Schufa

Linienmuster
Breadcrumb-Navigation

    Was ist die Schufa?

    Die SCHUFA, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ist keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen, das kreditrelevante Auskünfte über die Bonität von Verbrauchern und Unternehmen sammelt und weitergibt.

    Gegründet wurde die Schufa 1927 in Berlin, um Zahlungserfahrungen, die Unternehmen mit ihren Kunden gemacht haben, zu dokumentieren und auf Wunsch an andere Unternehmen, die Teil der Schufa sind, weiterzugeben. Heute sitzt die Schufa in Wiesbaden und liefert den rund 10.000 angeschlossenen Firmen und Vertragspartnern Informationen über Identität und Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Zu den Vertragspartnern gehören unter anderem Banken, Sparkassen, Energieversorger, Telekommunikationsgesellschaften und Handelsunternehmen. Wie schon bei der Gründung der Schufa, speichern die Vertragspartner und angeschlossenen Unternehmen auch heute Informationen über Verbraucher. Diese Informationen leiten sie an die Schufa weiter. So verwaltet die Schufa heute Daten von 67,9 Millionen Personen und 6 Millionen Unternehmen. Und täglich liefert die Schufa 460.000 Datensätze an Vertragspartner oder Verbraucher.

    Welche Daten speichert die Schufa?

    Die Schufa speichert personenbezogene Daten, die Auskunft geben können über das Zahlungsverhalten und die Vertragstreue von Verbrauchern. Da die Schufa darüber hinaus auch Informationen über die Bonität von Unternehmen anbietet, werden nicht nur Informationen über die Unternehmen selbst gespeichert. Vielmehr werden diese Daten mit Informationen über die Entscheider oder die Inhaber dieser Unternehmen gesammelt und mit den Firmendaten kombiniert.

    Zu den Daten, die bei der Schufa über Privatpersonen gesichert sind gehören:

    • Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (frühere Anschriften)
    • Informationen über Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten
    • Informationen über fällige oder mehrfach angemahnte Zahlungen und ihrer Erledigung
    • Identitäts- oder Bonitätstäuschungen etwa bei Online-Einkäufen
    • Informationen aus öffentlichen Bekanntmachungen und Verzeichnissen
    • die von der Schufa berechneten Scorewerte

    Was ist Scoring?

    Um aus den personenbezogenen Daten, die die Schufa über Verbraucher speichert, möglichst verlässliche Aussagen machen zu können, setzt die Schufa auf sogenannte Scoring-Verfahren. Dabei wird anhand der gesammelten Daten berechnet, wie hoch die Wahrscheinlichkeit bei einem Verbraucher ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei diesem Kredit-Scoring wird unter anderem berücksichtigt, ob der betreffende Kunde in der Vergangenheit bereits Kredite beantragt und bezahlt hat oder ob er bei seinem Telekommunikationsanbieter in der Kreide steht. Anhand dieser Daten und Vergleichsdaten anderer Verbraucher wird ein Scorewert berechnet. Je höher der Scorewert in Prozent ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Kunde seinen Kredit zurückbezahlt. Liegt der Scorewert also etwa bei 98 %, wird der entsprechende Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen sehr wahrscheinlich nachkommen. Ein Scorewert von 100 Prozent kann grundsätzlich nicht erreicht werden.

    Für die Berechnung der Scorewerte nutzt die Schufa keine Informationen über:

    • Vermögen und Einkommen
    • Marketingdaten
    • Beruf
    • Lebenseinstellungen oder Mitgliedschaften
    • Familienstand
    • Nationalität.

    Woher hat die Schufa die Daten?

    Personenbezogene Daten, die bei der Schufa gespeichert werden, stammen in der Regel von den Vertragspartnern, also von Banken, Stromversorgern, Telekommunikationsanbieter oder verschiedenen Handelsunternehmen. Genehmigt also beispielsweise eine Bank einen Ratenkredit eines Kunden und dieser zahlt ihn nicht termingerecht zurück, leitet das Geldinstitut die entsprechenden Informationen an die Schufa weiter. Solche Daten dürfen allerdings nur weitergeleitet werden, wenn der Kunde dem auch zustimmt. Außerdem wertet die Schufa Daten aus öffentlichen Quellen aus. Das können Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte oder gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen sein. Ebenfalls nur mit der Einwilligung des Kunden darf die Schufa dessen Namen, Geburtsdatum und Anschrift sowie frühere Adressen speichern.

    Prüft die Schufa die Daten?

    Die Schufa prüft die Daten der Verbraucher, die von den unterschiedlichen Vertragspartnern weitergeleitet werden nicht. Allerdings gibt es bei der Schufa verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Dazu zählen Datenanalysen, Plausibilitäts-Checks oder Dateninventuren, die in Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass Verbraucher selbst fehlerhafte Daten melden können. Der Hinweis auf fehlerhafte Daten sollte schriftlich erfolgen und wenn möglich Nachweise liefern, die den Sachverhalt untermauern. Nach einer Prüfung bei dem entsprechendem Unternehmen, das die Daten geliefert hat, werden die Daten bei der Schufa gegebenenfalls korrigiert. Häufig werden diese Korrekturen innerhalb von zwei Tagen vorgenommen. Der Verbraucher erhält anschließend einen aktualisierten Überblick über seine bei der Schufa gesicherten Daten.

    Wie lange speichert die Schufa die Daten?

    Die Schufa speichert personenbezogene Daten eine bestimmte Zeit lang. In der Regel sind das drei Jahre nach ihrer Erledigung. Hat also ein Verbraucher seinen Ratenkredit termingerecht zurück bezahlt, werden Informationen zu diesem Vorgang drei Jahre nach der letzten Ratenzahlung gelöscht. Abweichend davon können Daten etwa aus Insolvenzverfahren in begründeten Einzelfällen schon vor Ablauf der drei Jahre gelöscht werden. Das gilt auch für die Löschung von Daten etwa aus Schuldnerverzeichnissen. Kann dabei die Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen werden, löscht die Schufa die damit verbunden Datensätze.

    Wer kann auf die Daten der Schufa zugreifen?

    Informationen über personenbezogene Daten können die Verbraucher selbst, die Schufa-Vertragspartner oder Einzelpersonen anfordern, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn beispielsweise ein Vermieter dem Mieter eine Wohnung zur Miete überlässt und damit ein gewisses wirtschaftliches Risiko eingeht; schließlich könnte der Mieter zahlungsunfähig sein. Für einen Vermieter kann auch der Verbraucher selbst bei der Schufa eine sogenannte Bonitätsauskunft (kostenpflichtig) anfordern. Der Verbraucher erhält dann von der Schufa ein Zertifikat mit erläuternden Informationen über seine Bonität. Aufgeführt wird dort unter anderem der Scorewert des entsprechenden Verbrauchers.

    Wie erfährt man als Verbraucher, welche Daten die Schufa gespeichert hat?

    Die Schufa ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet, jedem Verbraucher auf Anfrage mitzuteilen, welche Daten über ihn gesichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergeleitet worden sind. Auf Anfrage etwa über das Portal www.meineSCHUFA.de erhalten Verbraucher von der Schufa kostenlos eine Kopie über alle zu ihrer Person gesicherten Daten. Anfordern lässt sich diese Kopie einmal im Jahr. Unabhängig davon können Verbraucher aber auch jederzeit eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft bei der Schufa anfordern. Auch das lässt sich über das Schufa-Portal erledigen.

    Was ist eine Bonitätsauskunft und wer erhält sie?

    Eine Bonitätsauskunft der Schufa enthält Informationen über die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers. Sie kann beispielsweise an einen potentiellen Vermieter oder an Geschäftspartner weitergereicht werden, um eine Vertrauensbasis auszubauen. Auf Anfrage per Telefon, Post oder über das Internetportal www.meineSCHUFA.de erhalten Verbraucher ihre Bonitätsauskunft. Sie umfasst ein Zertifikat sowie zusätzliche Informationen über die finanzielle Zuverlässigkeit des beauftragenden Verbrauchers. Das Zertifikat ist gesichert durch Hologrammstreifen, ein Schufa-Siegel und eine Referenznummer zur eindeutigen Kundenzuordnung. So soll das Zertifikat vor Fälschungen geschützt und sicher sein.

    Für seine Unterlagen erhält der Verbraucher selbst mit der Bonitätsauskunft zusätzlich eine Übersicht über die personenbezogenen Daten, die die Schufa über ihn gespeichert hat. Diese Übersicht ist ausschließlich für den Verbraucher gedacht und sollte keinesfalls weitergeleitet werden.

    Speichert die Schufa auch Daten über Unternehmen?

    Die Schufa speichert auch kreditrelevante Daten über Unternehmen, Kleingewerbetreibende, Freiberufler oder Non-Profit-Organisationen. Insgesamt gibt es Einträge zu über 6 Millionen Unternehmen bei der Schufa. Aufgrund dieser Daten bietet die Schufa Lösungen wie etwa Bonitätsbeurteilungen von Unternehmen für Firmen an. Neben wichtigen Daten zu dem Unternehmen gibt die Bonitätsauskunft Aufschluss über die Kreditwürdigkeit des entsprechenden Unternehmens. Außerdem können interessierte Firmen auch Compliance-Lösungen in Anspruch nehmen. So lassen sich Geschäftskontakte prüfen und verifizieren, so dass etwa im Rahmen der Geldwäscheprävention gesetzliche Bestimmungen umgesetzt werden können. Geschäftsrisiken und mögliche Zahlungsausfälle lassen sich so reduzieren.

    Sie kümmern sich um Ihr Business,
    lexoffice erledigt den Rest

    • Einfache Bedienung ohne Buchhaltungskenntnisse
    • Endlich Ordnung in Rechnungen, Belegen & Banking
    • Zeit sparen mit automatisierten Buchhaltungsprozessen
    • Mobil arbeiten per Web, App & unterwegs
    • Ideal für Selbstständige, Unternehmer, Handwerker uvm.
    lexoffice Buchhaltungssoftware mit Auszeichnungen für PC und Smartphone
    lxlp