) legen fest, welche Unternehmen buchführungspflichtig sind und wie die Buchführung ordnungsgemäß durchzuführen ist. Diese Vorschriften gewährleisten eine transparente und verlässliche Finanzberichterstattung.

    Kernbestandteile und Zielsetzung der doppelten Buchführung

    Die Bilanz und die Gewinn– und Verlustrechnung (GuV) sind wesentliche Bestandteile der doppelten Buchführung. Sie bieten einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation und Performance des Unternehmens, wobei das Ziel darin besteht, Genauigkeit und Transparenz in der finanziellen Berichterstattung zu sichern.

    Buchungssätze verstehen

    Ein Buchungssatz reflektiert, wie ein Geschäftsvorfall in der Buchführung erfasst wird, nach dem Prinzip „Soll und Haben“. Dies gewährleistet, dass jeder Vorgang vollständig und ausgewogen verbucht wird.

    Wie funktioniert die doppelte Buchführung?

    Die doppelte Buchführung basiert auf einigen grundlegenden Prinzipien:

    • Aktivseite und Passivseite: Die Aktivseite zeigt die Verwendung des Vermögens, während die Passivseite dessen Herkunft darstellt.
    • Soll und Haben: Die linke Seite eines Kontos ist immer die Soll-Seite, die rechte die Haben-Seite. Bei Aktivkonten werden Eingänge als Soll und Ausgänge als Haben verbucht, bei Passivkonten ist es umgekehrt.
    • Bilanzausgleich: Jeder Vorgang wird so verbucht, dass die Aktiv- und Passivseite ausgeglichen sind. Unstimmigkeiten deuten auf fehlende Gegenbuchungen hin.
    • Bestandskonten: Jedes Konto hat einen Anfangsbestand, der aus der letzten Bilanz übernommen und je nach Typ auf der Soll- oder Habenseite geführt wird.

    Grundtypen von Buchungen

    Aktivtausch

    Beispiel: Ein Unternehmen tauscht ein gebrauchtes Bürogerät im Wert von 2.000 Euro gegen ein neues im Wert von 2.200 Euro. Die Differenz wird bar bezahlt, inklusive 19% Umsatzsteuer auf die Differenz.

    Buchungssatz:
    Soll: Anlagevermögen (neues Bürogerät) 2.200 Euro
    Soll: Vorsteuer (auf 200 Euro) 38 Euro
    an Haben: Anlagevermögen (gebrauchtes Bürogerät) 2.000 Euro
    an Haben: Kasse (200 Euro + 19% USt) 238 Euro

    Erläuterung: Hier wird das alte Bürogerät aus dem Anlagevermögen entfernt und das neue Bürogerät zuzüglich der Umsatzsteuer auf die Zuzahlung hinzugefügt. Es handelt sich um einen Aktivtausch mit zusätzlicher Vorsteuerbuchung.

    Passivtausch

    Beispiel: Ein Unternehmen wandelt einen kurzfristigen Lieferantenkredit über 3.000 Euro in ein langfristiges Darlehen um.

    Buchungssatz:
    Soll: Kurzfristige Verbindlichkeiten 3.000 Euro
    an Haben: Langfristige Verbindlichkeiten 3.000 Euro

    Erläuterung: Durch die Umschichtung der Schuldenform verändert sich die Zusammensetzung der Passivseite, ohne dass sich die Bilanzsumme ändert.

    Aktiv-Passiv-Mehrung

    Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Waren im Wert von 5.000 Euro auf Rechnung, inklusive 19% Umsatzsteuer.

    Buchungssatz:
    Soll: Forderungen 5.950 Euro
    an Haben: Umsatzerlöse 5.000 Euro
    an Haben: Umsatzsteuer 950 Euro

    Erläuterung: Durch den Verkauf erhöht sich die Aktivseite um die Forderungen inklusive der Umsatzsteuer. Gleichzeitig steigen die Umsatzerlöse und die Umsatzsteuerverbindlichkeiten auf der Passivseite, was die Bilanzsumme erhöht.

    Aktiv-Passiv-Minderung

    Beispiel: Ein Unternehmen zahlt eine Lieferantenrechnung über 4.000 Euro netto, inklusive 19% Umsatzsteuer, per Banküberweisung.

    Buchungssatz:
    Soll: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.000 Euro
    Soll: Umsatzsteuer 760 Euro
    an Haben: Bank 4.760 Euro

    Erläuterung: Die Bezahlung der Rechnung verringert sowohl die Verbindlichkeiten als auch die Umsatzsteuerverbindlichkeiten auf der Passivseite und reduziert das Bankguthaben auf der Aktivseite. Dies führt zu einer Reduzierung der Bilanzsumme.

    Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

    Ein zentraler Bestandteil der doppelten Buchführung ist die GuV, die Aufschluss über Gewinn oder Verlust des Unternehmens gibt. Im Gegensatz zur Bilanz, die sogenannte Bestandskonten enthält, gibt es bei der GuV sogenannte Erfolgskonten. Davon gibt es 2 Arten – die Ertragskonten und die Aufwandskonten. Sie fasst Erträge auf Ertragskonten (im Haben verbucht) und Aufwendungen auf Aufwandskonten (im Soll verbucht) zusammen und zeigt so das finanzielle Ergebnis des Geschäftsjahres. Die GuV wird am Jahresende über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen und fließt so in die Bilanz ein.

    Fazit

    Die doppelte Buchführung ist weit mehr als eine gesetzliche Anforderung; sie ist ein wesentliches Instrument für die effektive Geschäftsführung. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre finanzielle Gesundheit genau zu überwachen, informierte Entscheidungen zu treffen und das Unternehmenswachstum strategisch zu planen.

    FAQ zur doppelten Buchführung

    Ist ein Wechsel zwischen EÜR und doppelter Buchführung jederzeit möglich?

    Der Wechsel von der EÜR zur doppelten Buchführung ist meist durch das Überschreiten der gesetzlichen Grenzen bedingt. Ein Wechsel zurück zur EÜR ist unter strengen Voraussetzungen möglich, allerdings muss dabei besonders auf die korrekte Überführung der Bilanzwerte geachtet werden. Es empfiehlt sich, solche Wechsel in Absprache mit einem Steuerberatungsbüro durchzuführen.

    Ein Wechsel in der Buchführungsmethode muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, da er Einfluss auf die Gewinnermittlung und somit auf die Steuerlast haben kann. Die Anfangs- und Schlussbilanzen müssen sorgfältig angepasst werden, um eine kontinuierliche und schlüssige finanzielle Berichterstattung zu gewährleisten.

    Häufige Fehler umfassen die Nichtbeachtung von Abschreibungen, die falsche Zuordnung von Geschäftsvorfällen und die Vernachlässigung der Umsatzsteuervoranmeldung. Eine regelmäßige Überprüfung durch eine:n Buchhalter:in oder Steuerberater:in sowie der Einsatz von qualifizierter Buchhaltungssoftware können helfen, diese Fehler zu minimieren.

    Ja, die Buchführungspflicht und die Art der erforderlichen Buchführung können je nach Rechtsform variieren. Handelsgesellschaften sind in der Regel zur doppelten Buchführung verpflichtet, während Einzelunternehmer:innen und Kleingewerbetreibende unter bestimmten Voraussetzungen die EÜR anwenden dürfen.

    Definitiv lohnt sich der Einsatz einer Buchführungssoftware wie lexoffice. Früher war die Führung jedes einzelnen Kontos mit viel Aufwand und Ressourcen verbunden. Online-Software macht den Prozess einfach und direkt. Sie bietet vorgefertigte Kontenpläne, die sich leicht anpassen lassen und führt Sie durch jeden Schritt. So bleiben alle Buchungen korrekt und vollständig.

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