Handelsgesetzbuch (HGB)

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    Was ist das Handelsgesetzbuch (HGB)?

    Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist die wichtigste Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts. Es schafft einen rechtssicheren Rahmen für alle Handelsgeschäfte in Deutschland. An die Handelsgesetze müssen sich alle Unternehmen und Selbstständige halten, die im Handelsregister eingetragen sind.

    Für wen gilt das HGB?

    Das HGB enthält zahlreiche Grundregelungen zur Rechnungslegung oder generell zu Rechtsgeschäften. Diese Regelungen sind bindend für alle Unternehmen und Selbstständigen, die sich an das Handelsgesetz halten müssen. Das betrifft alle, die im rechtlichen Sinne ein Handelsgewerbe betreiben und somit zu den Kaufleuten zählen.

    Für bestimmte Rechtsformen gelten laut dem HGB allerdings zusätzlich spezielle Regelungen. Dazu gehören:

    Banken, Versicherungsunternehmen und Genossenschaften unterliegen zudem bestimmten Sonderregelungen.

    Welche Regelungen auf Ihre Rechtsform zutreffen, können Sie im HGB nachlesen. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz veröffentlichen alle wichtigen Gesetze im Internet. Dazu gehört auch das HGB. Eine aktuelle Fassung finden Sie hier.

    Geschichte des Handelsgesetzbuches

    Das Handelsgesetzbuch existiert in einer Grundform bereits seit über 100 Jahren. Bevor es in Kraft trat, galt in Deutschland das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) aus dem Jahr 1861. Durch die Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kam es zu immer weiteren Widersprüchen zwischen den Gesetzbüchern. Deshalb wurde im Jahr 1894 entschieden, dass ein neues Handelsgesetzbuch verfasst werden musste. Am 10. Mai 1897 wurde das heutige HGB erlassen und galt mit dem Jahreswechsel auf den 1. Januar 1900 als verpflichtend für Kaufleute. Gleichzeitig trat auch eine neue Version des BGB in Kraft.

    Über die Jahre gab es natürlich immer wieder Änderungen und Anpassungen im HGB. Einen bedeutenden Einfluss hatte beispielsweise die internationale Rechtssetzung in Form der rechtlichen Standards auf EU-Ebene. Das HGB musste teilweise an die internationalen Rechnungslegungsstandards bzw. International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS) angepasst werden.

    Der erste Paragraf hat sich aber in den letzten mehr als 100 Jahren kaum verändert. Er lautet:

    1. Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
    2. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

    Grundsätzlich gilt in Deutschland der Leitfaden: Besondere Vorschriften gelten immer vor allgemeinen Vorschriften. Für Kaufleute gilt zwar nach wie vor auch das BGB, enthält das HGB aber spezifischere Regelungen zu einer Rechtslegung als das BGB, muss das Handelsgesetz geachtet werden. Das gilt natürlich auch über das HGB hinaus. Finden sich beispielsweise in den Gesetzen für Kapitalgesellschaften wie im Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) oder dem Aktiengesetz (AktG) spezifischere Vorschriften als im HGB, dann sind diese spezifischen Vorschriften bindend.

    Die wichtigsten Pflichten für Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch

    Besonders wichtig für Unternehmen und Selbstständige, die an das Handelsgesetz gebunden sind, sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Diese sind im HGB verankert und gelten somit für alle Kaufleute. Die GoB enthalten alle Richtlinien für eine systematische und lückenlose Buchführung.

    Außerdem enthält das HGB wichtige Vorschriften zur Erstellung des Jahresabschlusses. Es legt fest, auf welche Weise der Jahresabschluss erstellt und der Gewinn ermittelt werden muss. Während Kleinunternehmen und Freiberufler:innen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen dürfen, müssen Unternehmen und Selbstständige im Handelsregister eine Bilanz erstellen.

    Bei einem Verstoß gegen die Regelungen im HGB können sehr hohe Geldbußen von bis zu 50.000,00 Euro verhängt werden. Im schlimmsten Fall droht als Strafe sogar eine Löschung aus dem Handelsregister.

    Handelsgesetzbuch: Aufbau und Inhalt

    Das deutsche Handelsgesetzbuch ist in fünf Bücher unterteilt, die wiederum in mehrere Teile gegliedert sind. Jedes Buch im HGB behandelt einen bestimmten Themenbereich:

    Übersicht: Der Aufbau des HGB (Handelsgesetzbuch)

    Erstes Buch – Handelsrecht

    Das erste Buch definiert zahlreiche handelsrechtliche Begriffe und legt die Grundlagen für die Regelungen fest. Es ist gegliedert in neun Abschnitte:

    • erster Abschnitt – Kaufleute
    • zweiter Abschnitt – Handelsregister, Unternehmensregister
    • dritter Abschnitt – Handelsfirma
    • vierter Abschnitt – Handelsbücher
    • fünfter Abschnitt – Prokura und Handlungsvollmacht
    • sechster Abschnitt – Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
    • siebter Abschnitt – Handelsvertreter
    • achter Abschnitt – Handelsmakler
    • neunter Abschnitt – Bußgeldvorschriften

    Das erste Buch enthält 104 Paragrafen.

    Zweites Buch – Handelsgesellschaften und stille Gesellschaften

    Das zweite Buch befasst sich mit den Gesellschaftsformen. Es ist in drei Abschnitte gegliedert:

    • erster Abschnitt – offene Handelsgesellschaft
    • zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft
    • dritter Abschnitt – stille Gesellschaft

    Das zweite Buch reicht bis zu § 237, wobei zum aktuellen Zeitpunkt über 50 Paragrafen weggefallen und somit nicht mehr zu beachten sind.

    Drittes Buch – Handelsbücher

    Das dritte Buch im HGB behandelt die Vorschriften für die Buchführung und die Bilanzierung und auch die Besonderheiten für Kapitalgesellschaften. Es ist in fünf Abschnitte gegliedert:

    • erster Abschnitt – Vorschriften für alle Kaufleute
    • zweiter Abschnitt – ergänzende Vorschriften für
    • Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften
    • dritter Abschnitt – ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
    • vierter Abschnitt – ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
    • fünfter Abschnitt – Privates Rechnungslegungsgremium, Rechnungslegungsbeirat

    Das dritte Buch endet mit § 342. Ein Großteil der Paragrafen behandelt in diesem Buch die besonderen Regelungen für Kapitalgesellschaften.

    Viertes Buch – Handelsgeschäfte

    Das vierte Buch beinhaltet die unterschiedlichen Formen des Handelsgeschäfts. Es ist in sechs Abschnitte gegliedert:

    • erster Abschnitt – allgemeine Vorschriften
    • zweiter Abschnitt – Handelskauf
    • dritter Abschnitt – Kommissionsgeschäft
    • vierter Abschnitt – Frachtgeschäft
    • fünfter Abschnitt – Speditionsgeschäft
    • sechster Abschnitt – Lagergeschäft

    Das vierte Buch reicht bis § 475.

    Fünftes Buch – Seehandel

    Das fünfte und letzte Buch im HGB konzentriert sich komplett auf den Handel im Seeverkehr. Es enthielt ursprünglich elf Abschnitte, besteht in der aktuellen Version aber aus acht:

    • erster Abschnitt – Personen der Schifffahrt
    • zweiter Abschnitt – Beförderungsverträge
    • dritter Abschnitt – Schiffsüberlassungsverträge
    • vierter Abschnitt – Schiffsnotlagen
    • fünfter Abschnitt – Schiffsgläubiger
    • sechster Abschnitt – Verjährung
    • siebter Abschnitt – allgemeine Haftungsbeschränkung
    • achter Abschnitt – Verfahrensvorschriften
    • Abschnitte neun bis elf – weggefallen

    Das gesamte HGB zu lesen, ist nicht nötig. Sie müssen nur die für Sie und Ihr Unternehmen wichtigen Regelungen kennen. Auf die zahlreichen Unterabschnitte haben wir an dieser Stelle aus Gründen der Übersicht verzichtet, aber diese Auflistung hilft Ihnen vielleicht trotzdem dabei, das Wichtigste zu finden.

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