Was ist Rechnungslegung?
Die Rechnungslegung ist allgemein die Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben in geordneter Form und unter Beifügung von Belegen, sofern diese vorhanden sind. Für bestimmte Unternehmensarten muss die Rechnungslegung in einer vorgeschriebenen Form und mit bestimmten Bestandteilen erfolgen, ist an Fristen gebunden und muss gegebenenfalls auch veröffentlicht werden.
Die Rechnungslegung ist als Dokumentation aller Vorgänge im Unternehmen Basis jeder Steuer- und Handelsbilanz. Die Bezüge zum Gesellschafts- und Steuerrecht sind entsprechend eng. Fehler dabei können sich daher für das gesamte Unternehmen in vielfältiger Weise negativ auswirken. Mit der Rechnungslegung können nämlich verschiedenste Haftungstatbestände im Hinblick auf Organe des Unternehmens oder Unternehmenseigner verbunden sein. Anleger sind ebenfalls sehr an der Rechnungslegung des Unternehmens interessiert, da sie daraus ihre Informationen zum wirtschaftlichen Zustand der Unternehmung beziehen.
Gesetzliche GrundlagenVorschriften zur Rechnungslegung finden sich in verschiedenen Gesetzen. Hierbei sind das Bürgergesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Publizitätsgesetz (PublG) von Bedeutung. Wichtige Gesetze, je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens:
Im Bereich der Kapitalgesellschaften werden kleine, mittelgroße, große Gesellschaften und Großunternehmen nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiteranzahl unterscheiden. Es gibt weiterhin international geltende Vorschriften zur Rechnungslegung, vor allem zur Form, in der diese zu erfolgen hat. Außerdem geben die §§ 325-330 HGB bestimmte Regelungen zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen vor. Mit der Rechnungslegung eng verbunden sind Vorschriften zur Buchführung und Inventur in den §§ 241-248 HGB und weitere Regelungen im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz. |
Abb. 1: Aufgaben der Rechnungslegung
Was müssen Gründer beachten?
Wer ein Unternehmen gründet, muss sich von Anfang an zu den entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften informieren. Daran richtet sich der Umfang seiner Buchhaltung aus und auch die Form des entsprechenden Abschlusses. Selbst die Eröffnungsbilanz ist ihrer Form nach für einige Unternehmensformen stringent vorgeschrieben. Kommt es hier am Anfang zu Versäumnissen, lässt sich manches nicht mehr nachholen. Unter Umständen führen Fehler dabei auch zu Komplikationen im gesellschaftsrechtlichen Bereich, zur Unwirksamkeit von Beschlüssen und Erklärungen sowie zu Nachweisschwierigkeiten mit dem Finanzamt.
Rechnungslegung und lexoffice – gute Zusammenarbeit
Mit der Online-Buchhaltungssoftware lexoffice erstellen Sie schon bei Unternehmensgründung die entsprechenden buchhalterischen Grundlagen fast immer auf Knopfdruck. Das gilt selbst dann, wenn Sie wenig von Buchhaltung, Steuern und Rechnungslegung verstehen.
Sie erreichen lexoffice überall dort, wo Sie online gehen können und haben somit ein Höchstmaß an zeitlicher wie örtlicher Flexibilität bei der Gestaltung Ihrer Arbeit. Das Programm erstellt für Sie Ihre Gewinn- und Verlustrechnung, Ihre Einnahme-Überschussrechnung und weitere für Sie im Zusammenhang mit der Rechnungslegung relevante Dokumente.