Bankkonto

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    Als Bankkonto werden alle Arten von Konten bezeichnet, die ein Kreditinstitut (Bank) für seine Kunden führt. Das Bankkonto ist ein zentrales Element der Buchführung und dokumentiert den baren und bargeldlosen Zahlungsverkehr.

    Es ist im Prinzip die laufende Rechnung des Bankkunden, welche in Kontenform geführt wird. Das Bankkonto dient dem Nachweis von Vermögenswerten, wie Eigenkapital und Einkommen sowie Ausgaben und Schulden. Die Rahmenbedingungen der Kontoführung sind in Deutschland gesetzlich im BGB sowie im Handelsgesetzbuch geregelt.

    Bankkonto: Die wichtigsten Arten

    Bankkunden verfügen je nach Bedarf über unterschiedliche private oder geschäftliche Bankkonten.

    Für Sparer gibt es beispielsweise das einfache Sparkonto.

    Das Girokonto

    Die am meisten verbreitete Variante des Bankkontos ist das Girokonto. Es ist auch als Sichtkonto oder Zahlungskonto bekannt. Das Girokonto ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Mit ihm kann der Bankkunde täglich Geldbeträge einzahlen, überweisen oder abheben. Die meisten Banken erheben eine Grundgebühr für die Kontoführung. Auch für einzelne Kontobewegungen, wie z.B. Überweisungen, sind bestimmte Entgelte zu entrichten.

    Auch Jugendliche können ein eigenes Girokonto eröffnen. Allerdings kann es bei diesen nicht überzogen werden.

    Weitere Bankkonten neben dem Girokonto

    Die meisten Kreditinstitute führen darüber hinaus auch Bankkonten, über die ausschließlich spezielle Geschäfte abgewickelt werden. Am bekanntesten sind Tagesgeldkonten, Kreditkartenkonten, Depotkonten und Devisenkonten. Es gibt Einzel- und Gemeinschaftskonten.

    Das Tagesgeldkonto dient der Geldanlage. Mit ihm können Bankkunden Geld sparen, aber trotzdem haben sie jeder Zeit Zugriff auf das Geld. Die Zinsen sind meist höher als bei einem Sparbuch und es hat keine Mindestlaufzeit und keine festgelegte Kündigungsfrist.

    Das Kreditkartenkonto ist ein Referenzkonto der Kreditkarte. Das Konto ist mit der Kreditkarte und manchmal auch mit dem Girokonto verbunden. Zahlt der Bankkunde mit seiner Kreditkarte, so wird der Betrag auf dem Kreditkartenkonto vermerkt.

    Das Depotkonto benötigen Bankkunden, welche mit Wertpapieren ihr Vermögen vergrößern wollen.

    Das Devisenkonto, auch Fremdwährungskonto genannt, eignet sich für Zahlungen in ausländischer Währung. Der Umtausch in Euro entfällt bei dem Devisenkonto.

    Bei einigen Bankkonten besteht die Möglichkeit das Konto um einen bestimmen Betrag zu überziehen. Man spricht dann von einem Dispositionsrahmen bzw. Dispositionskredit. Die Höhe des Betrags steht immer im Verhältnis zum Einkommen.

    Die Kontonummer

    Jedes Bankkonto hat eine spezifische Kontonummer, die der schnellen und sicheren Abwicklung des Zahlungsverkehrs dient.

    Eine Bankkontonummer ist nicht beliebig, sie endet immer mit einer Prüfziffer. Diese wird mittels eines Algorithmus berechnet.

    Im internationalen Zahlungsverkehr wird außerdem die International Bank Account Number (IBAN) verwendet, bei der die Prüfzahl zweistellig ist und unmittelbar nach dem Ländercode angegeben wird.

    Ein Bankkonto eröffnen

    Um ein Bankkonto bei einer Bank zu eröffnen, bedarf es der Angabe persönlicher Daten, wie Name, Anschrift und Wohnort, die nach Vorlage des Personalausweises überprüft werden. Von ausländischen Mitbürgern wird zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis vorgelegt. Die Bank verlangt außerdem Auskunft über das persönliche Einkommen.

    Juristische Personen, wie ein Unternehmen oder ein Verein, müssen ihre Rechtsfähigkeit ebenfalls anhand entsprechender Dokumente nachweisen. Dazu gehört der Gesellschaftsvertrag oder der Eintrag ins Handelsregister.

    Das Kreditinstitut hat sich im Vorfeld im Rahmen des Geldwäschegesetzes über die Identität der verfügungsberechtigten Person zu vergewissern. Die Eröffnung eines anonymen Bankkontos ist in fast allen EU-Ländern illegal.

    Der Bankkunde muss außerdem unterschreiben, dass er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes sowie mit der Schufa-Klausel einverstanden ist. Ferner wird der Kunde gebeten, eine Unterschriftprobe abzugeben.

    Die Person, die das Konto eröffnet, muss zudem volljährig sein. Mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist die Eröffnung eines sogenannten Jugendkontos möglich, ein solches unterliegt jedoch bestimmten Einschränkungen.

    Kontoinformationen einsehen

    Der Bankkunde kann die Umsätze und den Kontostand anhand von Kontoauszügen überprüfen. Häufig werden Benachrichtigungen über die Kontobewegungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von der Bank per Post versendet.

    Weitere Möglichkeiten, um sich über den Kontostand zu informieren bieten das Online- oder Phonebanking. Einige Kreditinstitute arbeiten zusätzlich mit bestimmten Apps für das Smartphone.

    Rundumlösungen, wie die spezielle Buchhaltungssoftware lexoffice Rechnung & Finanzen für PC, Smartphone und Tablet, machen die Buchhaltung und das Onlinebanking sogar noch einfacher.

    Ein Bankkonto kündigen und wechseln

    Will ein Bankkunde sein Konto kündigen, kann es sein, dass er, je nach Bank, die Kündigungsfrist beachten muss. Bei einem Girokonto darf sie laut BGB § 675h nicht länger als einen Monat betragen.

    Oftmals findet der Bankkunde ein besseres Angebot bei einer anderen Bank und möchte zu dieser wechseln. Es müssen dann alle Daueraufträge, Einzugsermächtigungen und Lastschriftmandate auf das neue Konto transferiert werden. Die Banken sind verpflichtet, den Kunden bei dem Wechsel zu unterstützen.

    Tipp: Sollten Sie Ihr Bankkonto wechseln, dann vergessen Sie nicht, alle Zahlungspartnern über Ihre neuen Kontodaten zu informieren.

    Pfändung eines Bankkontos

    Die Pfändung eines Bankkontos ist grundsätzlich möglich, wenn dem Kreditinstitut ein von einem Gläubiger gerichtlich erwirkter Pfändungsbeschluss nach § 829 der Zivilprozessordnung vorliegt.

    Nach § 840 Abs. 1 ZPO ist das Kreditinstitut daraufhin verpflichtet, dem Gläubiger innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der des Pfändungsbeschlusses eine Reihe bestimmter Auskünfte zu erteilen. Angaben zum aktuellen Kontostand sind allerdings davon ausgenommen. Dieser ist durch das Bankgeheimnis geschützt.

    Tabellarische Darstellung

    Als in der Buchhaltung noch keine intelligente Software wie die von lexoffice zum Einsatz kam, wurde die Kontoführung ausschließlich schriftlich festgehalten.

    In der graphischen Darstellung entspricht das Bankkonto einer Tabelle mit zwei Spalten und einer unbegrenzten Anzahl von Zeilen. In chronologischer Reihenfolge werden alle Belastungen und Gutschriften entsprechend eingetragen. Während Guthaben in der Habenspalte verbucht werden, werden Schulden in die Sollseite eingetragen. Die Differenz aus den Summen der Soll- und Habenbuchungen gibt den Kontostand an, den sogenannten Saldo.

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