Umsatz

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    Was ist der Umsatz?

    Der Umsatz ist eine der wichtigsten Kenngrößen im betrieblichen Rechnungswesen. Es handelt sich um den Wert aller Produkte und Dienstleistungen, die in einem bestimmten Zeitraum abgesetzt wurden.

    Er muss in der Gewinn– und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen werden und bildet die Basis zur Ermittlung der Umsatzsteuer. Häufig werden die beiden Begriffe „Umsatz“ und „Erlös“ synonym verwendet.

    Brutto- und Nettoumsatz

    In der Buchhaltung unterscheidet man zwischen Brutto- und Nettoumsatz.

    Umsatz: Unterschied Netto- und Bruttoumsatz

    Der Bruttoumsatz entspricht dem Verkaufspreis und setzt sich aus dem Nettoumsatz und der Umsatzsteuer zusammen.

    Die Umsatzsteuer muss das Unternehmen an das Finanzamt weiterleiten. Für das Unternehmen bedeutsam ist daher der verbleibende Nettoumsatz.

    Rechtliche Definition

    Seit 1.1. 2016 hat sich die rechtliche Definition des Umsatzes laut § 277 HGB (Handelsgesetzbuch) geändert. Als Umsatzerlöse gelten seither alle Einnahmen aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Waren oder aus der Erbringung von Dienstleistungen, abzüglich der Umsatzsteuer und den Erlösschmälerungen. Unter Erlösschmälerungen versteht man beispielsweise Rabatte und Skonti, die ein Unternehmen seinen Kunden gewährt.

    Was gehört alles zum Umsatz?

    Früher zählten nur solche Einnahmen dazu, die aus der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ eines Unternehmens erwachsen bzw. aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung der „typischen Erzeugnisse und Waren“ stammen. Alle Verkäufe, die nicht dem eigentlichen Kerngeschäft des Unternehmens entsprechen, galten daher im rechtlichen Sinn nicht als Umsatz.

    Wenn beispielsweise ein Versicherungsunternehmen eine Kantine für seine Mitarbeiter betreibt, dann durften die Einnahmen aus der Kantine nicht zum Umsatz gezählt werden, sondern waren Teil der „sonstigen betrieblichen Erträge“. Seit 1.1. 2016 zählen auch derartige Nebenerlöse, die nicht der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ oder den „typischen Waren und Erzeugnissen“ entsprechen dazu. Im Ergebnis bedeutet das, dass sich die Umsatzerlöse erhöhen, während sich die „sonstigen betrieblichen Erträge“ schmälern.

    Das gehört nicht dazu

    Es gibt aber nach wie vor Einnahmen, die nicht zum Umsatz zählen. Das sind beispielsweise Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen, wie z.B. Maschinen und Anlagen.

    Auch Einnahmen aus der Vermietung von nicht genutzten Gebäudeteilen, Versicherungsprämien oder Zinserträge gelten nicht. Die aus diesen betriebsfremden Leistungen stammenden Einnahmen werden als „sonstige betriebliche Erträge“ verbucht.

    Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn

    Häufig verwechselt werden die beiden Begriffe „Umsatz“ und „Gewinn“. Der Umsatz ist der Netto-Erlös, den ein Unternehmen aus dem Verkauf eines Produkts erzielt. Zieht man von diesem Netto-Erlös alle Aufwendungen und Kosten ab, so erhält man den Gewinn. Der Gewinn ist somit im Normalfall wesentlich niedriger.

    Den Umsatz berechnen

    Grundsätzlich errechnet sich der Bruttoumsatz, auch Umsatzerlös genannt, nach folgender Formel:

    Umsatz (Erlös) = Verkaufspreis (pro Stück) x abgesetzte Menge

    Nach Abzug von Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen erhält man den Netto-Umsatz. Man kann sich anhand dieser Formel auch vergegenwärtigen, was ein Unternehmen tun muss, um mehr Umsatz zu erzielen: Es muss den Verkaufspreis erhöhen und / oder seinen Absatz steigern.

    Es gibt aber auch Sonderfälle, in denen die korrekte Umsatzverbuchung etwas schwieriger ist. Beispielsweise kann ein Unternehmen eine Waschmaschine um 600 Euro inklusive eines „kostenlosen“ Wartungsvertrags für fünf Jahre verkaufen. Die Kosten für die Wartung sind in diesem Fall im Verkaufspreis von 600 Euro inkludiert. In der Buchführung muss dann entschieden werden, welcher Anteil des Verkaufspreises auf die Waschmaschine selbst und welcher Anteil auf die Wartung entfällt. Der Anteil für den fünfjährigen Wartungsvertrag muss entsprechend über fünf Jahre verteilt werden.

    Wertmäßiger und mengenmäßiger Umsatz

    Der wertmäßige Umsatz, auch Erlös genannt, wird durch die Multiplikation der Absatzmenge und des Verkaufspreises berechnet.

    Umsatz = Absatzmenge * Verkaufspreis

    Der mengenmäßige Umsatz, auch Absatzmenge genannt, ist die Summer aller verkauften Leistungen.

    Fazit

    Der Umsatz bildet die Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt wird. Die Berechnung ist vom Unternehmen selbst durchzuführen. Im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird die ermittelte Umsatzsteuer an das Finanzamt gemeldet, in der Folge kann das Finanzamt einen Vorsteuer-Überschuss erstatten.

    Besonders einfach und rasch funktioniert die Umsatzsteuer-Voranmeldung mithilfe der Buchhaltungssoftware lexoffice. Mit nur einem Klick berechnet das Programm die Umsatzsteuer-Zahllast des jeweiligen Monats oder Quartals. Das integrierte ELSTER-Modul ermöglicht es, die Daten anschließend direkt an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Das spart Zeit und garantiert, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten korrekt und fristgerecht erfüllen.

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