Gewinnermittlung: EÜR vs Bilanz
Gewinnermittlung: EÜR vs Bilanz – diese Frage stellen sich insbesondere viele frische gebackene Unternehmer:innen. Tatsächlich ist es eine Sache der Rechtsform und der Umsätze, welcher Jahresabschluss von den Finanzbehörden gefordert wird. Ein Wahlrecht ist eher selten.
Die allermeisten Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland sind steuerpflichtig. Das deutsche Steuerrecht ist aber sehr komplex. Das zeigt sich auch darin, dass unterschiedliche Unternehmen unterschiedliche Methoden rund um ihre Gewinnermittlung nutzen müssen. Und die Gewinnermittlung ist unverzichtbar – denn sie gilt als Basis für die Ermittlung der Steuerlast, die die Unternehmen an das zuständige Finanzamt zu zahlen haben. Je höher der Gewinn, umso mehr Steuern, so die simple Formel.
Gewinnermittlung: EÜR vs Bilanz – diese Gegenüberstellung ist bereits die Zusammenfassung der beiden Hauptmethoden der Ermittlung von Gewinnen und gleichzeitig auch der Art und Weise, in der dieser dem Finanzamt mitgeteilt wird. Viele Unternehmen machen den Gewinn durch die Bilanz transparent. Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden des Unternehmens. Aus der Differenz von Soll und Haben ergibt sich der Gewinn. Er kann auch durch die GuV – die Gewinn- und Verlust-Rechnung – ermittelt werden. Diese Rechenart basiert auf den Aufwands- und Ertragskonten des Unternehmens.
Die Bilanzerstellung ist ein komplexes Verfahren, für das es natürlich eine ganze Reihe von Regelungen gibt. Deshalb hat der Gesetzgeber für die kleineren Unternehmen ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung parat: die EÜR. Hinter dem Kürzel EÜR versteckt sich der Begriff der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ungleich einfacher lässt sich so der Gewinn von Unternehmen ermitteln: Sowohl die Höhe der Betriebseinnahmen als auch die Höhe der Ausgaben des Betriebs werden durch Addieren der einzelnen Posten als Summe ermittelt. Nun werden beide Werte einander gegenübergestellt. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, liegt ein Überschuss vor. Er ist die Basis der Gewinnbesteuerung des Unternehmens. Schon die Beschreibung der EÜR demonstriert wahrscheinlich, dass die Bilanz um einiges komplexer ist als die EÜR. Bei der Entscheidung – falls eine Wahl besteht -, Gewinnermittlung: EÜR vs Bilanz tendieren viele Unternehmen zur simplen EÜR-Variante.
Wahlrecht bezüglich der Gewinnermittlung
EÜR vs Bilanz – das gibt es unter Umständen, aber meist wird dem Unternehmen vom Finanzamt vorgeschrieben, welche Form der Gewinnermittlung umgesetzt werden soll. Die Verpflichtung zur Bilanz haben grundsätzlich die meisten Personen- und alle Kapitalgesellschaften, aber auch Einzelunternehmen mit hohem Umsatz. Es spielen also sowohl Rechtsform als auch Umsatz eine Rolle bei der Einstufung. EÜR-berechtigt sind solche Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Freiwilliges Bilanzieren ist natürlich gestattet. Das kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn genaue Zahlen für Geldgeber & Co. geliefert werden sollen. Kleinere Unternehmen sollten also rund um das Thema „Gewinnermittlung: EÜR vs Bilanz“ die Variante wählen, von der nachhaltig profitiert werden kann.
Dies gilt insbesondere für alle Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die mit niedrigem Gewinn rechnen. Kleingewerbetreibende haben eher die Tendenz, auf Buchführung und Bilanz und die damit verbundene Bürokratie zu verzichten. Auch viele Freiberufler machen um die Bilanz meist lieber einen großen Bogen. Sie sind ebenfalls nicht buchführungspflichtig. Die Einordnung in die freien Berufe ist etwas kompliziert. Zu den Klassikern Arzt, Architekt und Anwalt gesellen sich auch viele kreative Berufe, etwa Künstler und Journalisten.
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