Skonto

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Inhaltsverzeichnis

    Definition: Was ist Skonto?

    Unter dem Begriff „Skonto“ versteht man das Vorgehen, einen Rechnungspreis zu mindern. Bezahlt man den Beitrag in bar, wird der Preisnachlass sofort gewährt.

    Begleicht man die Rechnung nicht in bar, profitiert man nachträglich von diesem Rabatt. Mit Hilfe von Skonto verfolgen Unternehmen das Ziel, ihren Kunden einen Anreiz zu bieten, offene Rechnungsbeträge zügiger zu bezahlen.

    Im Gegenzug können sie sich zeitintensive und teure Mahnverfahren sparen.

    Skonto-Gesetze, die innerhalb Deutschlands die steuerliche Behandlung von Skonto regeln, sind H 6.2 EStH und Abschn.14.5 UStAE.

    1. Regelungen über erhaltene Skonti

    Sie haben eine Rechnung erhalten, in welcher sich der Vermerk befindet, Sie können den offenen Betrag um 3 Prozent kürzen, sofern Sie diesen innerhalb einer Woche überweisen? Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Skonto-Rechnung. Wenn Sie den geminderten Rechnungsbetrag zeitig bezahlen, können Sie zusätzlich Zinsen sparen. Das liegt darin begründet, dass Ihr Bankkonto geringer belastet wird.

    Der Skonto-Kreislauf

    Rechnungen schreiben mit Skonto und Rabatten
    Alle Unternehmer:innen tun es und doch könnte es nicht unterschiedlicher sein: Das Erstellen von Rechnungen ist im Prinzip nicht schwer, auf die Details kommt es an.

    Und auf eine Rechnungssoftware, die Ihnen die detaillierten Feineinstellungen ermöglicht, die Sie brauchen: Generelle oder kundenindividuelle Rabatte und Skonto-Regelungen, Abschlagsrechnungen, Serienrechnungen, individuelles Layout, automatischer Zahlungsabgleich und vieles mehr.

    So geht Rechnung schreiben heute:

    Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

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    Rechnungen online schreiben und in Datenbank sichern

    Bei Erhalt einer Rechnung, auf der Skonto aufgeführt ist, sollten Sie allerdings folgendes beachten:

    1. Vorsteuer: Erhalten Sie Skonto, mindert sich die Vorsteuer aus der erhaltenen Rechnung. Das wiederum führt zu einer Entgeltminderung.
    2. Grundsatz: Ein gewährter Skonto ist nicht mit einem Zinsaufwand, sondern vielmehr mit einem Preisnachlass vergleichbar.
    3. Geminderte Anschaffungskosten: Bei Skonto reduzieren sich sowohl die Anschaffungskosten für Waren und Anlagegegenstände als auch die Aufwendungen für Dienstleistungen. Besonders bemerkbar macht sich der Skonto außerdem bei der Finanzierung teurer Anschaffungen, da Sie weniger Fremdmittel aufnehmen müssen und somit von einem Zinsvorteil profitieren.

    Um erhaltene Skonti zu verbuchen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

    1. Nettomethode: Sie trennen bereits bei Inanspruchnahme zwischen Erlöskonto und Vorsteuerkonto.
    2. Bruttomethode: Sie buchen die Skonti zunächst über das Konto „Skontoerträge“ ein und mindern den Bruttobetrag anschließend um die Vorsteuer, die darin enthalten ist.

    2. Vorgehensweise bei gewährten Skonti

    Sie sind Unternehmer und gewähren Ihren Kunden Skonto. Das hat steuerlich gesehen folgende Wirkung:

    1. Umsatzsteuer: Grundsätzlich stellen Skonti eine Entgeltminderung dar. Folglich müssen Steuerpflichtige weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen.
    2. Minderung des Ertrags: Bei Barzahlung mindert sich durch gewährte Skonti die eingebuchte Forderung bzw. der Erlös.

    Um gewährte Skonti zu verbuchen, haben Sie auch als Verkäufer die folgenden beiden Möglichkeiten:

    1. Bruttomethode: Sie buchen die Skonti zunächst über das Konto „Skontoerträge“ ein und mindern den Bruttobetrag anschließend um die Vorsteuer, die darin enthalten ist.
    2. Nettomethode: Sie trennen bereits bei Inanspruchnahme zwischen Erlöskonto und Vorsteuerkonto.

    3. Skonti und Umsatzsteuer

    Durch die Inanspruchnahme von Skonti wird nicht nur der Netto-Rechnungsbetrag gemindert, sondern auch die Umsatzsteuer.

    Praxis-Beispiel: Skonto einer Einkaufsgemeinschaft an ihre Mitglieder
    Preisnachlässe, die eine Einkaufsgenossenschaft ihren Mitgliedern – zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto in Form eines Lieferantenkredits – für den Warenbezug gewährt ( „Zusatzskonto“), mindern die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der von der Einkaufsgenossenschaft gegenüber den Warenlieferanten erbrachten Leistungen.

    Handhabung bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung)

    Erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde, unabhängig von der tatsächlichen Zahlung. Wurde in einem folgenden Voranmeldungszeitraum ein Skonto durch den Kunden in Anspruch genommen, wird die Umsatzsteuer in dem Voranmeldungszeitraum berichtigt, in dem bezahlt wurde.

    Handhabung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung)

    Erfolgt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die (verminderte) Zahlung geleistet wurde, und zwar aus dem Betrag, der tatsächlich überwiesen worden ist. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich.

    4. Skontodarstellung auf Rechnung

    Ein Hinweis „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ entspricht z. B. der erhöhten Anforderung an Rechnungsangaben. Der Skonto muss weder mit dem Brutto- noch mit dem Nettobetrag zzgl. Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Allerdings muss für Rechnungen, in denen über Lieferungen und sonstige Leistungen zum vollen und zum ermäßigten Steuersatz abgerechnet wird, die Auswirkung des Skontos auf die einzelnen Entgelte nachweisbar sein.

    5. Skonti und Gewerbesteuerhinzurechnung

    Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb werden zwecks Ermittlung der Gewerbesteuer ein Teil der Entgelte für Schulden hinzugerechnet. Den Entgelten für Schulden wirtschaftlich gleich steht der Aufwand, der dem Betrieb dadurch entsteht, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorzeitig erfüllt werden und hierbei ein Abschlag gewährt wird.

    Gewährte Skonti und ähnliche Abzüge bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aber grundsätzlich nicht in die Hinzurechnung einzubeziehen. Das gilt jedoch nicht bei „geschäftsunüblichen“ Skonti. Das sind Skonti, die trotz unüblich langem Zahlungsziel vereinbart werden. Solche unüblichen Skonti werden in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzugerechnet.

    6. Wie wird der Skonto berechnet?

    Mit dieser Formel können Sie den Skonto berechnen:

    Rechnungsbetrag * Skontosatz = Skontobetrag

    Hinweis: Der Skontosatz muss als Dezimalzahl angegeben werden. So wird aus einem Skontosatz von 5 Prozent 0,05.

    Den Skontovorteil können Sie mit folgender Formel berechnen:

    Rechnungsbetrag – Skontobetrag = Zahlungsbetrag

    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Skonto und einem Rabatt?

    Der grundlegende Unterschied ist, dass ein Skonto einem Kunden gewährt wird, um ihn zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen. Ein Rabatt wird im Gegensatz dazu gegeben, wenn ein Kunde größere Mengen kauft.

    Beide haben gemeinsam, dass sie freiwillig erfolgen. Der Rechnungsempfänger hat kein Recht auf den Preisnachlass.

    • Skonto: zeitbedingter Nachlass
    • Rabatt: mengenbedingter Nachlass

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