Kreditwürdigkeit

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    Kreditwürdigkeit Definition

    Wer sowohl den Willen als auch die Fähigkeit besitzt, aufgenommene Kredite in voller Höhe und zu den vereinbarten Zeitpunkten nachzukommen, gilt im Allgemeinen als kreditwürdig. Dies bezieht sich ebenso auf Personen wie auch auf Unternehmen. Die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers ist insofern wichtig, weil sie die Grundlage aller Verhandlungen und Kreditverhältnisse bildet, da sie Vertrauen, Integrität und Stabilität vermittelt.

    Persönliche und materielle Kreditwürdigkeit

    Die Kreditwürdigkeit unterteilt sich in zwei Arten.

    Persönliche und materielle Kreditwürdigkeit kompakt erklärt.

    Materielle Kreditwürdigkeit

    Ausschlaggebend ist hierfür einerseits die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, andererseits die wirtschaftlichen Verhältnisse. Im Rahmen dessen wird auch von der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit gesprochen. Diese liegt vor, sofern das Einkommen oder die Vermögensstruktur gewährleisten, dass alle Leistungen getilgt werden können.

    Persönliche Kreditwürdigkeit

    Hierbei ist die Leistungsbereitschaft des Antragstellers besonders relevant, in dem er suggeriert, dass er zahlungswillig ist. Abhängig ist sie außerdem von folgenden Kriterien:

    • Charakterbild
    • Private bzw. unternehmerische Situation
    • Persönlicher bzw. beruflicher Werdegang
    • Alter, Geschlecht
    • Familienstand, Kinder, Fürsorge für bedürftige Personen
    • Anschrift und Dauer des festen Wohnsitzes
    • Zuverlässigkeit, Solidität, Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit

    Diese Eigenschaften erscheinen zunächst sehr subjektiv. Dennoch ist neben einer Bonitätsauskunft die Überprüfung der einzelnen Merkmale wichtig, um die Kreditfähigkeit bestätigen zu können.

    Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit

    Unterschied Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit auf einem Blick

    Für ein Darlehen ist nicht nur die Kreditwürdigkeit, sondern ebenfalls die Kreditfähigkeit ein relevanter Faktor. Denn diese gewährleistet, dass der Kreditnehmer dazu in der Lage ist, rechtsgültige Verträge abzuschließen und die entstandenen Forderungen fristgerecht zu begleichen. Kreditfähig können sein:

    • Natürliche Personen (voll geschäftsfähig)
    • Juristische Personen (privates und öffentliches Recht)
    • Personengesellschaften

    Dies bedeutet, dass beispielsweise Minderjährige kein Darlehen allein aufnehmen dürfen, weil sie nur beschränkt geschäftsfähig sind. Sie benötigen daher die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Erst dann ist die Kreditwürdigkeit gegeben.

    Bei juristischen Personen verhält es sich anders. Denn hier wird vorausgesetzt, dass diese die Verpflichtung der Zahlungsfähigkeit besitzt, Verpflichtungen einzugehen. Mittels einer Bonitätsprüfung wird die Kreditfähigkeit des Unternehmens von der Bank in Augenschein genommen, indem sie sich u.a. davon überzeugt, welche Person zur rechtlichen und vertraglichen Kreditaufnahme befugt ist. Details zu den rechtlichen Bestimmungen gibt es:

    • AktG
    • GmbHG
    • BGB
    • HGB

    Bedeutung von Kreditsicherheiten

    Selbst wenn die Überprüfung der eigenen Kreditwürdigkeit positiv verlaufen ist, können Banken ein Restrisiko nicht gänzlich ausschließen. Aus diesem Grund verlangen sie in der Regel Sicherheiten vor der Kreditvergabe. Diese sollen es der Bank im Ernstfall ermöglichen, sich das verliehene Geld zurückzuholen. Das Hauptaugenmerk liegt dennoch in erster Linie auf den Zahlungsüberschüssen des Schuldners.

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